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Wie ein Auto auf H-Kennzeichen anmelden?

Themenstarteram 6. Januar 2007 um 12:34

Hallo!

Da ich in naher Zukunft ein 32 Jahre altes Auto kaufen werde hab ich mal eine Frage bzgl. dem H-Kennzeichen:

Das Auto hat neuen Tüv und Au, ist aber noch nicht auf H-zugelassen. Reicht der Kfz-Brief usw. aus um das beim Landratsamt umschreiben zu lassen oder brauch ich da ein spezielles Gutachten?

Dann zur Steuer: H-Kennzeichen-Steuer ist 191.- Euro?

Das Auto hat 1000cm³ was ~250.- Euro Steuer bei "regulärer" Zulassung bedeutet.

Da ich den aber nur 7 Monate im Jahre anmelden werde, käme ich steuerlich sogar unter die 191.- des H-Kennzeichens. Normal anmelden wär also besser?

Hat man beim H-Kennzeichen Nachteile?

Grüße

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19 Antworten

Also keine Frage. Normal anmelden mit Saisonkennzeichen, denn das ist bei H- kennzeichen nicht möglich.

Nachteile? Ausser einer erneuten TÜVPrg.(wenn sie länger als 3 Monate alt ist) und dieses "Gutachten" kostet auch was - keine.

Noch keine.

Vllt macht es auch Sinn etwas mehr zu zahlen, weil ich zumindest das H-Kennzeichen als Statussymbol sehe. Das macht sich einfach gut auf dem Auto.

mfg Micha

am 6. Januar 2007 um 16:37

@ Massow

Richtig, H geht nur für`s ganze Jahr und Du musst nochmals zum TÜV und Dir ein H zuteilen lassen.

Kosten:

Steuer = 191€

Versicherung Haftpflicht = 77,50€

So, jetzt kannst Du Dir`s überlegen

Gruß Stephan

Moin,

Ihr habt alle Recht, mit dem was Ihr da sagt. Aber wenn Massow den Wagen normal zuläßt (oder mit Saison-Kennzeichen), dann unterliegt er den heute gültigen TÜV- und AU-Bestimmungen. Schafft der Wagen das? Bei H-Zulassung gibt´s ja bekanntlich keine AU und der TÜV ist auch wesentlich lockerer.

@Massow: Ich empfehle Dir, Dich vorab schon sehr genau zu erkundigen, was für Kosten da auf Dich zukommen und wie das mit dem TÜV und AU aussieht. Nicht, daß Du nachher eine "Milchmädchen-Rechnung" gemacht hast.

Gruß, Erik.

am 6. Januar 2007 um 19:22

also das stimmt vorne und hinten nicht! ob ein wagen zur au/asu muß bestimmt lediglich das baujahr (abhängig ob otto oder diesel) und sonst NICHTS.

ich fahre einen meiner alten auch mit normaler zulassung, trotzdem gelten alle richtlinien die zum zeitpunkt der herstellung galten (stichwort bestandschutz)!

die einzige sache im bereich der stvzo, in dem kein bestandschutz gilt, ist eine warnblinkanlage, das wars auch schon.

übrigens: auch h-kennzeichen kann man an-und-ab-melden. muß man halt rechnen, was billiger kommt.

gruß

frank

Mal ne saublöde Frage:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich jetzt zum Beispiel an meine Giulia mit H-Kennzeichen einen Kat, den es für den Wagen gibt, einbaue lasse? Wie wird das geregelt und was macht es bei den Kosten aus wenn überhaupt?

Sinnvoll wäre ja ein Kat für einen Oldtimer, wenn jetzt zum Beispiel ein Fahrverbot in Städten eintreten sollte für Autos ohne oder ungeregeltem Kat.

 

Gruß, Andi

Moin,

Hast du einen Kat, hast du einen Kat und einen Eintrag in den Brief mit der entsprechenden Schadstoffstufe. Wenn das Fahrzeug entsprechend die passenden Normen packt ... bekommt es so eine lustige Plakette.

Einflüsse auf das H-Kennzeichen oder die Steuer gibt es keine.

MFG Kester

H Kennzeichen ja oder nein

 

Hallo,

habe deine Anfrage wegen des evt. Kennzeichenwechsels gelesen. Ich mache das schon seit jahren für unsere ganze Familien-Flotte von Käfern. Im Frühjahr anmelden und im Herbst abmelden. Mußt du natürlich zwei mal zum Straßenverkehrsamt Nummern ziehn und Schlange stehn. Bei mir gabs aber 2007 eine Neuerung: Neuer Schalter nur für Stillegungen kommt man sofort dran.

