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Wie lange kann man vom Kauf zurücktreten??

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. Oktober 2009 um 16:04

Hallo,

mein Auto wird und wird nicht geliefert. Ursprünglich hies es 21.08, dann 1.10, und jetzt hat er immer noch keine Bauwoche. Ich habs echt satt!!!

Wie lange kann man denn vom Kauf noch zurücktreten. Es handelt sich um eine Finanzierung.

MfG SirQuickly

Beste Antwort im Thema

servus.

du kannst jederzeit vom kauf zurücktreten. musst eben nur max.15% vom kaufpreis bezahlen.

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servus.

du kannst jederzeit vom kauf zurücktreten. musst eben nur max.15% vom kaufpreis bezahlen.

Irgendwann bist Du nicht mehr zur Abnahme verpflichtet. Das hängt u.a. davon ab, ob Du einen verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermin im Vertrag stehen hast. Lies Dir mal das kleingedruckte zur Abnahme des Kaufgegenstands durch.

Einen 'Rücktritt' vom Kauf wie beim Onlinekauf gibt es nicht.

Man muss vorher eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Man muss vorher eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

hier das Verfahren der Fristsetzung etwas genauer.

Frühestens sechs Wochen nach dem auf der letzten AB genannten Liefertermin ist dem Händler eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wenn dann immer noch nicht geliefert wurde, Rücktrittt und Schadenersatz möglich. Diese beiden Schritte sollten mit einem RA durchgeführt werden. Kosten des RA sind Teil des zu fordernden Schadenersatzes.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

hier das Verfahren der Fristsetzung etwas genauer.

Frühestens sechs Wochen nach dem auf der letzten AB genannten Liefertermin ist dem Händler eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wenn dann immer noch nicht geliefert wurde, Rücktrittt und Schadenersatz möglich. Diese beiden Schritte sollten mit einem RA durchgeführt werden. Kosten des RA sind Teil des zu fordernden Schadenersatzes

Anspruchsgrundlage?

Wieder einmal behauptest du ins blaue hinein.

Zitat:

Original geschrieben von haah

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

hier das Verfahren der Fristsetzung etwas genauer.

Frühestens sechs Wochen nach dem auf der letzten AB genannten Liefertermin ist dem Händler eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wenn dann immer noch nicht geliefert wurde, Rücktrittt und Schadenersatz möglich. Diese beiden Schritte sollten mit einem RA durchgeführt werden. Kosten des RA sind Teil des zu fordernden Schadenersatzes

Anspruchsgrundlage?

Wieder einmal behauptest du ins blaue hinein.

Ziffer IV der vom ZDK empfohlenen Neuwagenverkaufsbedingungen, die in den VW Verkaufsbedingungen ihren Niederschlag finden. Es ist zwar denkbar, aber sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel nicht in den AGB des vom TE abgeschlossenen Kaufvertrages stehen.

Für Experten siehe hier:

 

http://bilder.buecher.de/zusatz/23/23541/23541413_lese_1.pdf

 

Was ist nicht zutreffend an der o.a. verkürzten Aussage?

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ziffer IV der vom ZDK empfohlenen Neuwagenverkaufsbedingungen, die in den VW Verkaufsbedingungen ihren Niederschlag finden. Es ist zwar denkbar, aber sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel nicht in den AGB des vom TE abgeschlossenen Kaufvertrages stehen.

Für Experten siehe hier:

http://bilder.buecher.de/zusatz/23/23541/23541413_lese_1.pdf

Was ist nicht zutreffend an der o.a. verkürzten Aussage?

O.

--> Vielen Dank für die rechtliche Kommentierung der Problematik.

Ich hatte mir auch die AGB der Autohändler etwas genauer angeschaut und habe heute meinen Händler unter "Lieferverzug" gesetzt, da die 6 Wochen-Frist (nach unverb. Liefertermin) abgelaufen ist. Als Nachfrist zur Lieferung habe ich meinem Händler jedoch nur 10 Tage zugestanden, da sich mein Fahrzeug bereits seit der 36. KW (jetzt die 5. Woche) in Auslieferung befindet.

Meine Entscheidung von dem Fahrzeugkauf zurückzutreten, hat mit der Art und Weise der Informationspolitik meines Autohauses zu tun.

Hier die ganze Story in Kurzform:

Nach Verstreichen meines unverb. Liefertermins am 25.08. (35. KW) habe ich mal vorsichtig nachgefragt, wie es denn mit der Lieferung meines Golfs aussieht. Da wurde mir nur mitgeteilt, dass das Fahrzeug wohl in der 37. KW gebaut wird. Als ich in der 37. KW wieder beim :) anrief, teilte man mir mit, dass der Wagen schon gebaut sei und die Endabnahme hinter sich hat und nun in Auslieferung ist. Als Auslieferungsfrist wurden mir ca. 14 Tage genannt. Also rief ich 14 Tage später wieder beim :) an, um mich über den aktuellen Lieferstatus zu informieren. Ich staunte nicht schlecht, als mir die Mitarbeiterin der Disposition sagte, dass mein Golf bereits geliefert sei und ich den Ausweis und Vollmacht w/Anmeldung vorbeibringen kann. Ich brachte also einen Tag später die gewünschten Papiere zum Händler, der aber noch auf den Kfz-Brief wartete. 4 Tage schweigendes Warten folgten. Dann kam auf mein Drängen ein aufgeregter Rückruf. Mein Golf wäre noch gar nicht geliefert (und wer denn das behauptet hätte???), angeblich gab es eine Verwechslung. Also ich meinen Ausweis wieder abgeholt (20 km einfache Wegstrecke zum:)) Genaue Angaben, wo sich mein Fahrzeug befindet, will oder kann man mir angeblich nicht machen. Seit 02.10. funktioniert angeblich das EDV-System zur Fahrzeugdisposition nicht mehr. Auf versprochene Rückrufe warte ich bisher vergeblich.

