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Wie sieht es mit der Rechtslage aus?

Themenstarteram 21. Oktober 2003 um 14:59

eine gute freundin von mir hätte heute ihren führerschein bekommen (betohne das wort hätte), aber leider hat sie mit der A-Klasse den sie vom papa geschenkt bekommen hat vor 3 tagen einen unfall gemacht, wo sie leider als unfallschuldige gilt.

wie wird hier vorgegangen???

ich meine zu wissen, das sie die pappe gesperrt bekommt und eventuell eine neue fahrererlaubnis beantragen kann und alles von vorn machen muss.

was sagt ihr dazu??

 

naja sie fährt zwar super gut, aber wurde gegen die seite gedrängt und durch die mangelnde erfahrung kam es zum unfall.

 

gruss murat

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27 Antworten

ich glaube.....

Sie bekommt eine Anzeige......

dann wird entschieden, ob ihr eine Führerscheinsperre angehängt wird......

(nachschulung wäre wahrscheinlich zu gnädig)

(eventuell Sozialstunden`?)

Themenstarteram 21. Oktober 2003 um 15:11

naja wohl eine dumme sache.

ganze 3 tage zu warten. mensch naja mal schauen was unsere anderen kollegas sagen.

Re: Wie sieht es mit der Rechtslage aus?

 

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

eine gute freundin von mir hätte heute ihren führerschein bekommen...

Was genau habe ich mir darunter vorzustellen?

Hat sie Theorie und Praxis bereits bestanden?

Falls nicht, gilt das als fahren ohne Führerschein, und da versteht der Gesetzgeber keinen Spass :(

Da wird mit Sicherheit eine Führerscheinsperre und saftige Geldbuße fällig - mal ganz abgesehen vom angerichteten Schaden, den zahlt nämlich auch keine Versicherung.

 

Ganz schön dämlich, Deine Freundin...anders kann man das leider nicht ausdrücken...

Themenstarteram 21. Oktober 2003 um 15:27

naja es ist eben eine sehr sehr gute freundin von mir und sie hat die prüfung schon vor 3 wochen bestanden und nur leider war sie keine 18 zum prüfungstag und nun hätte sie den ja heute bekommen.

gibt es da irgendwie anstreit punkte?

also gibt es da was zu retten?? würde ihr gerne helfen.

finde nichts über solche fällen im internet habe auch schon gegooglt.

gruss murat

Allerdings. Selber schuld. SO hart es auch klingt.

Zitat:

Original von Marsupilami72

Hat sie Theorie und Praxis bereits bestanden

Falls nicht, gilt das als fahren ohne Führerschein, und da versteht der Gesetzgeber keinen Spass

ich meine selbst wenn, gilt dies zu 100% gefahren ohne Führerschein.....

.....

@ MuratKreuzberg

ich such mal mit......

Themenstarteram 21. Oktober 2003 um 15:39

naja ich weiss nicht, man sollte aber den jugendlichen leichtsinn und den drang nach fahrtechnischen erfahrungssammeln ;) beachten.

naja ich muss mal los suche heute nacht weiter.

wenn jemand was gutes weiss, bitte entweder hier schreiben oder eine PN mit quellenangabe falls es aus dem net ist.

gruss murat

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

naja es ist eben eine sehr sehr gute freundin von mir und sie hat die prüfung schon vor 3 wochen bestanden und nur leider war sie keine 18 zum prüfungstag und nun hätte sie den ja heute bekommen.

Das verdeutlicht die Sache, sie hatte also definitv zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Führerschein.

Das heisst:

1. Sie muss den Schaden am eigenen Auto tragen

2. Ihre Haftpflicht wird sie für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in Regress nehmen

Für den Rest muss sie auf einen gnädigen Richter hoffen, um eine Sperre und Geldstrafe wird sie aber wohl nicht herumkommen.

 

Alles in Allem ein richtiger Griff ins Klo, viel helfen wird man da leider nicht können...

Wirklich dumm gelaufen.

Aber da kannste nix machen, sowas nennt man fahren ohne Führerschein. Ein Glück, dass Deine gute Freundin kein Kind umgefahren hat, welches eventuell ein Leben lang im Rollstuhl säße ...

Wenn Sie Pech hat, bedeutet das Führerschein mit 21.

Hi Leutz,

ein kumpel meinerseits hatte ein ähnliches problem, ist nach der "führerschein-bestanden-party" volltrunken mit papas accord gegen ne laterne gefahren, 1 woche vor´m 18. geburtstag...

Er durfte noch zwei Monate fahren, danach haben sie ihm den lappen für ein jahr und nachschulung(MPU) weggenommen...

Sieht echt schlecht aus für deine Freundin...

Mit Alkohol ist wohl noch mal anderst. Bin gespannt wie die Geschichte ausgeht. Aber so dumm sollte man halt nicht sein, wegen 3 Tagen sowas zu riskieren.

Ciao Stefan

Also wenn sie am Unfalltag den Führerschein hätte abholen können dann dürfte das doch kein Problem sein oder...den müsste sie einfach nachzeigen.

Was spricht dagegen?

WAS DAGEGEN SPRICHT?

SIE WAR halt noch nicht ACHTZEHN!!!!!

Das heißt: KEIN FÜHRERSCHEIN!

Hört sich vielleicht makaber an aber: Das Mädchen hatte noch GLÜCK, dass KEINEM was PASSIERT ist!!!

sportlich fahren -> okay

mal aufs gas drücken -> okay

aber doch bitte alles im legalen rahmen. d.h. man hat nen führerschein, das auto is zugelassen und man is nich betrunken + man is angeschnallt

das sind meine punkte. aus. basta

Sören (der, der immer noch für die 0,0 promille regel ist ganz nebenbei)

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