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Wie nachweis übers Nichtfahren erbringen?

Themenstarteram 6. April 2008 um 16:51

Hi,

kann mir jemand sagen wie ich im Falle einer Kontrolle den Polizisten nachweisen kann dass ich in den letzten 28 Tagen nicht LKW gefahren bin?

ich bin erst seit 14.02. 2008 im Besitz des Führerscheins und der Fahrerkarte und werde morgen dann zum ersten mal außerhalb der Fahrschule aber mit Fahrerkarte fahren.

Vom evtl zukünftigen Chef bekomm ich keine Bescheinigung darüber dass ich nicht gefahren bin, weil er es ja nicht weis (im Gegensatz dazu wenn jemand Urlaub hatte als Beispiel)

Vom Amt bekomme ich auch nur bescheinigt dass ich derzeit Arbeitssuchend bin, was aber auch nichts aussagt über eventuelle Fahrtätigkeiten der letzten 28 Tage.

Ich denke schon das es glaubwürdig ist wenn man das Datum auf dem Führerschein sieht und die jungfräuliche Fahrerkarte vorlegen kann aber für den Fall der Fälle will ich halt doch gerne sicher sein und einem Bußgeld entgehen.

Hat da wer einen Tip für mich?

Beste Antwort im Thema

sobald du das erste mal auf deine fahrerkarte fährst , bist du in der verpflichtung deine tätigkeiten lückenlos nachzuweisen . war gerade erst zur schulung (digitaler tacho" . würde ich dir dringend empfehlen zu machen, da du dich ansonsten garantiert , wenn auch unwissentlich , strafbar machst . das fängt schon damit an , das du vor fahrtantritt 15 min arbeitszeit nachtragen mußt , die zur fahrzeugkontrolle dienen . außerdem mußt du spätestens alle 28 tage die karte auslesen ( besser jede woche ) , sonst kostet das pro tag der überziehung 30,-€ . urlaube , krankentage usw mußt du dir vom arbeitgeber bescheinigen lassen . da gibt es jetzt neue formulare , in denen deine daten ( führerscheinnummer , personalausweisnummer , oder reisepaßnummer ) eingetragen werden . du selbst sowie dein disponent müssen das ganze dann unterschreiben . es ist auch immer besser , das original dabeizuhaben und im ausland brauchst du die bescheinigung in der landessprache . mach in gottes namen den lehrgang mit . bis zu dem zeitpunkt habe ich bei der karte so ziemlich alles falsch gemacht , was man nur falsch machen kann . die handhabung des tachos ist dabei noch die leichteste übung , aber die geseztlichen vorgaben haben es echt in sich . da muß man echt aufpassen , was genau man eingibt , da es sich um ein dokument handelt und , was du einmal falsch eingegeben hast , ist nicht mehr zu korrigieren . gruß , kerstin .

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am 6. April 2008 um 17:32

Ich würde mir da keinen Kopf machen. Es kann dir ja auch niemand was ausstellen. Außerdem sieht ja jedes Kontrollorgan das du erst morgen anfangen tust. Sonst wären ja schon irgendwelche "Straftaten" auf deiner Karte.

Es fängt ja jeder einmal an.

Ich wünsch dir viel Spaß bei deiner Arbeit und ne Unfallfreie Fahrt. Dann guten Flug...

am 6. April 2008 um 22:33

Blos keine Gedanken daran verschwenden, die Grünen sind ja weder blind noch dumm.

Lese in Deiner Firma gleich einmal Deine Fahrerkarte aus, auch wenn sie neu ist und jungfräulich.

Viel Glück und Spass. Behalte immer alle Räder auf der Strasse!

am 7. April 2008 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

die Grünen sind ja weder blind noch dumm.

das kann man aber pauschal so nicht sagen.:D

und mit der BAG ist auch noch zurechnen:mad:

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

die Grünen sind ja weder blind noch dumm.

das kann man aber pauschal so nicht sagen.:D

Doch. Zum Polizist werden reichts nicht, bloss eine Fahrprüfung zu machen. Körperlich und geistig werden da jenste Anforderungen gestellt. Also kann man durchaus pauschal sagen, dass Polizisten weder blind noch dumm sind, denn dann hättens den Posten def. nicht bekommen.

am 7. April 2008 um 12:17

 

Doch. Zum Polizist werden reichts nicht, bloss eine Fahrprüfung zu machen. Körperlich und geistig werden da jenste Anforderungen gestellt. Also kann man durchaus pauschal sagen, dass Polizisten weder blind noch dumm sind, denn dann hättens den Posten def. nicht bekommen.

