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Wieviel Nutzungsausfall steht mir zu?
Hallo ihr Lieben,
habe mich jetzt durch mehrere Foren gewühlt, aber keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir ist ne Olle im Cabrio in meinen Honda gerummst. Hab die Polizei gerufen und alles aufnehmen lassen. Auf jeden Fall ist sie Unfallverursacherin. Habe meinen Honda dann 3 Tage später der DEKRA vorgeführt zwecks eines Unfallgutachtens. Habe ich auch bekommen. Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
Hallo ihr Lieben,
habe mich jetzt durch mehrere Foren gewühlt, aber keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir ist ne Olle im Cabrio in meinen Honda gerummst. Hab die Polizei gerufen und alles aufnehmen lassen. Auf jeden Fall ist sie Unfallverursacherin. Habe meinen Honda dann 3 Tage später der DEKRA vorgeführt zwecks eines Unfallgutachtens. Habe ich auch bekommen. Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Warum hast du dir eigentlich 3 Tage Zeit gelassen, das Fahrzeug einem Sachverständigen vorzuführen und warum wartest du noch einmal 3 Wochen und hinterfragst dann erst eine Regulierung ohne an eine Reparaturausführung zu denken? Deinen Ausführungen nach zu urteilen, möchtest du dir die Reparaturkosten nach Gutachten auszahlen lassen. Dann wird dir kein Nutzungsausfall ersetzt werden. Bist vermutlich ohnehin auf kein Fahrzeug angewiesen, wenn du dein Fahrzeug über Wochen im beschädigten Zustand vor deiner Haustür und eigentlich kannst du froh sein, bisher keinen Mietwagen gefahren zu haben; den hätte die "Schei....Versicherung nicht über diesen Zeitraum bezahlt.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
....
Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Allgemein gilt für jeden Geschädigten die Schadenminderungspflicht und somit ist zu prüfen, wenn nicht im Gutachten vermerkt, ob das Fahrzeug im Rahmen einer Notreparatur wieder in den verkehrs- und betriebssicheren Zustand versetzt werden kann. Einfach wochenlang einem Mietwagen nutzen kann zu bösen Überraschungen führen, zumindest wenn nicht alle Maßnahmen zur Schadenminderungspflicht geprüft bzw. genutzt wurden.
Es gibt zig Urteile zu Nutzungsausfallentschädigungen, davon sind viele sehr spezifisch. Vielleicht hilft Dir dieses Urteil weiter:
OLG DÜSSELDORF
11.04.2005
AZ: I-1 U 219/04
Der Geschädigte hat über den festgelegten Zeitraum für Nutzungsaufall hinaus Anspruch für den Zeitraum, der zur Feststellung erforderlich war, ob es sich bei dem Schaden um einen Reparatur- oder Totalschaden handelt.
Aus den Gründen: (...Entgegen der Auffassung des Langerichts kann der Kläger Nutzungsausfall für insgesamt 25 Tage zu je EUR 66,00, insgesamt also EUR 1.650,00 verlangen.
Angesichts des Schadensbildes war nicht ohne weiterese erkennbar, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig war oder einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte.
Aufklärung darüber konnte nur das am Tag nach dem Unfall (02.04.2002) in Auftrag gegebene Gutachten des Sachverständigen M. geben, welches aber erst am 11.04.2002 fertiggestellt war.
Dieser Zeitraum ist zwar verhältnismäßig lang.
Jedoch ist die Ursache dafür nicht bekannt, so dass die mit der späten Erstellung des Gutachtens einhergehende Verzögerung dem Kläger nicht als Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht zugerechnet werden kann.
Folglich kann der Kläger Nutzungsentschädigung für den Zeitraum vom 01.04. - 11.04.2002 und für den anschließenden, zur Wiederbeschaffung notwendigen Zeitraum bis zum 25.04.2002 verlangen, der sich im Rahmen des vom Sachverständigen geschätzten Aufwandes hält...).
