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Wie viel darf mein Anhänger wiegen?
Hallo, ich bin neu im Forum und möchte mich kurz mit meinem Fahrzeug vorstellen.
Weiterhin habe ich eine Frage zur Anhängelast.
Ich bin Besitzer eines Eura A770EB Wohnmobil mit 5000Kg. zul. Gesamtgewicht.
Als zulässiges Zuggewicht ist 5500 Kg. angegeben. Im Fahrzeugschein ist eine zulässige Anhängelast von 700 Kg eingetragen.
Ich habe bereits im Forum gesucht, (vielleicht auch falsch) aber keine Antwort gefunden.
Nun meine Frage:
Wenn mein tatsächliches Fahrzeuggewicht weniger ist als das zulässige Fahrzeuggewicht, darf ich dann einen Hänger ziehen der entsprechend mehr als die eingetragenen 700Kg wiegt? (Natürlich darf ich das zulässige Zuggewicht nicht überschreiten.)
Vielen Dank im voraus für die Antwort(en)!
MfG.
Wilhelm
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10 Antworten
Erst einmal muss man unterscheiden: es gibt die zulässige Anhängelast ungebremst und gebremst. Ungebremst darf ein Anhänger maximal ein zulässiges Gewicht von 750kg haben. Im Fahrzeugschein müßte beides eingetragen sein. Dann kann es noch vorkommen, das das Gesamtgewicht des Zuges begrenzt ist. Vom tatsächlichen Fahrzeuggewicht darfst du nicht ausgehen. Immer vom zulässigen Gesamtgewicht. Wenn ich das jetzt so richtig deute, dürfte dein Anhänger nur 500kg wiegen, da das zulässige Zuggewicht 5500kg beträgt.
Wiegt das Mobil nur 4800 kg darf der Anhänger 700 kg wiegen. (Zuggesamt 5500 kg)
Es darf auch ein leerer 700 kg schwerer Anhänger hinten dran ohne Ladung.
(Auch wenn dieser 2 to wiegen dürfte. Führerschein beachten)
Die 700 kg dürfen nicht überschritten werden wenn diese Angaben so sind.
Auch nicht wenn dein Mobil tatsächlich 3500 kg wiegt.
Te bist du sicher nur 700 kg Anhängelast zu haben?
Nicht 700 kg ungebremst und fiktive 1100 kg gebremst und nocheinmal ein paar kg mehr bei Steigungen unter x %?
Hallo, danke für die Antworten!
Leider ist es so, dass gebremst und ungebremst jeweils 700 Kg eingetragen sind. Ab Werk hatte das Wohnmobil 4500 Kg zul. Ggw. und wurde vom Vorbesitzer wegen eines Motorradträgers und Mitnahme einer schweren Harley auf 5000 kg aufgelastet. Ich weiß aber nicht, ob diese Werte der Anhängelast vor der Auflastung auch schon so waren. Meine Hoffnung ist, dass wenn ich z. B. 4500 Kg tatsächliches Fahrzeuggewicht (nicht eingetragen, sondern tatsächlich auf der Waage) habe entsprechend mehr ziehen darf, da ja bis zum zulässigen Zuggewicht die Differenz größer wird. Mir würden schon 200 Kg mehr helfen. Bis jetzt war es bei meinen Nachforschungen wie bei Hase und Igel: Eura sagt, das muss der TÜV absegnen, der TÜV sagt sie tragen ein, was der Hersteller vorgibt. Aber vielleicht weiß jemand mehr?
Jedenfalls danke im voraus!.
Mfg.
Wilhelm
wenn 700kg Anhängelast, sowohl gebremst, als auch ungebremst eingetragen sind, ist spätestens bei 700kg angehängter, realer Last Schluss....
Wenn dein WoMo selbst z.B. real nur 4500kg wiegt, spielt es bei 700kg angehängter Last keine Rolle mehr, dass dein zul. Gespanngewicht 5500kg betragen darf.
Versuch doch noch mal, mit dem TÜV über eine erhöhte, gebremste Anhängelast zu verhandeln....anders geht es nicht, wenn der Hersteller sich doof stellt.
Warum stellst du hier eigentlich anfangs eine Frage, deren Antwort (TÜV, Fz-Hersteller) dir schon lange bekannt sein dürfte:
Zitat:
Nun meine Frage:
Wenn mein tatsächliches Fahrzeuggewicht weniger ist als das zulässige Fahrzeuggewicht, darf ich dann einen Hänger ziehen der entsprechend mehr als die eingetragenen 700Kg wiegt?
Weil, wie gesagt der TÜV meine Anfrage zum Hersteller schob und der Hersteller zum TÜV, OHNE Beantwortung meiner Frage. Somit weiß ich nach Auskunft von den beiden immer noch nicht welche Gesetzeslage gilt, ist was machbar, und wenn ja was. Klar ist dass bei erreichen des zulässigen Zuggewichtes Schluss ist. Dies ist ein physikalisch fester Wert. Meine Überlegung war: Wenn mein Womo leichter ist ist die Differenz tatsächliches Gewicht zum zulässigen Zuggewicht größer. Somit müsste ich nach meiner Überlegung mehr ziehen dürfen. Aber ob diese Überlegung richtig ist weiß ich leider nicht und TÜV und Hersteller konnten oder wollten mir nicht helfen.
