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Wie bezahlt man üblicherweise einen Neuwagen beim Händler?

Hallo,

bald kommt mein Neuer. Jetzt frage ich mich, wie bezahle ich den mit dem geringstem Risiko.

Ich überweise, Händler sendet mir den Brief zur Anmeldung und ich hole anschließend das Auto ab. Ist das die gängige Praxis bei einem seriösem Autohaus?

Was ist wenn der Brief nach der Überweisung nicht kommt, kann ich mein Geld problemlos zurück buchen lassen und wenn, wie lange?

Gibt es irgendwelche Stolperfallen, worauf sollte ich achten?

Gruß

sand

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht wieso du das mit dir machen lässt... Der Verkäufer ist auf dich als Kunden angewiesen, nicht umgekehrt.

Die Regeln zum Ablauf der Zahlung und Übergabe legt man bei Vertragsabschluss fest.

Will der Verkäufer nun nachträglich davon abweichen weil er offensichtlich wirtschaftliche Probleme hat musst du dem nicht zustimmen.

 

"Mal Nachfragen ob ich mein bezahltes Auto schonmal ansehen kann"

Allein dieser Gedanke ist unglaublich!

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76 Antworten
am 30. März 2012 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von sand

Hallo, bald kommt mein Neuer. Jetzt frage ich mich, wie bezahle ich den mit dem geringstem Risiko.

Bisher ausnahmslos bar. Der Bank ein paar Tage vorher Bescheid sagen, damit sie die Scheinchen bereit halten.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von sand

Hallo, bald kommt mein Neuer. Jetzt frage ich mich, wie bezahle ich den mit dem geringstem Risiko.

Bisher ausnahmslos bar. Der Bank ein paar Tage vorher Bescheid sagen, damit sie die Scheinchen bereit halten.

Online Depot Bank

Wenn der Händler dich kennt, sollte nach dem Erhalt der Rechnung, eine Überweisung ausreichen. Macht mein Freundlicher schon seit Jahrzehnten bei mir. Egal ob Neuwagen, Service oder Ersatzteil.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn der Händler dich kennt, sollte nach dem Erhalt der Rechnung, eine Überweisung ausreichen.

MfG aus Bremen 

Der Händler wünscht ja auch die Überweisung, 5-stellige Bargeldsummen wollen die doch gar nicht im Haus haben.

Bloß, wann wechselt der Brief die Seiten?

Wie wärs damit:

Du bekommst den Brief, übeweist die Kohle, und danach kannst du das Auto mitnehmen.

Ist doch alles Verhandlungssache. :D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Wie wärs damit:

Du bekommst den Brief, überweist die Kohle, und danach kannst du das Auto mitnehmen.

Ist doch alles Verhandlungssache. :D

So fände ich das auch o.k. :)

am 30. März 2012 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Wie wärs damit:

Du bekommst den Brief, übeweist die Kohle, und danach kannst du das Auto mitnehmen.

Ist doch alles Verhandlungssache. :D

Diese Reihenfolge ist nicht ganz praxisgerecht - schließlich soll doch der Händler das Auto zulassen.

Ehrlich gesagt, mir wäre es wurscht, ob der Brief ein oder zwei Tage länger beim Händler ist oder nicht. Ich bin zwar Leasingkunde, aber wäre ich Käufer, würde ich das zugelassene Auto mitnehmen, den Betrag überweisen (wie ich dies auch nach Inspektionen mache) und dann irgendwann den Brief abholen bzw. schicken lassen. Dies ist bei meinem :) auch der normale Ablauf bei Kauf.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von sand

...

Ich überweise, Händler sendet mir den Brief zur Anmeldung und ich hole anschließend das Auto ab. Ist das die gängige Praxis bei einem seriösem Autohaus?

...

Ich lese aus dem Startbeitrag EINDEUTIG heraus, dass der Käufer das Auto selbst zulassen will.

am 30. März 2012 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von sand

Hallo,

 

 

 

Was ist wenn der Brief nach der Überweisung nicht kommt, kann ich mein Geld problemlos zurück buchen lassen und wenn, wie lange?

Nein geht nicht

Habe ich den angemeldeten Wagen unter dem Hintern, den Brief in der Hand, dann bekommt der Freundliche sein Geld.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von sand

Hallo,

Was ist wenn der Brief nach der Überweisung nicht kommt, kann ich mein Geld problemlos zurück buchen lassen und wenn, wie lange?

Nein geht nicht

Ich dachte, dass man eine Überweisung bis zu 14 Tagen zurückholen kann?!

am 30. März 2012 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von sand

...

Ich überweise, Händler sendet mir den Brief zur Anmeldung und ich hole anschließend das Auto ab. Ist das die gängige Praxis bei einem seriösem Autohaus?

...

Ich lese aus dem Startbeitrag EINDEUTIG heraus, dass der Käufer das Auto selbst zulassen will.

Ok, sorry, mein Fehler - hatte ich überlesen. Wobei ich nicht nachvollziehen kann, weshalb ein Neuwagenkäufer das Auto unbedingt selbst zulassen will - für mich sind Zulassungsstellen ein Greuel ... ( ... oder ein Gräuel?).

Gruß

Der Chaosmanager

am 30. März 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von sand

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Nein geht nicht

Ich dachte, dass man eine Überweisung bis zu 14 Tagen zurückholen kann?!

Nein da irrst du du kannst einen abgebuchten Dauerauftrag zurückholen nicht aber eine Überweisung.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich lese aus dem Startbeitrag EINDEUTIG heraus, dass der Käufer das Auto selbst zulassen will.

Ok, sorry, mein Fehler - hatte ich überlesen. Wobei ich nicht nachvollziehen kann, weshalb ein Neuwagenkäufer das Auto unbedingt selbst zulassen will - für mich sind Zulassungsstellen ein Greuel ... ( ... oder ein Gräuel?).

Gruß

Der Chaosmanager

Kein Problem, Zulassungsstelle ist gleich um die Ecke. Damit will ich auch sicherstellen, dass ich auch die reservierte Nummer bekomme - ich habe da so meine Erfahrungen!

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