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Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Hi, ich musste eigentlich im November zum TÜV, hatte aber bisher absolut keine Zeit, und wollte nun Fragen wie lange ich den TÜV max. überziehen darf. Das der dann zum November zurückdatiert, ich also die Zeit dann verloren hab weiß ich...Aber wie lange darf man und was kostet das wenn ich angehalten werde. Was sagt die Versicherung bei einem Unfall, entfällt die komplett?
THX
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15 Antworten
Es kann passieren das die Versicherung beim Unfall keinen Pfennig äh Cent zahlt. Nimm dir doch mal die Zeit dafür hast nachher nur ärger damit.
Mehr als zwei Monate überziehen kostet m.E. 15 EUR.
Wer mit ganz groben Mängeln unterwegs ist, trägt das Risiko der Regreßnahme von der Versicherung aber auch bei gültiger Plakette.
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Würde an deiner Stelle also ganz schnell hinbfahren, bisher kostets nichts wenn Du angehalten wirst.
Zu Versicherung kann ich nichts sagen, bin aber bisher davon ausgegangen, daß bei Überschreitungen wie in Deinem Fall nichts passiert. (Wenn Du keine Mängel am Fzg, hast !!!)
die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe
Ganz schön streng in Deutschland.
In Österreich hat man 4 Monate Zeit, wenn das "Pickerl" abgelaufen ist. Strafe zahlt man bis dahin nicht.
Ok, danke erstmal, mir geht es hauptsächlich darum was der TÜV sagt bzw. ab wann es Probleme gibt. So ist doch zum beispiel glaub ich nach 2 Jahren eine neuabnahme nötig, kommt dazwischen noch was, oder hab ich extrem gesagt bis dahin Zeit. Will diesen Monate evtl. noch hin weiß aber nicht ob ich das schaffe. Auto ist soweit ok, sprich Bremse, Lenkung, Motor, Auspuff etc. also kein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln, was ja nicht heißen muss das der TÜV nix findet ...Wenn ich angehalten werde ist die Strafe ja ok. Aber beim TÜV muss ich nicht mehr bezahlen oder?
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe
Nö, das sind die aktuellen Kurse, meisst gibts noch ne Mängelkarte dabei, aber mehr darf das reine Überziehen nicht kostet.
Klugscheiss: Im Übrigen is das dann ein Bussgeld / Verwarngeld und keine Strafe
Klugscheissende....
der Habicht
Zitat:
Original geschrieben von triptycon
Ok, danke erstmal, mir geht es hauptsächlich darum was der TÜV sagt bzw. ab wann es Probleme gibt. So ist doch zum beispiel glaub ich nach 2 Jahren eine neuabnahme nötig, kommt dazwischen noch was, oder hab ich extrem gesagt bis dahin Zeit. Will diesen Monate evtl. noch hin weiß aber nicht ob ich das schaffe. Auto ist soweit ok, sprich Bremse, Lenkung, Motor, Auspuff etc. also kein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln, was ja nicht heißen muss das der TÜV nix findet ...Wenn ich angehalten werde ist die Strafe ja ok. Aber beim TÜV muss ich nicht mehr bezahlen oder?
Beim "TÜV" kostet das dann bix mehr, wird halt bloss zurückdatiert.
Die Sache mit den 2 Jahren und dann der Vollabnahme ist völliger Humbug...........
Vollabnahme gibts nur wenn das Fahrzeug mehr als 18 Monate abgemeldet ist, und das gilt auch nur noch bis Ende März.
der Habicht
Den TÜV ist da egal solange du nicht die 18 Monate überschreitest .
Doch die Wahrscheinlichkeit steigt das du öfter angehalten wirst
da ja alle grünen Plaketten zum ersten abgelaufen sind
und somit sofort ersichtlich wird das der TÜV abgelaufen sein muß.
kostet dann wie bereits geschrieben 15 Euro
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
die angaben sind aber schon was älter?! mittlerweile bekommt man schon am ersten überziehungstag ne ordentliche strafe
Hast du dazu was schriftlich?
Ich finde auch nur die o.g. Strafen.
im saarland wird nicht rückdatiert. war zumindest bei mir immer so, beim offiziellen tüv, dekra prüfstelle, prüfer von der dekra/tüv inner werkstatt.
aktuelles beispiel:
tüv bis august 06, wegen fehlendem teil 1te untersuchung anfang nov. 4 wochen zeit um wieder vorzuführen (krümmer gerissen, kat defekt) anfang dezember wieder dort, plakette bis 12/08. TÜV-Niederlassung Neunkirchen/Saar
Zitat:
Original geschrieben von g2emphaser
im saarland wird nicht rückdatiert. war zumindest bei mir immer so, beim offiziellen tüv, dekra prüfstelle, prüfer von der dekra/tüv inner werkstatt.
aktuelles beispiel:
tüv bis august 06, wegen fehlendem teil 1te untersuchung anfang nov. 4 wochen zeit um wieder vorzuführen (krümmer gerissen, kat defekt) anfang dezember wieder dort, plakette bis 12/08. TÜV-Niederlassung Neunkirchen/Saar
Stimmt, hab ich nicht dabeigesagt, das Saarland hat die Rückdatiert-Regel nicht anerkannt.
Aber auch nur das Saarland.........
der Habicht
gut zu wissen....
meiner is ebenfalls seit november abgelaufen....
Tüv
Ok, danke für die Hilfe, dann muss ich mir ja keine sorgen machen! Außer die Rennleitung ist hinter mir....
THX