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Wiederbeschaffungswert nach Auffahrunfall zu niedrig?
Hallo,
uns ist vor zwei Wochen jemand auf unseren Ford Focus Ghia Kombi (137t km auf dem Tacho, 115PS, 1.8l) aus dem Jahre 1999 gefahren. Hat leider genau den Abschlepphaken getroffen und somit die rechte Hinterseite so 0,5cm nach vorne geschoben.
Waren dann bei Ford und die haben einen DEKRA-Gutachter bestellt. Der hatte sich den Wagen angeschaut und ein Gutachten gestellt. Dieses sagte dann aus, dass der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 3100€ hat und einen Restwert von 500€. Reperaturkosten wurden auf 6000€ geschätzt und damit ein wirtschaflicher Totalschaden.
Leider haben wir erst im Januar die Querlenker an der Hinterachse und die Länkslenkergummis für fast 1000€ tauschen lassen, da der Wagen sonst echt noch top war, eine super Austattung hatte, sich super fahren lässt und meine Eltern ihn halt noch ein paar Jahre fahren wollten. Nun kriegt man natürlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die 3100€ vielleicht mit etwas Glück einen neuen Ford Focus. Da kann man aber davon ausgehen, dass dort die Gummilager an Quer- und Längslenker noch nicht gemacht worden sind und da wieder ähnliche Kosten auf uns zukommen werden in den nächsten Jahren wie jetzt schonmal..
Macht es da nun irgendwie Sinn zum Anwalt zu gehen, weil vielleicht noch aufgrund dieser Tatsache mehr Geld rauszuholen ist? Ist schon arg ärgerlich..
Hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen und uns vielleicht auch noch weitere Tipps geben, was wir bei der Abwicklung der Schadensregulierung beachten sollten, damit wir kein Geld verschenken.
Schöne Grüße,
Patrick
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16 Antworten
Moin,
diese sogenannten Instandhaltungsreparaturen werden bei einem Gutachten i.d.R. nicht bewertet.
Die Bewertung orientiert sich am Gebrauchtwagenmarkt mit ähnlicher KM Leistung, BJ, Pflegezustand, Vorbesitzer und Scheckheftpflege.
Im Einzelnen können Dir hier die Spezis wie etwa Dellenzaehler was posten.
Hallo Patrick,
so traurig wie das ist, aber so sind leider die Regeln:
Nagelneue Teile in ein altes Auto eingebaut, verlieren in dem Moment, wo man sie dem Herstellerkarton entnimmt und im alten Auto festschraubt, 2/3 bis 90% ihres Wertes.
Ein Bekannter hatte einen unverschuldeten Unfall mit einem Audi Q7. Der Q7 Fahrer bekam einen neuen Wagen und mein Bekannter für einen fast 10 jährigen Altwagen, mit vor 2 Monaten neu gemachten Injektoren, Hochdruckpumpe und Tubolader (mit Teilekosten von alleine über 4000,- Euro) nicht mal einen Preis, der diese Teilekosten deckt.
Für Besitzer perfekt durchgewarteter Altfahrzeuge sind die Regelungen hoch ungerecht und eine Katastrophe!
Ich glaube, ein 99er Focus ist mit über 3 Mille ganz gut bezahlt (im genannten Kontext) ...es würde mich wundern, wenn da mehr rauszuholen ist.
Gruß!
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Die Bewertung orientiert sich am Gebrauchtwagenmarkt mit ähnlicher KM Leistung, BJ, Pflegezustand, Vorbesitzer und Scheckheftpflege.
Ja, bis auf den Pflegezustand!
Okay, danke schonmal für Eure Einschätzungen. Habt Ihr denn noch Ratschläge, welche Beträge man sonst noch von der Versicherung einfordern kann? Gibt es da irgendwelche Pauschalbeträge, die man kriegen sollte?
Und mal etwas offtopic: Muss man beim Gebrauchtwagenkauf heutzutage noch auf die km achten oder sollte man eigentlich nur darauf achten, dass die entsprechenden Reperaturen im Reperaturintervall getätigt worden sind? (z.B. Zahnriemen ab ~130t km?). Sind hier auf diesen Skoda getroffen und der ist zumindest von der Austattung her ganz nett und scheckheft gepflegt.