Rein rechnerisch gibt es da gar keine Frage.

191,73 € Jahrespauschale mußt du natürlich vorlegen, macht bei 7 Monaten ( die Jungs rechnen natürlich Tageweise) ca. 113,00 € plus die Gebühren für An-und Abmeldung ca. 15,00€. Den Überschuß bekommst du ein paar Tage nach der Abmeldung zurück.

Du sparst natürlich auch noch die Versicherungsbeiträge für die Zeit in der dein Wägelchen im Winterschlaf ist.

Nicht vergessen: Du mußt den gezahlten Überschuß fürs nächste Jahr bei der Versicherung bunkern. Vertrag nur "ruhen" lassen. Denn brennt dir nun die Garage ab ist das Fahrzeug weiterhin versichert.

Das Gutachten, was die beim Straßenverkehrsamt sehen wollen ist umfangreicher als ein normaler TÜV-Bericht. Ich kann dir aber im Moment nicht genau sagen, was die dafür verlangen und wie es aussieht wenn du gerade eine neue HU gemacht hast.

Einmalige Kosten: Das Gutachten, neue Schilder, neuer Fahrezugschein und evt ein neuer Brief.

Wenn du das nun gegen deine ca. 253,60 € und den Jahresbeitrag der Versicherung rechnest springt ein nettes Essen mit der ganzen Familie raus.

mfG und schönes Wochenende

Christian

Zitat:

Original geschrieben von frankhes

also das stimmt vorne und hinten nicht! ob ein wagen zur au/asu muß bestimmt lediglich das baujahr (abhängig ob otto oder diesel) und sonst NICHTS.

Da zeigt sich wieder mal, daß TÜV nicht gleich TÜV ist: Mein Arbeitskollege wollte im Frühjahr 2006 einen alten NSU-Prinz 1000 normal zulassen und sollte deswegen vorher zum TÜV. Der schüttelte den Kopf, weil angeblich Teile der Technik (ich weiß jetzt nicht, welche) nicht dem heutigen Stand entsprächen und weil das Auto keine AU bekam. Mein Kollege mußte den Wagen auf "H" zulassen. Andere Länder, andere Sitten.

Folgendes zm H-Kennzeichen ...

 

Auzug aus der "www" meines Tüv´s:

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind.

Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.

Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw.

Was ist ein Kulturgut?

Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. Ein ehemaliger Feuerwehr- oder Militärlaster, der jetzt als Wohnmobil dient, ist somit in der Regel kein Original; ein Porschemotor gehört nicht in einen VW-Käfer und auch schlecht gepflegte Fahrzeuge haben schlechte Karten.

Darüber hinaus überprüfen die TÜV-Spezialisten Folgendes:

Hat das Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand durch die Hauptuntersuchung (HU) dokumentiert wird.

Fehlt die Betriebserlaubnis, kontrolliert der TÜV-Fachmann, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge") entspricht. Dabei gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung und eventuell erforderlicher Nachrüstungen.

Fällt das Gutachten positiv aus, erteilt die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteran eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer". Damit hat der Besitzer Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen. Die Form entspricht dem bekannten Euro-Schild, auf das am rechten Rand ein "H" geprägt ist (H = historisches Fahrzeug).

Übrigens: Die Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens können nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens kombiniert werden. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich – etwa für eine Winterpause.

------------

Die umstellung auf "H" lohnt sich nur wenn dein Wägelchen mehr als 500 ccm unter der Motorhaube hat.

Und da wäre noch die Sache mit dem Gutachten..... ich glaube nicht, daß die dir beim Straßenverkehrsamt ein H-Kennzeichen zuteilen nur weil dein Wagen auf dem letzten HU-Bericht 30 Jahre alt ist.

Wie wollen die denn den "historisch wertvollen" Zustand beurteilen können. Sprich Anbauteile, T-B-S-Tuning ect. was ja in den 70er gang und gebe war und auch zulässigist.

Zum Thema KAT an Oldies.

Baut man sich so ein Ding einfach nur so drunter, weil man denkt es würde die Schadstoffe senken, so hat der TÜVprüfer ein Problem.

Wie hoch ist denn der Schadstoffausstoss jetzt?

Denn um den Oldie in irgendeiner Schadstoffklasse zu quetschen müssen Abgaswerte her. Lt. Gesetz unterschiedlich-je nach Klasse.

Hat man die nicht(im Normalfall) gibt es auch keine Einteilung, ausser vielleicht einen warmen Händedruck des TÜVprüfers ob der Schadstoffminimierung allgemein.

