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Wie beweise ich das ich mein Tacho nicht manipuliert habe?
Hallo zusammen!Habe meinen Passat 1,9TDI Variant am 06.01.2011 verkauft mit 207tkm nach Buttstädt.Die Person die ihn kaufen wollte schickte 2 Kollegen die den Wagen in seinem Auftrag abholen sollten.Komme aus Moers.Den einen Kollegen habe ich nie gesehen.Der andere stellte sich als Herr Jung vor mit Perso. Er schaute sich das Auto an und füllte den Kaufvertrag aus und gab mir das Geld.2 Wochen später war das Fahrzeug immer noch nicht umgemeldet,ich rief ihn an und fragte was das solle.Antworter ist doch schon längst umgemeldet:Musst Himmel und hölle in Bewegung setzen das der Wagen zwangsabgemeldet wird.Wurde dann nach 3 Wochenvon einem Alexander John angerufen der angebliche echte Käufer.Der wollte einen Kaufvertrag auf seinem Name weil man ihm sonst seine Kennzeichen abkratzen wollten und das Finanzamt würde auch Ärger machen ohne einen Kaufvertrag auf seinem Name.Habe ihm dann den Kaufvertrag zurückgesandt unterschrieben im guten Glauben.Habe dann in Erfurt bei der Zulassungsbehörde mich erkundigt und diese teilte mir mit:Völliger Blödsinn.Am 2 Feb. bakamm ich eine Brief von der Polizei wegen Waren betrugs,hätte angeblich den Kilometerstand vor dem Verkauf verändert?Ich bin aus allen Wolken gefallen.Ich weiss noch nicht einmals wer mich anzeigt wei ich nochnichteinmal weiss wer das Auto hat.Weil ein Kaufvertrag braucht man nur wenn man das Auto über die Grenze bringen will.Ich glaube mittlerweille das es ein Händler war und ihn Weterverkauft hat und ihn noch selber runtergedreht hat.Wie beweise ich das Gegenteil?MFG Frank
Beste Antwort im Thema
Hi!
Bei VW gibt es für jedes Fahrzeug eine Historie. Wenn der Wagen bei VW im Service ist, werden Datum, Kilometerstand und ausgeführte Arbeiten gespeichert. Diese Historie kann jedes VAG-Autohaus einsehen. Beim Freundlichen kann man Dir vielleicht helfen.
By the way: Meines Wissens muß in Deutschland die SCHULD bewiesen werden, nicht die UNSCHULD.
Du hattest doch schon einen (rechtskräftigen) Kaufvertrag gemacht!? Vielleicht war es etwas "blauäugig", einen zweiten zu machen für ein Auto das schon verkauft ist...
ICH würde mir eine Rechtsberatung besorgen, diese ist auch ohne Versicherung bei ADAC-Mitgliedschaft kostenlos.
Viel Glück!
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28 Antworten
Hi!
Bei VW gibt es für jedes Fahrzeug eine Historie. Wenn der Wagen bei VW im Service ist, werden Datum, Kilometerstand und ausgeführte Arbeiten gespeichert. Diese Historie kann jedes VAG-Autohaus einsehen. Beim Freundlichen kann man Dir vielleicht helfen.
By the way: Meines Wissens muß in Deutschland die SCHULD bewiesen werden, nicht die UNSCHULD.
Du hattest doch schon einen (rechtskräftigen) Kaufvertrag gemacht!? Vielleicht war es etwas "blauäugig", einen zweiten zu machen für ein Auto das schon verkauft ist...
ICH würde mir eine Rechtsberatung besorgen, diese ist auch ohne Versicherung bei ADAC-Mitgliedschaft kostenlos.
Viel Glück!
Das Hilft dir jetzt nich weiter,aber mann verkauft niemals einen angemeldeten Wagen.Ich selbst habe das auch schon gemacht,und der Wagen wurde auch nicht umgemeldet.Habe den Wagen dann Zwangs abmelden lassen,und bin auf den Kosten sitzen geblieben.
Zum zweiten wer sich den Wagen anschaut,und dann einen gültigen Kaufvertrag abschließt,ist auch der Käufer.Ich hätte erst gar nicht einen zweiten Kaufvertrag auf einen anderen Namen ausgestellt.
was hast du denn in den 2.Vertrag reingeschrieben ? ich meine was für ein km Stand ?
Du hast doch auch noch deinen 1. Vertrag mit dem km Stand oder ?
Der Käufer muß beweisen das du den Tachostand geändert hast.Außerdem wirst du ja den Kilometerstand im ersten Vertrag reingeschrieben haben.
