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Wie orange Streuscheibe aus Blinkern entfernen?

VW Vento 1H
Themenstarteram 5. September 2006 um 10:00

Wie bekomme ich die orangene Streuscheibe aus meinen weißen Frontblinkern? Der Hintergrund ist, dass ich das Standlicht in den Blinkern habe, es aber weiß und nicht orange Leuchten soll. Für den Fahrtrichtungsanzeiger selber kann ich ja eine orange Birne einbauen.

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25 Antworten

Hallo,

was du da vorhast ist absolut illegal!

Du hast somit keine BE mehr fürs Auto und auch keinen Versicherungsschutz!

Kurtz mal erklärt was passieren wird:

Fahrzeug wird stillgelegt, Punkte gibts zum Vorzugspreis bei der Rennleitung, viele Kosten und rennereien (TÜV & Zulassungsstelle)!

Da es sich wie gesagt um etwas nicht legales handelt wirst du hier auch keine Antwort auf deine Frage bekommen!!!

Wer meint doch etwas posten zu müssen, bekommt mit uns Ärger, denn illegales Handeln wird nicht unterstützt...

Ich denke mal das ich kein Ärger bekomme auch wenn ich jetzt was schreibe...

Mach dir doch nicht die ganze Mühe wenn du für ein paar Euros die Dinger hier kaufen kannst... }KLICK{ .

 

Mfg BassGT

@thommen

geht aber auch nen ticken freundlicher oder?

Themenstarteram 5. September 2006 um 11:53

Jaja, der Ton lässt schon länger zu wünschen übrig, deshalb bin ich auch immer weniger hier und man wird mir nicht gleich das Auto stilllegen, so viel ist schon mal klar.

am 5. September 2006 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von GolferHS

@thommen

geht aber auch nen ticken freundlicher oder?

wozu freundlich sein? ist doch ehrenamtlich und man kriegt nix dafür, also wozu :)

@marcel.d

So etwas ist ein astreiner Grund für eine Stilllegung, bei Lichttechnischen Einrichtungen wird zu Glück immer härter durchgegriffen! Und jegliche Veränderung an Lichttechnischen Einrichtungen, bedarf eines neuen Lichttechnischen Gutachtens!

Zitat:

Original geschrieben von GolferHS

@thommen

geht aber auch nen ticken freundlicher oder?

Bei einer solch langen MT-Zugehörigkeit wie bei dem Threadsteller ist ein solcher Thread reine provokation! Der TE wird genau wissen, dass dies nicht legal ist, genau so wie wir hier zu solchen Themen stehen!

Aus diesem Hintergrund denke ich nicht, dass hier ein wirkich falscher Ton gekommen ist, der Thread an sich ist sozusagen schon eine Provokation...

Themenstarteram 5. September 2006 um 12:18

Provozieren wollte ich eigentlich keinen und wenn es so aufgefasst wurde tut mir das Leid. Ich wollte sogar erst drunter schreiben, dass ich selber weiß, dass es nicht so ganz erlaubt ist.

Naja was solls...

es gibt auch weiße blinker ohne streuscheibe, wenn man eine orange(leuchtende) birne verwendet wo ist das problem, keinem polizisten würde das auffallen, oder regst du dich wegen dem standlicht auf ? ich will auch die streuscheibe entfernen und stattdessen eine orange birne nehmen, kann mir dazu jemand tips geben ?

Zitat:

Original geschrieben von golf raser

kann mir dazu jemand tips geben ?

Ja, du benötigst ein neues Lichttechnisches Gutachten, kostet auch nur ca billige 10.000€!

Eine Frage muss jetzt aber mal gestattet sein! War diese Frage jetzt wirklich ernst gemeint? Aus dem Thread hier hätte mittlerweile eindeutig hervorgehen müssen, wie die Haltung zu solchen nicht legalen Umbauten ist! Denn wie schon gesagt, jegliche veränderung an Lichttechnischen Einrichtungen bedarf eine neues Gutachten!

 

Und hier nochmals für alle etwas ausführlicher die BE des Autos erlischt durch so etwas, Versicherungsschutz ist auch nicht mehr gegeben, somit kann das Fahrzeug jederzeit stillgelegt werden!