Ich werde berichten, wie sich mein :) nun verhält und ob der die Kuh noch vom Eis bekommt.

Ich würde auch zusehen, dass ich aus dem vertrag rauskomme.

Um diese, ganzen leidlichen Ärger zu umgehen habe ich einen der Vorführer (war nur ausgestellt zur Einführung aber verschlossen und mit "Verkauft"-Zettel in der Scheibe) genommen. So hatte ich eine Woche nach Einführung des VIer Varis eine passende Version davon auf dem Hof. Sicherlich ein Kompromiss, aber einer, mit dem ich gut Leben kann.

Anders würde ich es auch nicht mehr machen. Irgendein Händler hat sicherlich einen passenden Vorführer / Aussteller da, den man sofort zum guten Kurs haben kann.

So lange Wartezeiten würde ich nicht in Kauf nehmen. Und die, die es tun, werden vom Händler auch noch mit falschen Infos gefüttert und verarscht. Das kann es doch nicht sein, für eine Marke, die sich explizit als Volkswagen bezeichnet und eben gerade daraus rumreitet und Werbung damit macht.

Erstmal hallo.

Wir haben momentan eine ähnliche Situation (auch Finanzierung). Allerdings waren wir gestern beim Händler und konnten unseren G6 bereits besichtigen und den Motor mal anlassen.. Er steht schon seit einer guten Woche auf dem Hof. Das war es dann aber auch weil der KFZ-Brief nicht da ist.

Sowohl der Mitarbeiter als auch der Leiter des AH, welchen wir heute nochmal telefonisch kontaktiert haben, können uns jedoch nicht weiterhelfen. Das AH kann die KFZ-Briefe bei der Bank nicht freikaufen und daher steht der G6 weiter auf dem Hof.

Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

Der alte hat seit einem Monat kein TÜV mehr und fällt langsam aber sicher auseinander.

Es wäre nicht unwichtig zu wissen warum der Brief nicht "freigekauft" werden kann. Wenn der Wagen eh finanziert ist dann sollte das eigentlich funktionieren.

Zitat:

Original geschrieben von iggi66

Erstmal hallo.

Wir haben momentan eine ähnliche Situation (auch Finanzierung). Allerdings waren wir gestern beim Händler und konnten unseren G6 bereits besichtigen und den Motor mal anlassen.. Er steht schon seit einer guten Woche auf dem Hof. Das war es dann aber auch weil der KFZ-Brief nicht da ist.

Sowohl der Mitarbeiter als auch der Leiter des AH, welchen wir heute nochmal telefonisch kontaktiert haben, können uns jedoch nicht weiterhelfen. Das AH kann die KFZ-Briefe bei der Bank nicht freikaufen und daher steht der G6 weiter auf dem Hof.

Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

Der alte hat seit einem Monat kein TÜV mehr und fällt langsam aber sicher auseinander.

Imensen druck auf die VW-Bank ausüben, dem Händler ein Ultimatum stellen, mit Anwalt drohen.

... und für die zeit von heute bis zur Zulassung des Neuen würde ich auf einen gleichwertigen kostenlosen Leihwagen pochen.

Und das Ganze vor Ort in einer entsprechenden Lautstärke bei möglichst vollem Haus, also viel Kundschaft, so das jeder mitbekommt, worum es geht. Mitunter kann "Volldampf" Wunder wirken. Als Augleich für die Verzögerung auch gleich diverse Ansprüche auf kostenlose Leistungen (Fußmatten, Inspektion, Winterreifen, o.ä.) stellen. Davon kann man ja dann bei der gütlichen Einigung wieder abstand nehmen. Man sollte damit aber deutlich machen, dass man sich nicht "rumschubsen" lässt, in der Servicewüste Volkswagen!

Laut Händler fehlt das Geld um den Brief von der Bank zu holen. Für mich unverständlich, da die Finanzierung über die Bank läuft und der Brief dort sowieso bleiben wird, außer zur Anmeldung durch den Händler!?

Zitat:

Original geschrieben von iggi66

Laut Händler fehlt das Geld um den Brief von der Bank zu holen. Für mich unverständlich, da die Finanzierung über die Bank läuft und der Brief dort sowieso bleiben wird, außer zur Anmeldung durch den Händler!?

Das hört sich aber doch eher nach einem Problem des Händlers an! Dem würde ich in diesem Falle aber ganz fix die Schuhe mit den schnellen Sohlen empfehlen, damit er seine Finanzen so regelt, dass ich mein Auto bekomme!

Was fährst du denn hier für einen aggro Kurs ? :D

... ich glaube wenn man vernünftig mit den Leuten redet, dann wirst du viel mehr erreichen, nicht unterwürfig sondern auf Augenhöhe und wenn dir der Händler schon ehrlich seine Gründe genannt hat, dann ist es ja wohl so das er selbst an einer Lösung interessiert ist denn jedes Auto beim Händler ist totes Kapital, jeder Händler ist interessier die Autos so schnell wie möglich vom Hof zu bekommen. Dafür musst du nicht wie ein Derwisch durch die Bude rennen, da stellen die Leute (verständlicherweise) auf Stur. Würde ich auch machen, ist ja nur menschlich.

Wenn dir Kreditlinie des Händler erschöpft ist (was derzeit gar nicht mal so selten ist wenn man mal eben 20 Autos auf einmal ablösen muss) dann wird dieser mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten.

Also hingehen, fair und ehrlich mit dem Händler reden, dann wird er dir auch weiterhelfen.

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