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wie krieg ich meinen oldtimer auf die straße?
Hallo,
wir haben einen alfa romeo giulia von 1970. Nachdem der Wagen restauriert wurde, möchte ich diesen natürlich irgendwie auf die Straße kriegen. Daher meine Frage wie diesbzgl. vorzugehen ist!? Kann mir jemand Infos bzw. seine Erfahrungen mitteilen? Ich habe mal was von H-Kennzeichen gelesen, aber ab 2012 könnte ja auch ein Nummerschild für 2 Fahrzeuge herangezogen werden...was ist besser?
muss der wagen beim tüv vorgeführt werden? Ich danke euch für eure Infos!
Grüße
16 Antworten
Hallo Heinz,
also erstmal Glückwunsch zur Gulietta...
Egal ob Oldtimer oder Alltagsfahrzeug du brauchst in jedem Fall eine Hauptuntersuchung durch Tüv/Dekra und Co.
Wenn dein Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war benötigst du ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Du kannst die Gulietta mit einem herkömmlichen Nummernschild anmelden, oder (da Erstzulassung vor 30 Jahren war) auch mit H-Kennzeichen (nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand)
Bei H-Kennzeichen zahlst du dann eine Pauschale Steuer von 191,- EUR im Jahr und brauchst auch keine Umweltplakette.
Voraussetzung ist aber, daß du dann ein zweites Fahrzeug mit "herkömmlichen Nummernschild" angemeldet hast !
Du musst halt mal schauen was du bei einem "normalen" Nummernschild an Steuern zahlen müsstest.
Ein "Wechselkennzeichen" ist nur möglich wenn du 2 Autos mit H Kennzeichen hast oder 2 Autos mit "normalem" Kennzeichen anmeldest.
Die Steuer wird dann aber trotzdem für beide Autos in vollem Umfang fällig, nur bei der Versicherung lässt sich hier was sparen.
Ein Wechselkennzeichen für die Kombination aus 1 Auto mit "normalem Nummernschild" und 1 Auto mit H Kennzeichen ist aktuell NICHT möglich
Für weitere Fragen, fragen.
danke für die Infos! Ich denke, dass ein H-Kennzeichen denn der richtige Weg ist. Da der Wagen schon länger "stillegelgt" ist, benötige ich wohl ein Vollgutachten (Kosten etwa 150€ bei TüV?)...
Meine Vorgehensweise wäre wie folgt:
(1) Anfrage bei Versicherung bzgl. Tarif und Preis
(2) Erstellung Zustandsgutachten (ggf. von Versicherung gewünscht?)
Für TüV benötige ich ja kein Zustandsgutachten, oder? Wie hoch sind
erfahrungsgemäß die Kosten Hierfür?
(3) Wagen beim TüV oder GTÜ vorführen (notwendige Unterlagen:
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) --> Vollgutachten erstellen
lassen und H-Kennzeichenfreigabe geben lassen
(4) ab zur Zulassungsstelle
Wäre dieses die richtige Vorgehensweise? Gibt es sonst noch was zu beachten? Hast du nen Tipp wie man kostengünstig den Wagen beim TüV vorführen kann? Leider ist dieser ja nicht angemeldet und einen Anhänger krieg ich nicht auf die schnelle.
Besten dank für deine antworten.
gruß
ich hab auch ein Vollgutachten benötigt, kann dir aber nicht mehr sagen was ich damals dafür bezahlt habe. Ich denk das hält sich aber in Grenzen, für ein Auto Bj 1970 wird ja vieles erlassen... es muss ja vieles nicht nachgerüstet werden da es das bauartbedingt in der damaligen Zeit einfach nicht gab.
Was die Versicherung an geht....
Die meisten Versicherungen wollen daß der Fahrer mind. 25 Jahre alt ist.
Bei H Kennzeichen wollen die sehr oft daß du eine Garage nachweisen kannst.
Die Kilometerleistung wird auf 5-10.000 KM pro Jahr beschränkt
und dann wollen die je nach Versicherung und Fahrzeugwert Auflagen für das Oldtimergutachten.
Auf ein Gutachten würde ich auf keinen Fall verzichten (auch dann nicht wenn dein Wagen unter dem Marktwert Limit liegt wo ein Gutachten zwingend erforderlich wird)
Lass zumindest ein Kurzgutachten (alle 2-4 Jahre erstellen) sonst bekommst auch vom Zeitwert bis zum letz erstellten Gutachten zu viel abgezogen wenns rummst.
Du benötigst vom TÜV ein Gutachten daß dein Auto im erhaltenswerten Zustand ist und ein "historisches Kulturgut" wird.
ohne TÜV Gutachten bekommst kein H Kennzeichen...
Wenn das hast zur Zulassungsstelle....
Entweder du besorgst dir nen PKW Anhänger
oder du holst dir bei der Zulassungsstelle eine 5 Tages Zulassung
danke für deine antworten! das hilf schon mal enorm weiter!
einige offene punkte zu deinem beitrag
Zitat:
und dann wollen die je nach Versicherung und Fahrzeugwert Auflagen für das Oldtimergutachten.
was meinst du genau mit auflagen für das oldtimergutachten?
