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Wie vorgehen bei Vorschlag Versicherung Teilung Kosten?

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 9:02

Guten Morgen,

ich hatte vor einigen Tagen einen Unfall auf einem Parkplatz.

Ich wollte rückwärts ausparken, bin dazu eine halbe Wagenlänge aus der Parklücke, habe dann aber angehalten, da man auf Grund der Parkplatzsituation fast nie in einem Rutsch aus der Lücke kommt (Parkplatz Fitnessstudio).

Ich hatte den Rückwärtsgang schon wieder herausgenommen, da knallt es. Ein Suzuki ist mir hinten längs der Stoßstange entlang ins Auto gefahren. Die Fahrerin wollte auch ausparken, sie fuhr also auch rückwärts. Sie stand mir aber nicht direkt gegenüber, sonder ist ein ganzes Stück rückwärts auf dem Parkplatz gefahren, quasi im 90 Grad Winkel zu mir.

Dementsprechend hat sie den Schaden an der äußersten linken Ecke der Stoßstange inkl. Felge, mein Schaden beginnt Mitte der Stoßstange und geht fast bis an den Rand der Stoßstange (Golf 5 Variant)..

Meine Stoßstange ist in der Mitte richtig aufgeschlitzt, die Spuren ihrer Reifen und der roten Farbe sind auf der ganzen Fläche des Schadens vorhanden.

Polizei gerufen (sie übrigens, ich sollte Schuld sein), die kam und war sich einig: Sie ist Verursacher!Es gibt übrigens keine Zeugen.

Ich ihre Versicherung angerufen und ich sollte den Sachverhalt beschreiben inkl. Skizzen (habe ich auch getan), nun habe ich einen Brief in der Post (abgeschickt, bevor mein Brief angekommen sein kann!), in dem sinngemäß steht: beide hätten aufpassen müssen, in diesen Fällen würden die Kosten geteilt, ich solle einen Kostenvoranschlag schicken, das wäre halt so.

Ich denke, Sie wird früher oder später meine Versicherung kontaktieren und ähnliches vorlegen.

Ich möchte aber nicht hochgestüft werden, daher meine folgende Fragen:

- Was heißt teilen? Werden beide Kostenvoranschläge in Topf geworfen, durch 2 geteilt und das bekommt dann jeder? Die Schäden werden vermutlich nicht gleich hoch sein (meiner ist evtl. höher), ich hätte dadurch einen Nachteil

- Oder heißt das: jede Versicherung übernimmt den Schaden des anderen? Das will ich nicht, wegen Hochstufung

Was nun? Dagegen angehen? Laut Versicherung gäbe es eindeutige Urteile dazu (Teilung der Kosten)

Meine Idee: Kostenvoranschlag abgeben, hoffen, dass ihrer niedriger ist und Ihren Schaden mit dem Geld, was ich bekomme, ausgleichen und mit der Differenz bzw. Restbetrag meinen reparieren (mit Eigenleistung). Könnte aber auch in Hose gehen, wenn beide gleich hoch sind oder Ihrer höher (eher unwahrscheinlich, aber man kennt ja die Geschichten mit Kostenvoranschlägen...)

- Lieber Gutachten oder Kostenvoranschlag von VW vorlegen?

 

Vielen Dank für Tipps....

Gruß

Hobbit

Beste Antwort im Thema

@rübezahl1:

Viel Info und viele Fragen. Ich versuche mal eine kurze Anrtwort.

 

1. Es ist nicht IMMER so, dass bei Unfällen auf Parkplätzen 50:50 abgerechnet wird.

Nach Deiner Schilderung wurde der Zusamenstoß vom Gegner verursacht und er würde dafür voll haften.

 

Ob er das auch so seiner Versicherung schildert, wissen wir natürlich nicht. An der Stelle sind schon viele Autofahrer unehrlich geworden... Abwarten.

 

2. Wenn es zu einer Haftungsquote käme, wären auch die SV Kosten nur anteilig vom Gegner zu tragen.

 

Wenn Du ein Kostenrisiko vermeiden willst, kannst Du die gegnerische Versicherung den SV beauftragen lassen. Dann kostet es Dich nichts.

 

Und bevor die ganzen "Um HIMMELSWILLEN keinen Versicherungsgutachter an das Auto lassen" Brüllaffen loslegen, mach am besten eine Rechnung auf.

