Wie lange dauert Rückabwicklung
Hi,
derzeit ist bezüglich meinem Fahrzeug eine Rückabwicklung beantragt.
Bei Beantragung ging man davon aus, dass die "Entscheidungsfindung" ca. 3-4 Wochen dauern würde.
Mittlerweile sind es 6 Wochen geworden und ich warte immer noch auf Antwort.
Daher die Frage: Wie lange dauert "sowas" im Allgemeinen?
Welchen Rat kann man mir geben, wie ich nunmehr eine Beschleunigung des Verfahrens bewirken kann.
Angeblich kann an dieser ominösen Entscheidungs-Findungs-Stelle ja niemand anrufen!
Für eine kurze Info und jeden Rat wäre ich sehr dankbar!
Mfg
Gegie
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22 Antworten
Hi,
ich schiebe die Frage nochmals hoch, da mir die Antworten doch sehr wichtig sind.
Wie lange hat`s denn bei Euch gedauert, bis bei Mercedes eine Entscheidung gefallen ist?
Hat jemand eine Idee, wie man sowas beschleunigen kann?
Mfg
B. Trinkle
Nach meiner ersten schriftlichen Beschwerde am 20.10.2003 an Herrn Prof. Dr. Hubbert wurde meine neues Wunschfahrzeug am 15.12.2003 meinem Autohaus angeliefert und auf meinen Wunsch 2004 zugelassen.
Allerdings hat sich mein Autohaus für mich sehr stark gemacht und ich bin letztendlich finanziell sehr gut davon gekommen.
Ich habe allerdings bemerkt, dass die Abrechnung zwischen Autohaus und Daimler noch einige Wochen länger gedauert hat.
Gruß JoHoHa
Zitat:
Original geschrieben von Gegie1
Hi,
ich schiebe die Frage nochmals hoch, da mir die Antworten doch sehr wichtig sind.
Wie lange hat`s denn bei Euch gedauert, bis bei Mercedes eine Entscheidung gefallen ist?
Hat jemand eine Idee, wie man sowas beschleunigen kann?
Mfg
B. Trinkle
Bei mir hat es zwischen 3 Monaten (Wandlung 1) und 1,5 Jahren (Wandlung 2) gedauert. Beschleunigen kann man das leider weder mit guten Worten noch mit Anwalt und Gericht.
Da heisst es Geduld und Nerven bewahren
Hi @Fanta241 & @JoHoHa,
Vielen Dank für die schnelle Information.
Somit bekommt man zumindest mal ein Feeling, wie lange denn sowas dauern kann.
Ich werde berichten, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.
Mfg
Gegie
Lesen !! http://www.planear.de/modules.php?... Da wartet schon einer ein Jahr auf sein Geld .
Ich habe mein Rückabwicklungs-Begehren Ende Mai an meinen Verkäufer gefaxt, Anfang August kam die genehmigte Kalkulation. Heute hab ich die Kiste abgegeben.
Bin gespannt, wann ich mein Geld bekomme ...
Mercedes und Wandlung passt irgendwie nicht zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von arnescholz
Mercedes und Wandlung passt irgendwie nicht zusammen.
Das passt sehr gut zusammen ich würde sogar behaupten dass Mercedes sehr viel dazu beigetragen hat, dass sich das Verfahren "Wandlung" = Rücktritt vom Kaufvertrag etabliert hat.
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Das passt sehr gut zusammen ich würde sogar behaupten dass Mercedes sehr viel dazu beigetragen hat, dass sich das Verfahren "Wandlung" = Rücktritt vom Kaufvertrag etabliert hat.
Sorry
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Das passt sehr gut zusammen ich würde sogar behaupten dass Mercedes sehr viel dazu beigetragen hat, dass sich das Verfahren "Wandlung" = Rücktritt vom Kaufvertrag etabliert hat.
Mercedes hatte ja immerhin Gelegenheiten genug das Procedere zu üben.
Gruß JoHoHa
Zitat:
Original geschrieben von JoHoHa
Mercedes hatte ja immerhin Gelegenheiten genug das Procedere zu üben.
Gruß JoHoHa
Stimmt, und dabei war ich denen gerne behilflich
Ich bin gerade mit der Rückabwicklung meines S211 Bj 03/2004 beschäftigt. Ich wäre daher für Informationen über die einzelnen Konditionen dankbar, d. h.
- wie hoch war der Zinssatz auf den zurückbezahlten Kaufpreis
- wurde die Verzinsung aus dem Brutto- oder Nettokaufpreis berechnet
- wurden die Kosten der Inspektion ersattet
Zitat:
Original geschrieben von hk-team
Ich bin gerade mit der Rückabwicklung meines S211 Bj 03/2004 beschäftigt. Ich wäre daher für Informationen über die einzelnen Konditionen dankbar, d. h.
- wie hoch war der Zinssatz auf den zurückbezahlten Kaufpreis
- wurde die Verzinsung aus dem Brutto- oder Nettokaufpreis berechnet
- wurden die Kosten der Inspektion ersattet
1. Das kommt darauf an, ob es ein privat oder gewerblich genutzer Wagen ist. Bei gewerblichen Fahrzeugen wird der Netto-Kaufpreis verzinst mit 5% und bei privaten Fahrzeugen der Brutto-Kaufpreis mit 4%.
2. siehe 1.
3. Nein, es sind ja Betriebskosten - die Kosten für den Sprit bekommst Du ja auch nicht zurück. Du bist ja mit dem Fahrzeug gefahren, sonst wäre ja die Inspektion nicht fällig gewesen.
Nutzungsgebühr für das Fahrzeug mußt Du dann natürlich auch noch bezahlen für die gefahrenen km...