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Wiedervorführen nach Stilllegung, wer kennt sich aus?
Hallo
Mein Bruder hat sich von einem Bekannten einen Passat 35 i vr6 gekauft ( war Schnäppchen kann man mal mitnehmen)
nun würde ich gerne wissen was alles auf original bsw was überhaupt alles gemacht werden muss weil der Passat wurde vor 1 1/2 Jahren still gelegt wegen schwarztüv nun brauch er ja ein voll Gutachten richtig?!!
Beste Antwort im Thema
Nein, ich habe meinen Polo nach 13 Jahren Abmeldung zum Tüv gebracht, der hat die HU gemacht, danach ganz normal anmelden. Wichtig ist das du die Papiere zum Fahrzeug hast und das Auto schon mal in Deutschland angemeldet war.
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30 Antworten
Müßte man halt erstmal wissen was verändert wurde und was halt nicht eingetragen ist.
Zitat:
@susimk3 schrieb am 29. Juli 2017 um 01:56:23 Uhr:
...der Passat wurde vor 1 1/2 Jahren still gelegt wegen schwarztüv...
Definiere bitte "schwarztüv" und erkläre die Stillegung mal genauer.

Nein, sonst würde ich nicht danach fragen.
Schwarztüv ist mit dem Nummernschild unter dem Arm und ein paar Scheinen irgenwo hingehen, und anschließend mit einem, meist etwas zurückdatierten Nummernschild, wieder zurückkommen.
Danke, Kawa, das ist verständlich erklärt.

Ich wüsste ja schon gar nicht, an wen ich mich da wenden sollte.
Sowas müsste man aber nicht versuchen, wenn tatsächlich alles eingetragen wäre.
Zitat:
@susimk3 schrieb am 29. Juli 2017 um 06:58:39 Uhr:
Hm ich glaube sogar das alles was verändert wurde eingetragen ist Fahrwerk, felgen
Was ist denn dann faul an dem Auto?
Es ist nichts faul an dem Auto er war einfach zu faul sich einen Tüv Termin zu holen da war der Weg mit Kennzeichen u Zulassung weg geben schneller
Zitat:
@Hans-57 schrieb am 29. Juli 2017 um 09:49:16 Uhr:
Sowas müsste man aber nicht versuchen, wenn tatsächlich alles eingetragen wäre.
Davon kann man auch nur dringend abraten.
Auto ordentlich zurechtmachen und zum richtigen TÜV, DEKRA, GTÜ, sonstwas, und mit ruhigem Gewissen fahren. Solche Schwarztüvler werden immer mal wieder hochgenommen. Das kann dann bis zur Stilllegung der betr. Fahrzeuge führen.
Ja das Is leider so ... und es nervt auch weil man durch so einen scheiss ein voll Gutachten braucht was mal locker 600-700 Euro kostet
Zitat:
@kawastaudt schrieb am 29. Juli 2017 um 09:28:08 Uhr:
und ein paar Scheinen irgendwo hingehen,
Oh der Kawa hat da Ahnung!

Wo Bewegen wir und denn da? Im 3 stelligem oder schon im 4 stelligem € Bereich???
Du brauchst keine Vollabnahme,wenn er nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Geh zum Tüv und stelle ihn erneut vor. Lass dir die Mängelliste geben wenn er nicht durch ist und arbeite die innerhalb 4 Wochrn ab,wiedervorstellen,ab zum Straßenverkehrsamt und gut. Was der Vorbesitzer gemacht hat kann dir egal sein,mit neuem Tüv kannst du den Zustand dokumentieren und nachweisen.
Gruss Wester