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wie viele Autos darf ich verkaufen

BMW 3er E91
Themenstarteram 8. April 2012 um 13:02

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie viele Autos ich in einem Jahr als Privatperson verkaufen darf? Gilt das immer von beispielsweise 01/12 - 12/12 oder muss zwischen den Autoverkäufen ein gewisser Zeitraum bestehen?

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

....

Ist das ein Hobby von Dir?

 

Gruß Berti

Ich sehe das nicht so locker.

Das Hobby ist eben auf ungesetzliche Art und Weise "Kohle machen". Zudem wird der Käufer betrogen, weil der Verkäufer angeblich als Privatmann handelt und so die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigert. Grenzt also an Betrug!

Zudem werden Steuern unzuässig hinterzogen. Und das ist eben zu Recht kein Kavaliersdelikt.

Jedenfalls kann das richtigerweise sehr teuer werden.

Ich bin der Ansicht, dass das im Interesse der Autokäufer sowie auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler nicht zu tolerieren ist.

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am 8. April 2012 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von BMW 330d M

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie viele Autos ich in einem Jahr als Privatperson verkaufen darf? Gilt das immer von beispielsweise 01/12 - 12/12 oder muss zwischen den Autoverkäufen ein gewisser Zeitraum bestehen?

Besten Dank

Du kannst Dir jeden Tag ein "neues" oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen und wieder verkaufen.

Sobald Du einen Mehrwert aus dieser Kauf-Verkauf-Geschichte ziehst und es sich um eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen innerhalb eines Jahres handelt, wird man Dir natürlich Gewerbsmäßigkeit unterstellen, d. h. Du müßtest das Gewerbe anmelden und auch Gewährleistung auf die Fahrzeuge geben.

Aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Wenn Du also immer mit Verkust verkaufst, interessiert es keinen toten Hund.

Themenstarteram 8. April 2012 um 13:59

und wer kontrolliert das, ob ich Gewinn gemacht habe? Hab im November 2011 einen E91 gekauft und 4 Wochen später wieder verkauft. Das ganze mit Gewinn. Ist das dann gleich gewerblich??? Im Dezember hab ich mir dann meinen 330er gekauft und den könnte ich jetzt wieder mit gutem Gewinn verkaufen. Danke für deine Antwort, aber so richtig steig ich da noch nicht durch...:(

Themenstarteram 8. April 2012 um 14:01

Sobald Du einen Mehrwert aus dieser Kauf-Verkauf-Geschichte ziehst und es sich um eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen innerhalb eines Jahres handelt, wird man Dir natürlich Gewerbsmäßigkeit unterstellen, d. h. Du müßtest das Gewerbe anmelden und auch Gewährleistung auf die Fahrzeuge geben.

 

wie viele Fahrzeuge darf ich dann mit Gewinn bzw überhaupt verkaufen, ohne dass es unter Gewerbsmäßigkeit fällt???

am 8. April 2012 um 18:55

Warum willst Du überhaupt so viele Autos kaufen und wieder verkaufen???

Ist das ein Hobby von Dir?

Gruß Berti

am 8. April 2012 um 19:28

Also ich würde sagen: Wo kein Kläger, da auch kein Richter :D

am 8. April 2012 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Also ich würde sagen: Wo kein Kläger, da auch kein Richter :D

...dabei darf man aber die Neider und Widersacher nicht vergessen.

Ein kleiner Wink ans Finanzamt, eines netten Menschens aus der Nachbarschaft genügt, und sie stellen ihm die Bude auf den Kopf, inclusive seiner Bankkonten. Außerdem ist das Finanzamt auch berechtigt, Gewinn zu schätzen, wenn sich der Verdacht des gewerbemäßigen Autoverkaufs erhärtet. Und dann geht es in die 10.000de...... .

Daher würde ich lieber den Spruch anwenden:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ;)

Wenn sich's wirklich um 1-2 Autoverkäufe privat

pro Jahr handelt, wirds sicher nicht so dramatisch gesehen....wenn's mehr wird, ist es m.M. nach klar ein Gewerbe und somit Steuerhinterziehung.

