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Wildunfall mit Reh

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 17:29

Hallo zusammen,

habe am Wochenende leider ein Reh angefahren. Es gab keine Möglichkeit auszuweichen oder durch ein Bremsmanöver die Kollision zu vermeiden. Habe dann die Polizei darüber informiert.

Das Fahrzeug ist dadurch auch beschädigt worden. Deshalb habe ich meine Versicherung kontaktiert. Zunächst hieß es ich soll ein Kostenvoranschlag einreichen, dann aber wollte die Versicherung einen Gutachter schicken.

Dieser war gestern da und hat sich wirklich neutral gehalten. Allerdings bemängelte er meine Reifen, welche angeblich verschlissen sind. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist aber nicht erreicht. Er hat auch KEINE Messung vorgenommen sondern alles sehr genau durch Fotos dokumentiert.

Als er dann ins Auto gestiegen ist und die Zündung anmachte um den Kilometer-Stand zu messen kam eine Fehlermeldung auf "Bremsbeläge hinten wechseln". Diese poppte, so der Zufall will, an diesem Tag zum ersten Mal auf. Das hat er dann natürlich auch fotografiert.

Darum habe ich den bleibenden Eindruck, dass er gar nicht so neutral war, sondern auf der Suche nach Argumenten um einen Leistungsfall abzulehnen.

 

Wie seht ihr das? Haben die zwei Argumente überhaupt eine Aussagekraft bzw. Bezug zu meinem Unfall?

Bin echt enttäuscht. Man zahlt jahrelang seine Versicherung. Nie hatte ich was und dann bekommt man das Gefühl abgewimmelt zu werden. Aber mal sehen, vielleicht täusche ich mich auch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:58:40 Uhr:

Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?

Nicht zugelassene Reifen? Fahren ohne Betriebserlaubnis? Jetzt wird es spannend... Wurde das auch vom Gutachter bemerkt und notiert?

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Erst mal abwarten.

Zitat:

@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:29:03 Uhr:

Wie seht ihr das? Haben die zwei Argumente überhaupt eine Aussagekraft bzw. Bezug zu meinem Unfall?

Nö, solange die Profiltiefe >=1,6mm war und noch Bremsbelag vorhanden ist alles OK.

Gruß Metalhead

Welches Modell, wie alt und wieviel Km ?

Winterreifen oder Sommerreifen?

 

Falls Sommerreifen und winterliche Strassenverhältnisse, dann könnte das in der Tat Ärger geben.

 

Falls Winterreifen, dann wäre die Mindestprofiltiefe ggf. 4 mm und es könnte genauso Ärger geben, da Reifen zu stark abgefahren, je nachdem wo und in welchem Land der Unfall passiert ist.

Wie jetzt, Du weißt noch nicht mal worum es geht und bist aber schon mal enttäuscht?!

Naja....

 

Vermutlich zählt je nach FZG-Alter neben der Ermittlung der Reparaturkosten auch die Ermittlung des Fahrzeugwertes zu den Aufgaben des beauftragten Gutachters.

Und wenn der für Dich offensichtlich schon mal Reifen sowie Bremsen bemängelt hat, erhält dieser Umstand den sonst mit deinem Wagen erzielbaren Wiederbeschaffungswert nicht unbedingt...

Je nach Vertrag könnte man natürlich auch, sollte Schadenverursachung durch grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert sein, hier einen Hebel sehen, dass Du durch den mangelnden Wartungszustand deines Fahrzeug den entstandenen Schaden begünstigt haben könntest

Mache selbst ein Foto der Reifen. Bestimmt sieht man im Profil die TWI Profiltiefenmarkierung. Ist diese noch nicht eben, ist die Profiltiefe über 1,6mm. Ist diese Markierung mit dem Restprofil eben (oder nur eine davon), dann ist die Mindestprofiltiefe erreicht. In Deutschland darf man bis 1,6mm fahren, Sommer wie Winterreifen. Lediglich in den Alpenländern herrscht bei Winterreifen 4mm Mindestprofiltiefepflicht. In D nur eine Empfehlung. Deshalb bei Winterreifen 2 verschiedene Markierungen. Je nachdem was der Prüfer da fotografiert hat. Manche sind doof und schwätzen dann Blödsinn.

http://far-away.droste-pfeil.de/wp-content/uploads/reifen.png

http://www.msuvde.com/.../index.60.gif

Zur Bremse. Auch hier ist jetzt durch die Anzeige der Bremsverschleiß durch die Warnung gegeben. Aber, dennoch sind ca. 2mm Belag auf den Klötzen. Die Bremsen sollten die Verzögerung schon noch leisten. ggf mal in einer Werkstatt am Bremsenprüfstand ein Protokoll mit den Messwerten ausdrucken lassen, so hast Du ggf ein Nachweis, dass die Verzögerungswerte passen und der Unfall nicht auf Fahrzeugdefekte hinauslaufen, wo Du nun Panik hast. Dumm gelaufen...

Wo hast du das mit den 4mm in den Alpenländern her? Bitte um Infos da wir in den Skiurlaub wollen.

Danke

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 18:58

Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?

Das ist doch ein Teilkasko-Schaden..kann eine Versicherung da Abzüge

machen wegen des Fahrzeugzustands ? (Ohne Vorschäden )

Zitat:

@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:58:40 Uhr:

Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?

Nicht zugelassene Reifen? Fahren ohne Betriebserlaubnis? Jetzt wird es spannend... Wurde das auch vom Gutachter bemerkt und notiert?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 21:23

Das weiss ich nicht. Er hat nur ganz wenig kommentiert.

am 13. Dezember 2018 um 21:25

Welchen Typ BMW hast du? Wenn theoretisch beides ginge ... sollte es deswegen keinen Stress geben...

Was ist denn augenscheinlich beschädigt am Wagen?

 

Du hattest Winterreifen drauf?

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