Danke für die Antwort. Ich versuchs nochmal bei den beiden und bei ALKO.
MfG.
Wilhelm
du hast doch sicher beim TÜV und Fz-Hersteller gefragt, wie du es ändern kannst, dass du real nur 700kg anhängen darfst oder hast du tatsächlich die gleiche Frage, wie hier in deinem Anfangsthread gestellt?
Die Frage, was du aktuell ziehen darfst, die du hier anfangs gestellt hattest, hätte dir der TÜV sofort und eindeutig beantworten können (das sollte zur Grundkompetenz des TÜV gehören...) und es vermutlich auch gemacht.
Warum sollte der TÜV bezüglich der Klärung dieser Frage auf den Hersteller des Fz verweisen? Das kann der TÜV definitiv selbst, denn da geht es ja nur um die Interpretation dessen, was in deinen Papieren steht. Die Gesetzeslage ist diesbezüglich eindeutig.
Das andere ist die Frage, ob man die jetzigen Eintragungen in deinen Papieren (hier die reale Anhängelast) verändern kann (da hängt sich der TÜV bekanntlich nicht so gerne aus dem Fenster (eigenverantwortliche Entscheidungen bergen eventuell Risiken...) und möchte gerne eine Bestätigung des Herstellers.)
Das hat weniger mit Gesetzen, als vielmehr mit techn. Beurteilung zu tun. Wenn ein amtlich anerkannter Prüfer eine erhöhte Anhängelast unterschreibt, ist alles gesetzeskonform.
Wenn sich der Hersteller dann doof stellt (eventuell, weil dein WoMo ja schon verändert/aufgelastet ist (und vermutlich bleiben soll), wird es natürlich schwierig. Andererseits, wenn du vom Hersteller eine Bescheinigung bekommen würdest, wäre es eventuell ohnehin nicht nötig, den TÜV (inkl. der zusätzlichen Kosten) mit ein zu spannen. Mit einigen Bescheinigungen kann man nämlich direkt zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen. Sieht der TÜV natürlich nicht gerne, ist aber so.
Die Tatsache, dass du das zul. Gespanngesamtgewicht ja gar nicht unbedingt verändern willst, sondern nur die zul.Anhängelast, hört sich ziemlich simpel an und man fragt sich, warum das nicht möglich sein soll.
Offensichtlich hat der TÜV (und eventuell der Fz-Hersteller) davor Angst, dass Gewichtsverhältniss von ZugFz zu Anhänger zu verschlechtern und dadurch eventuell für kritische Fahrsituationen verantwortlich gemacht zu werden.
Ungefähr Ähnliches habe ich mit meinem Octavia erlebt. Bei solchen Geschichten, wo eigenverantwortliche Entscheidungen getroffen werden müssten, sind die Prüforganisationen oftmals sehr zurück haltend.
Der TÜV kann dir da wahrscheinlich nicht weiter helfen und zu verhandeln gibt es da auch nichts.
Wenn dein Auto einen Alko Rahmen hat, schau mal von wem die Anhängerkupplung ist. Wenn die auch von Alko ist, dann kannst du versuchen von Alko eine Freigabe zu kriegen. Alternativ geht der Weg an Eura, einfach nochmal neu mit Eura Kontakt aufnehmen, die sind idr. sehr kompetent und Hilfsbereit.
Wenn das nicht hin haut, Frag mal den Vorbesitzer, vieleicht hat der was umtragen lassen?
Hallo Leute, eine kompetente Antwort habe ich auch nicht zur Hand, aber ich denke es liegt einfach am Fahrzeug und dessen Gewichtszulassung (Motorisierung Bremsen usw.) Wenn man bei Eura in den Katalog schaut, wird man feststellen das ein gleiches Fahrzeug mit 3500kg Zulassung mehr Kilos anhängen darf als das Fahrzeug mit einer 4,25t Zulassung.
Hier müsste doch Eura oder Fiat eine passende Antwort haben.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, ablasten und schon wären die gewünschten Kilos drinn.
Denn so einiges kann man ja dann auf dem Anhänger verstauen.
Moin Moin !
Zitat:
Wenn man bei Eura in den Katalog schaut, wird man feststellen das ein gleiches Fahrzeug mit 3500kg Zulassung mehr Kilos anhängen darf als das Fahrzeug mit einer 4,25t Zulassung.
Das bestätigt meine Vermutung, dass der D-Wert der AHK/Anhängebock die Anhängelast begrenzt.
http://www.online-berechnung.at/d-wert.htmlMfG Volker
wie groß ist der D-Wert denn?