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
Hallo ihr Lieben,
habe mich jetzt durch mehrere Foren gewühlt, aber keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir ist ne Olle im Cabrio in meinen Honda gerummst. Hab die Polizei gerufen und alles aufnehmen lassen. Auf jeden Fall ist sie Unfallverursacherin. Habe meinen Honda dann 3 Tage später der DEKRA vorgeführt zwecks eines Unfallgutachtens. Habe ich auch bekommen. Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Warum hast du dir eigentlich 3 Tage Zeit gelassen, das Fahrzeug einem Sachverständigen vorzuführen und warum wartest du noch einmal 3 Wochen und hinterfragst dann erst eine Regulierung ohne an eine Reparaturausführung zu denken? Deinen Ausführungen nach zu urteilen, möchtest du dir die Reparaturkosten nach Gutachten auszahlen lassen. Dann wird dir kein Nutzungsausfall ersetzt werden. Bist vermutlich ohnehin auf kein Fahrzeug angewiesen, wenn du dein Fahrzeug über Wochen im beschädigten Zustand vor deiner Haustür und eigentlich kannst du froh sein, bisher keinen Mietwagen gefahren zu haben; den hätte die "Schei....Versicherung nicht über diesen Zeitraum bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
Hallo ihr Lieben,
habe mich jetzt durch mehrere Foren gewühlt, aber keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir ist ne Olle im Cabrio in meinen Honda gerummst. Hab die Polizei gerufen und alles aufnehmen lassen. Auf jeden Fall ist sie Unfallverursacherin. Habe meinen Honda dann 3 Tage später der DEKRA vorgeführt zwecks eines Unfallgutachtens. Habe ich auch bekommen. Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Warum hast du dir eigentlich 3 Tage Zeit gelassen, das Fahrzeug einem Sachverständigen vorzuführen und warum wartest du noch einmal 3 Wochen und hinterfragst dann erst eine Regulierung ohne an eine Reparaturausführung zu denken? Deinen Ausführungen nach zu urteilen, möchtest du dir die Reparaturkosten nach Gutachten auszahlen lassen. Dann wird dir kein Nutzungsausfall ersetzt werden. Bist vermutlich ohnehin auf kein Fahrzeug angewiesen, wenn du dein Fahrzeug über Wochen im beschädigten Zustand vor deiner Haustür und eigentlich kannst du froh sein, bisher keinen Mietwagen gefahren zu haben; den hätte die "Schei....Versicherung nicht über diesen Zeitraum bezahlt.
So, ich frage mich zwar, was diese Fragen bzw. Kommentare von dir mit meiner ursprünglichen Frage bzw. dem Thema zu tun haben, aber ich beantworte sie dir sehr gern.
Der Unfall ist an einem Freitag-Abends passiert und ich bin am Samstag darauf gleich morgens zur Dekra "gefahren", um ein Gutachten machen zu lassen. Die Dame dort meinte zu mir, dass dies nur möglich ist, wenn ich vorab einen Termin vereinbart hätte bzw. vereinbare. Als Grund nannte sie derzeitige Unterbesetzung. Daraufhin erfragte ich die baldmöglichsten Termin und der war demzufolge erst am Montag darauf ;-)
Erfahrungsgemäß sind Versicherungen ja nicht gerade die schnellsten und da mir vor ein paar Jahren schon jemand in mein damaliges Fahrzeug reingefahren ist und ich zu damaligem Zeitpunkt ca. 2 1/2 Wochen auf Reaktion der Versicherung gewartet habe, fand ich eben diese Frist für den jetzigen Fall als angemessen und habe mich dementsprechend erst ca. 3 Wochen später nach dem Stand der Dinge erkundigt.
Die Reparaturausführung habe ich aus 2 Gründen noch nicht in Angriff genommen. 1. bin ich gerade frisch aus Berlin hier her gezogen und habe aus diesem Grund noch keinen KFZler meines Vertrauens in Erfahrung bringen können und 2. durch den Umzug fehlen einem natürlich gewisse Scheinchen im Portemonaie, um so eine Reparatur von 2500 Euronen beim Honda-Händler durchführen zu lassen, auch wenn es hier nur "vorgeschossen" ist.
Ich frage mich auch, wie du beurteilen möchtest, ob ich auf ein Fahrzeug angewiesen bin oder nicht. Du kennst weder meine private noch berufliche Lage und anhand von ein paar Sätzen kann kein Mensch solch ein Urteil fällen.
