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Wiederkehrende Überprüfung private Wallbox??
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu meiner privaten 11KW Wallbox (Österreich)!
Ich habe heute von meinem Elektriker (der die Wallbox vor 1 Jahr installiert hat) ein Mail bekommen, dass ich meine Wallbox als elektrische Anlage gem. ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis 63 jährlich überprüfen lassen muss.
Stimmt das so oder hat jemand mit derartigen Aufforderungen Erfahrung?
Vielen Dank & LG
BurningHoudini
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20 Antworten
Hast du mal in diese österreichische Norm reingeschaut?
Ja, aber werde daraus nicht schlau, ob Verbraucher davon auch umfasst sind??
Da ich die Definition Verbraucher, in diesem Zusammenhang nicht verstehe, kann ich nur sagen, dass die ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 die wiederkehrende Kontrollnotwnediigkeit eindeutig regelt.
Verbraucher sind halt alle privaten, also nicht Firmen.
Spannend ist nur, dass alle meine Bekannten und Freunde, die schon lange Wallboxen betreiben davon noch nie etwas gehört haben oder dazu aufgefordert wurden...
Hi
Zitat:
@BurningHoudini schrieb am 24. Januar 2025 um 17:27:50 Uhr:
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu meiner privaten 11KW Wallbox (Österreich)!
Ich habe heute von meinem Elektriker (der die Wallbox vor 1 Jahr installiert hat) ein Mail bekommen, dass ich meine Wallbox als elektrische Anlage gem. ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis 63 jährlich überprüfen lassen muss.
Stimmt das so oder hat jemand mit derartigen Aufforderungen Erfahrung?
Vielen Dank & LG
BurningHoudini
Hilft der Link hier? https://kps-gruppe.at/leistungen/pruefung-e-ladestation/
Ob der Anbieter einer solchen Prüfung, mit der er Geld verdient, als Quelle umfassender Informationen taugt, wage ich zu bezweifeln.
In Deutschland gibt es jedenfalls keine Prüfpflicht für private Wallboxen, auch wenn das auch hier sicherlich manche Unternehmen gerne verkaufen möchten.
Ich würde erwarten, dass die rechtliche Situation in AT ähnlich ist, kann da aber leider nicht weiterhelfen.
Zitat:
@BurningHoudini schrieb am 24. Januar 2025 um 17:27:50 Uhr:
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu meiner privaten 11KW Wallbox (Österreich)!
Ich habe heute von meinem Elektriker (der die Wallbox vor 1 Jahr installiert hat) ein Mail bekommen, dass ich meine Wallbox als elektrische Anlage gem. ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis 63 jährlich überprüfen lassen muss.
Stimmt das so oder hat jemand mit derartigen Aufforderungen Erfahrung?
Vielen Dank & LG
BurningHoudini
Nun, du hast die Norm. Schau doch mal rein und sage uns, ob es so ist.
Hier steht zB das „elektrischen Anlagen in Zeitabständen von längstens 5 Jahren überprüft werden.“
Ich würde deinem Elektriker nochmal um eine genauere Begründung bitten, da du zur „jährliche Überprüfung nicht finden kannst!“
https://el-gor.at/.../Schrack_Info_Sicherheitstechn_Anf_Verbranlg.pdf
Finde ich spannend, weil nur von ortsfesten Anlagen gesprochen wird.
d.h. eine Wallbox, die an einer CEE Dose hängt, ist damit nicht betroffen
z.B. den go-E Charger gibt es baugleich mit CEE Stecker oder für den fix Anschluss. Die Begründung warum der eine zu Überprüfen ist und der andere nicht, wäre spannend
btw. habe da einen Link zur Stadt Wien gefunden (die Norm ist ja leider nicht gratis lesbar), der wohl etwas mehr Aufschluss bringt:
https://www.stadt-wien.at/.../...tzlich-alle-5-jahre-zu-erstellen.html
kurz um: Gewerblich alle 5Jahre, in Sonderfällen auch öfter, für Private habe ich nur eine Empfehlung für alle 5-10J gesehen, aber keine Verpflichtung. Dein Elektriker soll die mal zeigen wo definiert ist, dass private Haushalte eine Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung haben.
Hint: ÖVE/ÖNORM E 8001 Teil 6-61-63 regelt nur wie die Prüfung auszusehen hat.
Zitat:
@BurningHoudini schrieb am 24. Januar 2025 um 17:58:45 Uhr:
Verbraucher sind halt alle privaten, also nicht Firmen.
