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Wie tief darf man???

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 8:13

Hallo!

Ich habe momentan 60/40 FK Fahrwerk was sich auf 70/50 gelegt hat im auto drin.Hab mal irgendwo gelesen das man noch leichte hindernisse überwinden können muß!Wie zb. die bühne vom tüv etc. Da ich aber schon beim eintragen des fahrwerks probleme hatte drauf zu kommen und dieses wochenende noch eine Rs stoßstange drauf mache die das auto wieder tiefer macht mach ich mir sorgen das ich die nicht eingetragen bekomme!Muß ich auf die blöde hebebühne und mir kratzer fahren???Darf er so tief sein????Könnte ich probleme bekommen???Als wird die stoßstange vor dem lackieren ans auto gehalten haben war er wirklich richtig übel tief, also ein auf der seite stehendes päckchen zigaretten was mal grade 5,5 cm groß ist bekomm ich so wie es aussah ohne probleme um geschmissen. =) Und deshalb hab ich angst das die mir die nicht eintragen!Wollte auch noch alus in einem eintragen 205/50/15 7.5J wird dadurch das auto tiefer???Wenn ja dann fahre ich erst die alus eintragen und dann mit winterreifen die Stoßstange!

Mfg Alex

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13 Antworten

Hi,

diesen Artikel habe ich mal irgendwo bei VW-Speed gefunden (glaube ich).

Ich denke, er wird dir weiterhelfen...

Aber bedenke, dass man auch mal ins Parkhaus möchte, oderin einer 30 Zone über diese besch... Huppel muss. Ich habe vorn unter meiner Schürze noch ca 6,5 cm und musste schon so einige Male feststellen, dass dies nur bedingt Alltagstauglich ist.

Gruß Bönne

Jetzt kommt ein langer Text (sorry):

Wie Tief darf ein Auto sein?

Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU. Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ? Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz ! Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema. Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an. Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig. Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers. Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt. Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden. Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 10:52

Erstmal danke für den text hat mir sehr weiter geholfen!Hmmm das mit den hubeln stimmt schon aber mit vorsicht sollte es gehen!Da ich auf dem land wohne ist parkhaus nicht das wichtigste fahre wenn meist nach Trier und da hat das parkhaus zum glück eine einfahrt wo es nicht berg ab geht!Also denke mal das meiner noch alltagstauglich ist da ich mit den hubeln und parkhäusern eigentlich wenig zu tun habe!Hoffe der tüv sieht das genau so =)

auf www.vw-scene-selm.de steht auch ein interessanter artikel im technik bereich. da isses ganz gut erklärt

ich glaube, es gibt da noch einen punkt irgendwo der besagt, daß die unterkannte des hauptscheinwerferreflektors eine mindesthöhe von 50cm haben muß.

beim golf läst das ja ncoh platz, aber beim corrado kanns schon knapp werden...

Zitat:

Original geschrieben von mad-mike

ich glaube, es gibt da noch einen punkt irgendwo der besagt, daß die unterkannte des hauptscheinwerferreflektors eine mindesthöhe von 50cm haben muß.

beim golf läst das ja ncoh platz, aber beim corrado kanns schon knapp werden...

Hallo Leutz !!

Also ich habe grad mit dem TÜV Rheinlan telefoniert und der Mockel meinte dass es sogar 550mm (55cm) von der Unterkante des Scheinwerfers sein müssen.

Wenn ich bedenke dass meiner noch ca. 7 cm drunter liegt is des doch ganz schön heftig. Ich werde aber so oder so wieder höher legen müssen wegen der Frontschürze und Alltagstauglichkeit. Hab nämlich keinen Bock immer irgendwelche Umwege fahren zu müssen nur weil ich irgendwo nich drüber komme. Bestes Beispiel Tiefgarage, da is die Frontlippe ja sehr tief.

Aber das kennt ihr ja denke ich.

da hat dir dein tüv-furz aber n blödsinn erzählt. scheinwerfer müssen 500mm überm boden sein. nachzulesen ist es unter §50, absatz 3 der stvzo.

hier der auszug:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen

 

ist das auto drunter, dann kann das sogar ein grund sein ein auto stillzulegen... *kotz*

genau den meinte ich. der corrado hat dann nämlich ncoh dicke 2cm platz... und das in original höhe!

