1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Wie werden Motorräder eigendlich gedrosselt?

Wie werden Motorräder eigendlich gedrosselt?

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 12:28

Hallo alle zusammen,

wie in der Überschrift zu lesen ist, würde ich gerne mal genauer wissen, wie Motorräder eigendlich gedrosselt werden. Mich würde vorerst die 25kW Drossel interessieren, da ich mir kommende Saison ein gedrosseltes Möp zulegen werde. Habe in diesem Forum schon nach ähnlichen Beiträgen gesucht, bin aber im Biker-Forum nicht fündig geworden.

Von einem Bekannten weiß ich, dass er seine R6 (Bjhr. '06) zB. über Gaszug hat drosseln lassen. Im www habe ich auch mal was über Vergaser- und Auspuffdrosseln gelesen. Gibt es auch noch andere Varianten ein Möp zu drosseln? Und wie sieht es mit Aus- und Einbau aus...kann man das als Hobbyschrauber auch selbst erledigen oder sollte man es lieber vom Fachmann durchführen lassen?

Danke erstmal, Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie twindance schon ausführlich darlegte, gibt es mehrere Arten der Drosselung.

Zunächst muss man die Teile zum Drosseln kaufen. Dazu gibt es ein Gutachten, in dem steht auf welche Weise das Fahrzeug auf die jeweilig niedrigere Leistung gedrosselt wurde. Zum Beispiel gibt es Ansaugblenden von Alphatechnik im Wert von 95 cent, die blöderweise nur zusammen mit dem Gutachten verkauft werden. Zusammen kostet das dann 105,95, jetzt weißt Du was das Gutachten kostet.

Zudem musst Du bei der Bestellung die Fahrgestellnummer angeben, die ins Gutachten eingetragen wird. Somit sind die Blenden für ein anderes Fahrzeug wertlos, wenn Du sie in zwei Jahren ausbauen und verkaufen könntest. Das freut alphatechnik, denn die verkaufen damit wieder neue.

Als zweiter Schritt ist die Drosselung zu verbauen, das geht bei Ansaugblenden z.B. für ne ZZ-R 600 in 15 Minuten. Tank runter - Vergaser losen, Blenden zwischenschieben, Vergaser befestigen, Tank draufmachen.

Als dritter Schritt geht es zum TÜV, der den Einbau abnimmt und mit einer Bescheinigung nach § 19 III StVZO bestätigt. Der glaubt, wenn Du Glück hast, Deinen schönen blauen Augen, ansonsten aber der Bestätigung einer Fachwerkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, oder man kann die Drosselung sehen, was in der Regel nicht der Fall ist.

Viertens geht es zur Zulassungsstelle, wo die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und eine neue Teil 1 erstellt wird.

In der Summe sind dann so zwichen 300 und 400 Euro weg. Werden die Änderungen rückgängig gemacht, werden sie nur aus Teil II gestrichen. Auch hierzu ist eine 19 III Abnahme notwendig, lediglich der Nachweis ist einfacher. Ich lege dazu die ausgebauten Blenden (aktuell einer GPZ 1100, die ich von 72 kW wieder auf 74 umgerüstet habe) einfach vor.

Manche kommen auch auf die glorreiche Idee, nach der Abnahme und Zulassung die Drossel selbst wieder auszubauen, weil mans ja nicht sieht. Ich lese häufig Verkaufsanzeigen mit dem Text "Drossel eingetragen, jedoch nicht mehr vorhanden"

Es soll, so habe ich gehört, allerdings cops geben, die mit einem Dreh am Gasgriff feststellen können, dass an der Geschichte was faul ist...:D

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Gegenseite. Wie beweisst du dem Prüfer, dass alles vorschriftsmässig verbaut ist...?

Ansonsten gibt es noch Reduzierblenden im Ansaugtrakt, bzw. im auspuff.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 12:41

Ja deßwegen frag ich ja. Also d.h. ich kann dies nur von einer Fachwerkstatt durchführen lassen?

