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Wie tief darf er sein ???? HELP

Themenstarteram 25. September 2007 um 20:00

Hallo,

wollte mal kurz fragen (da ich keine richtige Antwort gefunden habe) wie viel platz noch zwischen dem Boden und meinen Spoilern sein darf....??? Bodenfreiheit

Da ich jetzt momentat so 4 - 5 cm habe ... ist dat zu tief....`?

Nicht einmal die Polizei hat mir sagen können wie tief man gehen darf.... grins

Da ich ABE auf alle teile habe und mir mein fahrwerk eingetragen wurde hoffe ich jetzt doch das dies so geht ?????

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65 Antworten

Na klar geht das ! Die Sau muss schleifen ! Näher bei die Erd geholt muss er sein ! Raus mit Dämpfern und Federn, Eisenstangen reingeschweißt;)

Viele Grüße

g-j;)

Das kümmert die Polizei nicht ob du bei den nächsten Kieselsteinchen deinen Spoiler abreist.:D Haupsache Handbeit Platz Zwischen Radhaus und Reifen. :DKannst ja dann mal im Winter bei mir in der gegend vorbeifahren und die Sraße mit den frontspoiler Räumen.:D

@ Ladykillazz

 

Sach mal iss das ernstgemeint ?????????

PS: Versuchs mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/bmw-3er-e21-e30-b55.html

PPS: An die Moderation !

Könnte man nicht noch nen Unterpunkt 8P/8PA zwischen 50> und normal einrichten ?

Du darfst so tief wie du willst, solange du nicht öffentliches Eigentum beschädigst. Wir haben hier, im Gegensatz zu unseren österreichischen Nachbarn, keine gesetzliche Mindesthöhe. Allerdings eine Richthöhe - die liegt glaub ich bei 8cm unbewegliche (Metallteile wie Unterboden, Auspuff etc), 7cm bewegliche Teile (weiches Material wie Spoilerplastik). Wer diese Höhe unterschreitet wird zwar nicht von der Polizei verfolgt kann aber andere Probleme bekommen. zB eine Baustelle mit Fräsrinne darf für Fahrzeuge über Richthöhe schadensfrei passierbar sein. Wenn du dir an sowas die Ölwanne aufreisst, müssen die Baustellenverantwortlichen zahlen, wenn du darüber liegst. Geht dein Auto quasi auf Tuchfühlung mit Ameisen und du schrottest dir das Mobil ist das dein eigenes Problem.

Desweiteren darf das Auto auch nicht so tief, dass du ein Verkehrshinderniss darstellt, aufgrund von übermäßigem Langsamfahren bei Bodenwellen, Kuppen etc, oder verkehrsgefährlichem Ausweichen von Gullideckeln.

Also sogesehen: Hau rein, low as possible! :D

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

@ Ladykillazz

 

Sach mal iss das ernstgemeint ?????????

PS: Versuchs mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/bmw-3er-e21-e30-b55.html

Sei doch ned immer gleich so garstig, oder läuft grad wieder Rambo? ;) :D

"Über Geschmack lässt sich nicht streiten" oder eben gerade hervorragend, vorallem in so anonymen polemischen Foren wie MT. *g*

@ Brain

So iss es :D

GF (gutgekontert ;) )

@ Ladykillazz

Mach ett noch tiefer :D

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Na klar geht das ! Die Sau muss schleifen ! Näher bei die Erd geholt muss er sein ! Raus mit Dämpfern und Federn, Eisenstangen reingeschweißt;)

Viele Grüße

g-j;)

Sehr schön! habe dank dir mal wieder nen neues Hintergrundbild :D hast du das noch in ner besseren Auflösung?

Cu Meg

Hallo,

 

und natürlich nicht zu vergessen die StVZO, wie oben schon ähnlich geschrieben mit § 30:

 

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

der § 52 & 60 Absatz 2:

 

§§ 52, 60: Anbringung der Nebelscheinwerfer (§52) mindestens 250mm über dem Boden und Kennzeichen (§60) vorne Mindestens 200mm über dem Boden.

