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Wie ist das mit dem Drosseln
Hallo!
Ich bin ein totaler Anfängern in Sachen Motorrad und hab gleich mal ne mehr oder weniger blöde Frage
Ich werd im Herbst 18 und würde gerne Ende Sommer den Motorradführerschein gleich nach dem Autoführerschein machen. Wenn ich mir dann aber Ende Frühling nächstes Jahr, also ungefähr ein halbes Jahr nachdem ich den Schein hab, ein schnelles Bike kaufe, wie weit muss ich das dann runterdrosseln lassen und wie lange? Ich hab mal was davon gehört, dass man sein Motorrad erst ab 21 voll ausfahren darf und es auch während der Probezeit gedrosselt haben muss. Kann mir das jemand genauer erklären oder gibts irgendwo ne Seite wo man Infos dazu finden kann?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!
Danke und tschüß
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15 Antworten
Hallo,
"runterdrosseln" darfst du bis zum bitteren Ende, also Null PS.
Aber Spaß beiseite, dein Bike darf maximal 34 PS = 25 kw haben, wobei auch noch das Leistungsgewicht stimmen muß.
Und dies 2 lange Jahre lang!
Du findest ALLES Wissenswerte auf der Seite www.muenchen.de, dann Schnellsuche "F", dann Führerscheine und dann Klasse A. Dies ist eine sehr gute Seite für alle Führerscheinfragen!
Viele Grüsse
Axel
Danke für deine schnelle Antwort!
Das heißt dann also: ich kauf mir ein Motorrad, lass das gleich drosseln auf 35 PS (das Drosseln geht doch beim Händler in der Werkstatt oder?) und dann muss das 2 Jahre so bleiben und danach kann ichs entdrosseln lassen und ohne ne zusätzliche Prüfung voll ausfahren. War das so richtig? Gelten die 2 Jahr ab Kaufdatum oder ab Führerscheinerhalt?
Das Motorrad kannst du natürlich gleich beim Händler drosseln lassen.
Ja, das ist richtig. Ab Führerscheinerhalt musst du 2 Jahre mit 34 PS fahren und darfst dann ohne ablegen einer neuen Prüfung (anderen Führerschein brauchst auch nicht) offen fahren.
Die 34 PS reichen für den Anfang, glaub mir Und es ist verdammt wichtig um sich an das Motorrad zu gewöhnen.
Gruß Dominik
Danke für deine schnelle Antwort!
Das heißt dann also: ich kauf mir ein Motorrad, lass das gleich drosseln auf 35 PS (das Drosseln geht doch beim Händler in der Werkstatt oder?) und dann muss das 2 Jahre so bleiben und danach kann ichs entdrosseln lassen und ohne ne zusätzliche Prüfung voll ausfahren. War das so richtig? Gelten die 2 Jahr ab Kaufdatum oder ab Führerscheinerhalt?
ab dem ausstellungsdatum des motorradführerscheins...
Genau
Und drosseln lassen am besten gleich bei dem Händler bei dem du das Mopped kaufst. Am besten ein bisschen handeln, evtl bekommst du die drosselung kostenlos dazu.
Gruß Dominik
Die Frage ist: Wie ist das zum Beispiel mit den sogenannten "Einsteigerbikes" wie z.B. die ER-5 (25KW, 197kg) oder die CB 500 (25kw, 194kg) oder die Virago XV535 (25kw, 196kg). Es wird nämlich immer wieder wenn man sich so umschaut nur von den 34 PS/25 KW gesprochen. Dass diese "Einsteiger" eigentlich schwerer sind, als es die Klasse A eingeschr. zulässt sagt zunächst mal keiner.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Ich kann mir vorstellen, dass viele, die Klasse A eingeschr. haben mit diesen Modellen über die Strassen huischen.
Zitat:
Original geschrieben von Badener
Dass diese "Einsteiger" eigentlich schwerer sind, als es die Klasse A eingeschr. zulässt sagt zunächst mal keiner.
Da haste was gründlich missverstanden, je schwerer, desto besser.
Zitat:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Je schwerer also das Bike, desto kleiner wird das Verhältnis der Leistung (25 kW) zum Leergewicht.
Die CB 500 (Leergewicht 170kg, so stehts zumindest bei mir ) hat somit bei 25kW ein Verhältnis von 0,147 kW/kg.
Faustregel:
Deine Maschine muss leer mindestens 156,25 kg wiegen, sonst musste sie unter 25 kW drosseln.
Du hast natürlich Recht. Ist mir nachdem ichs nochmal durchgelesen hab auch aufgefallen ;-)
Nee, warum ich überhaupt drüber gestolpert bin ist ein Zitat in meinem Lehrbuch Klasse A:
"Mit dem Führerschein Klasse A (kein Direkteinstieg) dürfen sie z.B. ein Solo-Kraftrad mit 500m³, 25 kW Leistung UND 160 kg Leermasse fahren."
Ich fand das ziemlich zweideutig, wenn nicht sogar falsch ausgedrückt.
Bitte mir, der ich doch erst einen Tag meinen Motorradschein habe, zu verzeihen :-))
@badener:spiele nicht mit dem gedanken dir eine xv535 zu kaufen !!!!! dann hast du gleich nen neuen namen!(geht bei uns auch einem so) VIAGRA!!!!!!
ansonsten sag ich hier nix weiter,ausser: 1tag-34ps,danach alle 150!!! bis heute keinen schmiss! liegt aber auch wirklich an den fahrern! wer sich zusammenreissen kann-meinetwegen! bei den meisten idioten heute,sollte man allerdings wirklich bis auf 0,5 herunterdrosseln!!!!
danke
vielen danke für eure ganzen antworten, ist echt ne coole community hier
tut mir leid, dass der eine beitrag 2 mal kam, ich hab wohl irgendwas falsch gemacht!
also nochmal danke und tschüss
Zitat:
Original geschrieben von Badener
Nee, warum ich überhaupt drüber gestolpert bin ist ein Zitat in meinem Lehrbuch Klasse A:
"Mit dem Führerschein Klasse A (kein Direkteinstieg) dürfen sie z.B. ein Solo-Kraftrad mit 500m³, 25 kW Leistung UND 160 kg Leermasse fahren."
aber ich kann doch auch n Krad fahren mit Soziositz??? Kann jemand ncoh genau sagen, wie das nun ist? möchte nämlich acuh gern A machen...
das solo bezieht sich ned auf sozius sondern auf ein gespann
na dann bin ich ja beruhigt :-)
muss die welt immer so kompliziert sein? ^^