Garagenplatz und Kilometerlaufleistung sind alles kein thema
Zitat:
Auf ein Gutachten würde ich auf keinen Fall verzichten (auch dann nicht wenn dein Wagen unter dem Marktwert Limit liegt wo ein Gutachten zwingend erforderlich wird)
hab mir auch gedacht, dass ein gutachten eig. zwingend erforderlich ist (schon im eigenen interesse). Nur mal für mich zur Info: um welchen Betrag sprechen wir, ab dem ein Gutachten zwingend erforderlich ist?
Hattest du ein solches Gutachten über den TüV oder bei einem privaten Anbeiter machen lassen? Was muss man da an Kosten einplanen?
Zitat:
Lass zumindest ein Kurzgutachten (alle 2-4 Jahre erstellen)
ja..das klingt pausibel! machst du es so regelmäßig? Was genau ist ein Kurzgutachten und wen beauftragst du hierfür (TüV)? Wie sieht es diesbzgl. preislich aus?
Zitat:
Du benötigst vom TÜV ein Gutachten daß dein Auto im erhaltenswerten Zustand ist und ein "historisches Kulturgut" wird.
Ich nehme an dieses Gutachten kommt on top auf das Vollgutachten drauf , oder?
besten dank für deine antworten.
grüße
Zitat:
was meinst du genau mit Auflagen für das Oldtimergutachten?
Manche Versicherungen schreiben vor was das Oldtimergutachten beinhalten muss, oder ob ein "Kurzgutachten" reicht.
Manche legen auch fest daß nur Gutachten der Fa. XY anerkannt werden....
Zitat:
hab mir auch gedacht, dass ein gutachten eig. zwingend erforderlich ist (schon im eigenen interesse). Nur mal für mich zur Info: um welchen Betrag sprechen wir, ab dem ein Gutachten zwingend erforderlich ist? Hattest du ein solches Gutachten über den TüV oder bei einem privaten Anbeiter machen lassen? Was muss man da an Kosten einplanen?
Wie gesagt im eigenen Interesse solltest du alle 2 Jahre minimum ein Kurzgutachten erstellen lassen.
Das liegt ca bei 150 - 200 EUR + MwSt
Na viele Versicherungen sagen eben daß ein Gutachten erst ab einem Marktwert von z. B. 15.0000 EUR mit in der Police aufgenommen werden muss. Wenn das Fahrzeug weniger Wert ist verlangen es manche Versicherungen nicht, aber ich würde es trotzdem machen und in der Police eintragen lassen....
Ich hab meinen Oldi auch erst seit Okt 2010
Hab mit der Anmledung ein Kurzgutachten bei einem von der Versicherung anerkannten Sachverständiger erstellen lassen.
Das Gutachten hilft auch sicherlich als Orientierung für Käufer und Verkäufer (falls du deinen Schatz ähm ich mein die Gulietta dann doch mal irgendwann verkaufen willst)
Preis siehe Oben
Zitat:
Du benötigst vom TÜV ein Gutachten daß dein Auto im erhaltenswerten Zustand ist und ein "historisches Kulturgut" wird.Ich nehme an dieses Gutachten kommt on top auf das Vollgutachten drauf , oder?
Ja das Gutachten vom TÜV daß dein Fahrzeug in einem erhaltenswerten Zustand ist kommt zur 21er Vollabnahme nochmals obendrauf.
Das klingt jetzt alles viel aber es ist nicht so schlimm wie es sich anhört.
ist ein vollgutachten wirklich notwendig, wenn ich den fahrzeugbrief noch habe? selbst wenn der wagen länger als 7 Jahre abgemeldet ist?
Folgendes habe ich Netz gefunden:
Wenn das Fzg länger als 7 Jahre abgemeldet ist, aber der Brief noch vorhanden, genügt eine HU nach § 29 StVZO oder für das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO.
Na wenn der Brief noch vorhanden ist sollte eine HU nach § 29 StVZO oder für das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO. aureichen.
Frag den TÜV / DEKRA die können dir das am Besten sagen
super! vielen dank für die antworten. ich werde denn jetzt mal die nächsten schritte in angriff nehmen und mir schon mal versicherungsangebote geben lassen. deine antworten haben mir aber super geholfen und ich fühle mich jetzt richtig gut informiert!
grüße
ein letzte sache ist mir noch eingefallen! wie oft muss ein oldie mit h-kennzeichen zur hu? auch alle 2 jahre?
der muss auch alle 2 Jahre zur HU wie jedes andere Auto auch.
Für Versicherungen will ich keine Werbung machen...
schau dir aber mal die Oldtimertarife von AXA, ADAC oder Württembergische an...
Hallo heinz0815,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem Oldie.
Da ich das Procedere mit TÜV, Zulassung und H-Kennzeichen mit meinem 34 Jahre alten Auto erst letztes Jahr durch hatte, melde ich mich hier mal, obwohl Du ja schon viele Antworten auf Deine Fragen bekommen hast.
