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Wie gewonnen so zerronnen - erster Unfall - keine Schuld - wie weiter?

BMW 2er F46 (Gran Tourer)
Themenstarteram 16. Januar 2020 um 17:59

Hallo Zusammen,

Als ich heute mit meiner Familie die Sonne genossen habe, habe ich nicht gedacht, dass ich zurück komme und um meinen Wagen herum ADAC und Polizei stehen.

Eine alte Dame wurde von der Sonne geblendet und ist in einer leichten Linkskurve frontal in unsere Seite/Kotflügel gefahren.Servo defekt, Achse gebrochen, nicht mehr fahrbereit. Zum Glück ist niemand zu schaden gekommen, aber der Wagen sieht sehr sehr übel aus und ich bin mir fast sicher, dass der Betrag an die 10.000 - 20.000 Euro geht (Aussage vom ADAC).

Natürlich sind wir traurig, denn der Wagen war gerade mal ein halbes Jahr alt. Ich hatte noch nie einen Unfall und weiß nicht genau, was wir nun machen sollen, oder was am schlausten wäre.

Zum Wagen

Erstzulassung August 2018

218i M-Paket

30.000km

Inspektion genau heute vor einer Woche

Neupreis des Wagens waren 41k

Gekauft haben wir ihn als totales Schnäppchen für 18k

Schaue ich aktuell nach dem gleichen Modell bei mobile oder beim BMW Händlern müssen wir ca. 24k zahlen (exakt das Model mit der gleichen Ausstattung finde ich nicht).

Der Wagen wurde vom ADAC abgeschleppt und wird morgen auf dem Abschleppplatz von einem Gutachter untersucht. Die Polizei hat der Dame 100% Schuld gegeben und sie ist bei der Allianz versichert.

Da wir gerade Nachwuchs erhalten haben und das Elterngeld just in diesem Monat ausläuft schaue ich natürlich auch ein bisschen auf das Geld.

Kann mir jemand sagen, was worst case für uns wäre und was im Besten Fall passieren kann?

Können wir weniger als die 18k bekommen, falls der Wagen nicht repariert werden kann (was sehr gut möglich ist)? Er war wirklich in perfektem Zustand ;(

Vielleicht kann mir jemand kurz sagen, wie wir am besten vorgehen und worauf wir achten sollen?

Steht uns ein Mietwagen zu oder eine Entschädigung für diese Zeit? Ich kann mit dem Rad zur Arbeit und falls ja für wie lange und in welcher Höhe?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe,

Hannes

 

Beste Antwort im Thema

Du musst es afaik nicht reparieren lassen, aber dann bekommst du halt vielleicht auch nicht den vollen tatsächlichen Ausgleich. Am wenigsten Verlust dürftest du haben, wenn du es reparieren lässt. Aber das würde ich an deiner Stelle auch mit dem Anwalt klären.

Und da das Auto keine 2 Jahre alt ist, und es auch nicht um einen Totalschaden handelt, würde ich es dann auch "ordentlich" reparieren und nicht nur "zusammenspaxen" lassen.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 16. Januar 2020 um 18:18

Hallo Hannes,

hab gerade den gleichen Spaß hinter mir.

Meine Tochter hat auf der Autobahn ohne Fremdeinwirkung die Leitplanke geküsst - Totalschaden.

Gott sei Dank ist ihr nichts passiert.

Das Auto war ein Kia Niro Hybrid mit Vollausstattung, den wir zu einem Wahnsinnspreis bekommen hatten.

Ich wusste da auch nicht, wo finanziell die Reise hingeht.

Der Gutachter hat aber das Auto super bewertet und wir haben tatsächlich als Wiederbeschaffungswert den Preis bekommen, den das Auto ein Jahr vorher gekostet hat.

Die Versicherung hat den Unfallwagen dann in eine Restwertbörse gestellt. Dort geben Händler Gebote darauf ab, an die sie gebunden sind. Dem Höchstbietenden hab ich dann mein Auto verkauft. Die Differenz zum WIederbeschaffungswert hat die Versicherung bezahlt.