 

Und evtl. noch, sollte eine HU anstehen und ihr einen "von tiefergelegten genervten" TÜVer habt "VdTÜV Merkblatt 751" (Anhang II, Absatz 5.1.9). Danach kann sich der TÜVer richten, darin steht:

 

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

 

Gruß, tatsu.

Das mit den Schneeräumen war ernstgemeint bei mir ist mal ein Golf 2 bei 5cm Schnee ldie Srasse langgefahen und hat dabei mit den Frontspoiler kräftig geräumt. Am nächsten tag hatte er keine Lippe mehr dran. :D

Auserdem muss man mit den Auto auch noch auf dem BremsenprÜfstand oder Hebebühnenauffahrt hochkommen ohne vorher die Stoßstange Demontieren zu müssen.

Cooler Aufkleber auf der Schürze! Kommt bei mir auch dran! Ich finde sowas witzig und da, wo ich rumfahre, fällt selbst im Winter kein Schnee. :-P

Themenstarteram 28. September 2007 um 11:33

Habe mich jetzt noch beim TÜV informiert und die meinten nur das ich min. 8cm bodenfreiheit haben muss.... aber es gibt doch viele autos die viel tiefer sind......!!!!!

Kann ich überhaupt von der Polizei eine Strafe bekommen wenn er so tief ist.

Da ich ja erst in einem jahr zum TÜV muss kann ich ihn ja erst vor dem tuv besuch wieder hochschrauben ... oder was meint ihr.... DA ich ja auf alle Teile ABE habe und Mein Restgewinde Mit denen vom TÜV freigegebenen Werten übereinstimmt .....

 

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Ladykillazz

Kann ich überhaupt von der Polizei eine Strafe bekommen wenn er so tief ist.

ja....

wenn du gegen einen der o.g. punkte verstößt.....

Themenstarteram 28. September 2007 um 13:49

ja....

wenn du gegen einen der o.g. punkte verstößt.....

Und diese wären --? z.B.

der vom TÜV vorgegebene mindestabstand vom Boden bis zum spoiler beträgt ja 8cm die ich aber nicht habe..... aber die Polizei hat ja keine Ahnung vom bodenabstand ... da dies kein Gesetzt ist sondern nur eine Richtlinie. Laut Gesetzt gibt es Keine Mindestbodenfreiheit #..... Ich habe mein Fahrwerk eintragen lassen habe dann meine Spoiler angebrcht und für die habe ich ein ABE worin nichts steht dass ich die eintragen muss und es steht auch nicht drin das ich sie mit einem anderen (nicht originalen) Fahrwerk nachtragen muss

Ich bin ratlos .... war schon bei der Polizei und die haben nicht dagegen einzuwenden wenn vom TÜV alles genehmigt wurde ... und zum TÜV muss ich ja nicht da ich das ABE für alle spoiler habe

 

Wer weiß weiter....????

 

Zitat:

Original geschrieben von Ladykillazz

ja....

wenn du gegen einen der o.g. punkte verstößt.....

Und diese wären --? z.B.

wurde weiter oben doch schon genannt....:

Zitat:

Original geschrieben von tatsu

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

d.h. wenn du z.b. die fahrbahnmarkierung mit spoilern etc. abscharbst, können die dir damit genaus einen strick draus drehen, wie wenn erst ein kran anrücken muss, um dich über einen bahnübergang zu hiefen......

in diesem sinne hängt es also mehr oder weniger davon ab, wie der polizist gelaunt ist der dich anhält, und wie dem dein verhalten gefällt (oder auch nicht).....

 

@ Ladykillazz

 

Wenn du zum *Pilzesuchen* in den Wald fährst hast du schon ein Problem :D :D

GF (derlieberschwammerlnsuchtalstiefzufliegen ;) )

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