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Wie schwer darf der Auflieger bei diesem MiniSattel sein?

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 6:38

Hallo,

ich plane mir eine IVECO Mini SZM zu kaufen. Allerdings werde ich aus der Zulassungsbewilligung nicht schlau. Kann ich davon ausgehen, dass ich einen 7500kg Auflieger mit zusätzlich 1870 Sattellast also in Summe 9370kg aufsatteln kann? Siehe Scan

Die 7500kg stehen bei O.2 (was ja eigentlich "Anhängelast ungebremst" bedeutet). Ein Gesamtzuggewicht ist nicht angegeben.

Vielen Dank,

MIchael

Zulassungsbewilligung
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25 Antworten

Dei Zug darf max 7500kg wiegen. Davon dürfen 1870 kg auf derZugmaschine aufliegen

Bei 1870 kg sattellast wiegt dein zugfahrzeug also 1630 kg.

Also darf der Auflieger max. 5870 kg. Wiegen wovon 1870 kg auf dem zugfahrzeug liegen dürfen

Das ganze gilt aber nur bei durchgehender Bremse ( Luftdruckbremse)

Fahrzeug abgelastet auf 3,5 to heisst nur alle 2 Jahre zu TÜV, günstige kfz Steuer (210 € bei grüner Plakette)

Auflieger abgelastet auf 3,5 to, auch nur alle 2 Jahre zum TÜV , Steuer etwa 85 €.

Deshalb ist es normalerweise uninteressant einen iveco der Baureihe 65 c für ein Gespann zu nehmen da der einen schwereren

Rahmen hat und bei einer Ablastung auf 3 ,5 to. Nur noch knapp 600 - 800 kg Aufliegelast übrig bleiben.

Aber wenn du das ganz genau wissen willst , gehe mit der Zulassung zum TÜV

Gruß

Onkelwerner15

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 8:45

Hallo,

Vielen Dank. Bist Du Dir sicher? Weil es gibt ja auch Minisattel, die definitiv >10to anhängen dürfen (mit Druckluftbremse klarerweise). Diese haben aber alle in den Kommentaren im Schein noch ein Zuggesamtgewicht eingetragen. Dieser obige hat diese Anmerkung allerdings nicht. Somit bin ich verunsichert... Nach Deiner Logik, dürfte der drucklufgebremste Anhänger ja nur 4000kg Anhängelast haben, was ja doch recht wenig ist (nachdem ja ein auflaufgebremster 3.5to haben darf)

Grüsse,

Michael

3, 5to ist soweit ich weiss die maximalanhängelast an der Kugelkopfkupplung wenn der A hänger auflaufgebremst ist.

Dein Zuggesamtgewicht ist 7,5 to. Das hängt mit den Bremsen, dem Leergewicht und der Motorisierung des Zugfahrzeugs zusammen.

Es ist günstig zugfahrzeug und Auflieger auf 3,5 to. Abzulasten wenn man das Gewicht nicht unbedingt braucht.

Wenn du eine höhere Anhänge und Aufliegelast brauchst, musst du bei iveco dIly auf die Baureihe 65 C gehen.

Die haben eine stärkeren Rahmen, ein höheres Leergewicht und soweit ich weiss eine max Anhängelast von 12,5 to

Wenn du jetzt das Zugfahrzeug in der höchsten Gewichtsklasse (7,2 oder ich glaube sogar 7,5to) nimmst kommst du auf ein

Zuggesamtgewicht von etwa 20 to. Führerschein CE erforderlich ab 12,5 to.der alte Führerschein Klasse 3 geht bei einem Minisattelzug

Bis 12 5 to.

Meine Sattelzugmaschine ( daily 40 C 17) hat ein Leergewicht von 2300 kg und ist im zul.Gesamtgewicht abgelastet auf 3,5 to

Und hat eine Aufliegelast von 1,2 to. Die max. Zulässige Anhängelast ist bei uns 5250 kg bei durchgehender Bremse luftdruckbremse.

Unser sattelanhänger ist ein früherer Bierwagen mit Ladebordwand mit einem zul Gesamtgewicht von 4,4 to. Der ist auch abgelastet auf 3,5 to. Da dieses Teil ein Alukoffer ist wog er leer mit zwillingsbereifter Achse und ladebordwand nur 1950kg. Trotz 7,5 m Länge

2,20m Breite und 2,2 m Höhe.

Für uns reichen die 3,5 to. Trotz wohmobilausbau und 2x 150l Wasser an Bord.

Gruß Onkelwerner 15

Gruss Onkelwerner 15

Moin Moin !

Zitat:

Die 7500kg stehen bei O.2 (was ja eigentlich "Anhängelast ungebremst" bedeutet).