Bei mir war das zwar ein selbstverschuldeter Unfall, also Vollkaskoschaden. Ich denke aber, dass das bei einer „gegnerischen“ Versicherung ähnlich läuft.

Wenn du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst du immer noch überlegen, was du machst.

Der Wiederbeschaffungswert wird vom Gutachter so ermittelt: Was kostet der Wagen, wenn du den gleichen Wagen mit gleicher Ausstattung und Zustand zur Zeit des Unfalls in deiner Region kaufen müsstest.

Ich bin ADACplus-Mitglied und hatte deshalb Anspruch auf einen Mietwagen für eine Woche.

Ich hoffe das beruhigt dich ein bisschen.

Man muss sich wirklich immer mantramäßig runterbeten, dass es nur Blech ist und das Wichtigste ist, dass keiner zu Schaden gekommen ist.

Grüße, mias4!

Zitat:

@Hannes275 schrieb am 16. Jan. 2020 um 18:59:20 Uhr:

Vielleicht kann mir jemand kurz sagen, wie wir am besten vorgehen und worauf wir achten sollen?

Steht uns ein Mietwagen zu oder eine Entschädigung für diese Zeit? Ich kann mit dem Rad zur Arbeit und falls ja für wie lange und in welcher Höhe?

Steht dir ziemlich sicher zu. Dir steht auch ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zahlen muss, afaik. Und der weiß über alles Bescheid und nimmt dir viel vom Ärger ab. Laut dem, was ich auf MT mitbekommen habe, soll gerade die Allianz übermäßig zickig sein. (Rechtsfragen sind hier eh nicht zulässig)

Nimm auf alle Fälle einen Anwalt, auch wenn die Schuld 100% klar ist. Du allein kommst nicht gegen die Kürzungen an welche durch die Versicherung vorgenommen werden. Leider ist das so, die wollen das nicht anders. Den Anwalt müssen Sie bezahlen. Und nein ich bin kein Anwalt, nur ein gebranntes Kind.

Ich kann mich nur minibilli anschließen. Nimm dir einen Anwalt, auch wenn es nicht mehr um die Schuldfrage geht. Nur mit Hilfe eines Anwaltes kannst du in dieser Schadenspreisliga das optimale für dich rausholen. Denn dein Kaufpreis spielt keine Rolle, sondern der sogenannte Wiederbeschaffungspreis. Aus Erfahrungen und Kollegengesprächen kann ich bestätigen, dass die Allianz nicht gerade positiv bei der Schadensregulierung einzuschätzen ist.

am 16. Januar 2020 um 19:31

Hast du bei einem Haftpflichtschaden nicht sogar das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestimmen?

Da könntest du schon mal die "Neutralität sicherstellen".

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 20:03

Vielen Dank Euch allen für Eure Antwort.

Einen Anwalt habe ich mir jetzt auf Eure Empfehlung hin genommen.

Morgen schaut sich ein Gutachter vom Abschleppunternehmen den Wagen an und dann werden wir mal weiter sehen.

Kann jemand kurz noch was zu Höhe der Entschädigung bzgl. des Mietwagens sagen? Finde leider keine Tabelle für einen 218i

Vielen Dank nochmal

am 17. Januar 2020 um 17:25

Es war aber kein Neuwagen unter 1 bzw 1,5 Jahre? Je nach Versicherung würdest du dann den Neuwert bzw Anschaffungswert wiederbekommen.

wie schon geschrieben kann auch ich nur empfehlen:

1. Anwalt für Verkehrsrecht nehmen

2. eigenen, freien Gutachter beauftragen zur Ermittlung der Schadenshöhe. Das geht grundsätzlich ab ca. 750 - 1.000 EUR brutto Schadenshöhe (aber das weiß auch der Anwalt).

Viel Erfolg und wenig Nervenverlust. Es gibt einige Versicherungen, die gerne den Schaden mindern wollen. Daher sofort einen Anwalt einschalten, dann versuchen die Versicherungen meistens weniger Spielchen...