 

Vielleicht fällt das Vers-GA geringer aus, weil nicht die höchsten Stundensätze angesetzt werden etc, vielleicht...

 

Das macht vielleicht 150 EUR Unterschied aus. Bezahlt wird die Differenz aber auch bei einem Fremdgutachten nicht. Allenfalls wenn Du die Differenz erfolgreich einklagst.

 

Ganz sicher kostet der Fremdgutachter aber Geld. Bei der Schadenhöhe locker 400 EUR.

Die Hälfte zahlst Du bei einer 50% Quote selbst.

 

Da sollte man schon mal ins Grübeln kommen...

 

3. Zu den Auskünften der WS:

 

Im Grunde richtig. Bagatellgrenze für Gutachten liegt eher bei 700 bis 800 EUR aber Du bist ja sowieso drüber.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nur 50% zahlt, würde Deine VK den Rest abzüglich SB übernehmen.

 

Du würdest 2x hochgestuft: einmal VK, einmal HP für den generischen Schaden.

 

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Hallo Hobbit,

lies mal hier:

http://www.unfallweb.de/downloads/aktuell/a_quot.pdf

Liebe Grüße

Herbert

50:50 teilen bedeutet, jede Versicherung zahlt 50% vom Schaden des anderen und beide werden hoch gestuft.

 

Hierbei spielen die starfrechtliche und die zivilrechtliche Seite 2 verschiedene Rollen.

 

Wenn die Polizei die Gegenerin für schuldig erklärt hat, mußte sie ein Verwarngeld bezahlen ?

 

Hallo, das heißt nichts anderes, dass Du 50 % der erstattungspflichtigen Ansprüche erhältst. Die Versicherung des Unfallpartners spricht sich nicht mit Deiner Versicherung ab.

Du hasst aber durchaus die Möglichkeit von der Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag die Aufwendungen Deiner Versicherung an die Gegenseite zurückzuzahlen.

Sollte der Schaden an dem anderen Fahrzeug ähnlich wie an Deinem Fahrzeug sein könnt Ihr ja auch (schriftlich) vereinbaren beidseitig auf Ansprüche zu verzichten.

Der Link von Herbert hinsichtlich des Quotenvorrechts (Abrechnung nach Differenztheorie) ist ja in Deinem Falle evtl. nicht passend. Setzt ja eine Vollkaskoversicherung voraus.

Die Quote von 50 % betrachte ich als korrekt.

Strafrechtlich wird die Sache entweder eingestellt oder beide müssen zahlen. Das Du vor der Kollision standst ist nicht nachzuweisen.

Grüße von Klaus

Bitte beachtet aber folgendes Risiko:

 

Wenn man sich mit dem Unfallgegner "darauf einigt", dass man die jeweils gegnerische Versicherung nicht in Anspruch nimmt, damit keiner hochgestuft wird, hat das einen großen Haken.

 

Wenn einer der beiden, oder auch beide, stattdessen ihre Vollkasko in Anspruch nehmen, gehen die Forderungen an den Gegner auf die Vollkasko Versicherung über. Diese kann dann 50% ihres Aufwands (oder eben jede andere Quote) beim gegnerischen Haftpflichtversicherer regressieren und der Gegner wird dann trotz der "Vereinbarung" hochgestuft.

 

Diese Vereinbarung ist für den Kasko-Versicherer nicht bindend.

 

Nur zur Info, damit hinterher keiner weint... ;) 

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 11:07

Oh, kompliziert.... also ich habe auch Vollkasko!

Evtl zahlen dann beide den Schaden, also aus eigener Tasche. Wenn sie allerdings dann ihre Vollkasko in Anspruch nimmt, werde ich dann hochgestuft?

Hallo an die Experten,

hatte vor kurzem ebenfalls einen ähnlichen Parkunfall und nein Hobbit73 war nicht mein UG. Kurz zum Hergang: Ich wollte rückwärts ausparken, links und rechts von mir standen PKW. Hinter mir befuhr mein UG eine leere Parklücke fuhr nochmals gerade heraus und herein und kam dann zum stehen.

Ich begann mit dem Ausparken, lenkte dazu nach rechts ein und fuhr an. Dabei bemerkte ich das die Insassen des links von mir stehenden PKW ausstiegen.

