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Wie schnell reparieren oder Voranschlag machen lassen?

Themenstarteram 8. Dezember 2004 um 18:32

Nehmen wir mal hypothetisch an, jemand hat beim Einparken einen Bagatellschaden erzeugt. In welchem Zeitraum müßte der Geschädigte den Schaden reparieren/begutachten lassen?

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32 Antworten

Nimmt man nicht immer hypothetisch an?

Okay - rein praktisch:

Völlig wurscht, du musst auch gar net reparieren.

Nur kriegst du dann nur den entstandenen Schaden abzgl Mwst (Kollegen? Passt so?) wieder, mehr net.

Grüße

Schreddi

am 9. Dezember 2004 um 7:58

Paßt so!

Reparieren nie, begutachten/ voranschlagen zeitnah.

Willst das Geld ja auch schnell haben, rein hypothetisch natürlich.

Christo

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 18:26

Dass man nicht reparieren lassen muß, ist schon klar.

Aber wie lange hat man Zeit, den Schaden begutachten zu lassen? Eine Woche oder zwei? oder vielleicht sogar mehrere Monate, oder ein Jahr?

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Allerdings hat man nach längerer Zeit wohl ein Problem nachzuweisen, daß dieser Schaden tatsächlich aus diesem Ereignis stammt. Eine zeitnahe Besichtigung mit einem Kostenvoranschlag und Fotos hilft da am Besten.

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 21:02

Da wird dann aber der Unfallverursucher hochgestuft, auch wenn er den Schaden selber bezahlen will.

Nach nem Unfall fahr ich in die Werkstatt, lass nen Kostenvoranschlag machen und zeige den dem Schädiger. Zahlt er diesen ist gut, wenn nicht geht der zur Versicherung und fertig.

Zwischen Unfall und Voranschlag liegen max. 2 Tage.

Christo

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 21:11

Klar dass ist ziemlich hohl, so lange zu warten.

Aber Ziel meiner Frage ist es, die Schadensregulierung hinauszuzögern, damit der Unfallverursacher in der Versicherung hochgestuft wird. Da wird man nämlich hochgestuft, wenn ein Schaden gemeldet wurde. Man kann dann erst wieder (rückwirkend) runtergestuft werden, wenn der Schaden reguliert wurde. Also ein gemeiner Trick, um den Schadensverursacher zu bestrafen.

P.S.: Ich habe nicht vor jemanden zu ärgern, es ist ein rein hypothetischer Fall, ob das möglich wäre und ob man sich dagegen schützen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

P.S.: Ich habe nicht vor jemanden zu ärgern, es ist ein rein hypothetischer Fall, ob das möglich wäre und ob man sich dagegen schützen könnte.

NEIN!

Christo

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 21:34

Nein, man kann sich nicht dagegen schützen, oder nein man kann jemanden nicht so ärgern?

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Nimmt man nicht immer hypothetisch an?

Okay - rein praktisch:

Völlig wurscht, du musst auch gar net reparieren.

Nur kriegst du dann nur den entstandenen Schaden abzgl Mwst (Kollegen? Passt so?) wieder, mehr net.

Grüße

Schreddi

Nicht ganz korrekt. Schaden ersetzen: Ja.

Kosten für den Voranschlag ersetzen: Nein.

Begründung der Volks... hups,-Assekuranz.

"Betrag wird im Rep.-Fall von der Werkstatt erstattet". Nach Rücksprache mit der WS max. innerhalb 3 Monaten.

Habe "kostensparende" Klage eingereicht, weil ich vorerst nicht reparieren lasse.

Bin gespannt, wo die Assekuranz meine 50,-€ für den Kostenvoranschlag wieder reinholt.

Gruß, Günni.

Ich hab

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

Nein, man kann sich nicht dagegen schützen, oder nein man kann jemanden nicht so ärgern?

Ich hab mal ne hübsche Blondine angebumst, mein Auto platt, Ihres mit ner kleinen Schramme. Ohne Polizei und nach einem netten Gespräch sind wir dann weiter gefahren. Nach ca. 4 Wochen bekam ich dann einen Anruf, dass ich doch bitte den Schaden zu bezahlen habe, von Ihrem Vater.

Da er mir doof kam, hab ich gesagt er könne mich mal und habe aufgelegt. Mein Freund, der Anwalt hat zu mir gesagt, dass es schwierig wird zu beweisen, dass ich es gewesen bin, in 4 Wochen kann viel passieren. Dann hat sie mich angerufen und ich bin dann doch weich geworden. Doof wie ich bin.

Schaden 450DM bezahlt habe ich aus "Kulanz" 150DM.

Das war alles ohne Versicherung, ich denke die Versicherung hätte überhaupt nicht verhandelt.

Schützen kann man sich vor sowas nicht.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Ich hab mal ne hübsche Blondine angebumst, mein Auto platt, Ihres mit ner kleinen Schramme. Ohne Polizei und nach einem netten Gespräch sind wir dann weiter gefahren. Nach ca. 4 Wochen bekam ich dann einen Anruf, dass ich doch bitte den Schaden zu bezahlen habe, von Ihrem Vater.

Da er mir doof kam, hab ich gesagt er könne mich mal und habe aufgelegt. Mein Freund, der Anwalt hat zu mir gesagt, dass es schwierig wird zu beweisen, dass ich es gewesen bin, in 4 Wochen kann viel passieren. Dann hat sie mich angerufen und ich bin dann doch weich geworden. Doof wie ich bin.

Schaden 450DM bezahlt habe ich aus "Kulanz" 150DM.

Das war alles ohne Versicherung, ich denke die Versicherung hätte überhaupt nicht verhandelt.

Schützen kann man sich vor sowas nicht.

Christo

Ohne Versicherung? Ich hätte bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geklagt und Dir den letzten Knopf aus der Hose gezogen.

1.) Du warst Schuld am Unfall?

2.) Du hast einen Schaden von 450,- XX verursacht?

3.) Du hast der Geschädigten nur 150,- XX gezahlt?

Und darauf bist Du (natürlich nur auf Kulanz) Stolz?

Habe ich was an den Augen? ICH wüsste mich zu schützen!

G.

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 7:51

Also wer einen Schaden verursacht, soll ihn auch zahlen, wenn man sich einigt, muß man auch zu seinem Wort stehen, sich da rauszuwinden ist nicht in Ordnung.

Zurück zu meinem hypothetischen Fall: Die Schuldfrage ist natürlich eindeutig geklärt, es gibt Zeugen, einen Unfallbericht und Fotos.

Zitat:

Zurück zu meinem hypothetischen Fall: Die Schuldfrage ist natürlich eindeutig geklärt, es gibt Zeugen, einen Unfallbericht und Fotos.

Du hast Fotos von einem theoretischen Unfall?

goil...

*gg*

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