Nur weil ich derzeit die finanziellen Mittel nicht habe, um selbst eine Notreparatur bezahlen zu können und somit den PKW meiner Mutter nutzen muss, ruhe ich mich keineswegs auf irgendetwas aus geschweigedenn verlange ich Dinge, die mir nicht zustehen.
Du darfst auch nicht vergessen, dass mir dies im derartigem Umfang und mit derartiger Sachlage erstmalig passiert ist und ich mich dahingehend hier erkundigen wollte, welche Möglichkeiten bestehen, dass ich zu dem mir zustehenden Recht komme. Dass ich jedoch pappesatt darüber bin, dass gerade mir das gerade jetzt passiert, ist ja wohl menschlich und legitim.
Solche Kommentare von dir finde ich überflüssig und sie gehören meiner Meinung nach nicht in ein Forum, in dem Hilfesuchende eines kompetenten Rates bedürfen.
Diesen habe ich mir übrigens eingeholt und er deckt sich leider nicht mit deinen Äußerungen.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
....
Er ist "bedingt fahrfähig bis zu Werkstatt". Habe das Gutachten auch sofort an die gegnerische Versicherung geschickt. Das ist jetzt über 3 Wochen her. Habe die Versicherung letzte Woche angerufen und wollte nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen und wann ich endlich das Geld sehe, um mein Auto reparieren lassen zu können. Die meinten nur, dass sie nen Postrückstau haben und mein Fall noch nicht mal in der Bearbeitung ist. Hätt ich das eher gewusst, hätt ich mir nen Mietwagen genommen, der mir ja rein rechtlich zugestanden hätte. Allerdings dachte ich nicht, dass es so lange dauert und habe drauf verzichtet und wollte mich mit dem Nutzungsausfall zufrieden geben.
Meine Frage nun: Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?
Dass die PKW in Klassen unterteilt werden dahingehend, ist mir bewusst. Aber es geht mir eher darum, ob ich den Nutzungsausfall nur für die vom Gutachter veranschlagte Reparaturdauer erhalte oder ob sie mir auch für den Zeitraum zusteht, in der ich meinen PKW nicht nutzen kann, mir also ein "Nutzungsausfall" das Leben schwer macht !?!? Oder erhalte ich irgendeine andere Leistung dafür, dass die von der scheiss Versicherung nicht zu Potte kommen?
Kotzt mich langsam echt an, dass meiner kleiner Flitzer so kaputt hier rumsteht und ich ihn nicht endlich reparieren lassen kann.
Danke im Voraus
Allgemein gilt für jeden Geschädigten die Schadenminderungspflicht und somit ist zu prüfen, wenn nicht im Gutachten vermerkt, ob das Fahrzeug im Rahmen einer Notreparatur wieder in den verkehrs- und betriebssicheren Zustand versetzt werden kann. Einfach wochenlang einem Mietwagen nutzen kann zu bösen Überraschungen führen, zumindest wenn nicht alle Maßnahmen zur Schadenminderungspflicht geprüft bzw. genutzt wurden.
Es gibt zig Urteile zu Nutzungsausfallentschädigungen, davon sind viele sehr spezifisch. Vielleicht hilft Dir dieses Urteil weiter:
OLG DÜSSELDORF
11.04.2005
AZ: I-1 U 219/04
Der Geschädigte hat über den festgelegten Zeitraum für Nutzungsaufall hinaus Anspruch für den Zeitraum, der zur Feststellung erforderlich war, ob es sich bei dem Schaden um einen Reparatur- oder Totalschaden handelt.
Aus den Gründen: (...Entgegen der Auffassung des Langerichts kann der Kläger Nutzungsausfall für insgesamt 25 Tage zu je EUR 66,00, insgesamt also EUR 1.650,00 verlangen.
Angesichts des Schadensbildes war nicht ohne weiterese erkennbar, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig war oder einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte.
Aufklärung darüber konnte nur das am Tag nach dem Unfall (02.04.2002) in Auftrag gegebene Gutachten des Sachverständigen M. geben, welches aber erst am 11.04.2002 fertiggestellt war.