Wahr aber trotsdem lustig...

am 7. April 2008 um 13:25

Man seit Ihr heut wieder gemein ... :D

sobald du das erste mal auf deine fahrerkarte fährst , bist du in der verpflichtung deine tätigkeiten lückenlos nachzuweisen . war gerade erst zur schulung (digitaler tacho" . würde ich dir dringend empfehlen zu machen, da du dich ansonsten garantiert , wenn auch unwissentlich , strafbar machst . das fängt schon damit an , das du vor fahrtantritt 15 min arbeitszeit nachtragen mußt , die zur fahrzeugkontrolle dienen . außerdem mußt du spätestens alle 28 tage die karte auslesen ( besser jede woche ) , sonst kostet das pro tag der überziehung 30,-€ . urlaube , krankentage usw mußt du dir vom arbeitgeber bescheinigen lassen . da gibt es jetzt neue formulare , in denen deine daten ( führerscheinnummer , personalausweisnummer , oder reisepaßnummer ) eingetragen werden . du selbst sowie dein disponent müssen das ganze dann unterschreiben . es ist auch immer besser , das original dabeizuhaben und im ausland brauchst du die bescheinigung in der landessprache . mach in gottes namen den lehrgang mit . bis zu dem zeitpunkt habe ich bei der karte so ziemlich alles falsch gemacht , was man nur falsch machen kann . die handhabung des tachos ist dabei noch die leichteste übung , aber die geseztlichen vorgaben haben es echt in sich . da muß man echt aufpassen , was genau man eingibt , da es sich um ein dokument handelt und , was du einmal falsch eingegeben hast , ist nicht mehr zu korrigieren . gruß , kerstin .

am 7. April 2008 um 14:33

Es ging ja hier nur um die Frage wie er den nachweis bringen soll/kann/muss.

Außerdem hast du noch vergessen das man bei schicht Anfang "Anfang Land" und bei schicht ende "Ende Land" eingeben muss. Sonst kostet das jeden Tag 15€ :D

ich denke mal , daß er das wohl in der fahrschule gelernt hat , hoffe ich jedenfalls . ich weiß ja nicht , wie weit die da in detail gehen . wollte nur nicht , daß er gleich am anfang ins erstbeste fettnäpchen tritt . uns hat das niemand gesagt , und ich habe meine karte schon etwas länger . nur den lehrgang dazu , den gab es erst am 19.märz . und man hat uns dort auch mitgeteilt , daß unwissenheit leider nicht vor strafe schützt . jetzt versuche ich natürlich , diese fehler zu vermeiden . gruß , kerstin .

am 14. April 2008 um 20:53

Ja Moment mal!!!! Neuer Führerschein und neue Fahrerkarte- das is ja alles ganz gut und schön- Aber was ist z. b mit den Samstagen? Wenn auf seiner Fahrerkarte nichts zu finden ist und er hat z.B die Wochenstunden nicht voll dann könnte es doch durchaus sein daß er samstags noch mal schnell mit einem anderen Auto zum Vorladen geschickt wurde, welches einen analogen Schreiber besitzt?! Zumindest könnte ich mir vorstellen daß die Rennleitung mal danach fragt?

Mein Chef schreibt mir aus reiner Vergesslich- oder Bequemlichkeit auch nicht immer Urlaubsscheine. Bisher ging es meißtens gut, wir juckeln auch meißt nur im Nahverkehr - aber einmal bin ich richtig durchgevögelt worden in BaWü und die Schergen des BAG haben mich erst weiterreisen lassen als mein Chef tätig wurde und einen Urlaubsschein nach Köln in die BAG-Zentrale gefaxt hat. 3 Std stand ich erstmal auf einem Fleck. Und die Experten haben mir den ganzen LKW auseinander genommen auf der Suche nach abhanden gekommenen Scheiben:mad:

Die wollten einen absolut lückenlosen Nachweis meiner Arbeitszeit haben!!!

Der Brüller war der Fahrer eines Autotransporters- sie haben dessen Höhe nachgemessen bei der Kontrolle (während ich warten mußte) und er war tatsächlich einiges zu hoch, Der Fahrer hat in seinem *Büro* eifrig nach irgendeiner Ausnahmegenehmigung oder sowas gekramt- und hat dabei dummerweise einen dicken Stapel blanko-Urlaubsscheine zutage gefördert, fix und fertig unterschrieben und mit Firmenstempel versehen- während der BAG-Mitarbeiter daneben saß. Dessen Begeisterung hielt sich merklich in Grenzen!!!!:D

Kläre das doch mal mit deinem Disponent ab, wie das bei Euch in der 4ma gehandhabt wird- dann kannst Du viel entspannter an die Sache herangehen. Wenn man Monatgs früh schon mit einem schlechten Gewissen vom Hof rappelt verdirbt einem das die ganze Woche...

