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Wie läuft das mit TÜV und anmelden?

Ford Mondeo
Themenstarteram 21. Januar 2007 um 19:52

Moin,

Ich bin momentan am überlegen meinen Scorpio den ich eigentlich für Stockcar geplant hatte durch den TÜV zu bekommen!

Ist ein 2,4I V6 mit 125PS Bj 89 und ich glaube 220tkm runter.

Sind viele neuteile verbaut und hat KEIN Rost!

Ich bin am überlegen weil mein Auto leider ein Getriebe Schaden hat und es schwieriger ist als wie gedacht ein neues in meiner nähe zu einen akzeptablen Preis zu bekommen!

Ich bin täglich auf ein Auto angewisen.

Nun weiß ich aber nicht wie das mit der Anmeldung ohne TÜV funktioniert?

kann mich da mal einer aufklären wie ich da vorgehen müsste?

Ps.: mein entschluss steht noch nicht fest ob ich ihn wirklich anmelde schließlich steht er jetzt auch shcon seit August bei mir auf dem Hof und er ist teuer in der unterhaltung... länger wie nen paar Wochen würde ich ihn ehh nicht fahren!

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14 Antworten
am 21. Januar 2007 um 19:59

ohne tüv kannst kein auto anmelden!! bei der anmeldung muss du eine gültige asu und einen gültigen tüv bericht vorlegen!!

Themenstarteram 21. Januar 2007 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von o_vectra

ohne tüv kannst kein auto anmelden!! bei der anmeldung muss du eine gültige asu und einen gültigen tüv bericht vorlegen!!

Und wie bekomme ich ihn ohne Anmeldung zum TÜV ?

Etwa mit Kurzzeitkennzeichen???

Das währe mir definitiv zu teuer!

Hast du eine Stammwerkstatt? (Wo du deine Neuteile her hast?)

Dort fragen ob die TüV machen! (Wenn möglich einfach Schilder vom Händler für die Anfahrt leihen! Wenn er durch den Tüv ist, lässt du ihn auf dem Hof noch nen Tag stehen und holst dir deine Schilder vom Amt!)

MfG

Themenstarteram 21. Januar 2007 um 20:40

Sowas wie eine Stammwerkstatt habe ich höchsten für meinen Audi gehabt... aber auch die so zu bezeichnen währe eigentlich falsch da ich das meiste selber mache...

Also nicht so wirklich.

Fragen kostet nichts...

MfG

Hallo,

also du gehst folgendermassen vor:

1. Du rufst bei deiner Versicherung wegen einer

sog. "Doppelkarte" an oder du holst sie dir vom

Versicherer ab.

2. Du rufst bei der DEKRA oder beim TÜV an und

läßt dir einen Termin für eine HU geben.

3. Du stellst fest, wann die Zulassungsstelle

offen hat (wichtig, warum, s.u.).

4. Du bringst deine Karre zum laufen und

fährst auf direktem Weg (!) zum TÜV oder

zur DEKRA. Du mußt den Kfz-Brief, die Doppelkarte

Ausweispapiere im Auto und die alten Kennzeichen

am Auto haben. Natürlich muss dein Auto verkehrs-

sicher sein, also zumindest einen Bremsentest

machen.

5. Hast du die HU und die AU bestanden, kannst du

auf direktem Weg zur Zulassungstelle fahren und

dein Auto anmelden. Das ist aber nur möglich, wenn

die Zulassungstelle geöffnet hat ! Wird man bei einer

Fahrt ohne Zulassung ausserhalb der Geschäftszeiten

der Zulassungstelle kontrolliert, hat man schnell den

Vorwurf am Hals, man hätte gar nicht vorgehabt, den

Wagen anzumelden.

Schöne Grüße

ARBE

am 22. Januar 2007 um 14:53

also hier im ffm interessiert en niemanden wo du hinfährst das auto muss zugelassen sein oder kurzkennzeichen oder rote schilder haben!! einzige ausnahme ist : du hast das auto zugelassen und musst es vorführen. dann darfst du es von (jetztigen) standort bis zur zulassungsszelle fahren!