Die Art der Drosselung ist von Bike zu Bike verschieden. Vom Gasanschlag über Vergaser-Eingriffe, Blenden in Ansaug-/Auslasstrakt bis hin zu aufwendigen Nockenwellen-Drosselungen ist so manche Drosselung möglich. Daher kann nicht allgemein gesagt werden, in Eigenarbeit machbar oder nicht. Nächstes Argument brachte schon Papstpower - der TÜVer will die ordungsgemäße Drosselung nachgewiesen wissen. Also wäre Fachwerkstatt angebracht. Alternative Prüfstand, aber das kostet mal ein paar Euronen......

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 12:56

Achso ok. Und bei der Entdrosselung will der Tüv bestimmt auch die ordnungsgemäße Entdrosselung nachgewiesen haben!?

Nöööööö, das musst Du dann nicht nachweisen. Denn die Entdrosselung führt ja zu höheren Versicherungsprämien, daher wird diese Dir dann auch geglaubt :D.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 13:24

Ja sauber, hätte man sich ja denken können. Aber warte, es ist doch der Tüv, welcher das erstmal einträgt und dem ist doch die Höhe des Versicherungsbeitrages herzlich egal oder?

Er ist aber für die leistungsreduzierung verantwortlich. Währendessen es dem Tüv egal ist, ob du statt 190 nur 40Ps hast.

Wie twindance schon ausführlich darlegte, gibt es mehrere Arten der Drosselung.

Zunächst muss man die Teile zum Drosseln kaufen. Dazu gibt es ein Gutachten, in dem steht auf welche Weise das Fahrzeug auf die jeweilig niedrigere Leistung gedrosselt wurde. Zum Beispiel gibt es Ansaugblenden von Alphatechnik im Wert von 95 cent, die blöderweise nur zusammen mit dem Gutachten verkauft werden. Zusammen kostet das dann 105,95, jetzt weißt Du was das Gutachten kostet.

Zudem musst Du bei der Bestellung die Fahrgestellnummer angeben, die ins Gutachten eingetragen wird. Somit sind die Blenden für ein anderes Fahrzeug wertlos, wenn Du sie in zwei Jahren ausbauen und verkaufen könntest. Das freut alphatechnik, denn die verkaufen damit wieder neue.

Als zweiter Schritt ist die Drosselung zu verbauen, das geht bei Ansaugblenden z.B. für ne ZZ-R 600 in 15 Minuten. Tank runter - Vergaser losen, Blenden zwischenschieben, Vergaser befestigen, Tank draufmachen.

Als dritter Schritt geht es zum TÜV, der den Einbau abnimmt und mit einer Bescheinigung nach § 19 III StVZO bestätigt. Der glaubt, wenn Du Glück hast, Deinen schönen blauen Augen, ansonsten aber der Bestätigung einer Fachwerkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, oder man kann die Drosselung sehen, was in der Regel nicht der Fall ist.

Viertens geht es zur Zulassungsstelle, wo die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und eine neue Teil 1 erstellt wird.

In der Summe sind dann so zwichen 300 und 400 Euro weg. Werden die Änderungen rückgängig gemacht, werden sie nur aus Teil II gestrichen. Auch hierzu ist eine 19 III Abnahme notwendig, lediglich der Nachweis ist einfacher. Ich lege dazu die ausgebauten Blenden (aktuell einer GPZ 1100, die ich von 72 kW wieder auf 74 umgerüstet habe) einfach vor.

Manche kommen auch auf die glorreiche Idee, nach der Abnahme und Zulassung die Drossel selbst wieder auszubauen, weil mans ja nicht sieht. Ich lese häufig Verkaufsanzeigen mit dem Text "Drossel eingetragen, jedoch nicht mehr vorhanden"

Es soll, so habe ich gehört, allerdings cops geben, die mit einem Dreh am Gasgriff feststellen können, dass an der Geschichte was faul ist...:D

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 15:54

Ok, danke schonmal für die ausführliche Beschreibung. Wenn man sich so Händlerangebote anguckt, steht dort öfters "drosseln mit Tüv 200€", manchmal auch nur 150€. Ist es dann ratsamer dort direkt zuzuschlagen (natürlich nur wenn der Rest stimmt), bzw. komme ich dann mit dem drosseln allgemein billiger weg, als wenn ich ein offenes Mopped kaufe und dieses noch drosseln muss?

