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Wie den Schaden abwickeln?

Themenstarteram 29. August 2012 um 20:01

In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und hat mir eine kleine Beule in den Schwellen gemacht.

Hab das mit Fotos dokumentiert und die Firma angeschrieben. Die haben den Schaden auch eingestanden und so habe ich einen Kostenvoranschlag über 1500 Euro eingereicht .

Wie kann ich den Schaden abwickeln?

Die wollen mir eine preiswerte werkstatt anbieten (als vw), da sie den Schaden wg.selbstbehalt wohl aus eigener Schatulle begleichen müssen.

Ich will mich aber auf solche Diskussionen gar nicht einlassen, da die Differenz so gross auch nicht sein wird.

In vorlasse will ich auch nicht gehen, da ich dann ggf. Dem Geld hinter her laufen werde.

Mir wäre am liebsten, die würden den Schaden Bar begleichen, denn das Auto werde ich dann mit einem kleinen Abschschlag wg. des Schadens eh in absehbarer zeit verkaufen wollen.

Ich könnte es auch dabei belassen und gar nichts geltend machen, aber Beulen kommen von mir selbst auch noch hinzu.

Würde mich freuen, einen tip zu bekommen.

Danke

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2012 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und  .......

Bei einem Sturmschaden (Windstärke >8) ersetzt dir deine Teilkaskoversicherung den Fahrzeugschaden. Die veranlasst notfalls auch eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Kfz-Sachverständigen, wodurch dir keine Kosten entstehen.

 

Einen eigenen Kfz-Sachverständigen würde ich vorschnell nicht beauftragen. Es könnte durchaus sein, dass du auf den Kosten für ein Gutachten sitzen bleibst. Sollte der Schaden durch Sturm entstanden sein, könnte "Höhere Gewalt" vorgelegen haben, so dass die Firma (oder dessen Haftpflichtversicherung) für den Schaden an deinem Fahrzeug wohlmöglich nicht haftbar zu machen ist.

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am 29. August 2012 um 21:17

fiktive abrechnung nennt sich das...solltest dir einen gutachter holen und der der gibt dir dann halt ein gutachten das du an die versicherzung leitest. bekommst dann den nettobetrag ausgezahlt.

am 29. August 2012 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und  .......

Bei einem Sturmschaden (Windstärke >8) ersetzt dir deine Teilkaskoversicherung den Fahrzeugschaden. Die veranlasst notfalls auch eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Kfz-Sachverständigen, wodurch dir keine Kosten entstehen.

 

Einen eigenen Kfz-Sachverständigen würde ich vorschnell nicht beauftragen. Es könnte durchaus sein, dass du auf den Kosten für ein Gutachten sitzen bleibst. Sollte der Schaden durch Sturm entstanden sein, könnte "Höhere Gewalt" vorgelegen haben, so dass die Firma (oder dessen Haftpflichtversicherung) für den Schaden an deinem Fahrzeug wohlmöglich nicht haftbar zu machen ist.

am 29. August 2012 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

Die wollen mir eine preiswerte werkstatt anbieten (als vw), da sie den Schaden wg.selbstbehalt wohl aus eigener Schatulle begleichen müssen.

Soll dir erstmal egal sein.

Du wendest dich an die Versicherung der Firma und gut ist.

Hingehen und die Hand aufhalten hat immer den faden Beigeschmack von einer Bereicherungsabsicht.

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

Ich könnte es auch dabei belassen und gar nichts geltend machen, aber Beulen kommen von mir selbst auch noch hinzu.

wie verstehe ich das denn?

wenn der "sturm" keinen erweiterten schaden hinzugefuegt hat, bekommst du wohl nichts.

kann anders gemeint sein, aber ich wurde nicht schlau draus.

dazu die absicht fiktiv abzurechnen...dann gehst du eh nicht in vorkasse.

evtl. koenntest du das noch naeher beschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und  .......

Bei einem Sturmschaden (Windstärke >8) ersetzt dir deine Teilkaskoversicherung den Fahrzeugschaden. Die veranlasst notfalls auch eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Kfz-Sachverständigen, wodurch dir keine Kosten entstehen.

Einen eigenen Kfz-Sachverständigen würde ich vorschnell nicht beauftragen. Es könnte durchaus sein, dass du auf den Kosten für ein Gutachten sitzen bleibst. Sollte der Schaden durch Sturm entstanden sein, könnte "Höhere Gewalt" vorgelegen haben, so dass die Firma (oder dessen Haftpflichtversicherung) für den Schaden an deinem Fahrzeug wohlmöglich nicht haftbar zu machen ist.

Aber doch nicht, wenn ggf. ein Fremdverschulden vorliegt ! Der TE hatte doch geschrieben, dass keine ausreichende Sicherung vorlag !

Themenstarteram 30. August 2012 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von mopfan

Die wollen mir eine preiswerte werkstatt anbieten (als vw), da sie den Schaden wg.selbstbehalt wohl aus eigener Schatulle begleichen müssen.

Soll dir erstmal egal sein.

Du wendest dich an die Versicherung der Firma und gut ist.

Hingehen und die Hand aufhalten hat immer den faden Beigeschmack von einer Bereicherungsabsicht.

