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Wie lange dauert Schadensregulierung nach Unfall?
Hallo zusammen!
Nachdem ich letzte Woche Dienstag Geschädigter eines Auffahrunfalls
war, muss ich mich nun um ein neuen Wagen kümmern, der alte ist
leider zum wirtschaftl. Totalschaden geworden.
Da ich schon ein super Angebot gefunden habe, interessiert mich
brennend, wie lange wohl die Schadensregulierung dauert. Ich muss
nunmal die Anzahlung leisten und bin dafür auf das Geld der
gegnerischen Versicherung angewiesen.
Die Details: Am Dienstag kam's zum Unfall; am selben Tag bekam ich
schon einen Anruf der gegnerischen Versicherung HUK Coburg (bei der
auch ich übrigens kakso- und kaftpflichtversichert bin), dass der
Schaden eingegangen sei und die Schädigerin die Schuld bereits
anerkannt habe.
Mittwoch wurde ein Gutachten erstellt, das eben zum Ergebnis des
wirtschaftlichen Totalschadens führte (Wiederbeschaffungswert 4600,
Reparaturkosten 6500 und Restwert 950 EUR).
Das Gutachten hat der DEKRA-Gutachter gleich an die HUK geschickt.
Am Samstag schaltete ich vorsichtshalber einen befreundeten
Rechtsanwalt ein, der am Sonntag fix ein Schreiben mit sämtlichen
Forderungen aufstellte.
Nach meinem heutigen Anruf bei der HUK - ich wollte mich direkt bei
denen erkundigen, wie lange die Regulierung wohl dauert, da die
Sachlage und Schuldfrage wohl eindeutig ist - wollte man mir dort
keine Auskunft erteilen, da die Korrespondenz nur noch über meinen
Anwalt erfolge. Immerhin sind sämtliche Unterlagen inkl. Gutachten
bei denen eingegangen.
Gut, meine Frage ist also, wie lange im Schnitt der Schadensausgleich
bei der HUK Coburg dauert, wenn, wie in meinem Fall, die Sachlage
eindeutig ist.
Ach, und noch eine Frage: Ich bekomme für 9 Werktage einen
Ersatzwagen gestellt (9 Werktage sind laut Gutachter die benötigte
Zeit zur Anschaffung eines vergleichbaren Ersatzwagens).
Sollte die HUK aber nun erst 14 Tage nach dem Unfallvorgang zahlen
und ich erst dann meinen neuen Wagen bezahlen können, muss ich dann
die Zeit zwischen Ablauf der Ersattung der Mietwagenkosten und
Eingang der Zahlung durch die HUK ohne Auto auskommen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Beste Grüße,
Daniel.
Beste Antwort im Thema
Diese Antwort hinsichtlich RA bezog sich auf diesen konkreten Fall, in dem die Haftung klar mit 100% steht, die Besichtigung bereits erfolgt ist, der Totalschaden zweifelsfrei ist und der Mietwagen auch schon genutzt wird. An der Stelle wird es zum reinen Zahlschaden für die Versicherung. Die Mietwagenproblematik lasse ich mal außen vor, ich gehe davon aus, dass dieses Thema bereits vor der Mandatierung zwischen Geschädigtem und Versicherung besprochen wurde.
An der Stelle der Regulierung wäre nur noch Scheck/Überweisung erfolgt. Kommt jetzt das RA-Schreiben, landet das auch erst wieder ganz unten im Stapel des Aktenrückstandes.
Gruß
traumzauber
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12 Antworten
Die Tatsache, dass du einen RA beauftragt hast, verzögert die Abwicklung eher, als dass sie sie beschleunigt. Sehr konsequent und völlig zu recht, darf die Versicherung mit dir nicht mehr kommunizieren. Du unterliegst der Schadenminderungspflicht, das soll dir mal dein RA genau erklären. Du kannst nicht so lange warten, bis du das Geld in den Händen hast, zumindest nicht dann die komplette Zeit auf Kosten der Versicherung den Mietwagen fahren. Ab dem Moment, wo zweifelsfrei klar ist, dass der Totalschaden eingetreten ist, beginnt die Wiederbeschaffungsdauer. Wie du vorab das Geld beschaffst, sagt dir der RA.
Gruß
traumzauber
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!
Inwieweit hängt denn meine Schadensminderungspflicht damit zusammen, dass mir die Versicherung keine Auskunft mehr erteilen möchte, sondern nur meinem Anwalt? - Das ist ja jetzt kein großes Problem für mich, nur etwas aufwendiger.
