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wie funktioniert der Kauf b. Händler

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 14:36

Hallo!

Habe noch nie ein Auto bei einem Händler gekauft, deshalb folgende Frage:

Wohne in A und möchte bei einem Vertragshändler im entfernteren B ein Auto kaufen.

Das alte Fzg. soll mich nach B bringen und dort auch verschrottet werden damit ich mit dem neuen Auto gleich (am selben Tag!) nach Hause fahren kann.

Geplant ist eine Anzahlung von ca. 50% des Kaufpreises (oder sollte man weniger?) der Rest wird in 1 Woche überwiesen, möchte nicht so viel Bares mit mir rumschleppen.

Kann das so funktionieren?

Wie läuft das mit der Neuzulassung des Autos?

Macht das normalerweise der Händler für den Kunden?

Kann man alles an einem einzigen Tag erledigen?

Oder kann man das Auto erst mitnehmen wenn es bezahlt wurde?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

einbienchen

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12 Antworten

Hallo Einbienchen,

ein Händler, der dich nicht kennt, wird sich normalerweise nicht auf eine Anzahlung einlassen. Im Normalfall muss der Wagen voll bezahlt werden.

Dein alter Wagen muss vor dem Verschrotten (in B) bei der Zulassungsstelle in A abgemeldet werden; das wird der Händler aus B nur dann für dich übernehmen, wenn der Weg nicht zu weit ist. Gleiches gilt für die Neuzulassung.

Wenn die räumliche Distanz zwischen A und B zu groß ist, könntest du dir an deinem Wohnort Kurzzeitkennzeichen besorgen und mit diesen in deinem alten Auto zum Händler in B fahren. Dort übernimmst du das neue Auto und lässt dir vom alten Auto die Kennzeichen geben. Mit diesen Kennzeichen (und den Fahrzeugpapieren) kannst du bei der Zulassungsstelle an deinem Wohnort den alten Wagen abmelden und den neuen auch gleich zulassen.

Gruß Christof

am 10. Februar 2009 um 16:04

Es gibt endlos viele Möglichkeiten, so etwas abzuwickeln.

Du mußt Dich nur mit dem Händler abstimmen, dann ist jede Vorgehensweise möglich: Abholung beim Händler oder Werk, Anlieferung zu Hause, Treffen unterwegs und X weitere Optionen.

Oder er sendet Dir die Papiere, Du meldest an und holst das Auto gleich mit den richtigen Kennzeichen.

Das gleiche bei der Bezahlung: bar, bestätigter Scheck, online-transfer oder Überweisungsbeleg ( den der Händler gutsagen lässt ) - alles eine Frage der Übereinkunft. Also sei nett:), dann wird es so oder so einfach sein.

Zitat:

Original geschrieben von einbienchen

Hallo!

Habe noch nie ein Auto bei einem Händler gekauft, deshalb folgende Frage:

Wohne in A und möchte bei einem Vertragshändler im entfernteren B ein Auto kaufen.

Das alte Fzg. soll mich nach B bringen und dort auch verschrottet werden damit ich mit dem neuen Auto gleich (am selben Tag!) nach Hause fahren kann.

Geplant ist eine Anzahlung von ca. 50% des Kaufpreises (oder sollte man weniger?) der Rest wird in 1 Woche überwiesen, möchte nicht so viel Bares mit mir rumschleppen.

Kann das so funktionieren?

Wie läuft das mit der Neuzulassung des Autos?

Macht das normalerweise der Händler für den Kunden?

Kann man alles an einem einzigen Tag erledigen?