Ist sicherlich auch der Grund gewesen warum viele Oldtimer keinen KAT haben.

Ein einfach nur so eingebauter KAT = U-KAT wird heute so wie "ohne KAT" besteuert.

Hätte der Gesetzgeber schon früher mal gesagt, wir erkennen das Umweltbewusstsein einfach nur so an wie der Besitzer den KAT nur so druntergebaut hat und geben ihm 10 oder 20% Rabatt auf die KFZ-Steuer, so wären deutlich mehr mit KAT unterwegs.

Ist aber nie geschehen.

Anders sieht's mit Gutachten über den Fahrzeugtyp mit KAT aus. Ist/war teuer und man bekam in der Regel EURO2, für die man heute m.W. keine Vergünstigungen mehr bekommt.

Klar, der Umweltgedanke zählt mehr, aber mal ehrlich: über die NOx und HCx anteile spricht keiner mehr. Das Klimagift CO2 überragt alles.Das allerdings kann kein KAT reduzieren.

Themenstarteram 7. Januar 2007 um 17:52

Hallo!

Danke für die Antworten.

Also KAT hat dieses Fahrzeug keinen!

Da es ja auch schöne Tage "ausserhalb der Saison" gibt, werde ich ihn wohl auf H anmelden wollen. Man hat mehr vom Auto.

Aber andersrum seh ich Probleme bei der Versicherung auf H:

Da ich selber kein Auto "auf mich laufen" hab, wär der Oldi mein "Erstwagen". Viele Versicherer verlangen aber einen "Erstwagen".

Unser "Erstwagen" läuft auf meine Lebengefährtin und den Oldi dann dort als Zweitwagen ist die Versicherung ja wieder teurer!?

Das muß ich mal mit meinem Versicherer durchsprechen.

Grüße

Versicherung zum "H"

 

Hallo Massow,

mit der Versicherung mußt du mal genau schaun. Die meisten bieten extra Tarife für Oldies mit "H" an.

 

Einige sind günstig andere echt teuer.

Ist aber auch möglich den Wagen als Zweiten auf deine Partnerin anzumelden und dich im Brief als Halter zu nennen. Falls du angst hast sie brennt dir später mal mit dem Wägelchen Richtung Süden durch. :-)

Doch Sie kann dir die Versicherung kündigen solltest du mit dem Wägelchen verduften.

viel Spaß beim abklappern der Vertreter....

und denke drann die wirst du nicht mehr wieder los... die wollen dich dann von Kopf bis Fuß versichern...

gruß Christian

Bei H-Kennzeichen gibt´s kein Rabatt oder Typklassen wie bei normal zugelassenen Auto´s. Die Versicherungsbeiträge werden durch den Wert des Fahrzeuges ermittelt. Ist jedoch von Vers. zu Vers. unterschiedlich. Um eine Wertbeurteilung machen zu können benötigt die Versicherung ein so genanntes Wertgutachten, entweder durch von der Vers. festgelegte Gutachter oder TÜV/DEKRA. Dieses Gutachten ist dann Grundlage für die Höhe der Beiträge. Vorteil dieses Gutachtens ist es, wenn das Auto mal gestohen wird oder verunfallt, bekommst Du auf alle Fälle entsprechende Entschädigung, weil es schwarz auf weiß im Gutachten steht. Bei normaler Zulassung ist es schon wieder eine Frage wie eine nicht auf Oldtimer spezialisierte Versicherung abrechnet, so nach dem Motto so eine alte Alltagskiste ist doch nichts mehr wert. Gibt nur Streiterei.

Nachteil der H-Versicherung, die wollen einen Erstwagen sehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: den Erstwagen haltertechnisch von Deiner Freundin auf Dich umschreiben (Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und die selbe Person sein) oder wenn ihr zusammen wohnt,

akzeptiert die Versicherung eventuell die gleiche Adresse, obwohl Deine Freundin der Halter ist (Stichwort eheähnliche Gemeinschaft).

Ich persönlich würd H-Kennzeichen anstreben, auch wenn´s im ersten Moment teurer ist. Du hast die Ab- und Anmelderei nicht und wenn auch außerhalb der Saison geiles Wetter (so wie jetzt) ist kannste ne Runde drehen. Und zukünftig drohende Fahrverbote für Auto´s ohne KAT lassen sich EVENTUELL (mal sehen wie sich unsere Politiker entscheiden) auch umgehen durch Benutzung des H-Kennzeichen. Bei regulärer Anmeldung nicht.

Ralf

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