Dieser Zeitraum ist zwar verhältnismäßig lang.
Jedoch ist die Ursache dafür nicht bekannt, so dass die mit der späten Erstellung des Gutachtens einhergehende Verzögerung dem Kläger nicht als Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht zugerechnet werden kann.
Folglich kann der Kläger Nutzungsentschädigung für den Zeitraum vom 01.04. - 11.04.2002 und für den anschließenden, zur Wiederbeschaffung notwendigen Zeitraum bis zum 25.04.2002 verlangen, der sich im Rahmen des vom Sachverständigen geschätzten Aufwandes hält...).
Danke dir :-)
Hallo,
na nunmal langsam - xAKBx hat lediglich gesagt, dass Du wohl kein Fahrzeug brauchst, wenn es so lang unrepariert vor der Tür stehen kann.
Nicht überbewerten - die Aussage war sicher nicht böse gemeint, sondern eine gespitzte Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
(...)
Solche Kommentare von dir finde ich überflüssig und sie gehören meiner Meinung nach nicht in ein Forum, in dem Hilfesuchende eines kompetenten Rates bedürfen.
Diesen habe ich mir übrigens eingeholt und er deckt sich leider nicht mit deinen Äußerungen.
Was hierher gehört, entscheidet letztlich dann bitte doch nicht der einzelne User, vielen Dank.
Darüber hinaus wäre es durchaus hilfreich, zu posten, wie denn nun der eingeholte Rat aussieht - denn auch das ist Sinn eines Forums
Also bitte poste dann doch auch die Lösung für Deine Situation - vielleicht lernen wir ja auch nochw as dazu.
Grüße
Schreddi
Ist ja auch in Ordnung. Ich werfe niemandem etwas vor. Aber so, wie es von mri aus sein Recht ist, seine Meinung zu äußern, die wie gesagt, keinerlei Sinn für mich enthält bezugnehmend auf meinen Fall, darf ich ebenso meine Meinung äußern. Das ist hier ein KFZ-Forum und und keins für gespitze Fragen, die überflüssig sind, sorry.
Außerdem habe ich nichts derartiges entschieden, da mir sehr wohl bewusst ist, dass es nicht in meinem Ermessen liegt. Doch dass mir seine Ausführungen nicht im Geringsten Informationen gegeben haben, daher für mich keinen genauen Sinn enthalten, darf ich wohl erwähnen. Lieben Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,
na nunmal langsam - xAKBx hat lediglich gesagt, dass Du wohl kein Fahrzeug brauchst, wenn es so lang unrepariert vor der Tür stehen kann.
Nicht überbewerten - die Aussage war sicher nicht böse gemeint, sondern eine gespitzte Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Dreamyy
(...)
Solche Kommentare von dir finde ich überflüssig und sie gehören meiner Meinung nach nicht in ein Forum, in dem Hilfesuchende eines kompetenten Rates bedürfen.
Diesen habe ich mir übrigens eingeholt und er deckt sich leider nicht mit deinen Äußerungen.
Was hierher gehört, entscheidet letztlich dann bitte doch nicht der einzelne User, vielen Dank.
Darüber hinaus wäre es durchaus hilfreich, zu posten, wie denn nun der eingeholte Rat aussieht - denn auch das ist Sinn eines Forums
Also bitte poste dann doch auch die Lösung für Deine Situation - vielleicht lernen wir ja auch nochw as dazu.
Grüße
Schreddi
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
(...)Also bitte poste dann doch auch die Lösung für Deine Situation - vielleicht lernen wir ja auch noch was dazu.(...)
Grüße
Schreddi
@Dreamyy
ne Olle ins Auto gefahren, Scheiß Versicherung, es kotzt mich an.......gehöhrt hier genau so wenig in das Forum, also bleib mal Fair hier............
Und ob xAKXx oder ein anderer Stammuser hier im Versicherungsforum etwas von der Thematik versteht, respektive über genügend Fachkompetenz verfügt, dass kannst du mit Sicherheit überhaupt nicht beurteilen.
