ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. WIE TIEF DARF EIN SPOILER SEIN? wieviel cm müssen noch platz sein?

WIE TIEF DARF EIN SPOILER SEIN? wieviel cm müssen noch platz sein?

Themenstarteram 14. September 2005 um 17:46

hi

habe mal ne frage.

wie tief darf ein spoiler sein?

wieviele cm müssen noch zwischen strasse und spoileransatz sein??

danke

Ähnliche Themen
21 Antworten

glaube 10cm.

Themenstarteram 14. September 2005 um 17:48

bei mir ist es aber 8cm was nun?

ist das jetzt schlimm oder wie?

wenn du es eingetragen hast nicht :)

Kommt immer drauf an, wie die Rennleitung oder der Mensch vom TÜV & Co. gelaunt ist:)

Themenstarteram 14. September 2005 um 17:56

der tüv hat nichts gesagt war ja letzte woche da.

der spoiler ist eingetragen. wenn das reicht dann ist ja gut

10 cm??

also ich hab 7 und ich find da is noch ne menge platz, komm ja überall noch so drüber.

gibt doch genug autos die vll gerad mal 2-3cm haben

Themenstarteram 14. September 2005 um 18:02

wenn die dann mal auf unsere tollen bullen treffen,werden die bullen sagen das sie die lippe abmachen müssen.

schon oft genug erlebt!!

Ich habe auch 7 und glaube das ist auch die Grenze 5 oder 6 cm...von der VR6 Lippe.

Zitat:

Original geschrieben von vr6174ps

wenn die dann mal auf unsere tollen bullen treffen,werden die bullen sagen das sie die lippe abmachen müssen.

schon oft genug erlebt!!

1. die ham keine lippe dran sondern ne frontschürze, die können sie ja schlecht ma eben abschrauben

2. bis jetzt wurd deswegen noch niemand angehalten, und hier sind die grünen richtig geil solche karren still zu legen. aber die fahren noch fröhlich vor sich hin

Die Mindestbodenfreiheit ergibt sich einfach dadurch,das bei den meissten Fahrwerksgutachten drin steht,das man bei festen Spoilern 8cm und bei flexiblen 7cm Bodenfreiheit nicht unterschreiten darf.Und da muss sich der Prüfer schliesslich bei der Abnahme drauf berufen.

Bei den meissten Prüfstellen sind die Kanten die zur Grube hin führen auch 7-8cm hoch.Wer da nicht drüber kommt für den wird schwierig.

Dessweiteren ist die Bodenfreiheit aber nicht gesetzlich geregelt.Kann mich aber auch irren.

Und mich wunderts immer wieder das manche behaupten 7cm sei noch viel Bodenfreiheit.Von 2-3cm wollen wa ma gar nich reden.Also alltagstauglich auf keinen Fall.

hi, also ich komm mit 7cm problemlos über jeden geschwindigkeitshuckel drüber.. wenn ich net wie n bekloppter drauf rase. und das sollte man ja generell nicht

das einzige wos probleme gibt sind halt sachen wie parkhaus. aber da fahr ich eh nur alle paar jahre mal rein

Ja man lernt das Vorsichtigfahren :D:D bei mir gehts auch...

man hat in deutschland keine beschränkung was die Tiefe des Fahrzeugs angeht!

Die einzige Regel ist: Die Verkehrstüchtigkeit und -Sicherheit darf nicht zu sehr eingeschränkt werden, nicht dass es zB einen massenauffahrunfall gibt weil dir 10 Autos ins Heck rennen weil du nur mit 5 km/h über nen bahnübergang kommst! Dann bekommst du 100% Schuld!

Aber eine Mindestbodenfreiheit die in cm festgelegt ist, gibt es in Deutschland nicht!

Zitat:

Vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt Rückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich „rechtsverbindlichen Vorschriften“ auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genauestens begutachtet, oftmals sogar zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt.

Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis: Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!

Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.

Häufig hörten wir, dass die Straßenverkehrszulassungs- Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.

Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz.

Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.

So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO). Die leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO). Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).

Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der auf die Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

Hierbei handelt es sich um das „VdTÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.

In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist „sollte“.

Es sollte überfahren werden können, heißt es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht. Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden.

Diese lägen aber hier nicht vor. Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann.

Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Fräskante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullydeckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen hat.

Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!

Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandtschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muss, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen ;-) Weiter gilt dieser Text natürlich ausschließlich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“.

Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

Also damit dürfte jeder Zweifel beseitigt sein!

MfG

Ich selber habe nur 6cm Bodenfreiheit soviel dazu.

Und da ich keine 18 mehr bin und nirgendwo drüber rase,muss ich mich mit dem Tip von wegen Vorsichtig fahren auch nicht angesprochen fühlen.

Nur das immer gesagt wird,das diese Tiefe alltagstauglich wäre,passt ja wohl nicht.

Fängt schon damit an,das man nicht mehr ohne zu schrappen vom Lidl runter kommt etc.Wo halt Steigungen und Gefälle auftreten.

Manche lesen das nämlich hier,hauen sich ein 80/60 rein was weiss ich,und kommen hinterher gar nicht mehr klar.

Auf mehr wollt ich auch nicht hinweisen :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. WIE TIEF DARF EIN SPOILER SEIN? wieviel cm müssen noch platz sein?