Oder kann man das Auto erst mitnehmen wenn es bezahlt wurde?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

einbienchen

Zunächst einmal hinsichtlich der Anzahlung: 50 % ist deutlich (!) zu viel. Ich werde Dir einfach mal erzählen, wie das bei mir gelaufen ist:

Ich habe die Anzeige bei mobile.de gelesen und habe mich zunächst telefonisch mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Anschließend bin ich mit meinem Wagen zum Händler (230 km) gefahren und habe dort den Vertrag unterschrieben. Dort haben wir folgendes vereinbart: Ich leiste eine Anzahlung von EUR 5.000 per Überweisung. Das war knapp 25 %. Ich denke, es war relativ viel und ich glaube, der Händler wäre auch mit weniger zufrieden gewesen. Aber egal. Nachdem das Geld bei ihm eingegangen ist, hat er mir die Zulassungsbescheinigung II (ehem. Kfz-Brief) per Post zugeschickt. Damit habe ich dann den neuen Wagen zu Hause angemeldet und bin anschließend mit den gestempelten Kennzeichen in der Hand wieder zum Händler gefahren. Das war 1 Woche, nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe. Dort habe ich den Restbetrag in bar auf den Tisch des Hauses gelegt und den neuen Wagen mitgenommen.

Die Zulassung des neuen Wagens übernimmt auch häufig der Händler. Allerdings meist nur, wenn die Zulassungsstelle nicht zu weit entfernt ist. Meist also nur im Landkreis des Händlers bzw. in den angrenzenden Landkreisen.

Da ich meinen alten Wagen privat verkauft habe, habe ich mit der Anmeldung des neuen Wagens gleich den alten abgemeldet. Mein Vater (als Rentner hat er genug Zeit ;) ) hat mich dann zum Händler gefahren.

Da Du Deinen alten Wagen verschrotten lassen willst, ist es noch einfacher. Das mit der Abwrackprämie übernehmen die meisten Händler. Also brauchst Du Deinen alten Wagen nur dort auf dem Hof stehen lassen. Die Abmeldung ist im übrigen bei jeder Zulassungsstelle möglich. Das muss nicht gezwungenermaßen bei der Stelle erfolgen, wo der Wagen zugelassen ist.

Wenn Du Dir das doppelte Hinfahren sparen willst, kannst Du sicherlich auch den Kaufvertrag per Fax hin- und herschicken. Dies wäre bei einem Neuwagen wohl nicht das Problem, den Wagen unbesehen zu kaufen. Anders wäre das bei einem Gebrauchten. Da solltest Du die Zeit und die Kosten für die doppelte Anfahrt investieren. Das kann durchaus unter dem Strich billiger sein.

Hinsichtlich der Anzahlung: Das habe ich nur gemacht, weil der Händler einen seriösen Eindruck gemacht hat und ich den Wagen innerhab einer Woche abgeholt habe. Der Händler ist ein großer Vertragshändler für VW, Audi, Skoda, Opel, Ford und Porsche und hat 10 Filialen. Die Gefahr bei einer Anzahlung ist nämlich, wenn der Händler in dieser Zeit Insolvenz anmeldet. Dann fällt die Anzahlung in die Insolvenzmasse und ist somit praktisch futsch. :mad:

Alternativ hätte ich auch auf die Anzahlung verzichten können. Dann hätte ich allerdigs nicht den Brief zuvor bekommen. Ich hätte mir also ein Kurzzeitkennzeichen (gegen Gebühr) holen müssen, um den neuen Wagen nach Hause zu holen. Dann am nächsten Tag Urlaub nehmen und nochmal zur Zulassungsstelle, um das Auto anzumelden.

Zu Deiner Aussage, dass Du nicht so viel Bargeld haben möchtest: Grundsätzlich wird Dir kein Händler Brief (Zulassungsbescheinigung II) und Auto geben, ohne den vollen Kaufpreis zu haben. Andererseits solltest Du aus obigen Gründen nicht zu viel anzahlen. Somit ist Bargeld das beste. Die anderen Dinge wie LZB-Scheck etc. kosten nur viel Geld und sind umständlich zu beschaffen. Das Risiko beim Bargeld halte ich persönlich für nicht so hoch, wie es immer dargestellt wird. Du musst ja während der Fahrt kein Schild in Dein Auto hängen, dass Du EUR 20.000 im Briefumschlag in der Jackentasche hast ;).