Den Faden Beigeschmack einer Bereicherung will ich in jedem fall nicht. Mir ist es lästig das ganze hantier mit Werkstatt und fehlendem Auto in dieser Zeit, mitzumachen.

Will die kosten für zus. Leihwagen etc nicht noch erhöhen.

Da sie das wg dem eigenbehalt bei der Haftpflicht selbst tragen müssen, wird ja auch keine Versicherung greifen.

In vorlasse will ich jedenfalls nicht gehen. Da gibt es ja auch nicht so etwas wie eine Abtretung des Schadens in der Werkstatt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Aber doch nicht, wenn ggf. ein Fremdverschulden vorliegt ! Der TE hatte doch geschrieben, dass keine ausreichende Sicherung vorlag !

Doch, auch dann zahlt die Teilkasko, wenn Windstärke 8 erreicht war.

Das hat für den TE den Vorteil, dass er den Schaden ohne Diskussion erstattet bekommt (ggf. abz. Selbstbeteiligung, die ihm die Fa. aber sicher gerne erstattet, wenn sie damit raus ist).

 

Wendet er sich wegen des gesamten Schadens an die Firma (an die Versicherung kann er sich nicht wenden, da es da keinen Direktanspruch gibt), muss er beweisen, dass die Firma  schuldhaft gehandelt hat und das Zeug nicht ausreichend gegen Sturm gesichert war.

 

Je stärker der Sturm war, desto unmöglicher wird der Beweis (siehe aAKBx Beitrag).

 

Die TK Lösung ist also durchaus sinnvoll. Wenn allerdings kein Sturm war (Wind kleiner 8 Bft) ist Essig.

 

 

Moin,

 

soweit ich weiß, geht Eigenversicherung immer vor (die holt sich ggf den Zeitwert von der Fa. wieder).

 

Du hast aber noch nicht das BJ Deines PKWs genannt, sollte es 10 Jahre und älter sein, dürfte eine Regulierung der TK gegen Null gehen, je nach Größe der Beule und ggf wenn an der Stelle bereits Beulen vorhanden waren.

 

Themenstarteram 30. August 2012 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

soweit ich weiß, geht Eigenversicherung immer vor (die holt sich ggf den Zeitwert von der Fa. wieder).

Du hast aber noch nicht das BJ Deines PKWs genannt, sollte es 10 Jahre und älter sein, dürfte eine Regulierung der TK gegen Null gehen, je nach Größe der Beule und ggf wenn an der Stelle bereits Beulen vorhanden waren.

Bj unter 4 jahre

Wie schauts denn aus? Hast Du eine Teilkasko (bei einem vier Jahre alten Auto fast obligatorisch)? Dann melde den Schaden Deiner Versicherung und warte ab, ob die bezahlen oder nicht. Wenn nicht, werden sie das begründen (dann mit 99%iger Wahrscheinlichkeit deshalb, weil kein Sturm war). Dann steht es Dir widerum immer noch frei, den Schaden bei dem Verursacher (also der, der die Sicherung vernachlässigt hat) geltend zu machen.

Wenn Deine Teilkasko zahlt, war Sturm und der vermeintliche Verursacher ist mit grosser Wahrscheinlichkeit raus aus der Verantwortung... Auch hier steht es Dir aber frei, die Selbstbeteiligung bei der Firma geltend zu machen und Du hast gute Chancen, dass die sie Dir erstatten, weil denen meist der Aufwand wegen einem niedrigen dreistelligen Betrag schlicht zu hoch ist!

Themenstarteram 31. August 2012 um 10:04

Meine tk ist raus, war kein Sturm.

Werde nur fachwerkstatt (vw) akzeptieren.

Mir ist immer noch nicht klar, wie die kosten durch Verursacher übernommen werden können (ohne vorlasse). Schuldfrage ist ja geklärt.

Prinzipiell würde ich einen finanziellen Ausgleich bevorzugen, da letztendlich ich die Beule am Auto habe und damit eine Wertminderung. Sehe das nicht als Bereicherung.

Das ganze scheint aber nicht ohne rechnung zu funktionieren, so sagt es der Verursacher.

Zitat:

Das ganze scheint aber nicht ohne rechnung zu funktionieren, so sagt es der Verursacher.

Das ist der Wunsch des Verursachers und nicht mehr.

Es ist bei einem Haftpflichtschaden ganz alleine Deine Entscheidung ob und ggf. wo du reparieren läst oder ob Du fiktiv nach Gutachten - eines von Dir beauftragten - Kfz-Sachverständigen abrechnest.

So viel zur Theorie.

 

Wenn der Verursacher aber der Arbeitgeber ist, könnte es ein oder zwei Überlegungen geben, die darüber hinausgehen.

am 31. August 2012 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Das ganze scheint aber nicht ohne rechnung zu funktionieren, so sagt es der Verursacher.

Es ist bei einem Haftpflichtschaden ganz alleine Deine Entscheidung ob und ggf. wo du reparieren läst oder ob Du fiktiv nach Gutachten - eines von Dir beauftragten - Kfz-Sachverständigen abrechnest.

Gilt das auch für eine Betriebshaftpflicht? Der Schaden wurde ja nicht durch ein KfZ verursacht.

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