Ach Reiner, wenn Du grad da bist:

Könntest nochmal den Witz vom australischen Schäfer im OT Thread posten....es wurde ausdrücklich danach verlangt :D

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

....

Ist das ein Hobby von Dir?

 

Gruß Berti

Ich sehe das nicht so locker.

Das Hobby ist eben auf ungesetzliche Art und Weise "Kohle machen". Zudem wird der Käufer betrogen, weil der Verkäufer angeblich als Privatmann handelt und so die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigert. Grenzt also an Betrug!

Zudem werden Steuern unzuässig hinterzogen. Und das ist eben zu Recht kein Kavaliersdelikt.

Jedenfalls kann das richtigerweise sehr teuer werden.

Ich bin der Ansicht, dass das im Interesse der Autokäufer sowie auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler nicht zu tolerieren ist.

am 8. April 2012 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

....

Ist das ein Hobby von Dir?

Gruß Berti

Ich sehe das nicht so locker.

Das Hobby ist eben auf ungesetzliche Art und Weise "Kohle machen". Zudem wird der Käufer betrogen, weil der Verkäufer angeblich als Privatmann handelt und so die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigert. Grenzt also an Betrug!

Zudem werden Steuern unzuässig hinterzogen. Und das ist eben zu Recht kein Kavaliersdelikt.

Jedenfalls kann das richtigerweise sehr teuer werden.

Ich bin der Ansicht, dass das im Interesse der Autokäufer sowie auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler nicht zu tolerieren ist.

dem gibt es nichts hinzuzufügen. Habe aber eben mal die Beiträge des TE gelesen. Er scheint mir kein (absichtlich) gewerblicher Autoverkäufer zu sein :)

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Zitat:

...

dem gibt es nichts hinzuzufügen. Habe aber eben mal die Beiträge des TE gelesen. Er scheint mir kein (absichtlich) gewerblicher Autoverkäufer zu sein :)

 

Gruß Berti

Schon klar; trifft aber bei vielen zu.

Man muss nur mal bei mobile.de & co schauen. Gilt noch schlimmer bei eBay-Verkaufern.

soweit ich mich erinnere ist schon die "Wiederholungsabsicht" gewerbe begründend (neben den anderen Kriterien) - es ist also egal, ob man ein Auto oder 12 Autos pro Jahr verkauft, wird die Wiederholungsabsicht nachgewiesen ist es schon gewerblich - ob man dabei Gewinn macht oder nicht, ist gar nicht so ausschlaggebend. Wie das dann beurteilt wird wenn man in einem Jahr 2 Autos günstig kauft und nach kurzer Zeit wieder mit Gewinn verkauft wird sich zeigen ...

Ein Freund von mir hatte das Problem vor ein paar Jahren. Da hat ein Finanzbeamter, dem es anscheinend langweilig war, jede Woche die Zeitung studiert und die priv. Autoanzeigen auswendig gelernt. Da mein Freund immer wieder mal ältere, reparaturbedürftige Autos gekauft und nach rep. wieder verkauft hat, bekam er auch Ärger mit dem FA. Kurzum, ihm wurde erklärt das er max. 4 Autos pro Jahr ankaufen, auf sich anmelden und dann wieder verkaufen darf. Mehr würde als geweblich angesehen. Ein Auto muß nach deren Aussage im Schnitt 3 Monate auf einen laufen um privat verkauft werden zu können.

Moos

am 8. April 2012 um 22:05

Grundsätzlich... Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff, der sowohl im Privat- als auch im Steuerrecht Verwendung findet. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im Handelsrecht sowie für die Berücksichtigung von Verlusten im Steuerrecht. Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung – auf die Dauer gesehen – dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten. Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können.

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

Fazit... Jeder kann nach Gutdünken erstmal den einen oder anderen Gebrauchtwagen kaufen, auf sich zulassen, damit nicht zufrieden sein und diesen wieder verkaufen. Auch gerne mal mit Gewinn. Interessiert das Finanzamt im Grunde nicht die Bohne.