Wie dem auch sei, ich habe eben von einem Freund erfahren, dass ihm sein Autohaus nach einem vergleichbaren Fall mit geklärter Sach- und Schuldlage die Anzahlung kreditiert hat bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung gezahlt hat.
Das war mir tatsächlich ganz neu. - Habt ihr von so einem Entgegekommen schonmal gehört?
Und woran denkst du, traumzauber, wenn du meinst, mein RA könnte mir sagen, wie ich schneller an das Geld komme..?
Zitat:
Original geschrieben von cuper84
Inwieweit hängt denn meine Schadensminderungspflicht damit zusammen, dass mir die Versicherung keine Auskunft mehr erteilen möchte, sondern nur meinem Anwalt?
Sorry, da war ich beim Schreiben schon beim nächsten Gedanken, kannst du natürlich nicht wissen.
Die Schadenminderungspflicht bezog sich nicht darauf, dass du für die Versicherung kein Verhandlungspartner mehr bist, sondern darauf, dass du nicht untätig abwarten kannst, bis das Geld kommt und dabei weiter Kosten produzierst. So würde man sich ja auch nicht verhalten, wenn es keine regulierende Versicherung gäbe. Du hast dem Anwalt die Vollmacht gegeben, dich in der Sache rechtlich zu vertreten, daraus resultiert dann, dass die Versicherung nicht mehr mit dir Absprachen treffen darf. Damit wäre auch dein RA nicht einverstanden.
Hinsichtlich Geldmittel gibt es einige Wege z. B. Zwischenfinanzierung oder wenn möglich über das Autohaus. Da werden eben nicht Rep.kosten abgetreten, sondern WBW ./. RW.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Die Tatsache, dass du einen RA beauftragt hast, verzögert die Abwicklung eher, als dass sie sie beschleunigt.
naja...
Also meiner erfahrung nach ist es so, das versicherungen ohne anwaltlichen druck regelmäßig nur einen teil der zustehenden leistungen erbringen. als privatperson must du in der regel mit bis zu vier wochen rechnen.
beauftragt man einen anwalt, bekommt der auf anhieb auch nicht immer gleich 100 prozent, aber meistens schon wesentlich mehr als der brave bürger. und dass die versicherung eine anwaltliche frist mit klageandrohung grundlos verstreichen lässt hab ich auch noch nicht gesehen. im anwaltlichen verfahren ist das geld (zum überwiegenden teil) meist nach 10-13 Tagen auf dem konto.
zugegebenermaßen muss man sich dann um den restbetrag streiten und auf das geld ne weile warten. aber von diesem geld hätte der nichtanwaltlich vertretene garnicht gewust, dass er es bekommen könnte.
grüße
Diese Antwort hinsichtlich RA bezog sich auf diesen konkreten Fall, in dem die Haftung klar mit 100% steht, die Besichtigung bereits erfolgt ist, der Totalschaden zweifelsfrei ist und der Mietwagen auch schon genutzt wird. An der Stelle wird es zum reinen Zahlschaden für die Versicherung. Die Mietwagenproblematik lasse ich mal außen vor, ich gehe davon aus, dass dieses Thema bereits vor der Mandatierung zwischen Geschädigtem und Versicherung besprochen wurde.
An der Stelle der Regulierung wäre nur noch Scheck/Überweisung erfolgt. Kommt jetzt das RA-Schreiben, landet das auch erst wieder ganz unten im Stapel des Aktenrückstandes.
Gruß
traumzauber
Hallo hallo,
um schnell an meinen neuen Wagen zu kommen, habe ich die Möglichkeit der Stundung oder Kreditierung der Anzahlung mal näher in Betracht gezogen und eben bei der Bank des Autohauses angerufen.
Dort sagte man mir dort, dass ein Barkredit wohl möglich sei, aber mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Zwar könnte ich vorher ablösen (ich bräuchte den Kredit ja nur für ein, zwei Wochen, bis das Geld von der Versicherung da ist), nur müsste ich trotzdem die kompletten Zinsen zahlen... es geht hier übrigens um BMW Financial Services.
Hat vielleicht noch jemand ne Idee, um schnell an den neuen Wagen zu kommen?
Lohnt sich noch ein konkretes Nachfragen beim Autohaus? Ich dachte mir, das sei jetzt auch unnötig, da die ja auch nur mit ihrer Hausbank zusammenarbeiten, mit der ich eben schon gesprochen habe....