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und habe Dich nicht zu sehr verwirrt.

Zitat:

Original geschrieben von gustav-gummistiefel

Zitat:

Original geschrieben von einbienchen

Hallo!

Habe noch nie ein Auto bei einem Händler gekauft, deshalb folgende Frage:

Wohne in A und möchte bei einem Vertragshändler im entfernteren B ein Auto kaufen.

Das alte Fzg. soll mich nach B bringen und dort auch verschrottet werden damit ich mit dem neuen Auto gleich (am selben Tag!) nach Hause fahren kann.

Geplant ist eine Anzahlung von ca. 50% des Kaufpreises (oder sollte man weniger?) der Rest wird in 1 Woche überwiesen, möchte nicht so viel Bares mit mir rumschleppen.

Kann das so funktionieren?

Wie läuft das mit der Neuzulassung des Autos?

Macht das normalerweise der Händler für den Kunden?

Kann man alles an einem einzigen Tag erledigen?

Oder kann man das Auto erst mitnehmen wenn es bezahlt wurde?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

einbienchen

Zunächst einmal hinsichtlich der Anzahlung: 50 % ist deutlich (!) zu viel. Ich werde Dir einfach mal erzählen, wie das bei mir gelaufen ist:

Ich habe die Anzeige bei mobile.de gelesen und habe mich zunächst telefonisch mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Anschließend bin ich mit meinem Wagen zum Händler (230 km) gefahren und habe dort den Vertrag unterschrieben. Dort haben wir folgendes vereinbart: Ich leiste eine Anzahlung von EUR 5.000 per Überweisung. Das war knapp 25 %. Ich denke, es war relativ viel und ich glaube, der Händler wäre auch mit weniger zufrieden gewesen. Aber egal. Nachdem das Geld bei ihm eingegangen ist, hat er mir die Zulassungsbescheinigung II

Risiko, ich würde nie an einem Autohändler vorab einen Betrag von 5000 € überweisen. Stell dir nur mal vor der Autohändler meldet 2 Tage nach dem Geldeingang Insolvenz an..........

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

Hallo Einbienchen,

ein Händler, der dich nicht kennt, wird sich normalerweise nicht auf eine Anzahlung einlassen. Im Normalfall muss der Wagen voll bezahlt werden.

Dein alter Wagen muss vor dem Verschrotten (in B) bei der Zulassungsstelle in A abgemeldet werden; das wird der Händler aus B nur dann für dich übernehmen, wenn der Weg nicht zu weit ist. Gleiches gilt für die Neuzulassung.

Wenn die räumliche Distanz zwischen A und B zu groß ist, könntest du dir an deinem Wohnort Kurzzeitkennzeichen besorgen und mit diesen in deinem alten Auto zum Händler in B fahren. Dort übernimmst du das neue Auto und lässt dir vom alten Auto die Kennzeichen geben. Mit diesen Kennzeichen (und den Fahrzeugpapieren) kannst du bei der Zulassungsstelle an deinem Wohnort den alten Wagen abmelden und den neuen auch gleich zulassen.

Gruß Christof

Bloß nicht so machen, das ist falsch!!!

Erst verschrotten lassen und dann abmelden!

am 11. Februar 2009 um 10:02

Zitat:

 

Bloß nicht so machen, das ist falsch!!!

Erst verschrotten lassen und dann abmelden!

Die derzeitige Info von Seiten bafa lautet: Innerhalb des definierten Zeitraums hat Abmeldung/Verschrottung und Zulassung zu erfolgen.

Von der vorherigen Reihenfolgen-Auslegung ist das bafa ausdrücklich zurückgerudert. Stand 09.02.2009

Wenn ich den Link finde, setze ich ihn noch dazu.