Spannend ist nur, dass alle meine Bekannten und Freunde, die schon lange Wallboxen betreiben davon noch nie etwas gehört haben oder dazu aufgefordert wurden...
In Deutschland nennt sich das Betreiberpflicht. Da steht, im Normalfall, niemand dahinter und hebt mahnend den Finger. Wenn es jedoch zum Schadensfall kommt und es fehlen die entsprechenden Dokumente der Prüfung würden sicherlich so einige Wohngebäudeversicherungen dankend die Regulierung ablehnen.
Übrigens findet man in den Normen den Begriff Verbraucher nicht.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2025 um 10:27:31 Uhr:
Wenn es jedoch zum Schadensfall kommt und es fehlen die entsprechenden Dokumente der Prüfung würden sicherlich so einige Wohngebäudeversicherungen dankend die Regulierung ablehnen.
Die Frage ist, gibt es eine ÜberprüfungsPFLICHT der elektrischen Anlage für private Haushalte in DE?
Denn nur dann kann sich eine Versicherung darauf berufen (sollte es zu keinen Änderungen der bereits geprüften Anlage gekommen sein) .
In AT gibt es diese im gewerblichen Bereich, da muss alle 5J eine Überprüfung stattfinden.
Die Norm regelt nur den Prüfungsumfang, das Prüfverfahren und die Dokumentation der Prüfung, nicht den Geltungsbereich hinsichtlich privater oder gewerblicher Nutzung sondern nur für welche Spannungsbereiche das gilt.
Zitat:
@Peter_AT schrieb am 27. Januar 2025 um 11:21:09 Uhr:
Die Frage ist, gibt es eine ÜberprüfungsPFLICHT der elektrischen Anlage für private Haushalte in DE?
Denn nur dann kann sich eine Versicherung darauf berufen (sollte es zu keinen Änderungen der bereits geprüften Anlage gekommen sein) .
Die Frage stellt sich hier nicht, da die Anfrage hier für Österreich war.
Grundsätzlich wollte ich auch nur aufzeigen, dass nicht alles was bei den Nachbarn nicht gemacht wird mit der Tatsache gleichzusetzen ist, dass etwas nicht notwendig ist, Es gibt im Privaten viele Dinge die gesetzlich oder normativ geregelt ist und trotzdem nicht durchgeführt wird weil man es nicht weiß oder meint (weil es ja die Nachbarn auch nicht machen) es nicht machen zu müssen.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2025 um 10:27:31 Uhr:
Wenn es jedoch zum Schadensfall kommt und es fehlen die entsprechenden Dokumente der Prüfung würden sicherlich so einige Wohngebäudeversicherungen dankend die Regulierung ablehnen.
Soso...
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Grobe Fahrlässigkeit?
In meinen Versicherungsbedingungen steht dazu nix.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2025 um 12:00:38 Uhr:
Zitat:
@Peter_AT schrieb am 27. Januar 2025 um 11:21:09 Uhr:
Die Frage ist, gibt es eine ÜberprüfungsPFLICHT der elektrischen Anlage für private Haushalte in DE?
Denn nur dann kann sich eine Versicherung darauf berufen (sollte es zu keinen Änderungen der bereits geprüften Anlage gekommen sein) .
Die Frage stellt sich hier nicht, da die Anfrage hier für Österreich war.
Grundsätzlich wollte ich auch nur aufzeigen, dass nicht alles was bei den Nachbarn nicht gemacht wird mit der Tatsache gleichzusetzen ist, dass etwas nicht notwendig ist, Es gibt im Privaten viele Dinge die gesetzlich oder normativ geregelt ist und trotzdem nicht durchgeführt wird weil man es nicht weiß oder meint (weil es ja die Nachbarn auch nicht machen) es nicht machen zu müssen.
Also in meinen Fall bis Du der Nachbar, weil ich bin selbst aus AT
Aber die Frage bleibt, gibt es in DE eine ÜberprüfungsPFLICHT der elektrischen Anlage von privaten Haushalten? Ist rein interessenhalbe, und hat natürlich nichts mit der Gesetzeslage in AT zu tun.
Dass es gewisse Normen oder Vorgaben auch für private gibt, die nicht eingehalten werden, ist bekannt.
Allerdings bekommt man die Rechnung dann im Schadensfall serviert, besonders wenn es einen kausalen Zusammenhang gibt. Dennoch muss diese Pflicht irgendwo niedergeschrieben sein und ein Verweis auf eine Norm die das nicht regelt, ist da zu wenig.