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Wie lange muss ein PKW angemeldet bleiben? (7 Jahres-Frist)

Themenstarteram 29. März 2014 um 9:19

Huhu,

ich habe jetzt fast 7 Jahre keinen PKW angmeldet und um zu verhindern das ich dann bei mehr als 7 Jahren auf 125% hochgestuft werde möchte ich jetzt einen PKW anmelden.

Die Frage die sich mir stellt ist nun wie lange ich denn einen PKW anmelden muss damit die 7 Jahres Frist wieder von vorne beginnt? Ich habe bisher dazu nichts gefunden =/ also reicht es theoreisch wenn ich einen PKW einen Tag anmelde und dann wieder abmelde? oder muss ich den 3 Monate oder gar 1 Jahr oder so angemeldet lassen?

Vielleich kennt sich damit ja jemand aus und könnte mir ein paar Infos hierzu geben wäre nett.

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17 Antworten

Hat Dir die 7-Jahres-Frist Dein Vorversicherer genannt?

frag doch mal bei deinem letzten Versicherer nach. Es gibt Versicherungen bei denen die Frist auf 10 Jahre verlängert wurde.

Mehr eine Vermutung als Wissen: Wenn ich ein Saisonfahrzeug weniger als 6 Monate im Jahr angemeldet habe, wirkt sich das für den SFR nicht aus. Könnte daher sein, dass sich eine Anmeldung von weniger als 6 Monaten auch in Deinen Fall nicht bemerkbar macht. In den Versicherungsbedingungen steht dazu aber nichts konkretes. Bei meiner Vers. (HUK24) ist die 7-Jahresfrist konkret genannt. Dazu Unterbrechungen bis 6 Monate wirken sich auf den SFR-Verlauf nicht aus, über 6 Monate bleibt es beim alten SFR.

Konkret einfach die Versicherung anschreiben/-mailen. Und zur Not einen Roller mit gr. Kennzeichen anmelden.

Gruß

Peter

Hallo, lass dir von deiner Versicherung einen Nachweis über deinen SFR geben.

Mit diesem Nachweis kannst du dann zukünftig ein Fahrzeug mit dem jetzigen Rabatt bei jeder Versicherung anmelden, auch wenn es länger als 7 jahre ist.

Grüße

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Hallo, lass dir von deiner Versicherung einen Nachweis über deinen SFR geben.

Mit diesem Nachweis kannst du dann zukünftig ein Fahrzeug mit dem jetzigen Rabatt bei jeder Versicherung anmelden, auch wenn es länger als 7 jahre ist.

Grüße

Klaus

Bist Du Dir da sicher? Schätze, die neue Versicherung wird zunächst bei der alten Versicherung nachfragen und sich den dann aktuellen SFR bestätigen lassen. Gerade wenn ein deutlicher Zeitraum zwischen Bescheinigung und Neuanmeldung liegt, kann doch ein Schaden vorgefallen sein.

Gruß

Peter

[

Bist Du Dir da sicher? Schätze, die neue Versicherung wird zunächst bei der alten Versicherung nachfragen und sich den dann aktuellen SFR bestätigen lassen. Gerade wenn ein deutlicher Zeitraum zwischen Bescheinigung und Neuanmeldung liegt, kann doch ein Schaden vorgefallen sein.

Gruß

Peter

Hallo, man bekommt die Bescheinigung nur für einen ruhenden Vertrag. Man muss dann diese Bescheinigung beim späteren Versicherer abgeben, sobald man wieder ein KFZ anmeldet.

Bei einem ruhenden Vertrag kann kein Schaden vorgefallen sein.

Grüße

Klaus

a) beim letzten VR anrufen, wie lange sie den SFR weitergeben

b) du musst das Auto 1 Tag angemeldet haben, Prämie entrichten und der SFR ist wieder sicher für die aktuell gültige Frist gemäß der Bedingungen

Sollten die Frist verstrichen sein, hilft des öfteren auch mal ein nettes nachfragen, ob se denn den Rabatt bei Anmeldung bei ihnen auch wieder hergeben.

