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Wie weit gehen Sonderrechte ?

Themenstarteram 20. April 2006 um 7:35

Hallo zusammen,

habe gestern meinen Osterurlaub beendet und rollte gemütlich mit 60 Sachen ( zäh fließender Verkehr) die A5 hoch. Neben mi Hat ein Mini sich dann entschieden die Ausfahrt zu nehmen( ebenfalls mt geschätzten 60 ). Plötzlich macht der nen Schlenker in meine Richtung um dann sofort in die andere Richtung zu lenken und kurz vor der Leitplanke zum stehen zu kommen. Ich dachte noch : Jaja Handy und Autofahren, aber von wegen, kommt da ein BAG-Vito mit Blaulicht im Rückwärtsgang die Ausfahrt hoch. Und das nicht grade langsam. Musik war nicht an, nur Blaulicht.

Darf er das? Ist ja schließich "nur" BAG und nicht Polizei oder Feuerwehr. Wer haftet für Schäden die entstehen???

§1 zieht ja für den normalen Autofahrer immer, aber mit so etwas muß man ja wirklich nicht rechnen.

Beste Antwort im Thema

Kannst du mal bitte damit aufhören, hier einen Uralt-Thread nach dem anderen auszugraben?

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am 20. April 2006 um 8:37

Sonderrechte gleich welcher Art entbinden nicht zwangsläufig von der Verantwortung im Straßenverkehr, selbst wenn einige wenige dies meinen und damit gelegentlich Unfug treiben. Nun, wenn ich Blaulicht sehe, bin ich immer vorsichtig ... ich denke dann nicht darüber nach, ob das Blaulicht erlaubt oder gerechtfertigt sei. Trotzdem, §1 gilt für alle, auch für den, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf/muss. Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätte der Blaulichtfahrer sich rechtfertigen dürfen … , denn Zeugen waren ja scheinbar vorhanden.

Hier hat ganz klar der BAG-Fritze Mist gebaut. Rückwärts auf ner Autobahnausfahrt, der muß lebensmüde sein...

ciao

Re: Wie weit gehen Sonderrechte ?

 

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Ist ja schließich "nur" BAG und nicht Polizei oder Feuerwehr.

das bag zählt zu den bos-diensten (denen auch feuerwehr etc. angehören) und sie dürfen mit sosi fahren!

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wer haftet für Schäden die entstehen???

bei grober fahrlässigkeit der fahrer des einsatzwagen, anderweitig bist "du" der dumme....

aber das ist ein thema für sich, über das sich die "gelehrten" strittig sind....

Zitat:

"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." (§35 (8) StVO)

Sonderrechte erlauben theoretisch alles, solang es nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit geht. Ist natürlich eine etwas schwammige Definition, daher müsste das Gericht den Einzelfall eintscheiden, man kann es nicht pauschal beantworten.

Daher würd ich diesem Fall sagen: Durfte er nicht (wegen Gefährdung).

Übrigens kannste eigentlich immer einem Einsatzfahrer, der Sonderrechte in Anspruch nimmt, eine Teilschuld anhängen, ein guter Anwalt findet da immer was zu beanstanden. Würd ich aber nicht dazu raten (es sei denn, der Fahrer hat wirklich Mist gebaut), denn: Warum nimmt der Einsatzfahrer denn Sonderrechte in Anspruch? Richtig, damit dir oder anderen Helfen kann.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

... Warum nimmt der Einsatzfahrer denn Sonderrechte in Anspruch? Richtig, damit dir oder anderen Helfen kann.

Sonderrechte dürfen nur zur Wahrnehmung der Aufgaben eingesetzt werden. Welche Aufgabe des BAG ist so dringend, dass der Fahrer derart riskant fahren muss? Richtig ist, dass das BAG hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und möglicherweise die Polizei z.B. bei Sicherung von Unfällen / Staus unterstützen kann...

Mal was anderes, dürften die Jungs auch normale Autofahrer anhalten oder nur LKW's und so? Und wenn, was dürfen die machen? Doch nur Ladungssicherung und so'n Zeug?

am 25. April 2006 um 0:00

Hi!