Zitat:

Original geschrieben von mad-mike

ich glaube, es gibt da noch einen punkt irgendwo der besagt, daß die unterkannte des hauptscheinwerferreflektors eine mindesthöhe von 50cm haben muß.

beim golf läst das ja ncoh platz, aber beim corrado kanns schon knapp werden...

Yep, die Lichtaustrittsunterkannte!

Aber selbst da sind 50cm sch...ade. Ich hab mal bei meinem alten Power tech Fahrwerk mit 60/40 gemessen. Und wenn ich sehr streng und ganz genau messen würde, wäre das schon die absolute Schmerzgrenze.

naja, wenn Du zu SAT fährst bekommst Du auch keine z.B. 60mm restgewinde beim KW an der VA eingetragen wie es im Gutachten steht, sondern nur noch 40, 30 oder weniger. darfst halt nicht streifen und laut SAT sollte noch ein minimum an Federweg vorhanden sein.

Jetzt such Dir es raus. Ob das natürlich legal und richtig istz sei mal dahin gestellt...

Grüßle

 

P.S. Bescheissen kann man immer... ;)

ich hab gehört, beim tieferlegen müssen die reifen noch kontakt zur fahrbahn behalten. stimmt das und wenn ja, warum??? find' ich total schwachsinnig!! wenn schon tiefer dann doch bitte ganz oder bleiben lassen... findet ihr nicht auch? ;)

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 12:32

*rofl* Ja finden wir auch =)

Ne mal im ernst das mit den scheinwerfen müßte ich mal nachmessen aber das sollte bei mir ja nicht das problem sein sondern eher die tiefe der schürze!Ist nun fertig beim lackierer werde sie mal abholen und denke heute oder morgen dran machen!Bilder werden folgen!Und ob es mit dem Tüv hin gehauen hat auch =)

Noch ne frage habe Winterreifen drauf 175/65/14 und im sommer 205/50/15 7,5J wird das auto tiefer dadurch???Wenn ja fahr ich erst die Alus eintragen und dann die schürze mit den winterreifen!

Mfg Alex

wenn der tüvver schlau ist, trägt er dir die alus dann wieder aus... allerdings probieren kannst du es...

Zitat:

Original geschrieben von Weberalex2001

*rofl* Ja finden wir auch =)

Ne mal im ernst das mit den scheinwerfen müßte ich mal nachmessen aber das sollte bei mir ja nicht das problem sein sondern eher die tiefe der schürze!Ist nun fertig beim lackierer werde sie mal abholen und denke heute oder morgen dran machen!Bilder werden folgen!Und ob es mit dem Tüv hin gehauen hat auch =)

Noch ne frage habe Winterreifen drauf 175/65/14 und im sommer 205/50/15 7,5J wird das auto tiefer dadurch???Wenn ja fahr ich erst die Alus eintragen und dann die schürze mit den winterreifen!

Mfg Alex

Hi!!

Meinst du ob es tiefer ist mit de Winter- oder den Alurädern?

Mit den Winterräder ist der logischerweise tiefer, da diese ja nur 14" haben und da ja die Nabe der Felge immer in der Mitte ist (is ja logisch) und die Felge an sich einen kleineren Umfang hat als die Alus ist, wenn du beide Felgen nebeneinander stellst auch die Nabe ein paar cm tiefer. Somit liegt auch der Wagen im Winter tiefer.

Uuuuuupps... ich seh grad des sind ja 65er auf den 14Zöllern, da dürfte die Höhe gleich sein, sonst müstest du deinen Tacho angleichen wegen unterschiedlichem Radumfang.

Sag hast du GW-Fahrwerk oder fest? Wenn du´n GW hast schraub den passend und nach dem TÜV wieder runter damit.

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 16:24

Habe leider kein gewinde =) !

Dann ist ja gut wenn er durch die Alus nicht tiefer geht!Dann werde ich einfach versuchen beides auf einmal einzutragen!Wenn es nicht klappt dann fahr ich mit der Rs zu einem tüv und wegen den Alus zu einem anderen!Das wird schon irgendwie gehen auch wenn etwas geld in die kaffeekasse fließen muß!Da der tüv bei uns nicht wirklich hammer hart und dickköpfig ist sollte ich das bestimmt irgendwie geregelt bekommen!

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