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wie bekomm ich mein auto wieder

Themenstarteram 2. Januar 2009 um 12:51

hi alle vw freunde ich habe mal ne frage ist aber keine technische sondern ne rechtlich frage.

ich fahr ein 2golf 16v nun habe ich mich von meiner freundin getrennt und die hat allen ernst das auto mitgenommen nun meine frage!

sie hat das auto mit den schein,im schein und brief steht ihr name drin weil es auf ihr billiger gewesen ist als auf mich.

jedoch der brief ist in meinen besitz und der kaufvertrag wo mein name drin steht weil ja auch ich das auto gekauft habe ist auch in meine besitz und wie bekomm ich da jetz am besten mein auto wieder hat da jemand ne ahnung????

 

würde mich auf erntgemeinte antworten freun

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19 Antworten

Wenn du den Brief hast dann hast du ja halb gewonnen.

Hast du keinen Schlüssel mehr vom Auto?

Einfach mal bei der Polizei anfahren und fragen was man machen kann, dafür sind die ja da.

am 2. Januar 2009 um 12:57

der wo den brief hat dem gehört das auto sozusagen.

ruf se an das se des auto wieder bringen soll oder du gehst zur polizei fertig.

Themenstarteram 2. Januar 2009 um 12:57

schlüssel hat sie alle aber ich hab ja noch den kaufvertrag ja aber meinst die polizei kann da viel machen

Zitat:

Original geschrieben von Kevin16v

schlüssel hat sie alle aber ich hab ja noch den kaufvertrag ja aber meinst die polizei kann da viel machen

Wenn nicht dabei ,wobei dann.......

am 2. Januar 2009 um 13:01

Die Polizei kann da schon viel machen. Fahr mal zur nächsten Wache und lass du da mal beraten. Ich glaube, wenn du mit den Polizisten im Schlepptau bei deiner Ex auftauchst hast du den Golf schnell wieder :-)

am 2. Januar 2009 um 13:02

einfach hinfahren und wieder holen ist doch deine karre also ^^:D

:D

am 2. Januar 2009 um 13:05

so eine ähnlich geschichte hatte ich schonmal... hab nen motorrad auf raten verkauft.. und wie es der name sagt...

durfte ich dann raaten wann er zahlt...

mit der polizei hab ich damals geredet "das ist ne zivilrechtliche sache... da können wir leider nichts machen"

ich würd es an deiner stelle aber trozdem mal versuchen... wenn du die gleiche antwort bekommst... SOFORT zum anwalt und nen schreiben an deine ex aufsetzen lassen !

 

Hoffe dir nen bissl geholfen zu haben..

 

Gruß: Daniel

Themenstarteram 2. Januar 2009 um 13:07

ja klar die antworten helfen mir sehr

Hi,

die alte Regel das derjenige der den Brief hat auch Eigentümer des Fahrzeugs ist stimmt nicht. Es ist eher so das demjenigem dem das Fahzeug gehört anrecht auf den Brief hat.

Das heißt hättest du nix anderes in der Hand könnte dich deine Freundin sogar auf die herausgabe des Briefs verklagen.

Da du aber einen Kaufvertrag mit deinem Name hast sieht die Sache schon besser aus. Deine Freundin könnte aber immer noc behaupten du hättest ihr den Wagen geschenkt.

Daher wird die Polizei wohl net viel machen können.

Du mußt sie schon anzeigen wegen Diebstahl oder Unterschlagung. AUßerdem mußt du die unter umständen auf herausgabe verklagen.

Ich würde erst nochmal versuchen versuchen mit ihr zu reden,soweit das bei (ex)freundinen möglich ist:rolleyes:

Biete ihr an den Wagen gemeinsam mit ihr abzumelden und auf dich anzumelden. Wenn das alles nix bringt sag ihr das du sie dann anzeigen mußt.

Wenn alles nix bringt hilft nur der Weg zur Polizei und zum Anwalt.

Gruß Tobias

am 2. Januar 2009 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von corally

mit der polizei hab ich damals geredet "das ist ne zivilrechtliche sache... da können wir leider nichts machen"

So ist das nämlich. Die Polizei ist für die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche grundsätzlich nicht zuständig, sondern für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Manchmal kriegt man die Polizei zwar dazu, dass sie mal anruft bzw. eine Schlichtung versucht, aber verbindlich klären und erforderlichenfalls vollstrecken kann man das über Gericht und Gerichtsvollzieher. Wobei in solchen Sachen häufig schon ein Anwaltsschreiben reicht, ohne dass die Sache tatsächlich zum Gericht muss.

Arvin S.

am 2. Januar 2009 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

die alte Regel das derjenige der den Brief hat auch Eigentümer des Fahrzeugs ist stimmt nicht.

Yep - tatsächlich ist es umgekehrt. Der Eigentümer hat Anrecht auf den Fahrzeugbrief (schon um einen Verkauf verhindern zu können). Über das Eigentum sagt der Eintrag im Fahrzeugbrief nichts aus. Es muss ja auch nicht zwingend der Eigentümer als Halter eingetragen sein.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Kevin16v

 

...im schein und brief steht ihr name drin...

Also ist es ihr Auto ! Sie ist als Besitzer des Wagens eingetragen und gemeldet.

 

Du hast den Wagen gekauft (daher dein Name auf dem Kaufvertrag) und ihr geschenkt, zumindest könnte sie das sagen. Und jetzt beweise mal das es nicht so war. :eek:

Hi,

nein das stimmt so net. Die Eintragungen in den Papieren sagen erst mal nichts über die Besitzverhältnisse aus. Wenn du ein Fahrzeug Finanzierst steht du auch im Brief drin aber das Fahrzeug gehört trotzdem der Bank.

Ich habe zur Zeit auch einen Leasingwagen,der gehört auch net mir obwohl ich als Halter im Brief stehe.

Das Problem wenn die Freundin sich quer stellt geht es bis vor Gericht (kann Monate und Jahre dauern) dort muß muß er dann beweißen das ihm das Auto gehört .

Gruß Tobias

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn der Wagen finanziert wird liegt der Brief bei der Bank bis die letzte Rate bezahlt ist, ganz einfach.

 

Wenn du als Besitzer des Fahrzeuges im Brief stehst kannst auch nur du das Fahrzeug verkaufen.

 

Vielleicht hilft das noch etwas weiter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief

 

Theoretisch ist der Kaufvertrag der Nachweis wer Besitzer des Fahrzeuges ist, aber wie soll man Beweisen das man das Fahrzeug nicht verschenkt hat wenn der Wagen auf eine andere Person zugelassen ist ?

 

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