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Wie schafe ich es einen Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerer eingetragen zu bekomme

Themenstarteram 27. Januar 2006 um 12:13

Moin Moin

Also noch mal geauer.

Ich möchte mir den Fern- Nebelscheinwerfer von Louis (Seite 659) als Hauptscheinwerfer anbauen, wie es schon soviele vor mir getan haben. Ich weis aber nicht wie sie den Zugelassen bekommen haben.

Ich glaube auch nicht das die den alle zwei Jahre wider zurückbauen da ja im Orgi Werfer offt auch die verkabelung für dei Blinker drin ist und diese geändert werden mus für den Custem Werfer.

Was kann ich also tun das der Prüfer ein Auge zu macht, bzw klappt das bei der Dekra ohne problem da die ja nach EU Norm Prüft wärend der TÜV NORD nach Deutscher Norm Prüft.

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11 Antworten

Moin,

das wird wohl nix, da die Streuscheiben von Abblendscheinwerfern anders gearbeitet sind, als Nebelscheinwerfer und ein guter Prüfer das merkt.

Aber wenn das schon Viele vor Dir getan haben, frag doch mal einen von den Vielen. Der/Die müsste es ja wissen.

Munter bleiben

am 27. Januar 2006 um 13:36

Scheinwerfer sind generell nicht eintragungspflichtig, müssen aber den Vorschriften entsprechen und deine Kennzeichnung (die mystische E-Nummer) aufweisen. Es gibt E-Nummern für unterschiedliche Lampentypen, zB für Haupt-, Nebel- und Fernscheinwerfer. Du musst am Moped Abblend- und Fernlicht haben, wie auch immer. Also sind die Laternen von Louis nur in Verbindung mit einem Hauptscheinwerfer zulässig.

Klar bauen viele die als alleinige Scheinwerfer ans Moped, zulässig ist das deswegen aber noch lange nicht.

Chrom

am 27. Januar 2006 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Chrom666

Klar bauen viele die als alleinige Scheinwerfer ans Moped, zulässig ist das deswegen aber noch lange nicht.

Chrom

Hallo,

hundertprozent Zustimm!!

Viele werden aber nur glücklich, wenn Dritte behindert und gefährdet werden:(!

GMC-01 haste schon mal was von asymmetrischen Fahrlicht gehört und warum sowas in Kfz verbaut wird??

Gruß

Themenstarteram 27. Januar 2006 um 16:38

Klar damit dei mehr spuriges Kfz auf der rechten seite den Gehweg besser ausleuchtet wird um Verkersschilder und fussgänger früher zu erkannt, ohne das der linke scheinwerfer den verkehr blendet. Mein Möf hat aber nur Ein scheinwerfer.

Und wenn du dir jetzt die Revlektor und das Scheinwerfer glas von Zugelassenen Hauptscheinwerfer anschaust dan erkenst du das bei dennen lediglich ein unterschit von oben nach unten besteht von lings nach rechts sind sie baugleich.

Natürlich gibt es auch asymetrische Scheinwerfe auf dem markt diese sind aber nicht vorschrift. Da die asymmetri nur mir von nutzen ist und ihr fehlen ja keine behinderung anderer darstehlen muss

am 27. Januar 2006 um 16:50

Das stimmt schlichtweg nicht.

Das Leuchtprofil eines Abblendscheinwerfers steigt in fahrtrichtung gesehen nach rechts an. Immer, egal ob einspuriges oder Mehrspuriges KFZ. Einzige Ausnahme sind Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h (weiß nicht ob das noch aktuell ist mit den 45), ich meine halt Mofas und geschwindigkeitsbegrenze 50er. Die brauchen nur eine Sorte Licht das irgendwie leuchtet und nicht blendet.

Alles andere muß ein klar definiertes Abblendlicht haben.

Chrom

Die Eintragung ist nicht das Problem.

Irgendein ahnungsloser TÜVer wird sich irgendwo bestimmt finden lassen.

Aber da die Dinger nicht als Abblendlicht zugelassen sind, ist jede andere Eintragung wirkungslos. Die Dinger bleiben nicht zugelassen und als Sahnehäubchen gibts für dich und den Prüfer noch Ärger wegen einer unzulässigen Eintragung.

am 27. Januar 2006 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von GMC-01

Da die asymmetri nur mir von nutzen ist und ihr fehlen ja keine behinderung anderer darstehlen muss

Nochmal hallo,

besser hätte ichs nicht sagen können!!!??

