- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Caddy
- Caddy 3 & 4
- Wie schnell darf man außerorts fahren, wenn...
Wie schnell darf man außerorts fahren, wenn...
....keine Markierung die beiden Fahrbahnen trennt
Einer hat erzählt da darf man nur 70km/h fahren! Habe schon gegoogelt und in der STVO gelesen, aber immer nur 100km/h außerorts gefunden!
Meistens sind ja Straßen ohne Mittelstreifen sehr eng. Von der Seite her wäre es ja vielleicht logisch, aber ich habe davon noch nichts gehört!
Vielleicht ihr?
MfG
Ähnliche Themen
5 Antworten
100km/h, außer es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ein Polizist hat uns letztens auf so einer betrieblichen Fahrsicherheitsschulung fast das gleiche erzählt. Auf Straßen ohne Mittellinie sollen 80 sein. Hatte ich vorher nie gehört und dann auch nichts im Netz dazu gefunden.?
Ich hab das damals in meiner Fahrschulzeit auch so gelernt, wie Blue Daddy das meint:
Bei fehlender Fahrbahnmarkierung in der Mitte sind in der Tat nur 80km/h erlaubt.
MfG
Das wäre mir neu - die 80er Regelung.
So steht's in der StVO:
Zitat:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Also ich würde das so interpretieren, dass das ganz auf die Situation ankommt. Ist die Straße aber breit genug, über mehrere Kilometer gut einsehbar, weil schnurgerade und ist außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, hat aber keine Fahrbahnmarkierung (Mittellinie), dann darf man da auch 100 km/h fahren.
Gruß Jake
P.S. in der Fahrschule wird auch viel Mist erzählt: So sagte mein Fahrlehrer damals (1990), dass man auf einer dreispurigen Autobahn auf der Mittelspur bleiben kann, auch wenn nur wenig Verkehr auf der rechten Fahrspur ist (das sind dann die Leute, die auf der Mittelspur mit 110 fahren, weil in 2km Entfernung ein LKW mit 95 auf der rechten Spur fährt)
Zitat:
Original geschrieben von 7jake2
Das wäre mir neu - die 80er Regelung.
So steht's in der StVO:
Zitat:
Original geschrieben von 7jake2
Zitat:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Also ich würde das so interpretieren, dass das ganz auf die Situation ankommt. Ist die Straße aber breit genug, über mehrere Kilometer gut einsehbar, weil schnurgerade und ist außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, hat aber keine Fahrbahnmarkierung (Mittellinie), dann darf man da auch 100 km/h fahren.
Gruß Jake
P.S. in der Fahrschule wird auch viel Mist erzählt: So sagte mein Fahrlehrer damals (1990), dass man auf einer dreispurigen Autobahn auf der Mittelspur bleiben kann, auch wenn nur wenig Verkehr auf der rechten Fahrspur ist (das sind dann die Leute, die auf der Mittelspur mit 110 fahren, weil in 2km Entfernung ein LKW mit 95 auf der rechten Spur fährt)
100 km/h sind erlaubt ! (Bekannter ist Fahrschullehrer)
Gruß
Marttok