Grüße,

Berni

Interessante Thematik, welche mich auch beschäftigt.

Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass es keine fest definierte "7-Jahres-Frist" gibt, sondern dies individuell von Versicherung zu Versicherung geregelt ist.

Von daher lieber erstmal beim aktuellen (bzw. letzten aktuellen) Versicherer nachfragen, was tatsächlich gilt.

Ein SFR verfällt eigentlich nie, sofern man einen gültigen Nachweis hat.

Deshalb sollte man sich von seinem Versicherer, wenn man den SFR längere Zeit nicht nutzt, eine Bescheinigung über den SFR geben lassen.

In den neuen Datenschutzbestimmungen sind nämlich die Versicherer gehalten, alle Daten über den VN, die älter ( wahrscheinlich 10 Jahre) sind zu löschen , wenn der Vertrag erloschen ist.

Grüße

Klaus

zur ursprünglichen Frage:

einen Tag, Du musst aber aufpassen, dass Dir der ausgewählte Versicherer den Tag nicht schenkt und auf die Ausstellung eines Versicherungsscheins verzichtet.

Du benötigst definitiv einen Versicherungsschein aus einem neu zustande gekommenen Vertrag.

zu den diversen Antworten:

7 Jahre

10 Jahre

unbegrenzt

alles existiert am Markt, wobei mindestens 7 Jahre für alle gelten, ausser bei einer Rabattübertragung nach einem Todesfall, hier gilt in der Regel nur ein Jahr. Auch hier gilt "in der Regel."

Wenn manchmal ein Rabatt nicht mehr übertragbar scheint weil Fristen überschritten sind, kann es sich generell lohnen, den letzten Versicherer zu fragen, ob er von der 7 oder 10 Jahresregel absieht, wenn das Fahrzeug wieder im gleichen Haus versichert wird.

am 7. April 2014 um 7:00

Wenn es wirklich NUR darum geht, den PKW "anzumelden", also ohne ihn überhaupt fahren zu wollen, nur um den SFR nicht zu verlieren: hast Du schonmal darüber nachgedacht, Dir einfach einen (Evtl. defekten) 125er-Roller zu kaufen? Darauf achten, dass er nicht (bei 80km/h) abgeregelt ist, da sonst ab 16 fahrbar und damit teurer zu versichern... Saisonkennzeichen (genau 7 Monate!) holen, Papiere und Kennzeichen in die Schublade, Roller in die Garage/Keller stellen, fertig. Kostet weniger als 30€ im Jahr und Du verlierst nicht nur den SFR nicht, Du sammelst sogar Jahr für Jahr weiter...

Da braucht man nicht mal einen Roller rumstehen zu haben, dazu langt der Fahrzeugbrief mit Tüv .

Grüße

Klaus

Außerdem reichen 6 Monate

am 7. April 2014 um 10:44

@celica: natürlich reicht ein Fahrzeugbrief (bzw. Betriebserlaubnis, Brief in der Form gibt's ja beim Roller nicht) und TÜV (nur fürs anmelden, danach egal), allerdings gehört zu diesem Brief meistens ein Roller. Auch wenn man Rollerpapiere ohne Roller angeboten bekommen sollte, rate ich davon ab, denn dann ist der Roller auf einen zugelassen und wenn es ihn irgendwo noch gibt und jemand baut damit scheisse, dann hat man den Ärger...

Lieber ganz regulär Roller mit Papieren kaufen, notfalls kann man den dann nach Anmeldung immer noch in Einzelteilen verhökern und nur den Rahmen behalten bzw. die Fahrgestellnummer unkenntlich machen und diesen dann verschrotten, ich fand es nur ein wenig asi sowas zu empfehlen :-)

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