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Wie vorgehen beim Unfall?

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 23:22

Hallo,

hatte am zweite weinachtsfeiertag einen unfall. Mir ist einer beim rückwärtsfahren auf mein auto gefahren. Zum glück sieht man den schaden kaum! (Front leichte kratzer, kleine eindellung im plastik und gitter neben NSW putt)

Haben adressen, telefonnr., nummerschilder ausgetausch und er hat mir unterschrieben das er schuld ist.

Jetzt haben wir heute telefoniert und er meinte ich soll ihm den betrag vorher mitteilen. Falls dieser nicht zu hoch ist, würde er bezahlen.

Wer schätzt diesen betrag und wie gehe ich am besten jetzt vor?

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30 Antworten

Vorab: Ein Schuldeingeständnis, dass am Unfallort abgegeben wird, ist vor Gericht nichts wert, d. h. es zählt nicht.

In deinem Fall solltest zum Freundlichen fahren und den Schaden grob schätzen lassen.

Teile dem Unfallverursacher die in etwa Schadenshöhe mit und frage ihn ob er mit der mündlichen Kostenschätzung des Freundlichen einverstanden ist, oder ob er einen Kostenvoranschlag haben möchte.

Letztere kostet aber Geld.

Ach ja, wenn er rumzickt dann gehst du schnurstracks zum Anwalt.

Dieser kostet dich als Geschädigten nichts.

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 0:14

falls der geschätzte betrag ihm zu teuer/viel ist. Kann ich ja gleich meine versicherung einschalten? oder?

am 29. Dezember 2008 um 0:24

Wegen so einer Kleinigkeit zum Anwalt? Halte ich (noch) für unnötig. Was willst du denn von ihm? Willst du den Schaden reparieren lassen? Dann ab zum Freundlichen und nen kostenvoranschlag machen lassen. Wenn du es da auch reparieren lassen willst, kostet der auch nichts. Da ich manch Händler auch Schlechtes zutraue- klaer das zuvor mit dem Händler ab. Wenn er den Schaden nun nicht selbst zahlen will, meldest du den Schaden seiner Versicherung. Sollten die such wider erwarten quer stellen, kannst du dir immer noch einen Anwalt suchen. Mfg oli

am 29. Dezember 2008 um 1:21

Hallo da brauchst du nichteinmal ein Gutacheten, fahr zu deinem Audi Händler und mach einen Kostenvoranschalag ,und diesen Betrag plus Kostenvoranschlag ist ja auch nicht umsonst gibst du weiter. Ob er er dann privat zahlt oder über seine Versicherung ist dir dann ja egal

Ich würde mich nur mit der Versicherung von ihm unterhalten und wenn er es selber bezahlen will am Ende, dann kann er das mit der Versicherung klarmachen. Also einfach nen Kostenvoranschlag (am Besten bei Audi) machen lassen und ggf. kannst du dir ja auch überlegen, das Geld zu behalten und die Reparatur woanders (z.b. Smart Repair) machen lassen. Oder direkt ne neue Front :-)

nur wenn du die rep. selber machen willst wird dir der kostenforanschlag ohne mehrwertsteuer angerechnet!!

und wenn die versicherung zahlt und dann weniger weil andere werkstätten billiger sind/wären ist das nicht rechtens!!

GUCKST DU BEI GOOGLE unter Porsche Urteil

die abzocke ist immomend angesagt bei versicherungen

 

 

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Joolo

Vorab: Ein Schuldeingeständnis, dass am Unfallort abgegeben wird, ist vor Gericht nichts wert, d. h. es zählt nicht.

In deinem Fall solltest zum Freundlichen fahren und den Schaden grob schätzen lassen.

Teile dem Unfallverursacher die in etwa Schadenshöhe mit und frage ihn ob er mit der mündlichen Kostenschätzung des Freundlichen einverstanden ist, oder ob er einen Kostenvoranschlag haben möchte.

Letztere kostet aber Geld.

Ach ja, wenn er rumzickt dann gehst du schnurstracks zum Anwalt.

Dieser kostet dich als Geschädigten nichts.

warum sollte das nichts wert sein - warum schlagen dann immer die Versicherungen beide Hände über´m Kopf zusammen, wenn man ein Schuldeingeständnis und sei es nur mündlich - abgegeben hat/abgeben will - sie wären dann erheblich eingeschränkt bzw. man wäre dann gezwungen zu zahlen....wundert mich jetzt ein wenig...

Marc

Hallole ...

 

@ Andy Limar

 

Hatte auch mal so einen Fall ... mir ist einer im R - Gang an der Tanke aufgefahren !

 

Das sah dann so aus ...

am 29. Dezember 2008 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von thommy82

nur wenn du die rep. selber machen willst wird dir der kostenforanschlag ohne mehrwertsteuer angerechnet!!

die abzocke ist immomend angesagt bei versicherungen

Wieso soll das eine Abzocke sein? Es geht ja hier um eine Steuer, die nicht anfällt, wenn man den Schaden nicht reparieren lassen will. Finde das nur zu richtig!

Zum eigentlichen Fall:

Fahr in die Werkstatt und lass die Sache schnell mal von einem Meister anschauen. Dann nenn doch wie gewünscht dem Verursacher die Schadenshöhe. Wenn der diese gleich selber zahlen will, dann brauchts doch nicht mal einen richtigen Kostenvoranschlag.

