Wie alt dürfen neu gekaufte Reifen sein?
Hi,
hab mir vor kurzem einen neuen Satz Hankook S1 Evo 225/45/17 montieren lassen. Hab heute gesehen die sind DOT 2509. D. h. schon über ein Jahr alt. Ausserdem hab ich 91 W bestellt und 94 Y bekommen. Dürfen die so alt sein?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden und gilt als mangelhaft. So entschied eine Starnberger Richterin (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09, DAR, Heft 2, 2010) am 16. Dezember 2009. Der Durchschnittskäufer darf beim Reifenkauf ein Produkt erwarten, das dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht, so die Richterin zur Begründung.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor sei.
Bestätigt wurde damit eine Entscheidung des AG Hamburg vom 23. Juli 2007 (Az. 5 C 99/06), in der über drei Jahre alte Neureifen für mangelhaft erklärte wurden. Die Richterin orientierte sich seinerzeit an der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf. Danach ist für die Neuwertigkeit von Reifen nicht nur erheblich, dass das Reifenmodell unverändert weitergebaut wird und keine durch eine längere Lagerungsdauer bedingten Mängel vorliegen. Auch dürften aus der Lagerungsdauer keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als dreijährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar, wurde festgestellt.
Beide Entscheidungen entsprechen einer langjährigen Forderung des ADAC, nach der neue Reifen keinesfalls älter als maximal drei Jahre sein dürfen. Die Reifenindustrie behauptet zwar, dass Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn Jahren haben und bis zu fünf Jahren bei sachgemäßer Lagerung keinen Schaden erleiden, doch vermindere es die Restnutzungsdauer erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert worden sei, so der ADAC. Hinzu komme der erhebliche Wertverlust beim Fahrzeugverkauf. Empfohlen wird, sich beim Kauf neuer Reifen im Kaufvertrag oder auf der Rechnung bestätigen zu lassen, dass das Herstellungsdatum der Reifen nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.
http://www.reifenfachhandel.eu/wie-alt-darf-ein-neureifen-sein/
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19 Antworten
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden
bis zum einen alter von fünf Jahren darf ein reifen noch als neu verkauft werden. Du hast also keine rechtliche Handhabe.
Die Reifen sind gerade mal etwas über 1 Jahr alt und ist so ok. Denke das 94Y besser sind als 91!
Ausserdem ist doch top --> 91W = Tragfähigkeitsindex 91 und bis 270km/h und 94Y = höherer Index und bis 300km/h zugelassen
Sind 94 evtl. nicht unkomfortabler als 91 ?
Zitat:
Original geschrieben von dealer2063
bis zum einen alter von fünf Jahren darf ein reifen noch als neu verkauft werden. Du hast also keine rechtliche Handhabe.
....und dann darf man ihn nur noch 1 Jahr fahren, da empfohlen wird, diese dann aus Altersgründen zu wechseln....
Zitat:
Original geschrieben von dealer2063
bis zum einen alter von fünf Jahren darf ein reifen noch als neu verkauft werden. Du hast also keine rechtliche Handhabe.
jupp, so ist es.
empfohlen nicht vorgeschrieben du kannst auch 10 Jahre alte reifen fahren. ADAC gibt an das man reifen maximal 10 Jahre benutzen sollte. solange deine reifen nicht rissig sind können die vom gesetzgeber auch 20 Jahre alt sein.
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden und gilt als mangelhaft. So entschied eine Starnberger Richterin (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09, DAR, Heft 2, 2010) am 16. Dezember 2009. Der Durchschnittskäufer darf beim Reifenkauf ein Produkt erwarten, das dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht, so die Richterin zur Begründung.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor sei.
Bestätigt wurde damit eine Entscheidung des AG Hamburg vom 23. Juli 2007 (Az. 5 C 99/06), in der über drei Jahre alte Neureifen für mangelhaft erklärte wurden. Die Richterin orientierte sich seinerzeit an der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf. Danach ist für die Neuwertigkeit von Reifen nicht nur erheblich, dass das Reifenmodell unverändert weitergebaut wird und keine durch eine längere Lagerungsdauer bedingten Mängel vorliegen. Auch dürften aus der Lagerungsdauer keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als dreijährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar, wurde festgestellt.
