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wie nutze ich die Tachoscheibe

Themenstarteram 23. April 2011 um 7:40

Hallo Ihr hier,

habe immer LKW gefahren sogar Muldenkipper Cat bis gesamt Gew. 100 t. Bin aber seit mehr als 25 Jahren nicht mehr im öffendlichen Verkehr gefahren. Einiges hat sich seit dem geändert. Nun bin ich Rentner und möchte (muss) noch etwas dazu verdienen. Mit 50 Jahren habe ich den Schein Klasse II nicht mehr verlängert. So dass ich nur noch den Klasse III habe. Ich habe also einen PKW Anhängerverleih aufgemacht, und biete mich auch als Aushilfsfahrer für LKW`s bis 7,5 t an. Kann ja mal in einem Kleinbetrieb Jemand krank werden.

Aber besonders auf dem Sektor Tachoscheibe hat sich vieles geändert. Wir mussten damals 3 Tachoscheiben im Wagen haben, und die Aufbewahrungspflicht war ein Jahr. Fand die Polizei mehr als 3 Scheiben im Wagen so wurden die zur Überprüfung mit herangezogen.

Führte man kein Fahrtenbuch, mussten die Scheiben für eine Woche mitgeführt werden. Da ja der Km- Stand eingetragen werden musste sowie das Datum wie auch der Fahrername war die lückenlose Fahrzeugbewegung zu sehen.

Habe aber zur Orintierung was sich geändert hätte, hier mal gestöbert. Viele Antworten waren hier, aber die passen nicht zu mir.

Ich fahre ja nur als Selbständiger für ein Unternehmen ein oder zwei Tage, gegen Rechnung. Wenn ich also erstmals auf das Gerät komme, kann ich doch nur die Scheiben vorlegen die ich selbst gefahren habe. Nicht aber die 15 - 20 Scheiben der Bewegung des LKW´s.

Hier wurde ich aufmerksam besonders zu einer Frage eines Abschleppers, der sich das Auto mit weiteren Kollegen teilte und die Östreicher dann von Ihm 20 Scheiben haben wollten. Ich kann doch immer nur meine Scheiben zeigen. Schon aus Datenschutzgründen.

Ihr merkt also ich muss einiges nachholen, wer kann da helfen oder wie kann ich was in Erfahrung bringen, ohne extra wieder auf Schule zu gehen.

Beste Antwort im Thema

Hallo und willkommen bei MT :)

Du musst nur für dich die Nachweise der letzten 28 Tage dabei haben.

Nachweise sind: Tachoscheiben, Ausdrucke von Digitalen Kontrollgerät (bei besonderen Vorkommnisse), die Fahrerkarte (alle 28 Tage spätestens auslesen) und die Bescheinigungen über Zeiten in denen du nicht gefahren bist (Urlaubsschein, Vordruck beim BAG)

Du musst nicht die Bewegungen des LKW belegen können, sondern nur deine Tätigkeiten.

Was mir jetzt beim lesen sorgen macht ist die Frage der Genehmigung :confused: Wenn du dich "verleihst" dann ist das, soweit mir bekannt, auch Arbeitnehmerüberlassung und bedarf einer Genehmigung welche nicht günstig zu haben ist. Fährst du den Transport als Subunternehmer brauchst du auch eine Genehmigung für den Güterkraftverkehr, hast du nix von beiden bist du Angestellter und nicht selbstständig. Das dürfte dann als Scheinselbstständig gewertet werden was die Finanzbehörden nicht witzig finden.......

Grüße

Steini

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Hallo und willkommen bei MT :)

Du musst nur für dich die Nachweise der letzten 28 Tage dabei haben.

Nachweise sind: Tachoscheiben, Ausdrucke von Digitalen Kontrollgerät (bei besonderen Vorkommnisse), die Fahrerkarte (alle 28 Tage spätestens auslesen) und die Bescheinigungen über Zeiten in denen du nicht gefahren bist (Urlaubsschein, Vordruck beim BAG)

Du musst nicht die Bewegungen des LKW belegen können, sondern nur deine Tätigkeiten.