Inzwischen hatte ich meine PL fast verlassen stand etwa im Winkel von 45°, plötzlich bemerkte ich im Rückspiegel das mein UG nochmals ein Korrekturparken vollzog. Er fuhr gerade aus seiner PL und kam dabei auf mich zu.

Ich stoppte sofort meinen Ausparkvorgang um ihm etwas platz zu lassen.

Er kam weiter auf mich zu, meine Gedanken „der muss dich doch sehen“.

Ich sagte nur „jetzt krachts“ legte den ersten Gang ein und wollte meine PL wieder befahren. Das ging aber nicht weil die Beifahrerin des links von mir stehenden PKW die hintere Beifahrertür voll geöffnet hatte, vermutlich ihr Kind abschnallte.

Selbst bei volleingeschlagenem Lenkrad war an der Tür kein vorbeikommen.

Meine Tochter realisierte meinen Ausspruch und drehte sich um und sah den UG auf uns zukommen.

Ich dachte noch Hupen, in dem Moment erfolgte der Zusammenstoß.

Mein UG hatte in seiner PL einen Baum an seiner Beifahrertür, deshalb wahrscheinlich das erneute Korrekturparken und auf grund des Baumes galt seine Aufmerksamkeit wohl nicht ganz so seinem hinterm Geschehen.

In einem Gespräch mit seiner Frau hörte ich „Ja ich war abgelenkt“

Die Polizei wurde gerufen. Eher lustlos wurden unsere Daten aufgenommen und sich unser Unfallversionen angehört. Mein UG sagt ich wäre im totem Winkel gewesen.

Jedenfalls wurden weder Fotos noch Vermessung noch ein Bußgeld ausgesprochen.

Zum Glück hat meine Tochter Fotos gemacht. Auf einem davon ist die große Beule an meinem PKW zu sehen und es sind keinerlei Schleifspuren zu sehen, dh da ich im Winkel von 45° zum UG stand war ich auch nicht in Bewegung sonst hätte es Kratzspuren gegeben.

Ich informierte beide Versicherungen. Die gegnerische Vers. meinte „das hört sich so an als ob sie nicht schuld wären. Wir schicken mal Unterlagen und holen sie mal einen Kostenvoranschlag ein“.

In der Werkstatt meinte der Meister „ca 3000€ und alles über 400€ kommt sowie so ein Gutachter. Die Variante 50/50 ist sowie so die schlechteste. Beide Versicherungen zahlen nur 50% des Schadens den Rest muss die eigene Vollkasko übernehmen, dh Hochstufung Haftpf. Vollk. Die Selbstbeteiligung kommt auch noch und die Kosten des Gutachter werden auch nur zur hälfte übernommen.“

Meine Frage stimmt das

Wie ist die weitere Vorgehensweise

Den Link von Oetteken verstehe ich nicht, heißt das erst die Vollkasko und den Rest zahlt die gegnerisch Haftpf.

Ist es möglich sich die Summe von der gegn. Vers. auszahlen zu lassen oder muss immer ein Reparaturbeleg vorhanden sein.

Würde den Schaden gern selbst reparieren (PKW 10 Jahre alt und soll auch nicht veräußert werden) und nur noch das Neulackieren in Auftrag geben.

Wie viel würde dann ausgezahlt angenommen der Gutachter erscheint und errechnet ebenfalls 3000€ nur um mal eine Zahl zu nennen. Kämen dann 1500€ zur Auszahlung oder gibt es irgendwelche Abstriche

Muss ich das der gegn. Versicherung mitteilen oder kommt von dehnen ein solches Angebot.

Eine Hochstufung Haftpf. ist erst mal nebensächlich (SF28 30% steige auf SF 22 30%). Die 300€ SB sind zur Zeit etwas unpassend schon gar nicht die 50% des Gutachters, wenn es denn stimmt.

Ich gehe ja auch von einer 50/50 Variante aus obwohl ich mich als unschuldig betrachte.

Was ist wenn der Anwalt meines UG einen Freispruch erwirkt, kann es dann Finanziell noch schlimmer kommen, habe leider keine Rechtschutz.

Habe auch gehört weil das Fahrzeug Eigentum meiner Eltern und meine Mutter die Halterin des PKW ist hätte sie eine Verkehrsrechtschutz haben müssen.