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 17:52

Hey

Nein es war ein junger gebrauchter Und die erste

Zulassung war August 2018

Mein Erfahrungsbericht dazu: Vor Jahren ist unser Touran (stand vor unserem Haus; wir waren verreist) von einem LKW-Anhänger heftig touchiert worden. Polizei wurde geholt und die organisierte das Abschleppen zum Abschleppunternehmen (Fahrzeug war nicht verkehrssicher oder so). Nach unserer Rückkehr sind wir dann zu einer VW-Werkstatt und wollten die Reparatur in die Wege leiten. Dort riet man uns aber, zuerst einen Anwalt (für Verkehrsrecht) zu kontaktieren, weil "die Versicherung des Unfallverursachers sei zickig". Haben wir dann gemacht und nicht bereut! Der Anwalt hat den Gutachter bestellt, der den Wagen noch beim Abschleppunternehmen begutachtet hat (war wichtig, weil das Fahrzeug zusätzlich zum Unfallschaden hinten noch eine Delle am vorderen Kotflügel hatte, verursacht durch den Abschlepper). Später wurde dann das Fahrzeug zur Werkstatt geschleppt und repariert. Der Anwalt hat für uns dann das zweimalige Abschleppen, die Reparatur hinten UND vorn, Wertminderung und das Tagegeld für entgangene Fahrzeugnutzung gegenüber der Versicherung durchgeboxt. Ohne Anwalt wäre das für uns bestimmt nicht so glimpflich abgelaufen. Und die Anwaltskosten musste die Versicherung auch übernehmen.

Themenstarteram 19. Januar 2020 um 6:27

Vielen danke erneut

 

Ich habe noch eine Frage:

 

Was für möglichkeiten habe ich Den nun nach dem Gutachten?

Der Bericht ist noch nicht da, aber der Gutachter hat angedeutet, dass der Unfall sicher 15.000€ überschreitet und der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 24-27k.

 

Habe ich diese Möglichkeiten?

A) Auto für 15.000€ reparieren und damit weiterfahren? Will ich eigentlich nicht mehr

B) 15.000€ Reparaturkosten bekommen und das Auto so günstig wie möglich versuchen zu reparieren und anschließend verkaufen?

C) kann ich das Auto auch im aktuell Zustand verkaufen? Wenn ja, bekomm ich da auch was von der Versicherung?

D) Ab wann würde mir die Versicherung einen neuen Wagen zum „Wiederbeschaffungswert“ zu kommen lassen?

 

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

Liebe Grüße und danke

am 19. Januar 2020 um 7:28

Die einzige Option bei der du keine weiteren Kosten hast ist, : Auto reparieren lassen und weiter fahren.

Du musst es afaik nicht reparieren lassen, aber dann bekommst du halt vielleicht auch nicht den vollen tatsächlichen Ausgleich. Am wenigsten Verlust dürftest du haben, wenn du es reparieren lässt. Aber das würde ich an deiner Stelle auch mit dem Anwalt klären.

Und da das Auto keine 2 Jahre alt ist, und es auch nicht um einen Totalschaden handelt, würde ich es dann auch "ordentlich" reparieren und nicht nur "zusammenspaxen" lassen.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 16. Januar 2020 um 19:24:14 Uhr:

Zitat:

@Hannes275 schrieb am 16. Jan. 2020 um 18:59:20 Uhr:

Vielleicht kann mir jemand kurz sagen, wie wir am besten vorgehen und worauf wir achten sollen?

Steht uns ein Mietwagen zu oder eine Entschädigung für diese Zeit? Ich kann mit dem Rad zur Arbeit und falls ja für wie lange und in welcher Höhe?

Steht dir ziemlich sicher zu. Dir steht auch ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zahlen muss, afaik. Und der weiß über alles Bescheid und nimmt dir viel vom Ärger ab. Laut dem, was ich auf MT mitbekommen habe, soll gerade die Allianz übermäßig zickig sein. (Rechtsfragen sind hier eh nicht zulässig)

Allianz ist OK, WGV ist ein anderes Thema. Aber ich denke auch dass der WB Wert über dem Kaufpreis liegt. Nehmen würde ich das Auto nicht mehr wenn er eins auf die Achse bekommen hat. Da verzieht sich alles und der Reparaturerfolg ist nicht sicher.

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