Zitat:

 

Es soll, so habe ich gehört, allerdings cops geben, die mit einem Dreh am Gasgriff feststellen können, dass an der Geschichte was faul ist...:D

Und dann erfolgt Sicherstellung und Techn. Prüfung bei einer Gutachterorganisation.

Das wird seeeeeeeeeehr teuer. :D

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 16:06

Ja das hab ich garnicht vor. Nur wenn ich mir ein Motorrad kaufe muss ich es drosseln und werde es auch wieder entdrosseln. Und da war halt die Frage ob man es selber machen darf oder nicht. Das ich es so anmelde ist gar keine Frage. Da ich vorerst auch mit dem offenem A-Schein nicht über 98 PS gehen werde, ist die Versicherung auch über 25kW relativ erschwinglich und sollte was passieren, muss ich mir keinen Kopf machen. Aber nochnal zurück zu meiner letzten Frage...

Zitat:

Original geschrieben von Pokkeherrie

Ok, danke schonmal für die ausführliche Beschreibung. Wenn man sich so Händlerangebote anguckt, steht dort öfters "drosseln mit Tüv 200€", manchmal auch nur 150€. Ist es dann ratsamer dort direkt zuzuschlagen (natürlich nur wenn der Rest stimmt), bzw. komme ich dann mit dem drosseln allgemein billiger weg, als wenn ich ein offenes Mopped kaufe und dieses noch drosseln muss?

am 5. Februar 2012 um 16:09

Hmm,

sind 150-200€ (oder sogar noch mehr) nicht sowieso die ungefähre Streuung, wenn man Moppeds kaufen will? Wie Du schon sagst, der Rest muss auch stimmen und wenn die Drossel mit drin ist, ist es ok. Wenn sie nicht dabei ist, der Rest aber gut (vom Preis-Leistungsverhältnis), dann eben noch zusätzlich nachträglich drosseln. Und die Kosten sind extrem vom jeweiligen Modell, sprich Aufwand dafür, abhängig. Ich fürchte, da gibt es keinen allgemeingültigen Tipp.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 16:25

Ja aber Moppedsammler sagte ja, dass ich ca. 300-400€ quitt bin, wenn ich es nach dem Kauf machen lasse. Natürlich würde ich lieber ein paar € drauf legen, wenn ein offenes Mopped im Gegensatz zu einem gedrosseltem einen eindutig besseren Zustand aufweißt. Aber eigendlich ließt man bei allen Händlern "drosseln mit Tüv" 200€...naja noch ist es ja nicht soweit aber in 1-2 Monaten hab ich alles zusammen und dann gehts auf Suche.

am 5. Februar 2012 um 16:49

Ein theoretisches Rechenbeispiel mit den hier herumschwirrenden Zahlen:

Ein Händler bietet ein Mopped für 5000€ an. Plus Drossel kostet´s 5200€.

Bei der Elektrobucht gibt es das gleiche Möpp (alles identisch!) für 4700€ von privat. Jetzt noch 400€ für die Drossel und Du hast 100€ gespart. Jetzt hast Du aber noch die Lauferei eine Werkstatt zu suchen, das Teil beim TÜV vorführen und Du musst das Ding auch selber anmelden.

Kaufst Du bei einem guten Händler, dann macht der das für Dich und Du hast noch eine gewisse Garantie. Das relativiert die Ersparnis ziemlich. Also musst Du da schon ein deutlich günstigeres Angebot finden, damit sich das lohnt.

Ist aber alles sehr theoretisch, denn die Drossel kann mehr oder weniger kosten und ob man wirklich so genau gleiche Angebote findet ist auch unrealistisch.

P.S.: Ungedrosselt darfst Du das gekaufte Mopped auch noch nicht fahren. Du musst also zusätzlich jemanden haben, der das Teil für Dich fährt oder Dir einen Hänger besorgen. Na ja, oder "schwarzfahren" und hoffen, dass es gut geht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen