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wieviel standlicht ist erlaubt?
ich hab vor, die blinker in der hauptscheinwerfer zu verlegen, dadurch würden ja theoretisch die original blinker im stoßfänger wegfallen!
nun überleg ich, eben diese zusätzlich mit standlich zu versorgen...
hab allerdings schon angel eyes verbaut, die ja bekanntlich pro seite zwei standlichtringe haben!
kann mir einer sagen, obs da probs beim TÜV, oder der rennleitung gibt?
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47 Antworten
Hallo,
also die Scheinwerfer von dir musst du so belassen wie sie ab Werk sind! Im übrigen darfst du keine Veränderung an einer Lichttechnischen Einrichtung vornehmen, ansonsten verlierst du die BE des Autos, den Versicherungsschutz etc!
Probleme mit dem TÜV und der Rennleitung würde es bei Veränderungen an Lichttechnischen Einrichtungen auf jeden Fall geben...
daß ich nix an den scheinwerfern ändern darf, weiß ich schon...
es handelt sich bei den scheinwerfern um diese und die sind wohl für blinkerbetrieb ausgerüstet, wenn ich das richtig seh, oder?
Das was du als Blinker missbrauchen möchtest ist zusätzlich zu den ringen als standlicht vorgesehen. Ich denke aber mal wenn du die umbaust wird das keiner merken.
StVZO §51 (Den wichtigen Satz hab ich mal fett gemacht)
Zitat:
(1) 1Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. 2Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. 3Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. 4Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. 5Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. 6Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. 7Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. 8Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Also: NEIN!
Die Standlichter (hier Begrenzungsleuchten) müssen im Scheinwerfer sein und es dürfen nur 2 vorne angebracht sein.
Kannst höchstens unten bei den Blinkern die Hella Tagfahrleuchten anbringen. Aber die müssen mit Abblendlicht ausgehen.
Zitat:
2Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen
wie isses aber dann mit den begrenzungsleuchten aus dem zubehör, die viele gassi fahren? die sind auch von vorn zu sehn und definitiv ned im scheinwerfer...*grübel
waren das nicht die scheinwerfer, wo aussen das standlicht ist, und die standlichtringe keine zulassung haben?
wenn da steht, dass man die leicht umbauen kann, hat der verkäufer recht, aber das ist dann trotzdem nicht erlaubt.
aber um auf deine ausgangsfrage zurückzukommen, du darfst dir auf jede seite 2 standlicht bauen, wobei dann eins im hauptscheinwerfer sein muss, und die standlichtringe zählen als ein standlicht.
und um in den blinkern standlicht zu haben, musst du den blinker nicht verlegen, es gibt auch erlaubte blinker mit standlichtfunktion, da hast du dann halt beides da unten.
Zitat:
Original geschrieben von INDYS-GHOST
und die sind wohl für blinkerbetrieb ausgerüstet, wenn ich das richtig seh, oder?
Dem würde ich wiedersprechen, die sind nicht mit Blinkern ausgerüstet, da darfste keine Blinker reinsetzen...
Zitat:
Original geschrieben von 20ChrisK01
waren das nicht die scheinwerfer, wo aussen das standlicht ist, und die standlichtringe keine zulassung haben...
wie haben die dann das e prüfzeichen erhalten?
Zitat:
Original geschrieben von INDYS-GHOST
wie haben die dann das e prüfzeichen erhalten?
E-Prüfzeichen ist nicht gleich E-Prpfzeichen, da gibt es verschiedene! Kommt drauf an welches E-Prüfzeichen vorhanden ist, da nicht alle in Deutschland auch zugelassen sind...
Zitat:
Original geschrieben von INDYS-GHOST
wie haben die dann das e prüfzeichen erhalten?
nur weil ein e-zeichen drauf ist, heißt das nicht gleichsam, dass diese funtion auch mit in der zulassung ist.....
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
StVZO §51 (Den wichtigen Satz hab ich mal fett gemacht)
Also: NEIN!
Die Standlichter (hier Begrenzungsleuchten) müssen im Scheinwerfer sein und es dürfen nur 2 vorne angebracht sein.
Kannst höchstens unten bei den Blinkern die Hella Tagfahrleuchten anbringen. Aber die müssen mit Abblendlicht ausgehen.
FALSCH
es dürfen 4 standlichter sein( begrenzungsleuchten da es standlich net gibt) wenn davon 2 in den scheinwerfern sind
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg
angel eyes bilden ne kleine ausnahme 2 ringe werden als einer gesehen
e prüfzeichen reicht bei lichtsachen net aus es sind eine prüfnummer und ein verwendungskurzzeichen noch notwendig und dieses verwendungskurzzeichen sagt aus wozu man die lampe nutzen darf.
ich hab 4 standlichter im g2 davon 2 im blinker mit passenden kennzeichen drauf
nu ja, im vorfeld hab ich mich natürlich schlau gemacht, bei verschiedenen händlern und hab von allen versichert bekommen, daß diese scheinwerfer ne ABE für deutsche strassen haben!
demnach geh ich mal davon aus, daß auch die ringe ne zulassung haben, würde ja sonst keinen sinn machen, die scheinwerfer mit ner ABE auszuliefern, oder?
werd wohl morgen mal zum prüfer meines vertrauens fahren und den mal löchern, wies denn mit meinem vorhaben aussieht!
hab übrigens grad nen scheinwerfer entdeckt, der, wie beim g4 den blinker im
scheinwerfer hat!
wie würde es denn damit aussehen?
Die hab ich auch drinnen (aber schwarz gefärbt). Da hab ich den Blinker in die mitte gesetzt. Da brauchste aber die Fassungen mit Blinkerbirne vom Audi A3. Hatte noch nie Probleme damit, weder mit den Blaumützen noch mim Tüv.
wenn das entsprechende zeichen drauf ist für die verwendung darfste die funktion betreiben.
der witz ist aber die meisten scheinwerfer sind ohne lwr und somit net in deutschland zulässig da seit 1.1.1991 pflicht ist . sie sind nur fürs ausland gedacht die erst vor kurzen lwr pflicht haben
Zitat:
Original geschrieben von mstylez
Die hab ich auch drinnen (aber schwarz gefärbt). Da hab ich den Blinker in die mitte gesetzt. Da brauchste aber die Fassungen mit Blinkerbirne vom Audi A3. Hatte noch nie Probleme damit, weder mit den Blaumützen noch mim Tüv.
und somit ist die BE erlöschen wegen ändern der geprüften funktion