Zu deiner Frage.
bei der Schadenregulierung hat man so zu agieren, wie es ein wirtschaftlich vernüftig denkender Mensch auch machen würde. Auf gut deutsch, du solltest so handeln, oder besser so denken, wie wenn du den Schaden selber bezahlen müsstest. Das mal so als Richtschnur.
Beim Nutzugsausfall ist unter anderem zu beachten, ob dein Fahrzeug nach dem Schaden noch Verkehrssicher, oder bedingt Verkehrssicher ist. Auch muss geprüft werden, ob man mit einer Notreparatur das Fahrzeug in einen Zustand versetzten kann, der eine weitere Nutzung bis zu Reparatur zulässt, so wie das hier schon geschrieben wurde.
Wenn das nicht möglich ist und das Fahrzeug tatsächlich nicht Fahrbereit ist,
sind die Verzögerungen nicht von dir zu vertreten und dein Anspruch auf den Nutzungsausfall dürfte bestehen. Aber das kann man nicht pauschalisieren und muss wirklich in jedem Einzelfall genau geprüft werden.
natürlich ist das Mist, dass die Versicherung hier nicht aus dem Quark kommt.
Such doch am Montag einfach noch mal das Gespräch mit dem/der SB und wenn das nicht fruchtet, wende dich an den Abteilungsleiter und schildere die Problematik. Manchmal (nicht immer) erreicht man in einem 10 Minuten Telefonat mehr, als mit zwei oder drei "bösen Briefen"
Wenn du nichts erreichst, kannst du dir ja auch noch anwaltlichen Rat einholen, aber ich würde es erst noch einmal auf dem kleinen Dienstweg versuchen.
Kannst ja mal berichten, was draus geworden ist.
Gruß
Delle
@Dreamyy
Denke ich richtig, wenn ich behaupte, dass Du in der gesamten Zeit noch keinen Reparaturauftrag erteilt hast?! Der hätte eine Reparatur garantiert auch beschleunigt, denn in diesem Fall verhandelt die Werkstatt mit der Versicherung und erhält meistens eine sogenannte Reparaturkostenübernahmebestätigung. Mit dem Schreiben in der Hand reparieren sie Dein Fahrzeug und Du brauchst Dich diesbezüglich finanziell um weiter nichts zu kümmern. Die Tage für den Nutzungsausfall ergeben sich automatisch, je nach Reparatur-/Standzeit in der Werkstatt und werden Dir von der Versicherung später überwiesen.
Die 2. Möglichkeit ist die Aufnahme eines Kredites um die Reparatur zu veranlassen. Die Kreditkosten, solange sie unter den Kosten für ein Ersatzfahrzeug bzw. der Nutzungsausfallpauschale liegen werden im Rahmen der Schadenregulierung mit erstattet.
Es gibt also immer mehrere Wege, die ohne Streitigkeiten zum Ziel führen können! Nichtstun und nur Knete abgreifen wollen kann nicht funktionieren, denn man darf sich an Unfallschäden nicht bereichern!
@paddye
ich danke dir für deine netten posts. damit kann ich doch etwas anfangen :-) von solchen user wie dir, sollte es hier mehr geben.
habe sowas in der art halt noch nicht durch und privat derzeit ziemlich viel stress, sodass ich kaum zeit finden konnte, um mich darum zu kümmern.
finds aber wirklich ne frechheit von der versicherung. ich habe nichts getan, mein kleiner honda is kaputt, ich mache und tue, damit ich natürlich an die regulierung komme, die mir zusteht und die unfallverursacherin lässt sich das dritte ei wachsen.
ich musst der gegnerischen versicherung sogar den unfall melden, weil die unfallverursacherin zu faul oder uneinsichtig war, um dies zu tun, obwohl sie innerhalb von 3 tagen dazu verpflichtet ist.
bin frisch umgezogen, was mich ne menge geld gekostet hat und dann sowas.
paddye, mit dem reaparaturauftrag ist mir sehr wohl bewusst gewesen, auch dass ich die regulierung an die jeweilige werkstatt abtreten hätte können. allerdings machen wir uns nichts vor, mein auto ist 14 jahre alt und ich werde den schaden nicht zu 100 % reparieren lassen, auch nicht in einer fachwerkstatt. habe da jemanden an der hand, der es mir günstig macht, allerdings ist der für 3 wochen im urlaub und will dann auch seine kohle sofort haben und die kann ich ihm nur geben, wenn ich endlich das geld von der versicherung bekomm. daher bin ich halt bissel in der bridoulie, verstehst.
