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Wie kriege ich den Schuldigen?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 1. Juni 2006 um 20:26

Heute ist was ganz dummes passiert.

Den schönen Golf IV in Jazzblue heil geparkt, als ich zurückkam, war ein dicker Schrammen bis auf die Grundierung im linken Außenspiegel und unten war die schwarze Plastikabdeckung rausgesprungen.

Der Schuldige scheint sich aus dem Staub gemacht zu haben.

Nun mal die Frage an euch:

Gibt es irgendeine Chance, den ausfindig zu machen, oder macht die Polizei bei so kleinen Schäden grundsätzlich keine Lackspurenuntersuchung? (Es finden sich nämlich ein paar schwarze Lackreste am Außenspiegel)

Ich finde es nicht schlimm, wenn mal sowas passiert, geht mal ganz schnell wenn man unachtsam ist, aber dann sollte man sich wirklich nicht aus dem Staub machen.

Ich möchte schon alleine aus dem Grund gerne den Schuldigen finden, weil es mich ärgert, dass er jetzt aus dem falschen Verhalten noch einen Vorteil zieht und ich nen hässlichen Schaden am Wagen hab, der mir immer auffällt wenn ich einsteige :(

Für den Fall, dass da nichts zu machen ist, wo kann man sowas günstig reparieren lassen? Bzw. was würdet ihr von ein paar Chrom-Spiegeln an dem Golf halten :D

EDIT: Auf dem Bild kommt die Schramme leider nicht so raus, in echt sieht sie noch schlimmer aus.

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30 Antworten

Die größten Chancen auf die Ermittlung des Täters dürftest du haben wenn es dir gelingt, Zeugen für den Tathergang zu finden.

am 1. Juni 2006 um 20:35

Denke nicht, dass da mittels der Lackspuren vom "Täter"-PKW ermittelt wird. Dafür ist der Schaden zu gering und der Erfolg tendiert imho gen null :(

Erst bei ausgemachten Straftaten (Unfälle mit Verletzten, Toten usw.) in Verbindung mit Fahrerflucht würde der Lack gesichert werden.

Die Kosten für die Lackuntersuchung/ Analyse würden eine neuen Spiegel um ein vielfaches übersteigen. Wie schon erwähnt, der Aufwand wäre zu hoch, es sei denn, du möchtest die Kosten selber tragen.

am 1. Juni 2006 um 20:42

moin,

du brauchst zeugen die den täter eindeutig beschreiben können. selbst dann ist es fraglich ob eine Staatsanwaltschaft eine verfolgung wegen fahrerflucht einleiten würde. Der schaden ist nach deutschem maße zu gering...

ist leider die mentalität vieler deutschen mittlerweile, scheisse bauen könne sie alle, parken ohne verstand, spurwechsel ohne zu blinken, missachten des rechtsfahrgebotes, wozu licht in einen tunnel oder bei dämmerung oder in waldgebieten?, 30 in ner 60 zone...

uii ich könnte mich hier auslassen :D.

Trag es mit fassung, muss ich auch jedesmal. jeden tag wo ich ins auto steige, mache ich mich aufs schlimmste gefasst :D.

Ich persönlich hab ne delle im türholm. Tragendes teil ohne zugang. der lackdoktor miente nur, toller tranporterfahrer...kostet 800euro und mehr...besser spachteln...

schade das ich es nicht beobachtet habe, ich schreibe den leuten dann immer meine handynummer auf...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

...selbst dann ist es fraglich ob eine Staatsanwaltschaft eine verfolgung wegen fahrerflucht einleiten würde. Der schaden ist nach deutschem maße zu gering...

Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden MUSS.

am 1. Juni 2006 um 21:11

und wenn du dir einen neuen spiegel kaufst dann nim gleich die japanversion.

der ist genausogroß (klein) wie der linke.

am 1. Juni 2006 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden MUSS.

Und wird dann nach 6 Wochen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ging mir so als ich ein Notbremsung von 160 auf unter 50 machen musste und alle 4 Reifen uppe waren.

Anzeige und 6 Wochen später war wegen Geringfügigkeit und weil der Fahrer aus'm Ausland kam (...hat das Bundesgebiet verlasse...), eingestellt.

Gruss

Holger

am 1. Juni 2006 um 23:25

dazu habe ich letztens einen Bericht im Fernsehen gesehen: Die Polizei ermittelt glaub ab einem Schaden von 25€ (oder warens 50€?) (die haste ja damit locker drinne!)

Und jetzt kommt das krasse: jeder 2te Fahrflüchtige wird ermittelt. (anhand des Lacks, Zeugenaussagen usw.)