Wenn ihm der Schaden dann doch zu hoch ist, kann man das ja immer noch machen, und er wickelt das dann über seine Versicherung ab.

Rechtsanwalt hier einschalten wäre mehr als lächerlich!

 

Noch ein Pic ... 

 

Bin dann zuerst zum Audi - Partner.

 

- Mündlicher Kostenvoranschlag ca. 600 Eur für die Komplettlackierung des Stoßfängers

 

Das erschien meinem Verursacher auch etwas hoch gegriffen zu sein ... , zumal er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen wolle .

 

Habe mich dann darauf geeinigt , daß er einen Kostenvoranschlag bekommt von dem Autohaus , wo ich dann ein paar Wochen später meinen " Neuen " hole bzw. den A3 abgebe .

 

- Kostenvoranschlag für nur Teil / Beilackierung mit Demontage / Montage der vorderen re. Seite des Stoßfängers  waren dann ca. 450 Eur .

 

Diesen Betrag hab ich dann ein paar Tage später vom Verursacher privat und ohne Abzug der Mwst. erhalten .

 

 

Danach hab ich den Wagen selber zum " Lacker " gebracht  ... wo auch das Audi - AH die Reparatur durchgeführt hätte .

 

- Kostenpunkt für die Teil / Beilackierung der re. vorderen Seite ca. 190 Eur !

 

Somit war die Sache aus der Welt , der " Lacker " hat Top Arbeit geleistet - gesehen hat man nix ... und für mich blieben auch noch ein paar Euro's übrig :D

 

... Es geht auch ohne Anwalt ;)

 

Gruß

 

Hermy

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

am 29. Dezember 2008 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

Zitat:

Original geschrieben von Joolo

Vorab: Ein Schuldeingeständnis, dass am Unfallort abgegeben wird, ist vor Gericht nichts wert, d. h. es zählt nicht.

warum sollte das nichts wert sein - warum schlagen dann immer die Versicherungen beide Hände über´m Kopf zusammen, wenn man ein Schuldeingeständnis und sei es nur mündlich - abgegeben hat/abgeben will - sie wären dann erheblich eingeschränkt bzw. man wäre dann gezwungen zu zahlen....wundert mich jetzt ein wenig...

Marc

brauchst dich net wundern ;-) denn ein am Unfallort abgegebenes "Schuldeingeständnis" kann sehr wohl vor Gericht was wert sein.

In der Regel wird ein solches Eingeständnis nicht als abstraktes Schuldanerkenntnis ausgelegt, dh man kann nicht alleine aufgrund des EIngeständnisses seinen Schaden ersetzt verlangen.

Aus dem Eingeständnis resultiert aber eine Beweislastumkehr in einem eventuellen späteren Haftungsprozess. Einzelheiten würden jetzt zu weit führen, jedenfalls senkt ein solches Schreiben deutlich das Prozessrisiko und man bekommt sein Geld ein gutes Stück leichter.

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

Hallole ...

@ Andy Limar

Hatte auch mal so einen Fall ... mir ist einer im R - Gang an der Tanke aufgefahren !

Das sah dann so aus ...

So sieht es bei mir auch etwa aus. Was wurde bei dir gemacht und was kostet das?

Hallole ...

 

wie schon oben geschrieben !

 

Einfach nur die re. vordere Seite Beilackiert / Teillackiert , ohne den Stoßfänger ( das kompl. Plastikteil ) vom Fahrzeug zu demontieren ... waren ja auch nur Kratzer - nix gebrochen bzw. verbogen ! 

Mit Polieren wäre nicht alles rausgegangen .

Mittelteil , der Bereich zum Kennzeichenhalter nur poliert in der Übergangszone .

 

Kostenpunkt der Kratzer - Kur ca. 190 Eur !

 

Gebrochener Kennzeichenhalter war egal ... durch die spätere Abgabe des Fahrzeugs in einem AH - kamen da ja eh neue hin ...

 

Morgens Auto zum Lacker gebracht und abends schon wieder abgeholt .

 

Frag doch einfach mal beim AH und Lackierer nach ... und entscheide dann selbst den Reparaturweg !

 

... und wegen so ein paar Kratzer hast du auch noch keinen Unfallwagen !

 

Was wurde alles neu " gelackt " - siehe Pic = rot markiert !

 

 

Gruß

 

Hermy

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Meinung zu der ganzen Angelegenheit:

 

Direkt Smart-Repair, Kosten dem Unfallverursacher mitteilen, der freut sich,

daß es nicht so teuer wird, und Alle sind zufrieden!

Den Rest (Kostenvoranschlag Audi, abrechnen, dann Smart-Repair und

Restgeld einstecken) finde ich unangemessen und unfähr!

Es gibt hier sicherlich andere Meinungen (Geld einstecken, machen sie ja

alle so!!!), aber dreht es einfach mal um: Ihr seit der Unfallverursacher,

würdet Ihr Euch nicht darüber freuen, wenn es auch mal einen "anständigen"

Geschädigten gibt, der sich bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu

halten?

Denkt mal drüber nach!

 

Ein guten Rutsch ins neue Jahr, verbunden mit viel Glück und Gesundheit

wünscht Euch Allen

 

Eljo

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