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Wieso ist eine Windschutzscheibe Tüv-relevant und bei Gokarts mit Straßenzulassung nicht?

Themenstarteram 30. August 2020 um 12:49

Hallo zusammen,

es gibt ja Gokarts mit europaweiter Straßenzulassung (damit darf man auf der Autobahn fahren).

Solche Gokarts haben keine Windschutzscheibe.

Wieso ist dann aber eine Windschutzscheibe beim Auto Tüv-relevant (z.B. bzgl. Risse/Steinschlag) wenn es solche Gokarts gibt die gar keine Windschutzscheibe haben? Dann könnte man ja hergehen und einfach die Frontscheibe von einem "normalen" Auto ausbauen und dies müsste doch dann auch legal sein (z.B. soferen man sich die Riss-Reparatur nicht leisten kann).

Sofern ich im Internet gelesen habe besteht bei strassenzugelassenen Gokarts nicht einmal eine Helmpflicht sofern es Sicherheitsgurte gibt.

Hier noch ein schönes Video zum Schmunzeln:

https://www.youtube.com/watch?v=Kiu8br1EPeo

 

MfG

(P.S.: So eine Windschutscheibe kann, muss aber nicht immer ein tragendes Bauteil sein. Gerade bei älteren Fahrzeugen)

Beste Antwort im Thema

Eine Frage ins Sommerloch, Sommerloch, ommerloch, ommerloch?

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am 30. August 2020 um 12:54

Ganz einfach hast du nen Steinschlag im Sichtbereich, und es knallt dir Koch so ein Kiesel auf der Bahn mit voller Wucht dagegen kann die Scheibe extrem splitten. Das geht soweit das dir die Sicht nach vorne komplett genommen wird und du quasi blind fährst. Ebenfalls brechen steinschläge und Risse das Licht. Besonders bei Nacht, kann ein entgegenkommenden Fahrzeug dich Massive blenden auch ohne Fernlicht.

Und es können ja nur Bauteile TÜV relevant sein die überhaupt da sind.

Ein Heckscheibenwischer der defekt ist ist TÜV relevant.

Ein Stufenheck hat überhaupt keinen Heckwischer, also kann der auch nicht relevant sein.

Genau so ist es mit Nebelscheinwerfern ect.

Eine Frage ins Sommerloch, Sommerloch, ommerloch, ommerloch?

Die Windschutzscheibe ist konstruktionsbedingt ein tragendes Bauteil.

Das mit dem Sichtfeld kommt hinzu...

Der Grundsatz lautet: Was am Fahrzeug verbaut ist muss auch funktionieren / in akzeptablem Zustand sein. Das gilt insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen wo auch die Windschutzscheibe dazugehört. Ein Riss in der Scheibe kann sich jederzeit ausbreiten und zu Sichtbeginderungen führen.

Wenn du anderseits die Scheibe ausbaust fällt das Auto nicht mehr unter die ABE vom Hersteller und bräuchte wohl eine Einzelabnahme.

Eine Windschutzscheibe muss nicht nur ein tragendes Teil sein, damit sie für den TÜV interessant wird. So kommen noch Steinschläge oder ähnliche Beschädigungen in Betracht, welche womöglich die Sicht behindern.

Man kann im übertragenen Sinne auch sagen: Was am Auto dran ist, muss auch funktionieren. Und da das Auto mit Windschutzscheibe zugelassen wurde, das Gocart aber nicht, legt nahe, dass ein Fehlen der WSS beim Auto ein grosses Problem darstellt. Dafür musst im Gocart eine Schutzbrille aufsetzen.

Zitat:

@Fordrallyesport schrieb am 30. August 2020 um 14:56:34 Uhr:

Und es können ja nur Bauteile TÜV relevant sein die überhaupt da sind.

Ein Heckscheibenwischer der defekt ist ist TÜV relevant.

Ein Stufenheck hat überhaupt keinen Heckwischer, also kann der auch nicht relevant sein.

Das lässt sich nicht pauschal so sagen.

Heckscheibenwischer ohne Funktion ist kein Mangel. Egal ob Limo oder Kombi.

Zitat:

@michael_wintergarden schrieb am 30. August 2020 um 14:49:06 Uhr:

Hallo zusammen,

es gibt ja Gokarts mit europaweiter Straßenzulassung (damit darf man auf der Autobahn fahren).

Solche Gokarts haben keine Windschutzscheibe.

Wieso ist dann aber eine Windschutzscheibe beim Auto Tüv-relevant (z.B. bzgl. Risse/Steinschlag) wenn es solche Gokarts gibt die gar keine Windschutzscheibe haben?

(P.S.: So eine Windschutscheibe kann, muss aber nicht immer ein tragendes Bauteil sein. Gerade bei älteren Fahrzeugen)

Ganz einfach, es ist eine andere Fahrzeugklasse und Fz.Art.

Jede Fahrzeugklasse hat nun mal unterschiedliche Vorschriften. Der Pkw ist dabei das Fahrzeug, mit den meisten zu erfüllenden Vorschriften (und Grenzwerte)

Zitat:

 

Das lässt sich nicht pauschal so sagen.

Heckscheibenwischer ohne Funktion ist kein Mangel. Egal ob Limo oder Kombi.