Da isser:

Original von "kapitän" im AB-Forum (thx)

Für Aufruhr und Unverständnis hatte bisher die Aussage des BAFA gesorgt, dass die Stilllegung des Altfahrzeuges nicht vor dessen Verschrottung erfolgen darf. Dieser extrem wichtige Punkt konnte nunmehr zur Zufriedenheit des Handels geklärt werden.

Das BAFA hält an der vorgenannten Rechtsauffassung nicht mehr fest!

Es gilt also, dass es keine vorgeschriebene Reihenfolge zwischen Verschrottung und Stilllegung (Abmeldung) mehr gibt. Einzige Voraussetzung ist, dass sowohl die Stilllegung (Abmeldung) als auch die Verschrottung innerhalb des Förderzeitraumes zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.12.2009 liegen müssen.

Das bedeutet, dass – im Extremfall – die Stilllegung (Abmeldung) am 14. Januar 2009 erfolgen konnte, die Verschrottung hingegen erst am 31.12.2009 erfolgen kann. Somit kann der Handel im Hinblick auf die Verschrottung des Altfahrzeugs wie gewohnt verfahren. Es spricht also nichts dagegen dass der Kunde sein Neufahrzeug in Empfang nimmt, sein Altfahrzeug abgibt, der Händler das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmeldet und ein paar Tage später dem Demontagebetrieb übergibt.

Mit diesem Verständnis sind nunmehr viele Geschäfte „gerettet“, die der Handel nach dem altbekannten Procedere seit dem 14.01.2009 abgewickelt hat.

__________________

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Risiko, ich würde nie an einem Autohändler vorab einen Betrag von 5000 € überweisen. Stell dir nur mal vor der Autohändler meldet 2 Tage nach dem Geldeingang Insolvenz an..........

Ganz genau, ich kann auch nur empfehlen keine Anzahlung zu leisten.

Ich habe meine Fahrzeuge (betrifft Gebrauchtwagen) immer wie folgt gekauft:

1. Fahrzeug war zugelassen (Händler oder Privat):

Mit Bargeld hin, geprüft, bezahlt, angemeldet mitgenommen, am nächsten Tag umgemeldet.

2. Fahrzeug war abgemeldet (seriöser Händler z.B. Porschezentrum):

Zulassungsbescheinigungen zusenden lassen, Fahrzeug zu Hause anmelden, mit Bargeld und Nummernschildern hin, geprüft, gezahlt, mitgenommen,

3. Fahrzeug war abgemeldet (Händler unbekannt, Privat):

Kurzzeitkennzeichen zusätzlich rausgehandelt, an einem Werktag mit Bargeld hin, geprüft, bezahlt, mitgenommen, am nächsten Tag angemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

Hallo Einbienchen,

ein Händler, der dich nicht kennt, wird sich normalerweise nicht auf eine Anzahlung einlassen. Im Normalfall muss der Wagen voll bezahlt werden.

Dein alter Wagen muss vor dem Verschrotten (in B) bei der Zulassungsstelle in A abgemeldet werden; das wird der Händler aus B nur dann für dich übernehmen, wenn der Weg nicht zu weit ist. Gleiches gilt für die Neuzulassung.

Wenn die räumliche Distanz zwischen A und B zu groß ist, könntest du dir an deinem Wohnort Kurzzeitkennzeichen besorgen und mit diesen in deinem alten Auto zum Händler in B fahren. Dort übernimmst du das neue Auto und lässt dir vom alten Auto die Kennzeichen geben. Mit diesen Kennzeichen (und den Fahrzeugpapieren) kannst du bei der Zulassungsstelle an deinem Wohnort den alten Wagen abmelden und den neuen auch gleich zulassen.

Gruß Christof

Bloß nicht so machen, das ist falsch!!!

Erst verschrotten lassen und dann abmelden!

Ich bin bei der TE nicht davon ausgegangen, dass sie die Abwrackprämie nutzen will. denn davon steht nichts in ihrem Beitrag. Ansonsten hast du natürlich völlig recht.