Zitat:
Original geschrieben von Aydin1
was hast du denn in den 2.Vertrag reingeschrieben ? ich meine was für ein km Stand ?
Du hast doch auch noch deinen 1. Vertrag mit dem km Stand oder ?
Hi!Im ersten 206tkm.Im zweiten keine km Angabe.Habe aber wirklich nicht dran gedreht.Bin total sauer und muss am Dienstag zu den grünen Jungs zur Vernehmung,
Das du 2 Kaufverträge unterschrieben hast dazu finde ich auch keine Worte, aber nun ist es so und es wird dir mit Sicherheit eine große Lehre sein.
Aber du wirst vernommen weil du KMST manipulliert hast weil du im richtigen Kaufvertrag an den 2ten Käufer gar keinen angegeben hast ist doch ein Witz!! Du kannst nicht für etwas haftbar gemacht werden was du nicht mal angegen hast.
Wenn du z.B. im 1sten KV 206 TKM angegeben hättest und im 2ten nur 106TKM getan hättest dann ja.
Im Regelfall ist es so dass du das wichtigste Beweisstück auf der Hand hast und das ist der 1ster KV wo der KMST notiert wurde, was und wer danach an deinem Auto etwas manipulliert haben soll dass kann dir doch egal sein !! Das du danach einen 2ten KV ausgefüllt hast war nicht unbedingt die beste Erleuchtung aber auch damit hast du dich nicht ins eigene Fleisch gebissen, weil du den Kmst vergessen hast einzutragen.
Manipullation wären evt. abweichende Daten wie z.B.
->2 falsche Kmst
-> arglistig verschwiegenen Unfall
-> 2 falsche Kaufpreise (dadurch wäre ein Händler der die Kaufsumme abschreiben muss mit einem niedrigeren Kaufpreis im Vorteil gegenüber dem teurer angegebenen Kaufpreis)
Zitat:
Original geschrieben von og-lg-227
Das du 2 Kaufverträge unterschrieben hast dazu finde ich auch keine Worte, aber nun ist es so und es wird dir mit Sicherheit eine große Lehre sein.
Aber du wirst vernommen weil du KMST manipulliert hast weil du im richtigen Kaufvertrag an den 2ten Käufer gar keinen angegeben hast ist doch ein Witz!! Du kannst nicht für etwas haftbar gemacht werden was du nicht mal angegen hast.
Wenn du z.B. im 1sten KV 206 TKM angegeben hättest und im 2ten nur 106TKM getan hättest dann ja.
Im Regelfall ist es so dass du das wichtigste Beweisstück auf der Hand hast und das ist der 1ster KV wo der KMST notiert wurde, was und wer danach an deinem Auto etwas manipulliert haben soll dass kann dir doch egal sein !! Das du danach einen 2ten KV ausgefüllt hast war nicht unbedingt die beste Erleuchtung aber auch damit hast du dich nicht ins eigene Fleisch gebissen, weil du den Kmst vergessen hast einzutragen.
Manipullation wären evt. abweichende Daten wie z.B.
->2 falsche Kmst
-> arglistig verschwiegenen Unfall
-> 2 falsche Kaufpreise (dadurch wäre ein Händler der die Kaufsumme abschreiben muss mit einem niedrigeren Kaufpreis im Vorteil gegenüber dem teurer angegebenen Kaufpreis)
Hallo!Vor allen Dingen steht in dem Brief der Polizei am08.01.2011 verkauft in Moers,aber ich habe den Wagen am 06.01.2011 verkauft.Habe auch Zeugen von meiner Fahrgemeinschaft mit denen ich schon seit Jahren fahre und die können meine Angaben bestättigen.Und die Frau vom Strassenverkehrsamt in Erfurt.Und natürlich der Chef des Strassenverkehrsamt in Moers die ich beide wegen des 2.Kaufverrages gefragt hatte.Mfg Frank
abgesehen davon dass du 2 verträge gemacht hast =)
rechtslage ist doch so :
-1. vertrag gemacht mit XXX KM von dir und vom käufer unterschrieben ...
