1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wiederzulassung eines länger stillgelegten Wohnwagens

Wiederzulassung eines länger stillgelegten Wohnwagens

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 9:37

Hallo, kann mir jemand Tipps u. Hinweise zu wiederzulassung eines länger stillgelegten WoWa geben es soll ja neue Fristen geben ohne den großen TÜV machen zu müssen.

Gruß Bürsti2

Ähnliche Themen
26 Antworten

Hallo zusammen!

Ich würde mir gern einen günstigen Wohnanhänger zulegen.

Viele in der unteren Preisklasse haben aber keinen Brief oder ähnlich.

Mängel sind für mich kein Problem und werden wohl immer in irgendeiner Form vorhanden sein, aber wie kriege ich einen Fahrzeugbrief für den Hänger?

Viele grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Soweit ich weiß, geht das nur über Vollgutachten und ist mit hohem Kostenaufwand verbunden. Da lohnt es sich sicher eher ein paar €uronen mehr anzulegen, statt unüberschaubare Volgekosten in Kauf zu nehmen.

Gruß Manfred

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Soweit ich weiß, ist ein Vollgutachten nicht zwangsweise wesentlich teurer als eine HU. Zumindest, wenn generell eine Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp existiert, und gerade beim Wohnwagen, wo ja Dinge wie eine Fahrgeräuschmessung oder ein Abgasgutachten wohl rausfallen...

Am besten mal beim freundlichen TÜV (alte Bundesländer)/der freundlichen Dekra (neue Bundesländer) anrufen und nachfragen, die beißen nicht.

Da viele Fahrzeuge der günstigen Preisklasse schon lange nur noch im Garten oder auf dem Campingplatz standen, ist hier oft kein Brief mehr vorhanden. Allerdings ist meist auch der Zustand dann nicht mehr berauschend.

MfG, HeRo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

nun ja,

dass der zustand nicht der beste ist, lässt sich ja vom preis und baujahr ableiten.

Manche Händler schreiben in Ihren Angeboten, dass eine ABE (?!?) sonstwo erhältlich wäre, wo genau konnte mir aber keiner sagen.

Andersherum - wie würde man einen Selbstbauanhänger zulassen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Bei der Zulassungsstelle gibt es Blanko-Briefe. Die Prüfstelle füllt die dann aus. Also in technisch gutem Zustand dorthin fahren (Bremsen, Gasanlage), den Prüfer sich das ansehen lassen und hören, was er sagt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

WoWa Brief

 

Lieber Flucent,

ganz so einfach ist es dann doch nicht...

Aber es geht (ich habe das Spielchen einmal durch).

 

Zunächst über die Fahrgestellnummer beim KFZ-Bundesamt in Flensburg klären, ob die Karre einmal als gestohlen gemeldet wurde.

Wenn das geklärt ist, kann ein Blanko-Brief beantragt werden und zwar dort, wo der Hänger mal zugelassen werden soll.

Hier kann die Krux liegen: Mein Hänger stand bei Ulm, sollte in Stuttgart zugelassen werden und in Ulm zum TüV. Ohne Daten gibts aber keine rote Nummer und dazu brauchts den Brief. Und ohne Blanko-Brief ist auch eine TÜV-Vorfahrt nicht möglich, weil dort ja die Daten eingetragen werden (Länge, Höhe, Gewicht etc. pp.

Ich konnte damals erreichen, dass die meine Zul.STelle den Blanko-Brief nach Ulm schickte und ich dann dort die rote Nummer für die TÜV-Vorfahrt erhielt.

 

Insgesamt ist der ganze Act weniger eine Geld- als eine Zeitfrge. Ein wenig Geduld und Beharrlichkeit braucht es schon.

Im übrigen sind nach meiner ERfahrung die Zulassungsstellen heute bei Fragen ganz umgänglich, wenn man den Richtigen (und auch Ton) trifft.