Wie gesagt ich bitte um Erläuterung der weiteren Vorgehensweise, ist mein erster Unfall.

Vielen Dank im Voraus

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 11:15

Ginge es denn so:

Sie hat Schaden 1500. Meine Versicherung zahlt 750

Ich habe Schaden 2000. Ihre Versicherung zahlt 1000

Ich zahle an meine Versicherung 750 (bekomme ja 1000) und werde nicht hochgestuft?

Ja, das geht. Ob Du das Geld vom Gegner für die Rückzahlung des Fremdschadens oder zur Beseitigung Deines Fahrzeugschadens einsetzt, ist Deine Entscheidung.

 

 

@rübezahl1:

Viel Info und viele Fragen. Ich versuche mal eine kurze Anrtwort.

 

1. Es ist nicht IMMER so, dass bei Unfällen auf Parkplätzen 50:50 abgerechnet wird.

Nach Deiner Schilderung wurde der Zusamenstoß vom Gegner verursacht und er würde dafür voll haften.

 

Ob er das auch so seiner Versicherung schildert, wissen wir natürlich nicht. An der Stelle sind schon viele Autofahrer unehrlich geworden... Abwarten.

 

2. Wenn es zu einer Haftungsquote käme, wären auch die SV Kosten nur anteilig vom Gegner zu tragen.

 

Wenn Du ein Kostenrisiko vermeiden willst, kannst Du die gegnerische Versicherung den SV beauftragen lassen. Dann kostet es Dich nichts.

 

Und bevor die ganzen "Um HIMMELSWILLEN keinen Versicherungsgutachter an das Auto lassen" Brüllaffen loslegen, mach am besten eine Rechnung auf.

 

Vielleicht fällt das Vers-GA geringer aus, weil nicht die höchsten Stundensätze angesetzt werden etc, vielleicht...

 

Das macht vielleicht 150 EUR Unterschied aus. Bezahlt wird die Differenz aber auch bei einem Fremdgutachten nicht. Allenfalls wenn Du die Differenz erfolgreich einklagst.

 

Ganz sicher kostet der Fremdgutachter aber Geld. Bei der Schadenhöhe locker 400 EUR.

Die Hälfte zahlst Du bei einer 50% Quote selbst.

 

Da sollte man schon mal ins Grübeln kommen...

 

3. Zu den Auskünften der WS:

 

Im Grunde richtig. Bagatellgrenze für Gutachten liegt eher bei 700 bis 800 EUR aber Du bist ja sowieso drüber.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nur 50% zahlt, würde Deine VK den Rest abzüglich SB übernehmen.

 

Du würdest 2x hochgestuft: einmal VK, einmal HP für den generischen Schaden.

 

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 12:30

@Hafi545

Ok danke...die Frau wurde übrigens mündlich verwarnt!

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 12:39

Und mein Plan geht auch nur auf, wenn ihr Schaden max. dem von meinem beträgt!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

@rübezahl1:

Viel Info und viele Fragen. Ich versuche mal eine kurze Anrtwort.

1. Es ist nicht IMMER so, dass bei Unfällen auf Parkplätzen 50:50 abgerechnet wird.

Nach Deiner Schilderung wurde der Zusamenstoß vom Gegner verursacht und er würde dafür voll haften.

Ob er das auch so seiner Versicherung schildert, wissen wir natürlich nicht. An der Stelle sind schon viele Autofahrer unehrlich geworden... Abwarten.

2. Wenn es zu einer Haftungsquote käme, wären auch die SV Kosten nur anteilig vom Gegner zu tragen.

Wenn Du ein Kostenrisiko vermeiden willst, kannst Du die gegnerische Versicherung den SV beauftragen lassen. Dann kostet es Dich nichts.

Und bevor die ganzen "Um HIMMELSWILLEN keinen Versicherungsgutachter an das Auto lassen" Brüllaffen loslegen, mach am besten eine Rechnung auf.

Vielleicht fällt das Vers-GA geringer aus, weil nicht die höchsten Stundensätze angesetzt werden etc, vielleicht...

Das macht vielleicht 150 EUR Unterschied aus. Bezahlt wird die Differenz aber auch bei einem Fremdgutachten nicht. Allenfalls wenn Du die Differenz erfolgreich einklagst.

Ganz sicher kostet der Fremdgutachter aber Geld. Bei der Schadenhöhe locker 400 EUR.

