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wie kann man ein Auto anmelden der kein TüV mehr hat zudem auch nicht mehr amtlich angemeldet ist

Themenstarteram 29. Juli 2019 um 11:05

hi,

wie kann man ein Auto anmelden der kein TüV mehr hat zudem auch nicht mehr Amtlich angemeldet ist ?

lg

Beste Antwort im Thema

Gar nicht! Nix TÜV nix Anmeldung

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Gar nicht! Nix TÜV nix Anmeldung

Gar nicht.

Man braucht zuerst die HU. Dahin kommt man auf Trailer, oder ein Händler mit roten Nummern holt ihn in die Werkstatt oder ein zweckgebundenes Kurzzeitkennzeichen, mit dem man nur zur HU fahren darf. Danach einfach anmelden.

Die Situation ist verzwickt, aber nicht unlösbar.

Grundsätzlich kann man ein Auto nur anmelden, wenn mindestens noch 1 Tag gültiger Rest-TÜV vorliegt.

In Deinem Fall würde ich mit der Zulassungsbehörde sprechen. Unter Umständen macht sie es möglich, das Fahrzeug mit einem Kennzeichen zu versehen. Das Fahrzeug wird angemeldet, aber die Anmeldung wird nicht abgeschlossen, ist also schwebend unwirksam. Dafür ist eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich, die braucht man immer. Dann wird ein Kennzeichen zugeteilt und geprägt. Dieses kann man am Fahrzeug montieren. Das Kennzeichen ist dann ohne Plaketten!!! Es ist also im behördendeutsch ungestempelt. Damit kann man zum TÜV fahren und wenn man die HU besteht, bekommt man die Dokumente. Damit muss man nun noch einmal in die Behörde und erst jetzt wird das Fahrzeugkennzeichen gestempelt und die Plaketten aufgeklebt. Meines Einschätzung nach wird dann auch erst die TÜV-Plakette geklebt. Der Prüfer wird im Prüfbericht schreiben, Plakette nicht angebracht. War bei mir mal genau so, und ich konnte es so machen. Ich hatte 4 Wochen dafür Zeit, durfte mit dem Kennzeichen aber keine sonstigen Fahrten vornehmen.

Eine andere Möglichkeit sehe ich in der Anwendung der Gesetzlichkeiten darin, dass man Fahrten zum TÜV immer vornehmen darf, auch mit unangemeldeten Fahrzeugen. Bedingung, das Fahrzeug muss ein Kennzeichen haben, also z.B. das Kennzeichen womit es früher mal abgemeldet war. Denn wenn man auf der Fahrt geblitzt wird, muss die Behörde den Verstoß ahnden und zustellen können. Das geht ja bei Fahrten ohne Kennzeichen nicht. Darum ist das untersagt. Fahrten zur Zulassungsstelle und zurück darf man ebenso immer vornehmen. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug auf dem Heimweg nimmt man üblicherweise die Fahrt mit entstempelten Kennzeichen vor. Das ist damit kein Kennzeichenmissbrauch und da das Fahrzeug bis 23:59:59 Uhr versichert ist, auch kein Problem. Problematisch könnte die Sache werden bei der Hinfahrt. Da man aber im Vorfeld eine eVB vorliegen hat, ist das eine vorläufige Versicherungsbestätigung. Im Falle eines Unfalls bei der Fahrt besteht also Versicherungsschutz. Dürfte also auch kein Problem sein. Nun weiß ich nicht mit dem Kennzeichen. Wenn das Kennzeichen womit das Fahrzeug einmal angemeldet war noch vorliegen hat, und das Fahrzeug früher einmal damit ausgestattet war, denke ich, ist das auch kein Kennzeichenmissbrauch. Nur, wenn das Auto z.B. ein VW Golf war, und man dieses Kennzeichen jetzt an einen VW Passat montiert, dass wäre dann Missbrauch. Wie die Angelegenheit ist, wenn das Kennzeichen inzwischen von der Behörde neu ausgegeben wurde, kann ich leider auch nicht aussagen.