Beide Entscheidungen entsprechen einer langjährigen Forderung des ADAC, nach der neue Reifen keinesfalls älter als maximal drei Jahre sein dürfen. Die Reifenindustrie behauptet zwar, dass Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn Jahren haben und bis zu fünf Jahren bei sachgemäßer Lagerung keinen Schaden erleiden, doch vermindere es die Restnutzungsdauer erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert worden sei, so der ADAC. Hinzu komme der erhebliche Wertverlust beim Fahrzeugverkauf. Empfohlen wird, sich beim Kauf neuer Reifen im Kaufvertrag oder auf der Rechnung bestätigen zu lassen, dass das Herstellungsdatum der Reifen nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.
http://www.reifenfachhandel.eu/wie-alt-darf-ein-neureifen-sein/
Er kann den Händler damit konfrontieren.Wahrscheinlich wird er aber zum Anwalt gehen müssen es sei den er hat ein widerrufsrecht
Zitat:
Original geschrieben von dealer2063
Er kann den Händler damit konfrontieren.Wahrscheinlich wird er aber zum Anwalt gehen müssen es sei den er hat ein widerrufsrecht
Hä?
Er hat Reifen gekauft, die von Mitte 2009 sind!
... und sooo wichtig kann ihm das Alter nicht gewesen sein, ansonsten hätte er direkt nach der Montage der Reifen das Alter festgestellt und die Räder beim Reifenhändler gelassen, also gar nicht erst die Rechnung bezahlt.
Jetzt noch zu einem Anwalt zu rennen halte ich für mehr als nur lächerlich!
... das Urteil mit den 2 Jahren udn 4 Monate alten Reifen ist sehr interessant - kannte ich bisher nicht. Der TE sagte nur, dass er sich neue Reifen montieren ließ, jedoch nicht ob ihm die Reifen als "Neureifen" verkauft wurden - da gibt's wieder feine Unterschiede.
Aber die Disussion ist müßig, denn Reifen aus dem vergangenen Jahr sind absolut in Ordnung, wenn die nicht gerade auf einer Sonnenbank gelagert wurden.
Jemand, der jedoch nur wenige km im Jahr fährt, sollte ohnehin seh gnau auf das Alter schauen, da kann das eine Jahr schon Auswirkungen haben.
Ich hab z.B. Reifen aus dem letzte Jahr gekauft, weil die nächstes Jahr eh runtergefahren sind.
Gruß, Frank
Ich renn deswegen auch nicht zum Anwalt. Hab vor Ort das nicht nachgeschaut. Aber wenn ich 91 W bestelle und einfach 94 Y montiert wird, hätte man das auch einfach vorher mal sagen können.
Ich schrieb er kann. .
Müssen tut er das natürlich nicht
was ich damit sagen wollte ist das es keine gesetzliche Grundlage gibt die den Händler zwingt sie zurückzunehmen , falls man es vorhat muss man das wohl auf dem Rechtsweg durchsetzen.Ich würde auch keinen Anwalt beauftragen.
Aber grade für wenigfahrer ist es aber wichtig möglichst einen fabrikneuen reifen zu kaufen.
Ich habe vor ein paar Wochen reifen ausgetauscht die fast sieben Jahre alt waren und noch 4.5 mm Profil hatten.
Jeder Artikel den man kauft und der nicht anders ausgewiesen ist wird auch als neu verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von opfau
Ich renn deswegen auch nicht zum Anwalt. Hab vor Ort das nicht nachgeschaut. Aber wenn ich 91 W bestelle und einfach 94 Y montiert wird, hätte man das auch einfach vorher mal sagen können.
Geh zum Reifenmontierer hin, zeig ihm Deine Auftragskopie und fordere die richtigen Reifen. Sag, dass da falsche Reifen bestellt wurden und lasse das korrigieren.
Das ist ja nun ganz offensichtlich wenn auf Deinem Auftrag was anderes steht als auf Deine Felgen montiert wurde.
... aber bitte wundere Dich nicht, dass sich das Fahrverhalten absolut nicht ändern wird und bitte wundere Dich auch nicht darüber, dass sich diese Reklamationsstory im ganzen Laden rumspricht und Du dauerhaft bekannt sein und belächelt werden wirst.
Mit Verlaub ... das ist echt lächerlich, sowas zu beanstanden.
Gruß, Frank