Das steht genau wo? Habe die geltende HU-RiLi gerade nicht vorliegen, könnte aber was im Bereich 3.4 (?) sein. Dazu ergänzend noch die Darstellung mit den Sichtfeldern nach hinten über die Rückspiegel. Und wenn das Fahrzeug dann eben nur den linken Außenspiegel hat sowie den Innenspiegel, und die Heckscheibe dann wegen des nicht funktionierenden Heckwischers dann undurchsichtig ist, würde ich glatt behaupten, dass der Heckwischer auch gehen muss. Was denken die anderen Kollegen?

Ich würde sagen, wenn er dran ist muss er definitiv funktionieren.

Ich hatte einen golf 3 mit defekten Heckwischer, wurde bemängelt.

 

Da ich den nie nutze (dafür hab ich Außenspiegel :D ) hab ich kurzerhand einen lackierten stopfen gekauft und den Wischer ausgebaut. Damit war der Ing. bei der Nachprüfung zufrieden, da es keine Pflicht für einen Heckwischer gibt. (Wie er sagt)

 

Zitat:

@gardiner schrieb am 30. August 2020 um 19:29:53 Uhr:

Zitat:

 

Das lässt sich nicht pauschal so sagen.

Heckscheibenwischer ohne Funktion ist kein Mangel. Egal ob Limo oder Kombi.

Das steht genau wo? Habe die geltende HU-RiLi gerade nicht vorliegen, könnte aber was im Bereich 3.4 (?) sein. Dazu ergänzend noch die Darstellung mit den Sichtfeldern nach hinten über die Rückspiegel. Und wenn das Fahrzeug dann eben nur den linken Außenspiegel hat sowie den Innenspiegel, und die Heckscheibe dann wegen des nicht funktionierenden Heckwischers dann undurchsichtig ist, würde ich glatt behaupten, dass der Heckwischer auch gehen muss. Was denken die anderen Kollegen?

Das steht in der Erläuterung 41 zum §29 StVZO.

Wenn für das Kfz kein Innenrückspiegel vorgeschrieben ist: OM

Wenn für das Kfz ein Innenrückspiegel vorgeschrieben u ein rechter Außenspiegel

vorhanden ist: OM

Zitat:

@Ben_F schrieb am 30. August 2020 um 19:34:11 Uhr:

Ich würde sagen, wenn er dran ist muss er definitiv funktionieren.

Ich hatte einen golf 3 mit defekten Heckwischer, wurde bemängelt.

Dann sagst du es falsch.

Wenn der bei deinem Golf bemängelt wurde, ist das sicherlich schon ewig her, als es noch keinen einheitlichen "Mangelbaum" gab. Und das ist >7 Jahre her...:rolleyes:

Zitat:

@M.Cubitus schrieb am 30. August 2020 um 15:00:02 Uhr:

Die Windschutzscheibe ist konstruktionsbedingt ein tragendes Bauteil.

Das mit dem Sichtfeld kommt hinzu...

So sehe ich das auch.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. August 2020 um 20:52:48 Uhr:

Zitat:

@gardiner schrieb am 30. August 2020 um 19:29:53 Uhr:

 

Das steht genau wo? Habe die geltende HU-RiLi gerade nicht vorliegen, könnte aber was im Bereich 3.4 (?) sein. Dazu ergänzend noch die Darstellung mit den Sichtfeldern nach hinten über die Rückspiegel. Und wenn das Fahrzeug dann eben nur den linken Außenspiegel hat sowie den Innenspiegel, und die Heckscheibe dann wegen des nicht funktionierenden Heckwischers dann undurchsichtig ist, würde ich glatt behaupten, dass der Heckwischer auch gehen muss. Was denken die anderen Kollegen?

Das steht in der Erläuterung 41 zum §29 StVZO.

Wenn für das Kfz kein Innenrückspiegel vorgeschrieben ist: OM

Wenn für das Kfz ein Innenrückspiegel vorgeschrieben u ein rechter Außenspiegel

vorhanden ist: OM

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. August 2020 um 20:52:48 Uhr:

Zitat:

@Ben_F schrieb am 30. August 2020 um 19:34:11 Uhr:

Ich würde sagen, wenn er dran ist muss er definitiv funktionieren.

Ich hatte einen golf 3 mit defekten Heckwischer, wurde bemängelt.

Dann sagst du es falsch.

Wenn der bei deinem Golf bemängelt wurde, ist das sicherlich schon ewig her, als es noch keinen einheitlichen "Mangelbaum" gab. Und das ist >7 Jahre her...:rolleyes:

Is auch zugegeben schon was her.. deswegen habe ich auch nicht für mich reklamiert, dass ich die einzige Wahrheit sagen. :D

am 31. August 2020 um 8:17

Zitat:

@gardiner schrieb am 30. August 2020 um 19:29:53 Uhr:

Zitat:

 

Das lässt sich nicht pauschal so sagen.

Heckscheibenwischer ohne Funktion ist kein Mangel. Egal ob Limo oder Kombi.

Das steht genau wo? Habe die geltende HU-RiLi gerade nicht vorliegen, könnte aber was im Bereich 3.4 (?) sein. Dazu ergänzend noch die Darstellung mit den Sichtfeldern nach hinten über die Rückspiegel. Und wenn das Fahrzeug dann eben nur den linken Außenspiegel hat sowie den Innenspiegel, und die Heckscheibe dann wegen des nicht funktionierenden Heckwischers dann undurchsichtig ist, würde ich glatt behaupten, dass der Heckwischer auch gehen muss. Was denken die anderen Kollegen?

Wenn rechts kein Spiegel dann muss der serienmäßig verbaute Heckwischer funktionieren

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