@TE
Du kannst noch eine Unkostenpauschale und das Ausfallgeld einfordern.
Ausfallgeld pro Tag, im Gutachten ist eine Wiederbeschaffungszeitraum angegeben, für diese Tage Ausfallgeld.
Man kann auch eine Reparatur in einer guten und sehr preiswerten Werkstatt machen lassen und sich dabei teilweise mit Gebrauchtteilen behelfen (lassen). Vielleicht wäre das eine Option.
Du könntest auch einfach beim Gutachter nachfragen, wie er den WBW berechnet hat und ob es möglich wäre und ob er die gemachten Reparaturen berücksichtigt hat.
Als ich einen Totalschaden bei meinem Golf hatte, habe ich noch Rechnungen der letzten zwei Jahre vorgelegt, woraus hervorging, dass ich sehr viel repariert hatte. Das Gutachten konnte somit ein wenig höher angesetzt werden.
Selbstverständlich nicht, um den vollen Preis, aber ein wenig ist besser als garnichts.
Zitat:
Original geschrieben von Paddiuspadde
Leider haben wir erst im Januar die Querlenker an der Hinterachse und die Länkslenkergummis für fast 1000€ tauschen lassen, da der Wagen sonst echt noch top war, eine super Austattung hatte, sich super fahren lässt und meine Eltern ihn halt noch ein paar Jahre fahren wollten.
Die ausgeführten Reparaturen sind nur werterhaltend, nicht werterhöhend.
Du bekommst nach der Rep nicht mehr Geld für Dein Auto (egal, ob von der Versicherung oder beim freihändigen Verkauf), aber Du bekommst weniger, wenn die Rep nicht gemacht wurde.
So rum musst Du das sehen.
Zitat:
Nun kriegt man natürlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die 3100€ vielleicht mit etwas Glück einen neuen Ford Focus.
Genau, und darum ist Dir auch kein höherer Schaden entstanden.
Zitat:
Da kann man aber davon ausgehen, dass dort die Gummilager an Quer- und Längslenker noch nicht gemacht worden sind und da wieder ähnliche Kosten auf uns zukommen werden in den nächsten Jahren wie jetzt schonmal..
Ärgerlich ist ein Unfall immer, keine Frage.
Aber gehört eben zum normalen Risiko, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und "hätte hätte Fahrradkette" ist keine Schadensersatzposition.
du denkst also das 3100€ wert für einen 13 jahre alten verbrauchswagen zu wenig ist? bau halt die querlenker aus und in deinen neuen ein.
sorry aber nur weil ich neue reifen für 1000€ auf meinen 250€gold aufgezogen hab is der karren doch keine 1250€ wert? verschleisteile einrechnen geht eben net.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du denkst also das 3100€ wert für einen 13 jahre alten verbrauchswagen zu wenig ist? bau halt die querlenker aus und in deinen neuen ein.
sorry aber nur weil ich neue reifen für 1000€ auf meinen 250€gold aufgezogen hab is der karren doch keine 1250€ wert? verschleisteile einrechnen geht eben net.
Ich kann den Thredstarter schon verstehen und ich bin mir sehr sicher, dass einige hier im Forum bereits vor dem gleichen Problem standen bzw. mit diesem Ärgernis konfrontiert waren.
Querlenker ausbauen kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein; zumal man das auch erst einmal können muss. Zeitaufwand wird dabei auch nicht entschädigt - also blöder Vorschlag...
Das 1.000 € Reifen-Beispiel beim 250 €-Golf hinkt auch. Abgesehen davon, dass die 1.000 € wohl nichtrealitisch sind, kann man zur Not die Reifen wenigstens am Ersatzfahrzeug wieder aufziehen (sofern man das Gleiche kauft).
Es ist einfach sehr ärgerlich, wenn kurz vor dem Unfall der Zahnriemen für mindestens 500 € gewechselt wurde und so etwas im Gutachten so gut wie nicht berücksichtigt wird. - Ich will 'mal das wiederbeschaffbare Ersatzfahrzeug sehen, bei dem kurz zuvor der Zahnriemen gewechselt wurde. Die Werterhöhung für den Zahnriemenwechsel im Gutachten ist - wenn überhaupt - wohl nur sehr marginal.