Falls ich etwas wiederhole, was hier schon gesagt wurde, bitte ich das zu entschuldigen, aber die Fragen und Antworten in den Post`s waren recht unübersichtlich und umfangreich.
Zu Deiner letzten Frage:
Ein Auto mit H-Kennzeichen muss genauso alle zwei Jahre zur HU wie andere Autos auch.
Und nun, wie es bei mir war, vom abgemeldeten Auto bis zum Oldie mit H-Kennzeichen auf der Strasse:
Mein Auto war 18 Jahre lang abgemeldet, bevor ich es kaufte. Nach dem Kauf kam es erstmal zur Reparatur in eine Werkstatt.
Als alles gemacht worden war erfolgte die TÜV Vorführung, bzw. ich war bei der DEKRA.
Man sollte vorher beim TÜV oder DEKRA anfragen, wenn man einen Oldtimer vorführt, in Bezug auf die Beantragung des H-Kennzeichens, denn nicht jeder Prüfer kann diese Abnahme durchführen.
Es wurde eine normale Abnahme gemacht. Kostenpunkt ca. 150 Euro.
Bei dieser Abnahme wurde das Auto vom Prüfer auf seinen Orginal-Zustand in Hinblick auf das H-Kennzeichen überprüft. Es wird dabei ein Prüfkatalog mit mehreren verschiedenen Kriterien durchgegangen, und nur wenn das Auto alle diese Kriterien erfüllt, kann man bei der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen bekommen. Den Prüfkatalog einsehen kannst Du hier:
www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf
Mein Auto erfüllte alle Prüfkriterien, und mit der HU Bescheinigung fuhr ich dann zur Zulassungsstelle, und habe mein Auto dort mit H-Kennzeichen zulassen können. Man muss aber bei der Zulassungsstelle darauf hinweisen, dass man ein H-Kennzeichen möchte, und nicht ein Saisonkennzeichen.
Nach Zuteilung des Kennzeichens ( es gibt auch beim H die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens ) damit zur Schilderprägerei, -Nummernschilder anfertigen lassen, fertig.
Jetzt zur Versicherung und Wertgutachten:
Meine Oldtimerversicherung beim ADAC verlangte:
a) den Nachweis eines Erstwagens neben dem Oldtimer
b) alle Fahrer des Fahrzeuges über 25 Jahre alt
c) ein Wertgutachten nach Classic data (Kurzgutachten )
d) es gab eine Kilometerlaufleistungbegrenzung von max. 8000 KM im Jahr für den Oldie
Die Versicherungsnummer die man für die Zulassung eines KFZ braucht, wurde mir vorab bei Antragstellung der Versicherung schon mitgeteilt.
Nachdem das Auto zugelassen war, meldete sich die Versicherung wegen dem Wertgutachten, was ich innerhalb von 6 Wochen anfertigen lassen musste.
Diese Gutachten werden auch vom TÜV oder DEKRA erstellt, sind dort aber zu teuer.
Ich habe es bei einem freien KFZ-Sachverständigen machen lassen, und es hat 120 Euro gekostet.
Der Sachverständige erteilt dem Oldie dabei auch eine Zustandsnote die mit ins Wertgutachten aufgenommen wird.
Die Zustandsnote ist für die Versicherung der Garant nicht einen Haufen Schrott zu versichern. Es werden die Zustandsnoten 1 bis 4 anerkannt. Die Note 5 nicht.
Neben der Zustandsnote legt der Sachverständige auch einen Zeitwert in Euro für das vorgeführten Autos fest, welcher in das Gutachten aufgenommen wird.
Der Zeitwert richtet sich nach dem Zustand des Autos, und dem Markpreis bzw. Wiederbeschaffungswert. Aus all diesen Angaben wird ein Mittelwert errechnet, und ins Wertgutachten eingesetzt.
Daher ist es klar, dass das Auto im bestmöglichsten Zustand sein sollte.
Im Falle eines nichtverschuldeten Unfalles mit dem Oldie kann dieses Wertgutachten einen Anhaltspunkt bieten, was das Auto für einen Zustand hatte und wert ist, aber eine gegnerische Versicherung wird heutzutage nach einem Unfall immer noch einen neuen Gutachter hinzuziehen für ein aktuelles Gutachten.
Daher lohnt sich das jährliche Erneuern des Wertgutachtens eigentlich nicht, ausser wenn man so viel an dem Oldie restauriert hat, dass das Fahrzeug dadurch eine bessere Zustandsnote und einen höheren Zeitwert bekommen würde.
Wie hier schon mal gesagt: bei weiteren Fragen einfach fragen
LG
Sabine
auch dir vielen lieben dank Sabine! Der ein oder andere Punkt war noch ganz interessant. Ich denke, dass ich nun gut informiert bin und werde mal die nächsten Schritte angehen. Besten Dank euch allen!
Zitat:
Original geschrieben von heinz0815
auch dir vielen lieben dank Sabine! Der ein oder andere Punkt war noch ganz interessant. Ich denke, dass ich nun gut informiert bin und werde mal die nächsten Schritte angehen. Besten Dank euch allen!
Gern geschehen. Dafür ist ein Forum doch da, denke ich.
LG
Sabine
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