einen kredit werde ich nicht bekommen, da ich im moment nicht über geeignetes einkommen verfüge und auch ehrlichgesagt nicht einsehe, einen aufzunehmen, nur weil andere ihre arbeit nicht zügig auf die reihe bekommen.
du siehst, in meiner situation ist das alles nicht ganz so leicht und mir stehen oebenso wenige wege offen und du darfst auch nicht vergessen, dass ich komplette laie betreffend schadensregulierung bzw. gewisse dinge nicht einfach so wissen kann und in diesem moment nutze ich natürlich die frage-antwort-funktion eines forums.
wo mir geholfen wird, dort helfe auch ich anderen sehr sehr gern.
ich will mich keinesfalls bereichern an irgendwas, der typ bin ich nicht. ich möchte nur das, wie schon erwähnt, was mir zusteht und aus diesem grund wollte ich mich halt betreffend des nutzungsausfalls erkundigen, was mir genau zusteht. nicht mehr und nicht weniger.
@dellenzähler
es ist ja wohl ein unterschied, ob ich mich über leute aufrege, durch die ich unverschuldet nachteile einstecken muss und das mit 2-3 worten tue, oder ob mir jemand mit solch dummen kommentaren kommt, der selber scheinbar von tuten und blasen keine ahnung hat. das behaupte ich nicht, sondern so kommt es bei mir als normal denkender mensch nunmal an. wäre ich auf streit oder diskussionen aus, würde ich hier jeden anmaulen und wäre auch sicher schon aus diesem forum entfernt worden. doch sowas muss ich mir nicht geben, sorry. davon ab habe ich hier schon einige beiträge gelesen, wo ganz andere begriffe zur äußerung kamen. sorry
mit der notreparatur ist ja alles gut und schön. aber wo ist der sinn, wenns wie oben erwähnt etwas komplizierter gestaltet ist!?
außerdem traue ich versicherungen nicht von hier bis zum klo und mir wurde zugetragen, dass in besonderen fällen die versicherung auch die zahlung verweigern und von sich aus auf ein neues gutachten durch einen "unabhängigen" gutachter bestehen kann. wenn ich das auto allerdings reparieren lassen habe, wo bleiben dann die nachweise!?
ich habe bereits nochmals versucht, mit der versicherung zu korrespondieren. jedoch ohne erfolg. entweder ist die leitung nicht besetzt und mir wird immer wieder von einem postrückstau erzählt. ist mir echt langsam zu doof, meinem geld hinterher zu rennen.
rein augenscheinlich würde ich schon sagen, dass mein auto fahrfähig ist. der gutachter schrieb "bedingt fahrfähig bis zur werkstatt". allerdings fehlen mir die kenntnisse und auch möglichkeiten, um dies genau beurteilen zu können, da die aufprallstelle ziemlich ungünstig war. somit müsste man dies wieder durch einen kompetenten fachmann beurteilen lassen, was wieder geld kostet. ich sehe nicht ein, alles zu bezahlen, obwohl ich etwas bekommen müsste.
ich hoffe, ich habe mich diesmal verständlicher ausgedrückt und kein "böses" wort erwähnt.
naja, bis auf auf den Umstand, dass du hier einem (wirklichen) Fachmann schon wieder Dummheit unterstellst, geht der Rest deines Kommentar schon in Ordnung.
Geh mal einfach davon aus, dass die Stammuser, die hier etwas posten, jeden Tag mit der Schadenregulierung zu tun haben und auch helfen wollen.
Auch dir.
Und sicher auch der xAKBx.
Sonst wären Sie hier nicht Präsent.
Aber jeder hat hier seinen eigenen Stil und mangelnde Kompetenz oder Unfähigkeit solltest du hier keinem unterstellen, blos weil die Antwort nicht nach deinem Geschmack ist, aber das hat dir unser Mod ja auch schon erklärt.....
So....und nun wieder zu deinem Problem.