Daniel.
Ich schon wieder...
Auch ein Anruf bei meiner Hausbank hat nicht wirklich weiter geholfen: Auch dort würde ich wohl einen Barkredit bekommen, Laufzeit aber eben auch 12 Monate, Sondertilgungsmöglichkeit nach sechs Monaten, allerdings plus 2,5 % Zinsen wg. der frühen Tilgung extra.
Sollte ich mich dafür entscheiden, müsste dann die gegnerische Versicherung diese Zinsen tragen?
Also, die Sache ist ja nun wirklich dämlich...
Ich werde in einem Unfall geschädigt, bekomme, gm. DEKRA-Gutachten, 9 Tage lang einen Ersatzwagen, weil so lange die Zeit ist, bis ich mir einen vergleichbaren Waren organisieren könnte. Nur krieg ich das Geld erst zwei, drei Wochen später, mit dem ich mir den neuen Wagen holen könnte... so sitze ich also doch ne ganze Weile ohne Fahrzeug da. Soviel zur Naturalrestitution des deutschen Schadensersatzrechtes...
Oder habe ich dort irgendwas falsch verstanden?
Moin,
hast Du weiter oben gelesen das jemand empfohlen hat mit der Händler zu sprechen und Ihm evt den RW und die Versicherungsleistung abzutreten?
Schon mal über die Möglichkeit nachgedacht bei Deiner Hausbank einen Dispo Kredit zu nehmen? Es geht ja, wenn ich das richtig verstehe um einen Betrag von ca 3500€... da sollte ien Dispo schon möglich sein....
Ich frag mich immer noch wer oder was Dich geritten hat noch einen Anwalt einzuschalten und somit die ganze Geschichte unnötig teuer zu machen und zu verzögern...
Gruss
Marcus
Darüber habe ich tatsächlich nachgedacht.
Eine Dispoerhöhung wäre natürlich möglich, allerdings würde ich dann wohl auf den Zinsen dafür sitzen bleiben. Oder übernähme dies auch die gegnerische Versicherung?
Und auf meine Frage beim Autohaus, ob es dort eine Möglichkeit gäbe, so vorzugehen, wie du meintest, sagte man mir, dass das wenn nur über die Bank des Autohauses laufen würde und soetwas dort nicht vorgeshen sei. Dort könnte ich nur einen Barkredit über 12 Monate aufnehmen, ohne Sondertilgungsmöglichkeit, dafür aber mit hohen Zinsen und Bearbeitungsgebühr.
Hm, und die Idee mit dem Anwalt kam mir auch nur deshalb, weil ich in zig anderen Foren und auch hier gelesen habe, dass die HUK als gegnerische Versicherung sich gerne sehr viel Zeit mit der Regulierung lässt, sofern man keinen Anwalt einschaltet.
Scheinbar hätte ich darauf wohl doch besser verzichtet... Jetzt ist's allemal zu spät und ich muss zusehen, wie ich mit der Situation am besten zurecht komme.
Ich habe nicht umsonst empfohlen, bezüglich einer Zwischenfinanzierung oder ähnlicher Lösung mit deinem RA zu sprechen. Der sagt dir auch, ob und unter welchen Umständen die Versicherung dafür die Kosten tragen muss.
Was meinst du denn, wofür der RA hier sein Geld bekommt? Für deine Vertretung und anwaltliche Beratung! Da gehört mehr dazu, als nur einen Schriftsatz zu fertigen und das Geld anschließend von seinem Konto auf deines zu transferieren.
Jetzt hast du den RA, also nutze ihn auch.
Gruß
traumzauber
Klar, damit hast du natürlich Recht.
Nur schlage ich seit gestern Vormittag damit fehl, meinen RA zu erreichen, um mich wg. dieser Fragen bei ihm zu erkundigen.
Ich werde es weiter probieren, ihn zu erreichen und komme dann hoffentlich schnell zu einem Ergebnis.
Nichtsdestotrotz habe ich eben bei meiner Hausbank angefragt, ob diese mir den Dispo für die ein, zwei Wochen raufsetzen. Sollte eigentlich kein Problem sein. Aber wir werden sehen.
Und nochmal vielen Dank für eure echt konstruktive Hilfe! Bin froh, hier so ein freundliches Forum gefunden zu haben!
Grüße,
Daniel.