Ja, das triffts genau auf den Punkt, was uns so ärgert. Wir sind letztes Jahr nicht durch den TÜV gekommen, weil die Gummilager in Quer- und Längslenker nicht mehr OK waren. Das ganze hat uns dann in ner ziemlich günstigen freien Werkstatt schon 1000€ gekostet, weil beim Focus wohl die Querlenker bzw. deren Schrauben so festgammeln, dass man die Teile nur noch auseinander flexen kann. Das ist dann halt einfach absolut ärgerlich, wenn sowas bei so nem Gutachten nicht gewürdigt wird. Denn für mein Verständnis ist unser Focus mehr wert, als ein gleichwertiger bei Autoscout, bei dem diese Reperaturen wohl noch anstehen..
Aber gut, wir schauen mal was wir machen. Ich danke Euch schonmal für eure Hilfe und melde mich evtl. nochmal!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die ausgeführten Reparaturen sind nur werterhaltend, nicht werterhöhend.
Du bekommst nach der Rep nicht mehr Geld für Dein Auto (egal, ob von der Versicherung oder beim freihändigen Verkauf), aber Du bekommst weniger, wenn die Rep nicht gemacht wurde.
So rum musst Du das sehen.
Es gibt aber auch Reparaturen die sich direkt auf den Wert des Wagens auswirken - z.B. bei Schäden die die Regel darstellen und viele der angebotenen Fahrzeuge diese Schäden besitzen und daher sehr günstig sind.
Kleines Beispiel:
Saab 9-3 I (1998 - 2003): Achsschenkel durchgerostet (Achsschenkel und Federbein eine Einheit).
Wenn man sich neue Achsschenkel einbauen lässt, dann ist man bei rund 2000 EUR.
Jetzt kommst Du und sagst: Das Auto ist nach der Reparatur nicht mehr wert - die Reparatur ist lediglich werterhaltend!
Nur: Vergleichbare Fahrzeuge gibt es kaum am Markt und wenn einer in die Anzeige schreibt: Achsschenkel vorne neu, dann ist der Wagen gleich deutlich "mehr" wert, sprich er wird zu einem höheren Preis angeboten und auch verkauft.
Der Gutachter wird sich aber in der Regel nicht nach den Preisen der durchreparierten Fahrzeugen richten (können/dürfen) weil er das a.) gar nicht wirklich überblicken kann und b.) Ärger mit der gegnerischen Versicherung vorprogrammiert wäre.
Blöd ist das schon ... meine Meinung!
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Der Gutachter wird sich aber in der Regel nicht nach den Preisen der durchreparierten Fahrzeugen richten (können/dürfen) weil er das a.) gar nicht wirklich überblicken kann und b.) Ärger mit der gegnerischen Versicherung vorprogrammiert wäre.
Blöd ist das schon ... meine Meinung!
Selbstverständlich darf er das.
Schon gar nicht muss er hier die Versicherung um Erlaubnis bitten. das wäre ja noch schöner.....
Aber das mit dem "überblicken" ist schon richtig. Du hast hier ein sehr gutes Beispiel angeführt.
Nur, wenn man das nicht weis, kann man schon mal daneben liegen mit seinem WBW.
Ich hätte das hier nicht gewusst.
So sieht es dann aus:
http://www.saab-cars.de/.../...derbein-gebrochen-9-3-i-02102010833.jpg
Kostet pro Stück ca. 600 EUR + Radlager + evtl. Stützlager und die alten Stoßdämpfer verbaut dann auch kein Mensch mehr wieder ein und die Bremsen werden dann auch gleich neu gemacht.
Das alles in der Werkstatt ... dann sind die 2000 EUR schnell weg!
Bei Fahrzeugen die noch keinen großen Sammlerwert haben, entscheidet das oft über Top oder Schrottplatz ... und das kann man auf Fahrzeugbörsen wie Autoscout oder Mobile nur schlecht ausfindig machen, ohne den Wagen gesehen zu haben.
Wie gesagt ... blöde Sache das ....