Wenn du dein Fahrzeug tatsächlich nicht mehr nutzen kannst, ist dein vordergründiges Problem erst einmal die Reparatur, sind wir uns da einig?
Der Sachverständige, den du beauftragt hast, würde ich am Montag mal anrufen und die Problematik schildern. Er kann sicher am besten beurteilen, wie es sich mit der weiteren Nutzung und der Verkehrssicherheit verhält. Das kostet dich auch erst einmal kein Geld (ausser die paar Cent für das Telefonat)
Danach hast du erst einmal Klarheit, ob und wie eine Nutzung weiter möglich ist oder nicht.
Berichte hier doch bitte dann über Ergebnis, dann wirst du weitere Tipps von uns bekommen.
Bis denne......
Gruß
Delle
Wo bitte habe ich dir Dummheit unterstellt? Pardon, aber das bezog sich einzig und allein auf xAKBx. Im Gegenteil, ich danke dir sehr für deine HInweise und dass du dich dahingehend auch intensiv mit meinem Fall befasst. Aber wenn hier jeder x-Beliebige seine Meinung über das Verhalten Fremder äußern darf, dann ja wohl ich auch. Allerdings wäre das Thema für mich schon lang gegessen, wenn nicht ständig wieder irgend einer seinen Senf dazugeben muss. Das hat auch nix mit Unterstellungen zu tun, aber wenn ich was auf dem dementsprechenden Gebiet drauf habe, dann beweise/zeige ich das auch oder behalte mein Wissen für mich. Aber uninteressante spitze Bemerkungen zeugen leider nicht von Kompetenz und fachlicher Versiertheit. Das hat auch ebenso nix mit meinem Geschmack oder Nicht-Geschmack zu tun. Wenn ich allerdings eine Frage in einem Forum stelle, hoffe ich auf dementsprechend passende Antworten von angemessenem Niveau, wie sie zu 100% von Paddy und von dir größtenteils jedenfalls kamen und nicht sowas da...
Mich interessiert nur das fachlich Versierte, aber dennoch lass ich mir nicht alles gefallen und nein sorry, ich gehe nicht davon aus, dass die User hier alle etwas drauf haben. Möchtegern-Könner gibts leider viel zu viele auf der Welt...
Ich habe bereits entsprechende Maßnahmen bezüglich meines (Un-)Falls ergriffen und werde ggf. berichten, sobald ich etwas Neues weiss.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
naja, bis auf auf den Umstand, dass du hier einem (wirklichen) Fachmann schon wieder Dummheit unterstellst, geht der Rest deines Kommentar schon in Ordnung.
Geh mal einfach davon aus, dass die Stammuser, die hier etwas posten, jeden Tag mit der Schadenregulierung zu tun haben und auch helfen wollen.
Auch dir.
Und sicher auch der xAKBx.
Sonst wären Sie hier nicht Präsent.
Aber jeder hat hier seinen eigenen Stil und mangelnde Kompetenz oder Unfähigkeit solltest du hier keinem unterstellen, blos weil die Antwort nicht nach deinem Geschmack ist, aber das hat dir unser Mod ja auch schon erklärt.....
So....und nun wieder zu deinem Problem.
Wenn du dein Fahrzeug tatsächlich nicht mehr nutzen kannst, ist dein vordergründiges Problem erst einmal die Reparatur, sind wir uns da einig?
Der Sachverständige, den du beauftragt hast, würde ich am Montag mal anrufen und die Problematik schildern. Er kann sicher am besten beurteilen, wie es sich mit der weiteren Nutzung und der Verkehrssicherheit verhält. Das kostet dich auch erst einmal kein Geld (ausser die paar Cent für das Telefonat)
Danach hast du erst einmal Klarheit, ob und wie eine Nutzung weiter möglich ist oder nicht.
Berichte hier doch bitte dann über Ergebnis, dann wirst du weitere Tipps von uns bekommen.
Bis denne......
Gruß
Delle
@Dreamyy
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit
Hallo,
ich schließe dann an dieser Stelle.
Sollte tatsächlich jemand Fragen dazu haben, kann er mir gern per PN schreiben.
***GESCHLOSSEN***
Grüße
Schreddi