1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie alte Auto absichern(neuer Motor etc.) im Fall eines unverschuldetem Unfalls?

Wie alte Auto absichern(neuer Motor etc.) im Fall eines unverschuldetem Unfalls?

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 16:44

Hallo,

Mein Sohn hat sich in ältere Volvo verliebt und einen 850 5tr Bj. 1995 restauriert inclusive Motor Überholung.

Die Kosten bis zum TÜV belaufen sich mittlerweile auf über 10000€ !

TÜV wurde problemlos erteilt. Jetzt stellt sich die Frage, welche Erstattung bekommt er bei einem fremdverschuldetem Unfall? Was tun, das die Kosten nicht als 20 Jahre altes Auto gerechnet werden?

Wie kann man sich absichern?

Danke für weiterführende antworten! Günter

Beste Antwort im Thema
am 23. Januar 2016 um 19:14

seit wann lohnen sich hobbies?

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Z.B. durch ein aktuelles Zeitwertgutachten, möglichst eines Sachverständigen, die sich mit Oldies auskennt.

am 23. Januar 2016 um 17:23

Zitat:

@BEAGLE11 schrieb am 23. Januar 2016 um 17:44:34 Uhr:

Hallo,

Mein Sohn hat sich in ältere Volvo verliebt und einen 850 5tr Bj. 1995 restauriert inclusive Motor Überholung.

Die Kosten bis zum TÜV belaufen sich mittlerweile auf über 10000€ !

TÜV wurde problemlos erteilt. Jetzt stellt sich die Frage, welche Erstattung bekommt er bei einem fremdverschuldetem Unfall? Was tun, das die Kosten nicht als 20 Jahre altes Auto gerechnet werden?

Wie kann man sich absichern?

Danke für weiterführende antworten! Günter

Kosten werden nicht erstattet. Und es wird auf jeden Fall als 20 Jahre altes Auto gewertet werden. Ordnungsgemäße Instandhaltung / Restauration wirken sich jedoch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges aus, der im Schadenfall maßgeblich ist.

Ein Gutachten kann sinnvoll sein, wenn man nach einem Schaden nichts mehr zu begutachten hat (Diebstahl / Feuergefahr). Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist das Auto in der Regel noch begutachtungsfähig. Unterlagen über Motorüberholung und sonstige Veränderungen aufbewahren.

Gruß

am 23. Januar 2016 um 19:11

Es lohnt sich einfach nicht, in so eine alte Karre so viel Geld zu stecken.

am 23. Januar 2016 um 19:14

seit wann lohnen sich hobbies?

Schwierig, vor diesem Problem stehen wohl viele, hier mal bei einem Wagen den Motor überholt, da eine komplette neulackierung. 10 TEUR ist schon ne Ansage wird auf jedem Fall lustig mit der gegnerischen Versicherung wenn der Fall eintritt?

Da Kann man nur raten nicht drüber nachzudenken und sich zu sagen wird schon nicht passieren.:cool: Ist irgendwie so als wenn die 3000 EUR Modell Drohne abstürzt, Geld größtenteils futsch ... Hobby halt?

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 21:44:29 Uhr:

Schwierig, vor diesem Problem stehen wohl viele, hier mal bei einem Wagen den Motor überholt, da eine komplette neulackierung. 10 TEUR ist schon ne Ansage wird auf jedem Fall lustig mit der gegnerischen Versicherung wenn der Fall eintritt?

Da Kann man nur raten nicht drüber nachzudenken und sich zu sagen wird schon nicht passieren.:cool:

Sehe ich anders, ein Wertgutachten kostet in aller Regel um die 100,-- Euro.

Ein Wertgutachten machen, eine Versicherung suchen, das es zu diesem Wert VK versichert und im Schadensfall über die VK abrechnen.

Geht sowas ? wir reden hier ja von einem 95 Bj, Wie setzen sich die 10 000 zusammen? Ist da viel Arbeitsleistung dabei, was man nicht direkt am Fahrzeug sieht?