 

Grüßle

Jazzer 2004

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Hay es geht eigentlcih ganz einfach

1.problem wohnwagen gekauft kein Brief abegemeldt also ab zur Versichrung ein doppelkarte für ein kurzkenzeichen kaufen dan ab zur zulassungstelle und die kurzkenzeichen holen daten müssen erst kurz vor der abfahrt mit dem wohnwagen eingtregen werden also hat man die datetn die man braucht kostenpunkt Ca 70€ arbeitsaufwand ca 1std

2.wohnwagen brief beantragen zu erst zur zulassung stelle ein einstattliche versierung ablegen du must ihenen aber erzählen das du den brief verloren hast und bring dein fahrgesttel nr mit kostenpunkt 100,10€ arbeitasaufwand ca 2std dauer bis man den brief abholen kan dauertes 6 wochen

3zum tüv vollabnahme(gibts ab 2007 nicht mehr) ist so wie eine normale hu aber sie kan man nur biem tüv machen kostenpunk ca 65€ arbeitauwand Ca15 min

 

Kosten insgesamt ca235€

nach meiner ansichts lohnt es sich das nur wen der wohnwagen vor 1990 gebaut ist und man ihn unter 400€ krigt oder man bekomt einen geschekt

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Schwierig ist es jedenfalls nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Besten Dank ersteinmal!

Ihr habt mir viel geholfen :-)

Dann mal ran an den Speck...

Danke und Gruss

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Natürlich gibts auch nächstes Jahr noch Vollabnahmen nach §21 StVZO, so ein schwacher Sinn.

Lediglich erhöht sich die Frist bei stillgelegten Fz. nach der eine Vollabnaheme notwendig ist von 18 Monaten ( man sagte dazu Brief verfallen) auf 7 Jahre.

Dies gilt aber nur für Fz. die ab 01.01.07 vorläufig stillgelegt werden, also nicht für welche, die entgültig stillgelegt wurden oder vorm 01.01.07 vorläufig stillgelegt wurden.

Ausserdem wie sollte man , wenn die Vollabnahme abgeschafft würde, ein Importfahrzeug ohne EU Zulassungsbescheinigung zugelassen bekommen ????

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnwage ohne Brief / Papiere wieder zulassen' überführt.]

Wenn die letzte Hauptuntersuchung nicht länger als 7 Jahre her ist, reicht eine normale Hauptuntsuchung. Früher lag die Frist bei nur 1 Jahr. Danach wird ein aufwändigeres Gutachten nötig und ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt, was aber nur den Preis hoch treibt, in wirklich ist das auch nichts anderes ....

pfisti

am 5. Februar 2009 um 0:49

naja aufwendig isset nicth wirklich, der prüfer macht das gleiche wie bei ner HU, das einzige ist das man nochme ein paar euro für ne KBA abfrage braucht, wenn man keinen brief merh hat, ansonsten zum tüV auch ohne nummernschilld möglich, aber dann nur auf direktem wege, dann ne vollabnahme nach §21 machen lassen kostet ca.60-80€ und dannn ab damit zum Straßenverkehrsamt udn nen neuen brie und nummernschilder holen.

 

 

Vorsicht, man darf nur dann ohne Zulassung zum TüV fahren, wenn für das Fahrzeug bereits ein Kennzeichen zugeteilt ist und eine Versicherung besteht. Um das zu bewerkstelligen, müßte man zuerst bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen, zuteilen lassen, dieses prägen lassen und ohne Plaketten anbringen. Dann braucht man eine Versicherung, die auch schon vor der Zulassung gültig ist und das muß man konkret mit der Versicherung klären. Die normal üblichen Versicherungsbestätigungen gelten erst ab der Zulassung!

pfisti

Hi euch allen,

die sogenannte Vollabnahme nach §21 gibt es seit März 2007 nicht mehr. Das mit den 7 Jahren stimmt so wie hier geschrieben steht. Danach ist es gut und günstig wenn man den Orginalbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch hat, dann entfällt die Anfrage beim KBA und der Prüfer beim TÜV / Dekra usw. kann die Daten übernehmen. Die Zulassungstelle stellt dann beides neu aus und gut is.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen