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wie sieht es in meinem fall mit gewährleistung aus ?
hallo , ich habe mir bei einem kawasaki vertragshändler ein 3 1/2 jahre alltes motorrad mit 4800 km auf dem tacho gekauft ...
am ersten tag ist mir nichts negatives aufgefallen , doch als ich 4 tage später an der tankstelle war, fiel mir auf , dass der lichmaschinen deckel undicht ist und öl auf den boden tropft...
hab die maschine dann dem mechaniker bei kawasaki gezeigt,der mir sagte sich wieder zu melden , wenn die dichtung da ist (ist eine woche her)...
zuhause angekommen , hab ich dann nochmal alles durchgesehen und mir ist aufgefallen , dass selbst am zylinderkopf öl durch die dichzung gedrückt wird...(erkennt man genau,ist kein spritzöl vom limadeckel)
jetzt habe ich gelesen , das dichtungen verschleissteile sind und mach mir ein paar gedanken ...
habe das motorrad vor zwei wochen gekauft und bin damit bis jetzt knapp 50 km gefahren ... muss der händler auf eigene kosten reparieren , oder kann er sich weigern, da es sich um verschleiss handelt? eigentlich nicht , da das motorrad ja noch sehr jung ist und so gut wie keine km auf dem tacho hat , oder ???
für hilfe eurerseits wäre ich sehr dankbar..
gruss, giuseppe
Beste Antwort im Thema
Aus meiner Sicht eindeutig ein Gewährleistungsfall.
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11 Antworten
Aus meiner Sicht eindeutig ein Gewährleistungsfall.
Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher.
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Fahrzeugen 1 Jahr ab Lieferung und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Gruß
Frank, der die Maschine auf Mängel prüfen würde und den Verkäufer alle Mängel beseitigen lassen. Natürlich auf seine Kosten.
danke , dann bin ich ja schon mal ein bisschen beruhigt ...
aber wie sieht es mit ersatz aus , denn ich denke, dass die reperatur ein wenig dauern wird , da er noch mehr teile bestellen muss. gibt es da evtl.ein ersatzmotorrad?
selbiges hatte ich nämlich damals bei meinem bmw und die werkstatt hat mir von selbst ein ersatzfahrzeug angeboten...
Zitat:
Original geschrieben von giusi 523i
danke , dann bin ich ja schon mal ein bisschen beruhigt ...
aber wie sieht es mit ersatz aus , denn ich denke, dass die reperatur ein wenig dauern wird , da er noch mehr teile bestellen muss. gibt es da evtl.ein ersatzmotorrad?
..selbiges hatte ich nämlich damals bei meinem bmw und die werkstatt hat mir von selbst ein ersatzfahrzeug angeboten...
Wenn es eine "Gute Werkstatt" ist, die an Kundenbindung interessiert ist.......
Gruß
Frank, fragen kostet nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Fahrzeugen 1 Jahr ab Lieferung und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Soweit richtig, nur Gewährleistungsansprüche gelten generell 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen kann die Dauer von einem gewerbetreibenden Verkäufer auf 1 Jahr reduziert werden.
was auch immer zwischen euch gelaufen ist, so eine Diffarmierung gehört nicht in ein öffentliches Forum, denn was ihr euch wann wie und warum gemailt habt, kann und will hier keiner nachvollziehen. Macht euren Scheiß privat aus und erspart uns gegenseitige Beleidigungen, Anschuldigungen und Vorwürfe.
Moin,
ich habe mal die Beiträge entfernt, da dies nicht hier in das Forum gehört.
Bitte tragt die Meinungsverschiedenheiten auf privater Ebene aus.
Gruß
Mcaudio
MT Moderation