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Wiederbeschaffungswert höher als Neuwert

Themenstarteram 7. April 2016 um 12:10

Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?

Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mimro schrieb am 7. April 2016 um 14:10:57 Uhr:

Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?

Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

Hallo,

zuerst dachte ich, kein Problem, nach üblichen Bedingungen ist der WBW versichert.

Habe dann aber mal genauer in z. B. meine AKB geschaut und siehe da:

1.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder

Verlust?

(1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen

wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen

Restwerts des Fahrzeugs.

aber dann:

1.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?

Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Ziffer

1.5.1 und 1.5.2 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

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Nach meinem Verständnis der aktuelle Wiederbeschaffungswert, da u.a. eine Neuwertentschädigung zeitlich begrenzt, und bei einem Oldtimer nicht relevant ist.

Ist nur die Frage welcher "normale Versicherer" so ein Risiko versichert.

am 7. April 2016 um 12:20

Der aktuelle WBW ist aber 600.000 Euro.

Die Frage ist, welcher Versicherer die nicht aussteuert, wenn man das Fahrzeug VK versichern will?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 7. April 2016 um 14:20:03 Uhr:

Der aktuelle WBW ist aber 600.000 Euro.

Ich bin seit einigen Jahrzehnten des Lesens kundig.

am 7. April 2016 um 12:30

WBW, aber nur wenn der Versicherung ein Wertgutachten vorliegt. Die meisten werden das Risiko niemals Kasko versichern.

Evt. mit einer SB von 20.000 Euro, aber selbst dann wird es schwierig.

Themenstarteram 7. April 2016 um 12:30

Die Frage stellt sich nicht nur bei Oldtimern, sondern auch bei einigen limitierten, neueren Fahrzeugen, zB einige Porsche mit geringer Laufleistung. Die Neuwertentschädigung würde der Kunde in diesem Fall nicht in Anspruch nehmen wollen... ;-)

Themenstarteram 7. April 2016 um 12:34

Die Versicherbarkeit ist nicht das große Thema... Hier gibts genügend Spezialanbieter, die dann nach WGA versichern. Das vorliegende Angebot ist aber ein normaler Kleinflottentarif, der kein WGA benötigt. Die SB ist mit 5.000 Euro auch ok...

Zitat:

@Mimro schrieb am 7. April 2016 um 14:10:57 Uhr:

Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?

Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

Hallo,

zuerst dachte ich, kein Problem, nach üblichen Bedingungen ist der WBW versichert.

Habe dann aber mal genauer in z. B. meine AKB geschaut und siehe da:

1.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder

Verlust?

(1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen

wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen

Restwerts des Fahrzeugs.

aber dann:

1.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?

Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Ziffer

1.5.1 und 1.5.2 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

Themenstarteram 7. April 2016 um 12:59

Ich habe den Passus auch gerade gefunden... Wäre auch zu einfach gewesen. Trotzdem vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. April 2016 um 14:44:34 Uhr:

Zitat:

@Mimro schrieb am 7. April 2016 um 14:10:57 Uhr:

Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?

Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

Hallo,

zuerst dachte ich, kein Problem, nach üblichen Bedingungen ist der WBW versichert.

Habe dann aber mal genauer in z. B. meine AKB geschaut und siehe da:

1.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder

Verlust?

(1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen

wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen

Restwerts des Fahrzeugs.

aber dann:

1.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?

Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Ziffer

1.5.1 und 1.5.2 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

Dies setzt natürlich voraus, dass es jenes Fahrzeug zum Neupreis zu erwerben gibt. Daran mangelt es wohl dem TE. Infolge dessen wird es schwierig, diesen Passus umzusetzen.

Mache ein Wertgutachten. Sind Kosten in Höhe von Promille Deines Wertes. Dann muss sich nach Schadensfall die Versicherung an dem Gutachten orientieren. Hat man kein Gutachten (nicht das Gutachten im Schadensfall sondern das Gutachten im Bestzustand) schaut man in die Röhre und hat viel Ärger...

Wir hatten vor Kurzem eine Frage zu Premium Wagen und Versicherern. Jene sind rarr gesäht. Diese Makler einmal anfragen, denke die können am besten helfen, wenn es sich um so große Werte handelt.

Vielleicht kann jemand helfen, das Thema zu verlinken, ich find es gerade nicht.

am 7. April 2016 um 19:04

wo steht den in dem Satz, dass es ein aktueller Neuwert sein muss.

da die zeichnung des risikos einem lottospiel gleicht erübrigt sich jede Erklärung, warum ein Versicherer das nicht zeichnen möchte.

So wie ich die Frage des TE lese, ist er ja versichert bei einem Versicherer mit normalem Tarif, nicht, dass kein Versicherer das Schmuckstück nicht versichern will. Er fragt nur, wenn etwas passiert, wie dann reguliert wird.

Themenstarteram 7. April 2016 um 21:58

Es lagen mehrere Angebote vor, die das Fahrzeug auf Basis eines WGA versichern, wobei jeweils diverse Kriterien einzuhalten gewesen wären. Ein Anbieter hätte das Fahrzeug auf Basis des Fuhrparktarifs des Kunden versichert ohne irgendwelche weiche Tarifmerkmale aber leider begrenzt auf den Neuwert des Fahrzeugs. Dies wäre nicht nur praktisch gewesen, auch der älteste Sohn wird bald 18 und könnte dann ohne Einschränkungen mit dem Auto fahren. Vom Beitrag nehmen sich beide Varianten nicht viel... Im Übrigen gibt es genug Versicherer, die sich auf Oldtimer spezialisiert haben und die solche Fahrzeuge sehr gerne versichern...

am 8. April 2016 um 13:52

@Mimro

Was hast du da für einen Kunden, der seinen 600.000 Euro teueren Oldtimer seinem 18jährigen Sohn zum "verschrotten" anvertrauen möchte?

Oldtimer geschrottet

am 8. April 2016 um 14:56

vielleicht welche die noch drei andere vom gleichen Fahrzeugtyp in unterschiedlichen farben auf dem hof - verzeihung - anwesen stehen haben.

wenn man nur zum neuwert versichert wäre es nicht auch eine klassische unterversicherung?

oder wird dann bis zum neuwert jeder schaden bezahlt?

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