Allzeit gute Fahrt wünsche ich!!!!!

da gibt es doch nichts mehr abzuklären . mittlerweile gelten nur noch die neuen eu-bescheinigungen nach der verordnung EG nr.561/2006 gemäß dem europäischen übereinkommenüber die arbeit des im internationalen straßenverkehr beschäftigten fahrpersonals (aetr ) . und die dürfen nur noch gedruckt sein . das einzige , was handschriftlich ist , sind die unterschriften des fahrers und des disponenten . sowas kannst du nicht mehr einfach so mitführen . gruß kerstin ...

am 15. April 2008 um 7:16

Es gibt einen einfachen juristen Grundsatz:

Negative Dinge (also das man etwas nicht getan oder irgendwo an einem Ort nicht gewesen ist) sind per Definition nicht beweisbar.

Im Umkehrschluß bedeutet das, du musst gar nicht beweisen, dass du nicht gefahren bist. Die Polizei müsste dir nachweisen können, dass du vorher gefahren bist.

Das wird sie im Zweifel wohl nicht können. Also ganz entspannt zurücklegen, da passiert nichts.

Vor Gericht muss auch niemand beweisen, dass er z.B. am Ort X zum Zeitpunkt Y nicht (!) gewesen ist.

Sowas ist nicht beweisbar. Es kann immer nur ein positiver Beweis verlangt werden, dass man "dann und dann" am Ort X gewesen ist. Und wenn man nicht dort war, dann war man eben zwangsläufig "woanders".

Bin mir jetzt nicht sicher, ob das Prinzip so nachvollziehbar ist, aber das wird einem jeder Jurist bestätigen können.

Negative können nicht bewiesen werden, egal von wem. Und "negativ" ist so gemeint, wie ich das beschrieben habe, das man nichts gemacht hat, irgendwo nicht gewesen ist usw.

@FoxT: Wenn der Gesetzgeber aber an andrer Stelle eben dieses verlangen würde, nützt dein Allgemeingrundsatz nichts!

Leute, lest doch mal ein bischen auf der BAG seite, da gibts viel Information, oder habt ihr alle Angst vor denen :D

Zitat:

 

Quelle

Die Bescheinigung über berücksich-tigungsfreie Tage ist gemäß § 20 Abs. 1 FPersV erforderlich, soweit für einen der dem Kontrolltag vo-rausgehenden 28 Kalendertage kei-ne Tätigkeitsnachweise vorgelegt werden können (z.B. weil der Fahrer Urlaub hatte oder krank war). Für Sonn- und Feiertage wird eine Be-scheinigung bei Straßenkontrollen des BAG nicht verlangt, außer es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Fahrer an einem Sonn- oder Feier-tag ein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche An-haltspunkte sind grundsätzlich im Personenverkehr bzw. dann gege-ben, wenn es sich um eine Beförde-rung handelt, die gemäß § 30 Abs. 3 StVO vom Sonntagsfahrverbot aus-genommen ist.

Handschriftlich ausgestellte Be-scheinigungen sind unzulässig!

Die Bescheinigung ist vom Unter-nehmer oder einer von ihm beauf-tragten Person, die nicht der Fah-rer selbst sein darf, und vom Fah-rer zu unterzeichnen. Für Unterneh-mer ist künftig ferner zu beachten, dass die Bescheinigungen, deren Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu vernichten sind (§ 20 Abs. 3 FPersV)

Grüße

Steini

Naja das mag da ja so stehen, aber es ist ja auch bekannt, dass viele Gesetze heutzutage mit der heißen Nadel gestrickt sind und oft gegen andere Regelungen verstoßen.

Man muss sich nur mal ansehen, wieviele Regelungen quasi dauernd überarbeitet werden müssen, weil der Gesetzgeber vergessen hat, die Konformität mit anderen Gesetzen zu kontrollieren oder gegen EU Recht verstößt etc.

Aus Erfahrung habe ich gelernt, selbst wenn etwas schwarz auf weiß steht, muss das noch lange nichts heißen.

Man darf nur keine Angst haben und sich schon gar nicht alles von der Polizei bieten lassen. Mich wundert immer wieder, wie die meisten Angst davor haben und sich alles bieten lassen.

Auch in den Beispielfällen im Fersehen überschreitet die Polizei oft ihre Kompetenzen. Die dürfen so ganz einfach nicht alles machen. Im Zweifel muss man immer nachfragen, auf welche Gesetze die sich gerade berufen.

Im Zweifel muss man den Polizisten auch mal vor den Kopf sagen, dass die einen nicht solange aufhalten sollten, man muss ja quasi deren Gehalt mit verdienen. Statt LKW zu kontrollieren sollen die sich lieber mal um Mörder etc. kümmern. Das müssten viel mehr Leute denen mal platt vor den Kopf sagen, damit die das endlich mal begreifen. :)

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