(natürlich nur mit den schildern die du bekommen hast)

 

ich würde mir einfach kurzkennzeichen holen kostenpunkt 15-20 euro ist am sichersten!

das fahren mit nicht gültigen kennzeichen ist ein verstoß gegen die stvzo! auch mit doppelkarte etc.! dieses kann bei schlechtgelaunten kollegen der trachtengarde bis zu 7 punkten und 3 monate ohne lappen bedeuten. dazu noch ein ziemlich hoher betrag an strafe. frage vielleicht auch mal deine versicherung. dort bekommst du eine versicherungsbescheinigung für kurzzeitk. für 100 euro. aber: die 100 euro werden mit den beiträgen verrechnet, so das du ca. 2 monate erstmal nichts zahlst. (z.b. allianz, gerling, lvm)

 

@ o vectra: die versicherung sage mir bitte, wo du den schutz für 20 euro bekommst. das kosten gerade mal die schilder!

Themenstarteram 22. Januar 2007 um 18:59

Hallo,

Erstmal vielen dank für die Antworten!

Ich denke ich lasse das mit dem Scoprio denn wahrscheinlich kann ich am Samstag mein neues getriebe abholen für mein Audi 80 :)

Kostet mich zwar 200€ plus fahrtkosten... naja als Limit hatte ich mir eigentlich 150€ gesetzt aber was solls!

am 22. Januar 2007 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Pierre0208

 

@ o vectra: die versicherung sage mir bitte, wo du den schutz für 20 euro bekommst. das kosten gerade mal die schilder!

wenn du das auto innerhalb von 4 wochen anmeldest und versicherst (bei der Versicherung wo du die deckungskarte her hast) bezahlst du für die kurzzeitkennzeichendeckungskarte keinen euro!!!

das wird z.b. bei devk,Allianz,Huk ....so gemacht, möchtest du noch weiter wiessen?

klar ist wenn du das auto nicht vor hast zu versichern bezahlst du für die deckungskarte knapp 80 euro!

Themenstarteram 22. Januar 2007 um 20:34

Ich habe mir damals zur überfühung bei ebay eine Deckungskrate von einen Versicherungmarkler gekauft!

Aber ich wusste ja das ich den Wagen nicht anmelden wollte darum war das für mich günstiger!

Moin,

also hier in Hamburg ist es zulässig mit einem abgemeldeten Fahrzeug direkt zur Zulassungstelle oder Nachhause zu fahren.

Voraussetzung ist dafür die gültige Deckungskarte und die entstempelten Kennzeichen zu montieren. Ohne Kennzeichen ist es nicht erlaubt.

Das gleiche gilt auch andersrum. Ich kann den Wagen abmelden und darf anschliessend mit den entstempelten Kennzeichen direkt nachhause fahren, denn das Fahrzeug ist immer noch am Abmeldetag bis 0Uhr versichert.

Ich weiss nicht, ob dies so in der StvZo steht oder ob es sich hierbei um Landesrecht handelt.

Wenn Landesrecht, dann ist es in anderen Bundesländern möglicherweise anders.

 

Mfg

Golo

am 22. Januar 2007 um 21:38

jo das kann sein du darfst aber nicht mal zum tüv fahren oder mal kurz einkaufen!!

hier im ffm nach den anmelden darfst auch von zuhause zur zulassungsstelle fahren!

ob du nach abmelden nach hause fahren darfst weiss ich gar nicht!

Hallo,

man kann, zumindest in Bayern, wie ich oben beschrieben

habe vorgehen.

Ich war persönlich beim TÜV, in der Zulassungsstelle

und habe meine Versicherung angerufen.

Wichtig ist dabei:

Termin beim TÜV um nachweisen zu können, dass man

wirklich auf dem Weg dorthin ist und nicht nur eine

Bewegungsfahrt unternimmt.

Wichtig ist auch, dass dies alles während der Geschäftszeiten

der Zulassungsstelle geschieht und dass man alle Papiere

dabei hat (ganz wichtig ist die Deckungskarte).

Wenn man dies alles beherzigt, klappt es auch mit der

Zulassung ;)

Ich mach das so schon seit mehr als 20 Jahren und hatte

noch nie Probleme !

Grüße

ARBE

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