Für den Finanzbeamten wäre aber ein kaum widerlegbarer Beweis für eine gewerbliche Tätigkeit, wenn zum Beispiel mehrere Fahrzeuge gekauft, aufbereitet - aber nicht auf eigenen Namen zugelassen und mit Gewinn wieder verkauft werden würden.

Was ich damit sagen will - es gibt keine starren gesetzlichen Regelungen dazu. Ein übereifriger Finanzbeamter könnte nach dem dritten Auto durchaus hellhörig werden, ein anderer erst nach fünf, sieben oder zehn. Übrigens muss das Finanzamt dies auch beweisen und nicht umgekehrt. Wenn jemand also zehn Autos im Jahr auf diese Art und Weise kauft und mit Gewinn verkauft, dürfte es schwer werden, eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen. Bei ein oder zwei Fahrzeugen muss man nur gut argumentieren können. Und dann sollte man das vielleicht auch nicht 5 Jahre hintereinander machen... :D

Zitat:

Original geschrieben von HD-Moos

Kurzum, ihm wurde erklärt das er max. 4 Autos pro Jahr ankaufen, auf sich anmelden und dann wieder verkaufen darf. Mehr würde als geweblich angesehen. Ein Auto muß nach deren Aussage im Schnitt 3 Monate auf einen laufen um privat verkauft werden zu können.

Mit diesem Finanzbeamten hätte ich mich gerne mal vor Gericht getroffen, weil keine dieser Aussagen auch nur ansatzweise eine rechtliche Grundlage hat... :D

Allerdings muss man zugeben... 4 Autos pro Jahr deutet schon durchaus auf eine gewerbliche Tätigkeit hin, auch wenn das in keinem Gesetz geschrieben steht, eine 3-monatige Mindesthalungsdauer um als Privatgeschäft zu gelten gibt es aber definitiv nicht...

Fazit: Es bleiben Einzelfallentscheidungen...

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Gilt noch schlimmer bei eBay-Verkaufern.

Auch bei Ebay ist die Sachlage eigentlich recht unkompliziert. Ich kann 200 Artikel und mehr verkaufen, wenn ich will, ohne gewerblicher Anbieter zu sein. Zum Beispiel wenn ich meinen Hausstand ausmiste. Dann sind die Sachen ja meist gebraucht und auch nur ein Stück (zumindest meistens) verfügbar. Anders schaut es aus, wenn ich Neuware verkaufe und dann vielleicht noch mehrere Artikel vom gleichen Typ. Dann kann man eine gewerbliche Verkaufsabsicht kaum verneinen...

Meine DVD oder Videosammlung, alles einzeln eingestellt und schon kommen da 200 Artikel zusammen. Bücher? Um Gottes Willen, da kommen gleich nochmal ein paar hundert zusammen... :p

Auch hier kommt es letztlich einzig und allein darauf an, gegenüber dem Finanzamt entsprechend argumentieren zu können, sofern überhaupt mal was von denen kommt...

Themenstarteram 8. April 2012 um 22:32

also mal eine kurze Erklärung zu meinem Fall. Ich habe mir im November einen 320d E91 gekauft. Gutes Auto, aber ich habe schnell gemerkt, dass ich wieder einen 6-Zyl will. Also habe ich den Wagen einfach mal ausgeschrieben. Da ich den Wagen günstig bekommen habe, habe ich halt entsprechend der Preise in Mobile.de höher angesetzt. Hätte selber nicht gedacht, dass sich einer zu dem Preis meldet. Dann habe ich mir den 330d gekauft.bin eigentlich sehr zufrieden aber ich hätte gerne AHK und Automatik. Also habe ich auch de nwieder bei mobile eingesetzt. auch hier habe ich den wagen günstig bekommen und jetzt halt wieder entsprechend der aktuellen preise in mobile eingesetzt. Jetzt hat sich hier auch einer gemeldet. und deswegen jetzt hier die frage. bin eigentlich auf der suche nach dem richtigen wagen, habe ihn aber noch nicht gefunden. habe also keine gewerblichen absichten. danke für die hilfreichen tips.

p.s.meine tastatur ist im eimer, deswegen die rechtschreibfehler

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