Jetzt mußte mir nur noch erklären was daran so schlimm ist, wenn Andere nicht behindert - gefährdet werden;)

Oder entschuldigt Optik ALLES??

Gruß

Themenstarteram 27. Januar 2006 um 20:43

@Chrom666 Bei Serien scheinwerfern gebe ich dir recht bei HAUPSCHEINWERFERN aus dem Zubehörmarkt Widerspreche ich dir, längst nicht alle aber ein paar.

@Ricky2000 Stimmt habe ich nicht dran gedacht.

@swohli Ich habe nicht gesagt das es schlimm ist wenn ich andre NICHT behinder. Ich wollt aussagen das es doch egal ist was ich mache sollange ich nimanden gefärde.

Aber schön dank an alle ich weiß bescheid!

Zitat:

Original geschrieben von GMC-01

Ich wollt aussagen das es doch egal ist was ich mache sollange ich nimanden gefärde.

Ich frag mich gerade wie du das erkennst das du andere nicht störst oder evtl. gefährdest!?

Drehst du um und fragst die Fahrer entgegenkommender Fz ?

Schon mal darüber Nachgedacht wieso ein Nebelscheinwerfer eigentlich Nebelscheinwerfer heißt ?

Und schon mal drüber Nachgedacht wieso es ein Knöllchen geben kann wenn man ohne Nebel mit Nebelscheinwerfer AN fährt. ?

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 13:48

1.) Das ich niemanden behindere erkenne ich daran, das ich den Nebel/Fern Scheinwerfer so einstelle ( Winkel zur Fahrbahn) das er beim "lichtest" den gleichen beleuchtungs-kegel hat wie das Fahrlicht. Nachteil kein fernlicht! da durch verboten Illegal und schwergefährlich. Denn ich kann ja nicht mehr so weit sehen, aber ich kann auch kein Wild mehr blenden das aus schock mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben würde.

2.)Nebel/Fern-Scheinwerfer unterscheiden sich nicht vom Scheinwerfer!

Der unterschied liegt beim leuchtmittel.

z.B. H4 Glühlampen besitzen zwei Glühwendel eine für das Fernlicht eine für das Abblendlicht.

Bin mir nicht sicher ob beide mit der selben Spannung betrieben werden.

Zum unterschied unter der Glühwendel des Abblendlichts befindet sich ein Reflektor der das gesamte licht nach oben reflektiert welches dann vom Lampenreflektor nach unten reflektiert wird, deswegen beim Abblendlichtschalter die drei nach unten gerichteten Linien bei der Kontrolleuchte. für das Fernlicht sind sie gerade, weil kein kleiner Reflektor

3.)Du hast dich leider nicht präzise genug ausgedrückt den ich kann für das fahren mit Nebel licht nur belangt werden bei guter sicht, im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte darf ich das Nebellicht auch bei Schlechter sicht nutzen (Regen, Schnee usw.).

Allgemein: Mir ist schon klar das dieser und ähnlich geartete umbauten nicht mit „Sevti first“ zu vereinbaren sind aber ich habe nicht vor ohne licht oder mit flutlicht zu fahren.

Entspannt euch mal und tut nicht so als wäret ihr der TÜV.

Ihr habt doch auch kein 2m Wimpel und Stützräder am Bike oder doch?

Ich führ mein teil habe ein Bike das zu Laut ist, viele spitze Ecken hat, die Beleuchtung ist so klein und dezent geraden wie möglich, mein Helm ist mehr gefährlich als schützend, zudem träge ich fast nur schwarz (Rucksack ist Orange) auf meinem schwarzen Bike (bis auf Chrom teile) und Fahrwerk was ist das?. Ich bin auch bloß ein schön Wetter Biker, (meine Frau scheuch ich auch nicht bei regen im Seidenkleid vor die Tür), aber solange ich kein „Cafe Racer“ bin und mich anhöre wie der Wachtmeister oder TÜV, um dann, wahrscheinlich, mit 140 über die Landstraße zu brettern, bin ich mit mir im reinen und zuckel’ mit meinem lauten showbike übers land.

Mit freundlichen Grüßen GMC

Ich gehe mal davon aus das das obige Posting ( zumindest Pos.1 und 2 ) lediglich der allgemeinen Erheiterung dienen sollen und das ganze nicht dein Ernst ist !

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