Mit diesen teils blödsinnigen Papieren kann man nichts anfangen , schon gar nicht die Frage beantworten.

Zitat:

Ein Gesamtzuggewicht ist nicht angegeben.

Das ergibt sich , wenn nicht angegeben , aus dem Typschild der Sattelkupplung. Üblicherweise wird bei Zugmaschinen keine Anhängelast angegeben. Die bei Anhängern geltenden Gewichtsgrenzen gelten nicht, wenn Anhängelasten eingetragen sind, dann gelten diese für eine (optionale) Anhängekupplung ( Kugel- oder Bolzenkupplung)

Zitat:

Dein Zuggesamtgewicht ist 7,5 to. Das hängt mit den Bremsen, dem Leergewicht und der Motorisierung des Zugfahrzeugs zusammen.

Wie kommst du darauf?

Zitat:

Davon dürfen 1870 kg auf derZugmaschine aufliegen

Wie kommst du darauf?

Zitat:

Bei 1870 kg sattellast wiegt dein zugfahrzeug also 1630 kg.

rechnen solltest du noch ein bischen üben

Ich kann den unvollständig abgelichteten Papieren nur entnehmen , dass das Fzg einschliesslich Aufliegelast nicht mehr als 4 t insgesamt auf die Waage bringen darf, wobei die Achslasten von 1650 / 3100 kg nicht überschritten werden dürfen. da weder G (Leergewicht) noch die tatsächlichen Achslasten bekannt sind, kann keine weitere Aussage getroffen werden.

mfG Volker

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 12:04

Hallo,

auf den Papieren steht sonst nix relevantes zu Gewichten drinnen. Habs deshalb abgeschnitten, auch aus Datenschutzgründen.

Die Sattelplatte sehe ich mir an. Aber sollte nicht in den Papieren alles relevante stehen. Bei ner Polizeikontrolle, ist dies doch die primäre Quelle, oder?

Mein Thema ist, wenn das max Aufliegergewicht nur 3500+1870 ist, dann ist mir das zu wenig und der Kauf kommt nicht in Frage, wenns jedoch 7500+1870 ist, wäre das mehr als genug.

Grüsse,

Michael

Das Aufliegergewicht richtet sich nach der Sattelplatte, dem Auflieger selbst und deinem Führerschein. Ein Actros 1844 hat auch nur 18to zGG, kommt aber mit Auflieger auch auf 40to.

Mit deinem Ding kannst du natürlich keinen 3-Achser ziehen.

Und wie willst Du den Sattelanhänger mit dem light Iveco Bremsen?

Außerdem bräuchte der Sattelanhänger auch ABS bei dem Gewicht,über 2,5 T ZGG !

Bis 2499 kg geht es noch ohne ABS.

MfG

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 13:26

Hallo,

Ich kenne das ja nur von auflaufgebremsten Anhängern. Die Anhängelast hängt natürlich von der Anhängerkupplung ab aber AUCH von der Freigabe des Autoherstellers (die ja normalerweise in O.1. und O.2. steht). Sonst könnte ich ja an einen Smart eine LandRover AHK schrauben und ein Anhänger mit Motorboot (=3.5to) ziehen.

Nach Deiner Logik, dürfte ich das ja dann auch, solange der Sattel nur genug Last hat.

Sprich ich gehe davon aus, dass es 1. eine technische Max Last gibt (sichtbar an der Sattelplatte) UND 2. eine freigegebene Last durch den Fahrzeughersteller UND 3. eine durch die Dt Behörde UND 4. durch den Führerschein.

1. kann ich an der Platte sehen

2. ist für mich die Frage, laut Zulassungbrief sieht es für mich aus, dass es 7500kg + Sattelllast sind

3. analog wie 2.

4. kein Problem. Führerschein hab ich C/E. Also keine Einschränkung.

Ich schätze mal das Minium aus allen 4en darf ich laden. So kenn ich das zumindest von Auflaufgebremsten Anhängern.

Somit die Kernfrage, was ist 2. und 3.?

Grüsse,

Michael

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 14:29

Was ich vergessen hab zu erwähnen, der IVECO hat natürlich eine Druckluftbremse. Sonst wäre es ja kein Minisattel und ABS/EBS geht auch, wenn die Zugmaschine kein ABS/EBS hat. Hat mein Unimog auch nicht. Trotzdem darf ich neue Anhänger ziehen.

Ich denke mal das wurde im Fahrzeugschein falsch eingegragen und sollte bei O.1 stehen.

Ungebremst hast du genauso 750kg wie ein Normales Fahrgestell, das ändert sich nicht.

Moin Moin !

