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Wie lange kann man die Dienstwagen Zeit überschreiben?

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 10:16

Hallo alle zusammen,

die Frage ist vielleicht etwas schwer und kompliziert gestellt. Ich versuche den Sachverhalt jetzt etwas genauer zu umschreiben.

Mein Vater hat letztes Jahr im April 2006 seinen Dienstwagen abgeben müssen.

Seitdem teilen meine Eltern und ich uns ein Auto.

Doch ich habe bald mein Abi in der Tasche und möchte irgendwann in naher Zukunft auch mobil sein. Doch zweitwagen anmelden kostet ja richtig viel.

Mein Vater ist fast über 10 Jahre Dienstwagen gefahren und sollte dann mein Auto auf sich anmelden um Kosten zu sparen. Zurzeit hat meine Mutter unser Auto versichert bei SF 17.

Muss ich jetzt vor dem April 2007 oder reicht es danch mir das Auto unter den vorgestellt Bedingungen zu versichern.

Könnt ihr mir bitte eine Versicherung nennen welche die Dienstwagen Zeit anrechent?

Ich weiß es ist viel zu beantworten. Doch ich bitte euch mir zu helfen. Ich bin noch nicht sicher.

MFG

audi80Avant

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19 Antworten
am 16. Januar 2007 um 10:50

Hi,

Anrechnung gibts fast überall, doch mit mittlerweile mitz verschäften Auflagen.

Dass der Arbeitgeber einen SFR aus seinem Rahmenvertrag rausgibt ist wohl nicht zu erwarten. Eine Anrechnung muss diverse Kriterien erfüllen mit zig Nachweisen (Beispiele: vom AG etwa die Bestätigung über die Zeit, eine chronologische Aufstellung der 10 Jahre mit welchem PKW, wieviele Schäden, wo versichert etc....)

Aber was genau, dass kann dir nur die Zielversicherung sagen - die müssen es gutschreiben.

Im Idealfall hat dein Vater vor 10 Jahren den SFR ins Unternehmen mit eingebracht, seinen also quasi "mitgenommen", dann wäre es auch möglich, diesen nun wieder rauszunehmen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 10:55

vielen Dank für deine Antwort.

Doch ich möchte wissen, wie lange die Überschreibung möglich ist.

Da im April 2006 abgegeben und wahrschenlich muss bis April 2007 umgeschrieben werden.

Oder ist die Frist länger als ein Jahr.

MFG

audi80avant

Hi,

ich weiss leider nicht, ob es da eine Regelung gibt, meine aber, dass ab X Jahren ruhendem Vertrag die versicherung wieder anfängt, den SFR jahreweise rückwärts hochzusetzen.

Dabei würde ich sagen ist X größer als 1.

Allerdings kann ich Dir aus persönlicher Erfahrung nur sagen, dass so etwas i.d.R. verhandelbar ist. Ich habe mal eine alte 7 Jahre ungenutze Versicherungsnummer ohne Abschlag für einen Geschäftswagen reaktivieren können.

bye

am 17. Januar 2007 um 13:27

Die Anrechnungsregelungen sind bunt und teilweise sehr unterschiedlich.

Du solltest dich von einem Makler beraten lassen der einen guten Marktüberblick hat welcher Versicherer die

für den Kunden günstigsten Regelunge anbietet.

Interessant ist dann noch die Frage inwieweit diese Sondereinstufung später bei einem Versichererwechsel

angerechnet werden kann.

Mir ist ein Versicherer zu Ohren gekommen der technisch nicht in der Lage ist bei SFR Anfragen zu unterscheiden zwischen regulärer und Sondereinstufung.

Die geben den also trotzdem ab.

Mir brannte mal das Thema auf der Zunge ob ich eigentlich zumindest die Zweitwageneinstufung mitnehmen kann.

Bis mich ein freundlicher Sachbearbeiter dort einweihte.

FAQ Versicherungen lesen.

Dienstwagenzeiten werden nicht anerkannt.

Außer man bekommt den Vertrag des Dienstwagens überschrieben.

am 17. Januar 2007 um 15:48

Werden sie schon.

