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Wildunfall - Teilkasko - Totalschaden(?) - Gutachten nicht korrekt?

Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 16:06

Hi zusammen,

es hat sich folgendes zugetragen:

Ich hatte mit meinem Opel Vectra GTS, BJ 2007, ~192t km einen Wildunfall.

Da ich teilkaskoversichert bin, schickte die Versicherung einen eigens beauftragten Gutachter einer größeren deutschen Gutachtergruppe vorbei.

Laut dessen Gutachten liegen die Reparaturkosten ~200€ über dem WBW.

Somit wurde ein Totalschaden diagnostiziert.

Neben der WBW-Benennung steht folgender Passus:

"Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ist unter Beachtung des Fahrzeugalters, der Laufleistung, der Ausstattung, des vorgefundenen Pflege- und Erhaltungszustandes und der derzeitigen Marktlage mit 4.800 EUR differenzbesteuert zu beziffern."

Soweit klar.

Nur:

Wenige Seiten später wird die Ausstattung des Fahrzeugs aufgeführt - und statt der tatsächlichen Ausstattungslinie "GTS/Sport" wurde die niedrigere "Edition" mit ihren Inhalten herangezogen.

Als Sonderausstattungen wurden nur der Motor und Bi-Xenon aufgeführt.

Es fehlten also u.a.:

Ab Werk:

Sportsitze

Ausstattung Leder Schwarz

Sitzheizung Fahrer-/Beifahrerseite

Spiegel anklappbar, beheizbar

GTS-Ausstattung statt Edition

Fensterheber elektrisch hinten

Bi-Xenon *mit Kurvenlicht* (es gab verschiedene Xenon-Scheinwerfer-Varianten)

PDC vorn und hinten

Diebstahlwarnanlage

Automatisch abblendender Innen- und linker Außenspiegel

Tempomat

Regensensor

Lichtsensor

Bluetooth-FSE

Nachgerüstet:

AHK, abnehmbar

Statt dem vorhandenen Radio "DVD 90 Navi" wurde das niedrigste Modell ("CD 30 MP3") aufgeführt.

Die Zusammensetzung des WBW wird im Gutachten nicht erläutert.

Das Vorhandensein der fehlenden Ausstattung lässt sich anhand einer Liste vom Opel-Händler nachvollziehen, auf der alle bei Erstauslieferung vorhandenen Teile aufgeführt sind.

Teilweise lässt es sich auch schon anhand der Bilder im Gutachten erkennen.

Die Restwertangebote beziehen sich explizit auf das im Gutachten beschriebene Fahrzeug - das so nicht existiert.

Kann es sein, dass es sich hier um ein... sagen wir, "versicherungsfreundliches" Gutachten handelt?

Meiner Meinung nach sollten die nicht aufgeführten Teile - selbst bei diesem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs - die ~200€ Differenzwert zwischen Reparatur und WBW doch zumindest etwas überschreiten.

Ist es legitim, dass ein Gutachter nicht die tatsächliche, sondern eine *angenommene* und nachweislich nicht korrekte Ausstattungsvariante für sein Gutachten heranzieht?

Trotz über 10 Jahren Führerschein ist das mein erster Fall dieser Art...

~Grüße

Falconer

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. November 2016 um 18:33

Um die Sache abzuschließen:

Ich habe die Versicherung kontaktiert, da ich diese als Ansprechpartnerin für das Gutachten sehe. Schließlich hat Sie den Gutachter beauftragt.

Nach einigen Abwimmelversuchen des Herrn am Telefon wollte dieser nochmal den Gutachter kontaktieren.

Aufgrund der Art des Sachbearbeiters, die Sache nach dem Motto "selbst wenn das nicht ganz richtig ist, da kommt doch eh nix rum, lassen Sie das doch sein" (Zitat) herunterzuspielen, habe ich am selben Tag zusätzlich einen Anwalt kontaktiert.

In einem Beratungsgespräch meinte er, dass die Versicherung sich hier höchstwahrscheinlich auf die bisherige gute Zusammenarbeit mit dem Gutachterunternehmen berufen und es angesichts der Schadenssumme wahrscheinlich auf ein Sachverständigenverfahren ankommen lassen würde.

In der Zwischenzeit kam auch eine "Stellungnahme" des Sachverständigen per Post.

Zitat:

"Aufgrund das im Kalkulationsprogramm zum Versicherungsnehmerfahrzeug keine VIN-Abfrage

moglich ist, konnte die explizite Ausstattungsliste des Fahrzeuges nicht abgefragt werden.

Dementsprechend wurde zur Kalkulation der Schadenhöhe ein Vergleichsfahrzeug des gleichen

Typs zur Kalkulation berücksichtigt.

[...]

Die weitere Sonderausstattung des Fahrzeuges hätte bei diesem Schadenbild keine Auswirkung

auf die Schadensumme gehabt.

Da es sich hierbei jedoch um einen Totalschaden handelt, wurden im Wiederbeschaffungswert,

sowie bei der Ermittlung des Restwertes, alle wertbeeinflussenden Faktoren wie die

umfangreiche Sonderausstattung des Fahrzeuges berücksichtigt.

Somit verbleiben wir bei unserm Gutachten."

Einmal abgesehen davon, dass nicht die *Schadenssumme*, sondern der *Wiederbeschaffungswert* angekreidet wurde, ignoriert der Gutachter hier völlig, dass die eingeholten Restwertangebote sich allesamt explizit *auf die im Gutachten angegebene Ausstattung* beziehen.

Die Versicherung lässt die Angaben des Gutachters so stehen. Ich könne ja klagen.