-2. damit hat der käufer den KM stand bestätigt und alles ist gut ...
hier solltest du aus der geschichte schon raus sein , da du den wagen mit XX km verkauft hast und der käufer dieses bestätigt hat ( hast du ja auch schriftlich mit dem kaufvertrag )
jedoch was jetzt die Folgen sind , dass du einen 2. Vertrag mit einer anderen person gemacht hast , obwohl dir der wagen gar nicht mehr gehört. Das weiß ich nicht ...
hat der käufer eine vollmacht mitgehabt ? das er auch befugt war diesen wagen im namen des anderen zu kaufen ? ( wobei das ja auch egal ist , da er mit SEINEM namen unterschrieben hat ... )
ich würde erstmal eine kopie des 1. kaufvertrages der polizei schicken und sagen , dass die sich doch bitte an den besitzer wenden sollen ... danach würde ich zum anwalt , wenn noc hwas kommt ...
Hallo
Mach dir mal keine Große Sorgen!!!!!
Nimm alle unterlagen mit,nenne sämtliche zeugen die du hast,Unterlagen die du vielleicht noch vergessen hast mit zugeben an den käufer!!!!
Wie bereits oben erwähnt, du brauchst nichts zu beweisen.
Wenn du sowieso im Vertrag es reingeschrieben hast.
Vielleicht hast du noch Rechnungen,Quittungen,e.t.c.....
Darf ich fragen was für ein Vertrag du benutzt hast????
Abgelesener KM.........Stand eingetragen??
Zitat:
Original geschrieben von passat 60
Hallo
Mach dir mal keine Große Sorgen!!!!!
Nimm alle unterlagen mit,nenne sämtliche zeugen die du hast,Unterlagen die du vielleicht noch vergessen hast mit zugeben an den käufer!!!!
Wie bereits oben erwähnt, du brauchst nichts zu beweisen.
Wenn du sowieso im Vertrag es reingeschrieben hast.
Vielleicht hast du noch Rechnungen,Quittungen,e.t.c.....
Darf ich fragen was für ein Vertrag du benutzt hast????
Abgelesener KM.........Stand eingetragen??
Hallo!Von mobile.de ist der Kaufvertrag.
Wirtschaftsprivatrecht Teil 2 aus meinem Studium kann man ja doch brauchen=)....
1.Der erste kaufvertrag zwischen dir und der person war gültig , da du eigentümer warst und das eigentum auf deinen kaüfer übergeben hast(ob der ne vollmacht hatte um "im auftrag" zu kaufen is eigtl. egal...falls nicht, ist er jetzt eigentümer...falls er eine vollmacht hatte is der andere eigentümer) ..gültiger kaufvertrag nach §433 bgb
2.Dein zweiter Kaufvertrag war gar nicht mehr gültig, da du ja durch den ersten kaufvertrag nicht mehr eigentümer des auto warst...
Folgeie Rechtsgrundlage (eigentümer am Auto) fehlt...Normalerweise werden dann kaufpreis/auto wieder zurückgegeben , und der eigentümer bekommt das auto (also der unterschreiber vom 1. kaufvertrag)....also passts so wies is
3.Du musst nicht beweisen das der kilometerstand stimmt,falls du wirklich den kilometerstand gefälscht hättest wäre das ungerechtfertigte bereicherung (und ob das im kaufvertrag steht is scheißegal, weil wenn der kilometerstand ne lüge is , is es arglistige täuschung)..folge..kein rechtskräftiger kaufvertrag
Grundlagen für eine ungerechtfertigte bereicherung:
1.Der Bereicherte (also du) ,müsste etwas erlangt haben (hast du ja ,nämlich geld)
2.Durch die leistung eines anderen (ja, du hast geld bekommen , das is ne leistung)
3.Ohne rechtlichen grund/späteren wegfall des rechtlichen grundes/auf kosten eines andere!!!
Punkt 3 is bei dir der entscheidende:Wie ich oben geschrieben habe müsste dir der käufer nachweisen dass der kilometerstand nicht stimmt....die folge wäre eine arglistige täuschung von deiner seite aus(fahrlässig oder vorsätzlich §276 bgb).....folge...Vertrag verliert rechtlichen Grund
ABER:wenn du den kilometerstand nicht gefälscht hast, war es ein gültiger kaufvertrag mit allen voraussetzungen und es passt alles...der 2te kaufvertrag ist nicht zu beachten, da er gesetzlich garnicht legal ist..
Kleine Rechtsberatung aus meinem studium=)
DANKE
Dazu hätte ich ne Frage:
Kann man irgendwie beweisen, dass der KM-Stand manipuliert wurde, wenn der Wagen nicht Scheckheftgepflegt wurde?
Worüber das Du den Wagen angeboten?
Über ne Börse?
Das der "Zwischenhändler" krumme Dinger dreht scheint klar, der Perso war evtl. gefälscht.