Was mir jetzt beim lesen sorgen macht ist die Frage der Genehmigung :confused: Wenn du dich "verleihst" dann ist das, soweit mir bekannt, auch Arbeitnehmerüberlassung und bedarf einer Genehmigung welche nicht günstig zu haben ist. Fährst du den Transport als Subunternehmer brauchst du auch eine Genehmigung für den Güterkraftverkehr, hast du nix von beiden bist du Angestellter und nicht selbstständig. Das dürfte dann als Scheinselbstständig gewertet werden was die Finanzbehörden nicht witzig finden.......

Grüße

Steini

gruß,

du musst fur deine freie tage einen nachweis haben das du an den nicht gefahren bist z B urlaubsschein

Zitat:

Original geschrieben von 4450

Mit 50 Jahren habe ich den Schein Klasse II nicht mehr verlängert.

ist es nicht so, das diese führerscheinklasse nur "ruht" und jederzeit wieder - nach vorlage der entsprechenden ärztlichen gutachten - gefahren werden kann?

Zitat:

Aber besonders auf dem Sektor Tachoscheibe hat sich vieles geändert.

die tachoscheibe ist out, die fahrerkarte ist in...

desweiteren solltest du bedenken, das ab 2014 für den gewerblichen güterverkehr die erfolgreiche teilnahme an den weiterbildungen des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes nachgewiesen werden muss...

Themenstarteram 23. April 2011 um 13:33

ich habe die Prüfung vor der IHK zu Düsseldorf als Güterkraftverkehrsunternehmer, jetzt auch EU Prüfung. Habe selbst 7,5 t Möbelwagen gehabt. Hatte ein Umzugsunternehmen mit 3 Wagen und 18 Mann. (Aushilfen)

 

bestanden oder hast lotto gespielt)==)

Themenstarteram 23. April 2011 um 13:37

Hinsichtlich des Führerscheins kann das so sein wie du sagst, habe mich nie mehr darum gekümmert. Habe jetzt die Karte, muss ich mal nachfragen. Danke für den Rat.

Themenstarteram 23. April 2011 um 13:42

Lehrranzen, kann deine Antwort mit dem Lotto nicht verstehen. Ich habe die Prüfung abgelegt und bestanden, ich arbeite nur mit gültigen Sachen. Strafen sind mir zuwieder.

herzl.gluckwunsch hab am 17maj.

ist es machbar???

Themenstarteram 23. April 2011 um 13:51

was hast du am 17. Mai Prüfung als GüKV - Unternehmer? warum soll das nicht machbar sein? Wenn du Deine Schularbeiten gemacht hast. Wenn du nicht auf Schule dafür warst, weißte ja nicht was fie Fragen sollen.

jab haB PR: HAB IN DER SCHUHL NICHT IMMER AUFGEPASST

Themenstarteram 23. April 2011 um 14:26

hi steini, du hast hier wertvolle antworten gegeben. nur mit der scheinselbstänigkeit ist da ein fehler drin. scheinselbständig bist du, wenn du als selbständiger eine arbeit bei ein und dem selben unternehmen tätig bist. wenn du für laufend andere unternehmen rechnungen schreibst besteht hier keine scheinselbständigkeit. häufig kam dieses bei großschlächterreien vor. aber auch bei speditionen, hier war es so, dass du meistens entlassen wurdes, konntest deinen wagen kaufen und mit dem als selbständiger bei der spedition aufträge bedienen. hier half die spedition mit krediten, sicherheit war der lkw. aber eine gükv prüfung mussten die auch haben, genau wie die genehmigung vom straßenverkehrsamt. hier musstest du aber immer für den selben rechnungen schreiben. das war dann die scheinselbständigkeit. wenn du wechselnde kunden hast ist die scheinselbständikeit nicht gegeben.

Moin,

@Lehrranzen: Tipps zum Manipulieren von Aufzeichnungsgeräten verstoßen gegen unsere NUB, daher habe ich den Beitrag entfernt! Auch das einstellen von Copyright geschütztem Material ist nicht erlaubt.

Grüße

Steini

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