Wer jetzt sagt, einem Polizeibeamten würde dies doch nicht auffallen, macht sich das viel zu einfach! Es muss nur mal zu einem Unfall kommen, dann hat man einige Probs am Hals! Selbst als unschuldiger, sprich nicht Verursacher des Unfalls, wird man als Schuldiger herangezogen, sollte ein Gutachter herausfinden, dass die Lichttechnische Anlage verändert wurde (Selbst wenn es ein Auffahrunfall aufs Heck sein sollte)! Die eigene Versicherung wird wohl im ersten Moment zahlen, sich dann aber mit sicherheit jeden einzelnen cent von euch wiederholen an Kosten die sie abdecken musste! Kosten könenn sich aus jenen Punkten zusammensetzen: Kosten am gegnerischen Fahrzeug ; Transportkosten (Bei Rettungswagen) ; Krankenhaus ; OP Kosten ; Rehabilitationskosten ; Rentenzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit ; Schmerzensgeldklage etc) So etwas geht mal ganz schnell in einen 6-steligen Bereich und kann auch locker in den 7-stelligen ansteigen! All dies nur für selbst umgebastelte Lichttechnische Einrichtungen?

ist das die gefahr wert? Und mit einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer muss man jederzeit rechnen!

Desweiteren kann ein solcher "Umbau" sehr schnell mal als Vorsätzlicher Verstoss gegen §1 STVZO angesehen werden, was somit ganz schnell mal zum entzug der Fahrerlaubnis führen kann!

All dies muss nicht passieren, aber es ist im Bereich des möglichen und auch schon vorgekommen...

*seufz* mal wieder typisch MT...man kann ja froh sein dass der thread nicht gleich dicht gemacht wurde.

bei einer solchen veränderung erlischt evtl die zulassung für das bauteil, aber nicht automatisch die BE des ganzen fahrzeuges und auch nicht zwangsläufig der versicherungsschutz (das passiert nur bei änderungen die das geräusch- oder abgasverhalten verschlechtern). es muss erst eine gefährdung von verkehrsteilnehmern nachgewiesen werden.

dass das aber hier zu einschüchterungszwecken gern anders dargestellt wird is ja nix neues.

am 5. September 2006 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT

*seufz* mal wieder typisch MT...man kann ja froh sein dass der thread nicht gleich dicht gemacht wurde.

bei einer solchen veränderung erlischt evtl die zulassung für das bauteil, aber nicht automatisch die BE des ganzen fahrzeuges und auch nicht zwangsläufig der versicherungsschutz (das passiert nur bei änderungen die das geräusch- oder abgasverhalten verschlechtern). es muss erst eine gefährdung von verkehrsteilnehmern nachgewiesen werden.

dass das aber hier zu einschüchterungszwecken gern anders dargestellt wird is ja nix neues.

naja zum glück gibt es noch andere foren ...

mt besteht bald sowieso nur noch aus threads wie : suche bilder von golf 3 mit 255/35/17 oder es wird zum 100. mal gefragt wie man original nebelscheinwerfer nachrüstet...

@MaGiC-RaBBiT

Der Verlust der BE der Blinker zieht unweigerlich den Verlust der BE des gesammten Fahrzeugs nach sich! Anders ist nicht richtig! Wenn du das aber nicht glauben willst, erkundige dich beim zustandigen Bundesamt, der rennleitung oder auch dem TÜV, diese werden dir das bestätigen...

am 5. September 2006 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von thommen

@MaGiC-RaBBiT

Der Verlust der BE der Blinker zieht unweigerlich den Verlust der BE des gesammten Fahrzeugs nach sich! Anders ist nicht richtig! Wenn du das aber nicht glauben willst, erkundige dich beim zustandigen Bundesamt, der rennleitung oder auch dem TÜV, diese werden dir das bestätigen...

ich will den polizisten sehen, der einen blinker, der gelb blinkt bemängelt. oder lernen die neuerdings auf der polizeischule welcher blinker eine streuscheibe hat und welcher nicht?

und jetzt komm nicht wieder mit der " bei einem unfall... " geschichte... da schraubt auch keiner die blinker auseinander und schaut ob da eine streuscheibe drin war oder nicht.

@Tobi-Golf 3

Es ist absolut egal ob es einem Polizisten auffällt oder nicht, das ist fürs Forum selbst irrelevant!

Es geht darum, dass dies nun mal nach momentaner deutschen Gesetzeslage nicht erlaubt ist und somit nun mal illegal ist! Und genau das ist der massgebliche Punkt, nicht ob es auffällt oder nicht! Im Übrigen, einem Gutachter fällt so etwas nach einem Unfall recht schnell mal auf...

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