Gerade für den Fall daß der Arbeitgeber den SFR behalten will

gibt es Sondereinstufungen.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Werden sie schon.

Gerade für den Fall daß der Arbeitgeber den SFR behalten will

gibt es Sondereinstufungen.

Diese Sondereinstufungen sind

a) eine sehr seltene Ausnahme (aber man kann sie nutzen)

b) werden Sie nicht als SFR anerkannt.

Sie werden nur tariflich gewährt.

Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Den merkt man bei einem evt. Wechsel der Versicherung sehr heftig - weil diese Zeiten wie nicht anerkannt werden dürfen. ;)

 

=> Der Vorgang der Weiterleitung von schadensfreien Zeiten ist gesetzlich geregelt und steht nicht zur Disposition einer oder mehrerer Versicherungen.

am 17. Januar 2007 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Diese Sondereinstufungen sind

.........

=> Der Vorgang der Weiterleitung von schadensfreien Zeiten ist gesetzlich geregelt und steht nicht zur Disposition einer oder mehrerer Versicherungen.

Absolut richtig

und daher gehe ich besser öffentlich darauf nicht weiter ein.

Wenn jemand die "erweiterte Dienstwagenregelung" nutzen möchte kann er sich ja per pn melden.

ich dachte eigentlich , daß gebe es häufiger.

Wenn Du Werbung per PN machen willst - hier ist sie gefragt. :D

Als Vorzugstarifierung funktioniert das Prinzip vollkommen legal.

Wechselt man den Versicherer bleiben nur die tatsächlich auf den eigenen Vertrag schadenfrei gefahrenen Jahre.

Die Dienstwagenzeit ist dann also weg.

Und auch sonst genau hinschauen. ;)

Nicht das der Erstwagen bei einem Unfall des Zweitwagens noch seine schadenfreien Jahre verliert.

Das alles und noch viel mehr gibt es.

Es lebe das Kleingedrucjte. :rolleyes:

am 17. Januar 2007 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn Du Werbung per PN machen willst - hier ist sie gefragt. :D

.....

Das musste ja kommen!

.

Zitat:

Qriginal geschrieben von safwetyservices

Wenn jemand die "erweiterte Dienstwagenregelung" nutzen möchte kann er sich ja per pn melden.

Warum per PN?

Mir ist der Begiff "erweiterte Dienstwagenregelung" nicht geläufig.

Dass ein Betrieb in einem Vertrag als SF-Berechtigter dokumentiert sein kann ist mir geläufig - auch, dass der regelmäßige Fahrer eines Dienswagen per SFR-Übertragung von seinem Arbeitgeber bei dessen Zustimmung den SFR übernehmen kann, ist mir auch klar.

Also, was ist eine "erweiterte Dienswagenregelung"?

am 17. Januar 2007 um 21:16

bedeutet,

daß die schadensfreie Zeit dann angerechnet wird wenn Firma nicht bereit ist den SFR abzugeben.

Möchte nicht komplett öffentlich posten wie firmenintern

Dinge gehandhabt werden.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Möchte nicht komplett öffentlich posten wie firmenintern

Dinge gehandhabt werden.

Keiner hier hat ein Problem damit, wenn Du vollkommen legal zulässige Tarifkonstruktionen, ihre Folgen und Nebenwirkungen postest. ;)

Ich selbst beantworte keine PNs, verfolge mit meiner Teilnahme hier keine gewerblichen Zwecke und kann die Sachverhalte nebst Namen der VUs auf Nachfrage gerne öffentlich posten.

Wir wollen schliesslich keine Geheimzirke!. ;)

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

daß die schadensfreie Zeit dann angerechnet wird wenn Firma nicht bereit ist den SFR abzugeben.

Welchen SFR?

Wer bestätigt "die schadenfreie Zeit" einem Versicherer für die in diesen Fällen notwendige Ersteinstufung?

Wird geprüft, ob der Interessent möglicherweise eine weniger günstige Vorversicherung verschweigt?

Was wird einem späteren Nachversicherer als Rabattgrundjahr bestätigt?

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