Zitat:

auf den Papieren steht sonst nix relevantes zu Gewichten drinnen. Habs deshalb abgeschnitten, auch aus Datenschutzgründen

Nicht richtig, im (abgeschnittenen) Feld "G" steht schon mal das Leergewicht.

Zitat:

Ein Actros 1844 hat auch nur 18to zGG, kommt aber mit Auflieger auch auf 40to.

Unsinn , natürlich bleibt es bei 18 t zGG.

Zitat:

Das Aufliegergewicht richtet sich nach der Sattelplatte, dem Auflieger selbst und deinem Führerschein

Jetzt wirfst du zig verschiedene Dinge durcheinander !

Den Führerschein lassen wir mal weg

Dann haben wir immer noch reichlich Daten , die zu beachten sind!

Wir haben zum einen den Auflieger. Dieser hat ein zGG , das ist zu beachten. Weiterhin hat er eine Stützlast , sein zGG errechnet sich aus der Stützlast plus der zul. Achslast. Bei manchen Aufliegern kann man die Stützlast variieren durch Versetzen des Königzapfens!

dann haben wir die Zugmaschine. Diese hat ausser dem zGG auch zul.Achslasten. Da kann man sagen : zGG minus G = Zuladung. dabei ist natürlich die komplette Zuladung , also der übergewichtige Fahrer (wer wiegt denn hier angezogen noch 75 kg ? ) , der Beifahrer , die gefüllte Thermoskanne und die 7 linken und 5 rechten schimmeligen Handschuhe unter dem Sitz genauso drin wie die eigentliche Nutzlast.

Diese darf natürlich nicht höher sein als die zulässigen Achslasten hergeben. Aber auch hierbei kann man in leichten Grenzen variieren , indem die Sattelplatte mehr oder weniger weit vor die HA gesetzt wird.

Das Zauberwort heisst hier "Sattelvormass". (damit verbundene Längenprobleme können wir bei diesem Fzg wohl ausschliessen)

Dann haben wir noch die Sattelkupplung , deren Typschild den sogenannten "D-Wert" enthält. Diesen braucht man , um das mögliche Gewicht zu berechnen , das gezogen werden darf.

https://...ge.jost-world-kataloge.de/.../d-wert-standard.html?...

Zitat:

Ich kenne das ja nur von auflaufgebremsten Anhängern.

Ein Auflieger ist rechtlich kein Anhänger ! Genausowenig ist eine Zugmaschine ein LKW! Daher gelten auch völlig andere Vorschriften! Eine Zugmaschine plus aufgesatteltem Auflieger ist ein Sattelkraftfzg.

Siehe dazu StVZO §34

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

Zitat:

1. kann ich an der Platte sehen

Nicht direkt, sondern muss aus dem D-Wert errechnet werden

Zitat:

2. ist für mich die Frage, laut Zulassungbrief sieht es für mich aus, dass es 7500kg + Sattelllast sind

Nee, ich sehe da gar nichts bzw. nur Unsinn

Zitat:

3. analog wie 2.

Nein , zulassungsrechtlich gibt es gar keine Vorschriften !

Zitat:

Ungebremst hast du genauso 750kg

Auch das steht nirgends !

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 05. Mai 2023 um 23:23:48 Uhr:

Unsinn , natürlich bleibt es bei 18 t zGG.

Hauptsache dagegen,was?

Natürlich bleibt es bei der SZM bei 18to, aber der ganze Zug wiegt mehr durch das zGG des Aufliegers. Ich denke, das könnte man sich auch denken.

Aber man muss ja natürlich erstmal mit "Unsinn" anfangen, wie eigentlich immer.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 5. Mai 2023 um 23:23:48 Uhr:

Zitat:

Ungebremst hast du genauso 750kg

Auch das steht nirgends !

MfG Volker

Das steht im Technisches Datenblatt des Fahrzeugherstellers und von diesem gibt es keine genemigung für eine Erhöhung der Ungebremsten Anhängelast auf 7,5 Tonnen. Denn für ein Gesamtgewicht für fast 11 Tonnen ist die Bremsanlage des Dailys nicht ausgelegt. Die gebremste Anhängelast ist ab Werk 3500kg die fehlt in den Papieren komplett.

Irgend eine Zulassungsstelle hat bei der Ausstellung der Fahrzeugpapiere einen Fehler gemacht.

O.1 müsste 7500 stehen. und O.2 750

Moin Moin !

Zitat:

Hauptsache dagegen,was?

Natürlich bleibt es bei der SZM bei 18to,

>Nein , Hauptsache richtig!

Zitat:

Das steht im Technisches Datenblatt des Fahrzeugherstellers........

Vollkommen uninteressant, wir reden hier von der Zul.bescheinigung dieses Fzges.

MfG Volker

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