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

 

Bloß nicht so machen, das ist falsch!!!

Erst verschrotten lassen und dann abmelden!

Ich bin bei der TE nicht davon ausgegangen, dass sie die Abwrackprämie nutzen will. denn davon steht nichts in ihrem Beitrag. Ansonsten hast du natürlich völlig recht.

Gruß Christof

Nee haben beide Recht, sie kann es machen wie sie will ;)

Zitat:

Original geschrieben von regulateur

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

2. Fahrzeug war abgemeldet (seriöser Händler z.B. Porschezentrum):

Zulassungsbescheinigungen zusenden lassen, Fahrzeug zu Hause anmelden, mit Bargeld und Nummernschildern hin, geprüft, gezahlt, mitgenommen,

 

Wenn der Händler das macht, wäre das für mich auch die attraktivste Lösung gewesen. Aber er war nicht bereit, den Brief ohne Anzahlung aus der Hand zu geben. Das kann ich auch nachvollziehen, würde ich an deren Stelle auch nicht machen. Das Problem ist ja, dass Du (kaum) einen Händler findest, der Dir den Brief ohne Anzahlung gibt. Ob das EUR 5.000 sein müssen, ist natürlich die Frage. Das ist natürlich sehr viel. Bei einem Wald- und Wiesenhändler hätte ich das nicht gemacht. Wobei Größe natürlich auch nicht vor Insolvenz schützt. Bestes Beispiel ist da Auto Becker in Düsseldorf. Andererseits hat das Damoklesschwert gerade mal 3 Tage über mir gehangen. Den Laden gibt es seit über 40 Jahren, somit ist das statistische Risiko 1: 5.000. Besonderes wohl habe ich mich nicht gefühlt, aber es war eben auch die Bequemlchkeit. Wie gesagt, über die Höhe der Anzahlung lässt sich sicherlich trefflich diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von gustav-gummistiefel

Zunächst einmal hinsichtlich der Anzahlung: 50 % ist deutlich (!) zu viel.

Der TS schreibt aber "Geplant ist eine Anzahlung von ca. 50% des Kaufpreises (oder sollte man weniger?) der Rest wird in 1 Woche überwiesen, möchte nicht so viel Bares mit mir rumschleppen."

Ich interpretiere das so, dass er/sie BEI Abholung des Fahrzeuges 50% zahlen will und den Rest innerhalb einer Woche NACH Abholung.

Aber kein Händler wird sich darauf einlassen, einem weiter entfernt wohnenden, unbekannten Kunden Auto und Papiere gegen Zahlung von 50% des Kaufpreises mitzugeben.

am 13. Februar 2009 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Zitat:

Original geschrieben von gustav-gummistiefel

Zunächst einmal hinsichtlich der Anzahlung: 50 % ist deutlich (!) zu viel.

Der TS schreibt aber "Geplant ist eine Anzahlung von ca. 50% des Kaufpreises (oder sollte man weniger?) der Rest wird in 1 Woche überwiesen, möchte nicht so viel Bares mit mir rumschleppen."

Ich interpretiere das so, dass er/sie BEI Abholung des Fahrzeuges 50% zahlen will und den Rest innerhalb einer Woche NACH Abholung.

Aber kein Händler wird sich darauf einlassen, einem weiter entfernt wohnenden, unbekannten Kunden Auto und Papiere gegen Zahlung von 50% des Kaufpreises mitzugeben.

Ihr habt da sicher Eure Erfahrung. Aber warum lasst Ihr das den Händler und seine Kunden nicht selbst ausdiskutieren?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich, also kann jeder Händler so entscheiden, "wie er klein geld hat".

Wie ich postete, die Wahrheit lautet: Alles Absprachesache.

Also, TE: mach Dich nicht verrückt, sondern rede mit dem Händler. Punkt.

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