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Wielange hat man Zeit einen schaden zu melden?

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 13:13

Hallo, weiß vielleicht jemand, wielange man Zeit hat einen Schaden bei der Versicherung zu melden?

Ich habe mir am 27.12.2007 einen Corsa privat gekauft, er wahr noch angemeldet. Ich hätte mit den Auto bis heime fahren können und ihn dann umgehend umgemeldet, steht auch im Kaufvertrag. Leider bin ich nicht mal aus den Ort rausgekommen, da ist mir der Motor um die Ohren geflogen :o( wir hatten ihn dann an einer Tankstelle abgestellt, wollten ihn gleich den nächsten Tag mit Hänger holen, nur leider wahr das Auto nicht mehr da :o( das wurde uns über Nacht geklaut, an der Tankstelle wurde das Auto abends noch gesehen und früh war es weg, ich frag mich echt wer ein Auto klaut was gar nicht mehr fahren kann????? Ich bin dann zur Polizei hab eine Anzeige gemacht. Mir hat aber niemand gesagt das ich den Schaden der ihrer Versicherung auch melden kann, das habe ich erst vor ca.3Wochen erfahren. Ich habe dann bei der Hamburg Mannheimer angerufen die haben gesagt das kann man bis 6Monate melden. Ich habe dann sofort einen Brief geschrieben, Kaufvertrag und Diebstahlanzeige mitgeschickt. Heute rufe ich bei der Versicherung an, und da sagt der gute Mann das ich das innerhalb von einer Woche hätte melden müssen. Wer sagt nun das richtige????????? Ich habe nur pech, Geld weg und Auto weg :o(

Ich hoffe das mir vielleicht jemand helfen kann. Danke schonmal im vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 16. Juni 2008 um 17:36

Jeder Versicherungsfall der zu einer Leistung führen soll, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen und hinsichtlich dieses Zeitrahmens sind sich nach meinem Wissensstand mal alle Versicherer einig. 

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Themenstarteram 16. Juni 2008 um 13:16

So sah der Corsa aus, ich hoffe das Bild geht. Vielleicht hat ihn ja auch jemand gesehen.

am 16. Juni 2008 um 13:27

die frist zur schadenmeldung steht in der von dir unterschrieben VS police, und duerfte bei weitem näher an einer woche , als an 6 monaten liegen.

6-12 monate ist eine frist in der du einen von dir verursachten haftpflicht schaden von der VS zurueckkaufen kannst um verschlechterungen im schadenfreiheitsrabatt zu umgehen.

Harry

PS

sowas klaut einer ?? ;)

und dann auch noch nicht fahrbereit ^^

am 16. Juni 2008 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die frist zur schadenmeldung steht in der von dir unterschrieben VS police,[...]

Moin,

folgender Satz ist Dirt nicht aufgefallen, oder?

Zitat:

einen Corsa privat gekauft, er wahr noch angemeldet. Ich hätte mit den Auto bis heime fahren können und ihn dann umgehend umgemeldet, steht auch im Kaufvertrag. [...]Mir hat aber niemand gesagt das ich den Schaden der ihrer Versicherung auch melden kann, das habe ich erst vor ca.3Wochen erfahren.

@TE

Schau mal auf der Seite des Versicherers in die Bedingungen, da sollte Deine Frage schwarz auf weiss beantwortet werden....

Gruss

Marcus

am 16. Juni 2008 um 13:40

vollkommen richtig , driver, sorry-

aber dem verkäufer ist auch entgangen das sein fahrzeug 6 monate nicht umgemeldet wurde?

und es kam 6 monate lang nichts von der versicherung ?

irgendwas klingt da ganz komisch, auch wenn ich dem TE nichts unterstellen moechte.

Harry

am 16. Juni 2008 um 13:46

Moin,

ich vermute eher das das Fahrzeug nach der Diebstahlsanzeige von Amts wegen abgemeldet wurde.....

Allerdings ist die Geschichte doch schon ziemlich nebulös um es vorsichtig auszudrücken.....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

ich vermute eher das das Fahrzeug nach der Diebstahlsanzeige von Amts wegen abgemeldet wurde.....

 

Allerdings ist die Geschichte doch schon ziemlich nebulös um es vorsichtig auszudrücken.....

 

Gruss

 

Marcus

mhh..... von Amtswegen abgemeldet ?

 

Zwangstillegungen  von Amtswegen erfolgen eigentlich nur, wenn die KFZ-Steuer oder die Versicherung nicht bezahlt wurde.

 

Aber im Diebstahlschaden, dass wäre mir neu. Die Versicherung  fordert hier in der Regel den VN auf, dass Fahrzeug selber abzumelden ......

am 16. Juni 2008 um 13:55

lustig ist dann, wenn die zulassungsstelle zur entsiegelung unbedingt die kennzeichen haben moechte :D

*scnr*

Harry

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 14:08

hallo, ich weiß das hört sich komisch an, motor fliegt mir um die ohren und dann wird auch noch das auto geklaut :o( es ist mir aber wirklich pasiert. ich war auch schon beim anwalt. die frau von der ich das auto habe hat uns völlig übers ohr gehauen. wir sind fast 300kilometer gefahren und dann sowas. ich denke mal die frau hat es selbst abgemeldet mein anwalt hat der die ganzen papiere der hin geschickt. mein anwalt sogar die polizei haben gesagt das die das auto bestimmt in der nacht geholt hat. aber ich kann nichts beweisen :o( es ist ja sozusagen bei der in der straße pasiert. (Neubrandenburg) wir hatten ja auch probiert die frau anzurufen, die ist aber gar nicht mehr ans telefon gegangen. Das einzige was ich nur noch habe ist der kaufvertrag und das bild :o(

am 16. Juni 2008 um 14:25

Moin,

Mandy81.... Ein Gutgemeinter Rat am Rande.... Überlege Bitte ganz genau was Du hier schreibst zu dem Thema.... Du unterstellst hier jemandem, dem Verkäufer, namentlich noch nicht benannt (zu Deinem Glück), zum einen Betrug und zum anderen Diebstahl. Solange Du keine dieser Anschuldigungen beweisen kannst bzw. diese Anschuldigungen durch ein ordentliches Gericht als zutreffend beschieden wurden ist das ganze üble Nachrede bzw. Rufmord....

Wenn Du einen Anwalt eingeschaltet hast wird dieser alle Nötigen Schritte für Dich unternehmen....und hier im Forum wird Dir niemd helfen können.... Es sei denn Du erwartest noch eine Antwort auf Deine Eingangsfrage und Du hast die Versicherungsbedingungen noch nicht gelesen....

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 14:35

hallo, danke für die info. mein anwalt hat die akte schon weggelegt da er keine chance mehr sieht :o(

vielleicht kann mir trotzdem jemand noch die frage beantworten :

wielange man Zeit hat einen Schaden bei der Versicherung zu melden?

ich habe auch schon bei der versicherung online geschaut, ich finde es aber einfach nicht :o(

am 16. Juni 2008 um 17:36

Jeder Versicherungsfall der zu einer Leistung führen soll, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen und hinsichtlich dieses Zeitrahmens sind sich nach meinem Wissensstand mal alle Versicherer einig. 

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