Fakt ist, man bekommt ohne TÜV heutzutage auch kein 5 Tages Kennzeichen mehr, ds ging früher mal. Man muss aber ein Fahrzeug neu zulassen können, auch in Deinem Fall. Eine Regelung muss die Behörde einräumen.

Klar kann man auch einen Trailer mieten. Dafür braucht man aber ein passendes Zugfahrzeug und heutzutage auch die passende Fahrerlaubnisklasse.

Also mein Rat, in die Behörde gehen und dort nachfragen. Weiß der Berater keine Lösung, den Amtsleiter sprechen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 29. Juli 2019 um 13:59:52 Uhr:

Eine andere Möglichkeit sehe ich in der Anwendung der Gesetzlichkeiten darin, dass man Fahrten zum TÜV immer vornehmen darf, auch mit unangemeldeten Fahrzeugen. Bedingung, das Fahrzeug muss ein Kennzeichen haben, also z.B. das Kennzeichen womit es früher mal abgemeldet war.

Nein!

Das ungesiegelte Kennzeichen darf nur genutzt werden, wenn es dem Fahrzeug "vorab zugeteilt" wurde.

Wie diese Vorabzuteilung funktioniert ist örtlich recht unterschiedlich.

 

Zitat:

Nun weiß ich nicht mit dem Kennzeichen. Wenn das Kennzeichen womit das Fahrzeug einmal angemeldet war noch vorliegen hat, und das Fahrzeug früher einmal damit ausgestattet war, denke ich, ist das auch kein Kennzeichenmissbrauch.

Doch: Wenn das Kennzeichen diesem Fahrzeug nicht (mehr) zugeteilt ist, steht erstmal der Kennzeichenmißbrauch im Raum.

Zitat:

kann ich leider auch nicht aussagen.

Wenn du es nicht kannst, warum tust du es dann?!

Immerhin begeht man ggf. eine Straftat, wenn man deinen Empfehlungen folgt! :(

Zitat:

Fakt ist, man bekommt ohne TÜV heutzutage auch kein 5 Tages Kennzeichen mehr,

Auch das ist falsch.

Das Kennzeichen darf dann nur für die Fahrt zur HU (und zu ggf. notwendigen Reparaturen nach nicht bestandener HU) und nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks genutzt werden.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 29. Juli 2019 um 13:28:00 Uhr:

oder ein Händler mit roten Nummern holt ihn in die Werkstatt.

Das wäre die schnellste und nervenschonentste Variante. Man braucht eine Werkstatt (mit Autohandel), der man vertraut, und die ein rotes Händler-Nummernschild hat. Damit kann man das Auto in die Werkstatt überführen, dort die HU und evtl. nötige Reparaturen machen lassen. Der Wagen wäre dann in ein, zwei Tagen ohne Rennerei bereit zur Anmeldung. Manche Werkstatt hat auch einen Trailer oder einen Abschleppwagen mit dem man das Auto in die Werkstatt zur HU bringen lassen könnte. Das ist nicht unbedingt teurer als ein 5-Tages-Kennzeichen.

 

am 30. Juli 2019 um 16:57

Ich habs letztens erst in einem anderen Thread geschrieben, wie das mit den Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren funktioniert.

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Juli 2019 um 10:32:21 Uhr:

...

Such Dir als erstes eine Versicherung, lass Dir neben einer EVB-Nummer eine Bescheinigung geben, dass Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen abgedeckt sind.

Dann gehst Du zu Deiner Zulassungsstelle, suchst Dir ein Kennzeichen aus bzw. läßt Du Dir eins geben und fest zuteilen... damit ist Dir das Kennzeichen fest zugeordnet.

Jetzt läßt Du Dir das Blechschild die Blechschilder prägen und bringst es sie -noch ohne amtliche Siegel- am Motorrad Fahrzeug an und zusammen mit dem Versicherungsnachweis darfst Du ganz normal mit laufendem Motor zur HU fahren.

...

PS: ...und nebenbei erwähnt darfste so anschließend sogar mit dem Motorrad Fahrzeug noch ganz offiziell zur Zulassungsstelle fahren um deren Segen... ähm Siegel zu empfangen.

Gesetzliche Grundlage:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

...

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

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