Zu schlechter letzt:

Da das Auto nicht fahrbereit ist und ich die Dauer eines Sachverständigenverfahrens nicht ohne weiteres überbrücken kann, gehe ich nicht weiter rechtlich vor.

In Zukunft werde ich auf den Abschluss von Versicherungen bei der DEVK verzichten, weitere Versicherungen dort kündigen und bei beauftragten Gutachtern der Hüsges-Gruppe jedes ihrer Schriftstücke direkt von einem Anwalt überprüfen lassen.

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Ich würde mal bei der Vs nachfragen bzw. beim Gutachter wie er auf diese Ausstattung kommt! Jeder Dödel kann unter der Eingabe der Fahrgestellnummer bei Ecat.24 nachlesen wo,wann und mit welcher Ausstattung das Fahrzeug vom Band gelaufen ist. P.s Hatte ähnliches nach Erneuerung einer Seitenscheibe in dunkel getönt mit Chromleiste und Dwa die es nur bei Opel gibt zum Preis von Goldstaub und VS hat behauptet mein Auto hätte nicht diese Ausstattung! Mit viel Druck wurde der Schaden damals bezahlt. 2008er Vectra Combi

Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 16:25

Tatsächlich, die Seite war mir bisher nicht bekannt.

Bei Eingabe der Fahrgestellnummer erscheint die korrekte Ausstattung.

Diese Seite hat der Gutachter also definitiv nicht genutzt ;)

Die ham genau Zugriff auf die Ausstattungslinien nur wollen se manchma nicht! Da kannste dir auch Teilenummer raussuchen! Ecat fetzt

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du Dich mit einem Anwalt und einem Sachverständigen "bewaffnen". Im Bereich TK kannst Du von der Vers. verlangen, ein Sachverständigenverfahren durchzuführen. Wenn also der von der Vers. beauftragte SV sein Gutachten im WBW nicht nach oben korrigiert, dann kannst Du sehr günstig eine Änderung auf diesem Wege herbeiführen. Alternativ lässt Du Dir für die vollständige Reparatur nach Gutachten einen vollständigen Kostenvoranschlag geben und sagst, dass Du reparieren wirst, weil der Gutachter falsch gerechnet hat. ;)

Zitat:

@Falconer schrieb am 15. Oktober 2016 um 18:06:25 Uhr:

Ist es legitim, dass ein Gutachter nicht die tatsächliche, sondern eine *angenommene* und nachweislich nicht korrekte Ausstattungsvariante für sein Gutachten heranzieht?

nein, lass das gutachter korrigieren.

Zitat:

@Falconer schrieb am 15. Oktober 2016 um 18:25:12 Uhr:

Tatsächlich, die Seite war mir bisher nicht bekannt.

Bei Eingabe der Fahrgestellnummer erscheint die korrekte Ausstattung.

Diese Seite hat der Gutachter also definitiv nicht genutzt ;)

Du hast einen Fehler gemacht, Du bist bei der Begutachtung nicht dabei gewesen.

Dieses sollte immer der Fall sein.

Denn sonst könnte der GA nicht auf andere Ideen kommen.

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 0:03

Beim Gutachten war ich schon dabei - die Erstellung von WBW etc erfolgte aber erst nach dem Termin.

Der Gutachter meinte noch selbst, dass die Parkpiepser wohl nicht beschädigt seien, und hat sie deshalb nicht bei den Reparaturkosten aufgeführt.

 

Beim Erstellen der Bilder, dem Ablesen des Tachostands und dem Abfotografieren des Fahrzeugscheins war ich vor Ort... Die Ermittlung der Ausstattung, die aufgeführt wird, hat der Herr dann aber auf eigene Faust nach dem Termin - und nicht am Fahrzeug selbst - vorgenommen.

Dann frage ich mich allerdings, warum Du nicht die korrekte Information an den GA gegeben hast, wenn der falsche Tatsachen aufgenommen hat.

Der Gutachter wird "versehentlich" bei der FIN-Abfrage einen Tippfehler gemacht haben. Damit kommt dann eben eine geringere Ausstattung bei raus ;)

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 6:17

Welche falsche Information soll ich dem Gutachter gegeben haben? Der Fahrzeugschein lag ihm als auch der Versicherung vor und die Fahrgestellnummer ist korrekt im Gutachten vermerkt.

 

Die Ermittlung der Ausstattung erfolgte allein durch den Gutachter - und zwar nicht beim Termin vor Ort.

Ja, Du persönlich hast alles falsch gemacht und dem Gutachter falsche Papiere gegeben, das falsche Auto gezeigt und den Unfall gab's gar nicht und Du hast auch gar kein Auto. :eek::rolleyes::cool:

Mensch, nun sei mal nicht so zickig! Hier schießt doch keiner auf Dich.

Die FIN gibt der Gutachter selbst in seinen Elektronenrechner ein. Natürlich hast Du damit nichts zu tun. Bei häufigen Modellen weiß ein Gutachtenschreiber, welche Ausstattungslinie er rausbekommt, wenn er bestimmte "Fehler" dabei macht. Und manuelle Eingabe ist auch denkbar. Auf dem Papier ist dann alles "auftraggebergerecht". ;)

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 6:44

Ja, etwas in der Art denke ich mir auch. Die Antwort war auf die von Corsadiesel bezogen - hätte Ich noch dabei schreiben sollen ;)

Alles gut. :)

am 17. Oktober 2016 um 7:36

Weiss zwar nicht was der Te machen soll,Grete Weiser hätte einfach mal den Gutachter angerufen.

Parnerschaftlich und freundlich.

Diese Vorgehensweise scheint aber in der heutigen Zeit verlorengegangen zu sein.

B 19

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