Die Hälfte zahlst Du bei einer 50% Quote selbst.

Da sollte man schon mal ins Grübeln kommen...

3. Zu den Auskünften der WS:

Im Grunde richtig. Bagatellgrenze für Gutachten liegt eher bei 700 bis 800 EUR aber Du bist ja sowieso drüber.

Wenn die gegnerische Versicherung nur 50% zahlt, würde Deine VK den Rest abzüglich SB übernehmen.

Du würdest 2x hochgestuft: einmal VK, einmal HP für den generischen Schaden.

Bis auf eins 100 % Zustimmung.

Wenn der H -Versicherer 50% zahlt hat der Kaskoversicherer bei Abrechnung nach Differenztheorie den Rest ohne Abzug der SB zu zahlen.

Maximal die Reparaturkosten, bzw. die Entschädigung des Kaskoversicherers wenn keine H-Versicherung gezahlt hätte.

Beispiel:

Rep. 1.500,--

H-Versicherer zahlt 750,--

Kasko bei angenommener 300,-- SB Höchstentschädigung = 1.200,--

Kaskoversicherer muss also auch 750,-- zahlen.

Gruß von Klaus

Vielen Dank erst mal für die promten Antworten,

und entschuldigung dafür das ich einfach so in die Unterhaltung hereingeplatzt bin.

Nur wie verhält es sich wenn ich den Schaden selber reparieren möchte. Hab da eine gute Werkstatt.

Das heißt ich beule mir meinen Stoßfänger selber aus, ziehe die Delle aus der Kofferraumklappe. Usw.

Wenn nicht alles so perfekt wird, ist es nicht so schlimm. Das Problem wäre der Lackierer. Das würde ich einem Profi überlassen. Bedeutet für Selbigen würde ich die 50 % der Haftpf der gegn. Vers. in Anspruch nehmen wollen. Desswegen meine Frage : würde die gegn. HP. die 50 % tige Schadenssumme anstandslos auszahlen, oder sind da Bedingungen daran geknüpft ( also geht nur über Rechnung).

Würde dann die volle Summe ausbezahlt werden oder kommen da noch Abzüge dazu (zb Steuern).

Zum SV , die gegn. Vers. wollte das ich zur Werkstatt fahre um einen Kostenvorschlag zu bekommen.

Der Meister schätzte nur und das von weitem.

Im Prinzip hätte ich, in meiner Naivität, nichts gegen einen SV von der gegn. Vers., aber schätzt der die Schadenssumme nicht doch ein wenig zu gunsten seiner Vers.

Angenommen der SV schätzt, errechnet eine Schadenssumme von 1500€, 50 % wären dann 750€.

Und angenommen ich würde doch meine Vollkasko in Anspruch nehmen.

Nach der Rep. stellt sich heraus Summe des Schadens doch 3000€, (weil vom SV eine zu geringe Summe errechnet), würde das auch noch meine VK übernehmen?

Das Problem ist, ich weiß nicht wie es weiter geht.

Ach ja da wäre noch die Frage mit der Rechtschutz. Da ja meine Mutter Halterin ist muss sie eine Verkehrsrechtsschutz haben, habe ich gehört. Desswegen kündigte ich vor Jahren meine Rechtschutz weil ich kein PKW mehr hatte. Aber eigentlich werde ich als Fahrer verklagt und nicht der Halter (wenn dann mein UG juristisch gegen mich vorgeht)

Vielen Dank im voraus

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Bis auf eins 100 % Zustimmung.

Wenn der H -Versicherer 50% zahlt hat der Kaskoversicherer bei Abrechnung nach Differenztheorie den Rest ohne Abzug der SB zu zahlen.

Maximal die Reparaturkosten, bzw. die Entschädigung des Kaskoversicherers wenn keine H-Versicherung gezahlt hätte.

Beispiel:

Rep. 1.500,--

H-Versicherer zahlt 750,--

Kasko bei angenommener 300,-- SB Höchstentschädigung = 1.200,--

Kaskoversicherer muss also auch 750,-- zahlen.

Gruß von Klaus

Du hast natürlich völlig recht!

Die SB wird nur bei der Ermittlung der theoretischen Kaskoleistung berücksichtigt und nicht "echt" abgezogen.

Sorry für die unsaubere Antwort.

Grüße

Hafi

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