Ich hatte erst letztens einen Unfall der reguliert werden musste und behaupte mein Auto ist auch gut in Schuss. Die gehen da stur nach vergleichbaren Angeboten bei mobile&Co.

Das ich erst die Zylinderkopfdichtung und einen Automatikservice + Fahrwerk Revision für zusammen rund 1600 EUR vorgenommen habe hat die nicht interessiert. Das sagte auch mein Gutachetr und Anwalt, das sind normale Reparaturen die einfach gemacht werden müssen, war ihre 'Begründung.

War mir glücklicherweise egal, da ich das Fahrzeug behalten habe, so waren die Reparaturen ja nicht umsonst durchgeführt.

am 23. Januar 2016 um 21:13

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Januar 2016 um 21:53:39 Uhr:

Ein Wertgutachten machen, eine Versicherung suchen, das es zu diesem Wert VK versichert und im Schadensfall über die VK abrechnen.

Welcher Versicherer macht so etwas bei einem Auto diesen Baujahres?

Zitat:

@olmo12 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:13:32 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Januar 2016 um 21:53:39 Uhr:

Ein Wertgutachten machen, eine Versicherung suchen, das es zu diesem Wert VK versichert und im Schadensfall über die VK abrechnen.

Welcher Versicherer macht so etwas bei einem Auto diesen Baujahres?

Eine Versicherung, die Old/Youngtimer versichert, wer sonst?

Zitat:

@olmo12 schrieb am 23. Januar 2016 um 22:13:32 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Januar 2016 um 21:53:39 Uhr:

Ein Wertgutachten machen, eine Versicherung suchen, das es zu diesem Wert VK versichert und im Schadensfall über die VK abrechnen.

Welcher Versicherer macht so etwas bei einem Auto diesen Baujahres?

Bei einem über 20 Jahre alten Auto gibt's sogar einige Versicherer, die das in den Tarifen vorgesehen haben, vorausgesetzt das Auto ist weitgehend original.

 

Bei jüngeren Fahrzeugen wird's eng, wenn es sich nicht um "Exoten" handelt...

Der eine zahlt 10T€ für eine Kreuzfahrt, der andere für einen tollen 850er.

 

Das Hobby lohnt sich ja schon dann, wenn man die Instanhaltungsmaßnahmen in der Volvo Zentrale (und Volvofahrer kennen die Besonderheit die sich Volvo einfallen ließ, um preiswerten No-Name-Werkstätten nicht mit Servicedaten vom Fahrzeug zu versorgen und man auf die preisintensiven Vertragswerkstätten angewiesen ist) gegenüber eines Neuwagens einspart. Da jedes elektrisches Bauteil von Neuwagen kaputt gehen kann, bei dem 850er aber sicherlich alles bereits erneuert wurde, liegt der Mehrwert auf der Hand.

 

Das Auto wird nicht neuer. Nach einem Preisverfall erfolgt aber i.d.R. wieder ein Wertanstieg. Das Auto befindet sich gegenüber dem eines vergleichbaren Wiederbeschaffungswertes eben in einem nicht vergleichbaren Zustand, was das Gutachten wenn man es hat, belegt.

 

Seit wann beauftragt ein Versicherer ein vorsorgliches Wertgutachten? Das tut der Fahrzeugbesitzer, für den Falle eines Falls. Da, wenn der Fall eingetreten ist und ein Unfallgegner einen Schaden verursacht hat, man das Recht auf einen Freien Gutachter hat, kann man genau wieder den Prüfer nehmen, welcher das Wertgutachten ehemals ermittelt hat. Solche Gutachter haben ein enormes Erinnerungsvermögen, insbesondere von Fahrzeugen, die mit Liebe aufgewertet sind und kennen mitunter den Besitzer noch mit Namen. Und fertig ist die Laube.

 

Also TE, gebe die 100 EUR aus und Du hast den Nachweis, dass Dein Fahrzeug eben vom Wert der anderen in den Börsen erheblich besser da steht.

am 24. Januar 2016 um 13:18

schauffelt fleißig weiter..

Deine Antwort
Ähnliche Themen