Dann bekommt der Fahrerflüchtige ca. 18Monate Fahrverbot, zahlt den Schaden und die Ermittlungskosten. (in dem Bericht wurde auch ein Fahrerflüchtiger interviewt und der hat erzählt, dass er deshalb seinen Job verloren hat, 10000€ zahlen durfte usw. - da war aber der Unfall etwas gravierender.)

Zitat:

Original geschrieben von MasterzF

dazu habe ich letztens einen Bericht im Fernsehen gesehen: Die Polizei ermittelt glaub ab einem Schaden von 25€ (oder warens 50€?) (die haste ja damit locker drinne!)

Und jetzt kommt das krasse: jeder 2te Fahrflüchtige wird ermittelt. (anhand des Lacks, Zeugenaussagen usw.)

Dann bekommt der Fahrerflüchtige ca. 18Monate Fahrverbot, zahlt den Schaden und die Ermittlungskosten. (in dem Bericht wurde auch ein Fahrerflüchtiger interviewt und der hat erzählt, dass er deshalb seinen Job verloren hat, 10000€ zahlen durfte usw. - da war aber der Unfall etwas gravierender.)

Und 7 kleine oder waren es große? Punkte gibt es in Flensburg! Hart aber gerecht sage ich da nur.

Re: Wie kriege ich den Schuldigen?

 

Zitat:

Original geschrieben von OllePolle

 

Für den Fall, dass da nichts zu machen ist, wo kann man sowas günstig reparieren lassen?

Ich würde mal bei einem normalen Lackierbetrieb nachfragen. Sollte nicht die Welt kosten.

Zitat:

Bzw. was würdet ihr von ein paar Chrom-Spiegeln an dem Golf halten :D

Sieht bei jazzblue (meiner ist auch in jazzblue) irgendwie nicht aus, finde ich. Zu einem dunkleren blau würde das wohl passen. Ist aber Geschmacksache.

Zitat:

Original geschrieben von m.fax

Die Kosten für die Lackuntersuchung/ Analyse würden eine neuen Spiegel um ein vielfaches übersteigen. Wie schon erwähnt, der Aufwand wäre zu hoch, es sei denn, du möchtest die Kosten selber tragen.

Bei einer Anzeige werden automatisch Lackproben genommen, und diese Lackproben werden genau untersucht, wenn die Polizei ein anderes beschädigtes Auto gefunden hat, wo die Lacke übereinstimmen könnten. Mir wurde schon dreimal ins Auto gefahren, und einmal hat die Polizei den täter ermittelt, dank der Lackproben, die sie von meinem Auto genommen haben. Wie gesagt, eine Lackprobe wird automatisch bei einer Anzeige genommen, und die Kosten trägt man nicht....

am 2. Juni 2006 um 8:27

fahrerflucht gibt 5 punkte mit 5 jahren verweildauer in flensburg.

Das man jeden 2ten verknackjet halt ich für mehr als fragwürdig. selbst wenn man das fahrzeug des schuldigen anhand des lackes ermitteln kann, so müsste man den fahrer ermitteln. ist die zb ein familienmitglied besteht generrelles aussageverweigerungsrecht.

wurde man bei der tat beobachtet muss der werte zeuge nach ca. 1jahr vor gericht eine gegenüberstellung standhalten, selbst diese kann hinterher noch angezweifelt werden bzw man wird sich zur nocht zuvor aussergerichtlich einigen...

so ist deutschland...

mfg

Die Ermittlung des Fahrzeugs währe ja schon mal was, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Hier mal was zu einer Betragsgrenze:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/fehrerflucht.php

Ist tatsächlich so, in meinem Fall ist der vermeintliche "Schuldige" sogar ohne Geldstrafe davon gekommen. Handelte sich auch um meinen Außenspielgel.

Bei solchen Bagatellschäden gibt sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft scheinbar nicht all zu viel Mühe.

am 2. Juni 2006 um 14:19

@OllePolle

Willkommen im Club. Ich bin auch vor 2 Monaten Opfer eines solchen Ein-/Ausparktäters geworden, der natürlich auch abgehauen ist. Tja, was will man machen? Die Cops hab ich eingeschaltet, aber die meinten direkt, dass ich das knicken kann dass sie den finden, außer es gibt Zeugen (bei mir gab es natürlich keine). So eine Lackanalyse ist sehr kostspielig und wird meistens eher bei Unfällen mit heftigen Personenschäden eingesetzt.

Tja, also blieb ich auf dem Schaden sitzen, aber ich habe (Gott sei Dank) einen sehr guten Lacker gefunden, der mir kostenlos aus der Patsche half mit anpolieren.

Falls es dich interessiert: Anbei die Schäden und die Resultate.

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