Soweit ich weiß, dürfen die BAGler zwar Sonderrechte in Anspruch nehmen, Wegerechte aber nicht. Die blauen Lampen haben die auch nur zum Absichern uä. auf ihre Autos gekriegt. Deshalb sitzen deren Blaulichtbalken auch immer auf dem hinteren Teil des Autodachs, nie vorne. Habe das mal so gelesen, kann also nicht garantieren, daß das so stimmt.

Aber wer eine Autobahnauffahrt in falscher Richtung befährt (und obendrein noch rückwärts), dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Egal ob mit Sonder-, Wege- oder gar keinen Rechten. ;-) Und die Schuldfrage stellt sich dann auch nicht mehr, die ist dann nämlich ziemlich klar.

BAG - WAS DÜRFEN DIE?

 

Die Kontrolleure des Bundesamtes sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten. Dies erfolgt bei mobilen Kontrollen mit Herauswinken zum nächsten Parkplatz oder bei Standkontrollen an Rast- oder Parkplätzen auf Bundesautobahnen. Kontrolliert wird aber auch an Bundes- und Landstraßen.

http://www.bag.bund.de/.../strassenkontrolldienst-node.html__nnn=true

Und die Blaulichtbalken sind deshalb hinten angebracht, da die Kontrollfahrzeuge sich vor die LKW setzen und dann die "lightshow" in blau zusammmen mit "Kontrolle - bitte folgen" einsetzen. Auf gelbe Blinkleuchten würde wohl kaum jemand reagieren. Insbesondere unsere ausländischen Freunde nehmen nur Blaulicht als Hinweis auf hoheitliche Aufgaben wirklich ernst.

Zitat:

Original geschrieben von abacus200D

Aber wer eine Autobahnauffahrt in falscher Richtung befährt (und obendrein noch rückwärts), dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Egal ob mit Sonder-, Wege- oder gar keinen Rechten. ;-) Und die Schuldfrage stellt sich dann auch nicht mehr, die ist dann nämlich ziemlich klar.

aso...warum ist mir nicht mehr zu helfen?!

ich bin desöfteren schon auf der auffahrt falsch gefahren (allerdings war sie durch stau/absicherung schon leer)

die "schuldfrage" gibt übrigends nen langen prozeß, da sie NICHT eindeutig ist!

am 25. April 2006 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...

die "schuldfrage" gibt übrigends nen langen prozeß, da sie NICHT eindeutig ist!

Jedenfalls, sofern der „Blaufahrer“ sowenig zugibt, Mist gebaut zu haben, wie es andere durch „Unfug-Treiben-Unfallverursacher“ ebenfalls nicht tun. Das hier im Beispiel die Straße gesperrt worden sei, um „gefahrlos“ rückwärts fahren zu können … davon kann keine Rede sein.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

aso...warum ist mir nicht mehr zu helfen?!

ich bin desöfteren schon auf der auffahrt falsch gefahren (allerdings war sie durch stau/absicherung schon leer)

Da liegt wohl der feine Unterschied. Würdest Du mit dem FW-Auto RÜCKWÄRTS (also mit äußerst eingeschränktem Sichtfeld) ne AutobahnAUSfahrt hochrangieren? Also ICH nicht. Würde das mein Kollege machen, der Schlag ins Genick und ne Standpauke wären ihm sicher!

ciao

am 25. April 2006 um 9:54

sind die fahrzeuge von der bag unübersichtlich? wohl eher nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

sind die fahrzeuge von der bag unübersichtlich? wohl eher nicht, oder?

Wie übersichtlich ist denn ein Mercedes Sprinter den man über Aussenspiegel rückwärts fahren muß ??? Für meine Begriffe nicht übersichtlich genug um das Rückwärtseinfahren in eine Autobahn zu rechtfertigen (dazu noch entgegen der Fahrtrichtung über eine AUSfahrt!!!).

ciao

Vor allem erscheint mir diese Aktion völlig sinnlos. Hat der Typ plötzlich gemerkt, dass er eine Ausfahrt zu früh raus ist, oder was? Dann kann er doch ein paar Meter weiter fahren und wieder auf die Auffahrt. Ich glaube, bei einem Crash wäre der BAG-Fahrer ziemlich in Erklärungsnot.

PS: Mit Rückfahrkamera lässt sich auch ein Sprinter ganz gut rückwartsfahren.

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