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Wieviel km bei Übergabe?

Themenstarteram 11. März 2005 um 12:01

Ich habe mich nur mal gefragt wieviel km ein Neuwagen eigentlich bei der Übergabe schon auf dem Tacho haben darf. Bei mir waren es damals sechs km, da hab ich mich schon gefragt wo der denn schon rumgefahren ist.

Der Händler meinte das wäre normal.

Wieviel km hattet ihr denn so drauf und weiß einer wieviel so ein Neuwagen überhaupt max. haben darf?

chris

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24 Antworten
am 11. März 2005 um 12:13

Die Fahrzeugflotte (80) von meiner Firma wurde komplett mit bis zu 10 km Tachostand abgegeben.

Solange nichts kaputt ist, ist es doch OK.

Themenstarteram 11. März 2005 um 12:16

Ja, natürlich ist es okay. Hat mich halt nur mal interessiert. Auch ob ein Auto mit vielleicht 25 km noch als Neuwagen verkauft werden kann. Aber alles unter 10 km ist für mich in Ordnung.

gestern waren es noch 5,4 km

denke das ist schon beim Rangieren auf dem

Werksgelände (Rüsselsheim) normal

was mich aber gestört hat war der durschnittliche Verbrauch von über 20l/100km !!

kommt dieser vom Prüfstand??

(Nach 60 km bin schon bei 8,0l)

Gruß

Martin

6 km ist vollkommen ok. Dürfen sogar einige mehr sein. Gab mal ein Gerichtsurteil dazu, hab den genauen Wert aber vergessen.

Ursachen können sein:

- Einfahrbahn im Werk - das haben die meisten Automobilhersteller, ich nehme an auch Opel - auf der Stichprobenartig Fzg aus der produktion einige Runden einer Funktionskontrolle unterzogen werden.

- Bewegungsfahrt um - oft sehr großen Zwischenlager/Umschlagplatz der Spedition

- beim Händler evtl Aufbereiten, Waschen, Tanken, wenn nicht im Haus

 

Gruß Wolfgang

Bei mir warens damals 15 KM, die auf der Uhr standen. Ich meine, bis 25 km ist es noch in Ordnung. Mehr sollte es aber nicht sein. Ist dann doch ein komisches Gefühl sonst :D

am 11. März 2005 um 12:44

Dieses Thema wurde im Meriva Forum besprochen, schau ma rein ;)

Ich hatte auch gut 10 km drauf. Der Freundliche hat auch zugegeben, dass er ein paar Kilometer Probefahrt gemacht hat. Er wollte prüfen ob alles in Ordnung ist und auch nichts klappert.

Viele Grüße, Dirk

Themenstarteram 11. März 2005 um 13:01

@ OpelCorsaCXXL

Hast du da mal nen Link? Ich konnte es gerade nicht finden

Hier ist der Beitrag aus dem Meriva Forum mit 31km bei Übergabe http://www.motor-talk.de/t505092/f239/s/thread.html

Bei meinem Signum waren es 7 km. Muss wohl so sein. Die Fahrzeuge müssen ja dort wie auch hier beim Händler bewegt werden. Ich denke, da wird wohl kein Kilometer mehr als notwengig drauf sein. Warum sollte es und wer sollte das machen? Sehe darin kein Problem.

 

Viele Grüsse - Abuelo.

Hallo,

laut Gerichtsurteilen ist ein Wagen mit weniger als 100km und 1 Jahr Alter noch als Neuwagen verkäuflich. Evtl. gibt es Sonderregelungen für Lagerwagen, die durch ein Facelift oder neues Modell abgelöst wurden.

Wer bei der Werksführung aufpasst, sieht, das die Fahrzeuge alle einen Fahr- und Funktionstest machen müssen und auch sonst ein paar Meter bewegt werden. Z.B. vom Werk zum Eisenbahnwaggon oder auf den LKW. Zwischendurch natürlich noch in Lagerstätten und bei der Ablieferungsdurchsicht des Händlers kommen auch noch ein paar Kilometer drauf.

MfG BlackTM

meiner hatte iirc um die 20 km :eek:

hat wahrscheinlich die ganze FOH-truppe ne spritztour gemacht :D

 

ocp

 

p.s. man kann ohnehin nichts ändern, und aufregen ist auch umsonst, deswegen :cool: bleiben...

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Hallo,

laut Gerichtsurteilen ist ein Wagen mit weniger als 100km und 1 Jahr Alter noch als Neuwagen verkäuflich. Evtl. gibt es Sonderregelungen für Lagerwagen, die durch ein Facelift oder neues Modell abgelöst wurden .

Wer bei der Werksführung aufpasst, sieht, das die Fahrzeuge alle einen Fahr- und Funktionstest machen müssen und auch sonst ein paar Meter bewegt werden. Z.B. vom Werk zum Eisenbahnwaggon oder auf den LKW. Zwischendurch natürlich noch in Lagerstätten und bei der Ablieferungsdurchsicht des Händlers kommen auch noch ein paar Kilometer drauf.

MfG BlackTM

Ja, die Sonderregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshof.

"Autos gelten nur als "fabrikneu", wenn das Modell noch hergestellt wird" (Urteil vom 16.07.2003, - VIII ZR 243/02 -)

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um den Kauf eines BMW 523i bei einem BMW-Vertragshändler. BMW hatte im Spätsommer 2000 eine Modellpflege an der Fünfer-Reihe vorgenommen, die u.a. zur Folge hatte, dass das Modell 523i nicht mehr hergestellt wurde.

Genau, "Fabrikneu" war der richtige Begriff. Ist aber nur für Lagerwagen und dergleichen interessant, hier gehts ja um Neuwagen, da hab ich was vermischt.

MfG BlackTM

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